Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.09.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.09.2011 - III-3 RVs 52/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6227
OLG Hamm, 15.09.2011 - III-3 RVs 52/11 (https://dejure.org/2011,6227)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.09.2011 - III-3 RVs 52/11 (https://dejure.org/2011,6227)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. September 2011 - III-3 RVs 52/11 (https://dejure.org/2011,6227)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang bei allein durch den Nebenkläger eingelegten Berufung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufung Nebenkläger - Anwendung Strafvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 327; StPO § 395 Abs. 3; StPO § 396 Abs. 2
    Prüfungsumfang bei allein durch den Nebenkläger eingelegten Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Detmold - 2 Ds 827/10
  • OLG Hamm, 15.09.2011 - III-3 RVs 52/11

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 22
  • JR 2014, 169
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 13.02.1996 - 5 Ss 31/96/13/96
    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2011 - 3 RVs 52/11
    Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und fahrlässiger gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (hier nach § 315b Abs. 5 StGB) berechtigen nach §§ 395 Abs. 3, 396 Abs. 2 Satz 2 StPO nur dann zur Nebenklage, wenn das Gericht - mit konstitutiver und bindender Wirkung für die nachfolgenden Instanzen (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 310) - entscheidet, dass der Anschluss des Nebenklägers aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint.
  • BGH, 21.08.2008 - 3 StR 236/08

    Tötungsvorsatz (besonders gefährliche Gewalthandlung; sich aufdrängende Prüfung);

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2011 - 3 RVs 52/11
    Aus § 400 Abs. 1 StPO folgt, dass das Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil auf ein Rechtsmittel des Nebenklägers ausschließlich auf die Anwendung zur Nebenklage berechtigender Strafvorschriften prüfen darf (BGH, Urteil vom 21. August 2008 - 3 StR 236/08 -, Rdnr. 13 ; NStZ 1997, 402).
  • BGH, 26.08.1954 - 1 StR 165/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2011 - 3 RVs 52/11
    Der Senat sieht keinen Grund, diese Möglichkeit auf die deklaratorische Zulassungsentscheidung in den Fällen des § 395 Abs. 1 und 2 StPO zu beschränken und nicht auch eine konkludente Entscheidung über die Nebenklageberechtigung im Falle der §§ 395 Abs. 3, 396 Abs. 2 Satz 2 StPO für zulässig zu halten, zumal nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auch in anderem Zusammenhang eine auf konkludentem Wege erfolgte konstitutive und bindende Entscheidung über das Vorliegen einer bestimmten Interessenlage für möglich gehalten wird, namentlich im Falle der Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung bei Antragsdelikten (vgl. BGH, NJW 1954, 1536; Fischer, StGB, 58. Aufl. [2011], § 230 Rdnr. 4).
  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96

    Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2011 - 3 RVs 52/11
    Aus § 400 Abs. 1 StPO folgt, dass das Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil auf ein Rechtsmittel des Nebenklägers ausschließlich auf die Anwendung zur Nebenklage berechtigender Strafvorschriften prüfen darf (BGH, Urteil vom 21. August 2008 - 3 StR 236/08 -, Rdnr. 13 ; NStZ 1997, 402).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    Durch die Regelung des § 396 Abs. 2 S. 2 StPO soll gerade die Frage der Anschlussberechtigung nach § 395 Abs. 3 StPO der Prüfung durch das Revisionsgericht entzogen sein (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 310; OLG Hamm NStZ-RR 2012, 22; Hilger in: Löwe/Rosenberg a.a.O., § 396 Rdn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8761
OLG Hamm, 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11 (https://dejure.org/2011,8761)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11 (https://dejure.org/2011,8761)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2011 - III-3 RBs 212/11 (https://dejure.org/2011,8761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de

    OWiG § 46 Abs. 1; OWiG § 74 Abs. 2
    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Bußgeldberfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 37 OWi 1304/09
  • OLG Hamm, 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 22
  • NZV 2012, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11
    Zur formgerechten Begründung dieser Rüge ist jedenfalls erforderlich, dass der Beschwerdeführer unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen schlüssig vorträgt, der Tatrichter sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (vgl. OLG Bremen, StraFo 2005, 381; BayObLG, NStZ-RR 2003, 87).
  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11
    Beruft sich der Beschwerdeführer - wie in der vorliegenden Sache - auf eine Erkrankung, muss er konkrete Angaben zu der bei ihm am Terminstage bestehenden Symptomatik und ihren beeinträchtigenden Auswirkungen auf seine geistige und körperliche Verfassung machen, da eine Erkrankung als Entschuldigungsgrund nur dann ausreichend ist, wenn sie nach Art und Auswirkungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht oder zur Verhandlungsunfähigkeit führt (OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 281; KG, StraFo 2007, 244).
  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11
    Auf die erhobene Sachrüge war lediglich zu prüfen, ob ein Verfahrenshindernis von Anfang an vorgelegen hat oder im Laufe des Verfahrens entstanden ist (vgl. BGHSt 46, 230 = NStZ 2001, 440).
  • OLG Bremen, 14.06.2005 - Ss 39/03
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11
    Zur formgerechten Begründung dieser Rüge ist jedenfalls erforderlich, dass der Beschwerdeführer unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen schlüssig vorträgt, der Tatrichter sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (vgl. OLG Bremen, StraFo 2005, 381; BayObLG, NStZ-RR 2003, 87).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Hierzu gehört im Krankheitsfall die jedenfalls nach allgemeinem Sprachgebrauch zu benennende Art der Erkrankung, die aktuell bestehende Symptomatik und die Darlegung der daraus zur Terminszeit resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ( OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11- <BeckRS 2011, 24796>; OLG Hamm NZV 2009, 158; KG StraFo 2007, 244).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 53 Ss OWi 49/20

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG

    Hierzu gehört im Krankheitsfall die jedenfalls nach allgemeinem Sprachgebrauch zu benennende Art der Erkrankung, die aktuell bestehende Symptomatik und die Darlegung der daraus zur Terminszeit resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11- BeckRS 2011, 24796; KG StraFo 2007, 244).
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