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   BGH, 27.09.2011 - 4 StR 421/11   

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https://dejure.org/2011,5756
BGH, 27.09.2011 - 4 StR 421/11 (https://dejure.org/2011,5756)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2011 - 4 StR 421/11 (https://dejure.org/2011,5756)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2011 - 4 StR 421/11 (https://dejure.org/2011,5756)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Betäubungsmittelhandel: Bewertungseinheit beim Weiterverkauf erworbener Betäubungsmittel

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach der Rechtsprechung des BGH

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Bewertungseinheit beim Weiterverkauf erworbener Betäubungsmittel

  • ra.de
  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Bewertungseinheit beim Weiterverkauf erworbener Betäubungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Grundsätze zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach der Rechtsprechung des BGH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Einheitliche Tat beim Erwerb und der Veräußerung von Betäubungsmitteln

  • ozsr.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Bewertungseinheit beim Handeltreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb

    Auszug aus BGH, 27.09.2011 - 4 StR 421/11
    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist bei dieser Sachlage eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; Weber, BtMG, 3. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 501 ff., 511 ff.).
  • BGH, 21.08.2008 - 4 StR 330/08

    Bewertungseinheit beim Handeltreiben und Weitergabe verschiedenartiger BtM

    Auszug aus BGH, 27.09.2011 - 4 StR 421/11
    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist bei dieser Sachlage eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; Weber, BtMG, 3. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 501 ff., 511 ff.).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist eine einheitliche Tat nämlich auch dann gegeben, wenn - wie hier durch die Fahrt in Richtung Italien - zwei (selbst unabhängig voneinander beschaffte) Rauschgiftmengen zusammen an einen Abnehmer abgegeben und zu diesem transportiert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 4 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 24; Weber, BtMG, 3. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 521 jeweils mwN).
  • BGH, 23.10.2014 - 4 StR 377/14

    Verfall (Anforderungen an die Anordnung im Urteil); unerlaubtes Handeltreiben mit

    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen zur Bewertungseinheit ist bei dieser Sachlage durch die (teilweise) Vermischung der Rauschgiftmengen zur gemeinsamen Abgabe eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge des Mitangeklagten A. S. und wegen der Akzessorietät der Beihilfe auch bei E. S. nur eine Tat der Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147, 148; Beschluss vom 27. September 2011 - 4 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 24, 25 jeweils mwN).
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