Rechtsprechung
BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Ablehnung eines Antrags der Verteidigung auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens bei methodischen Mängeln des aus dem Ermittlungsverfahren stammenden Erstgutachtens - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 4 S 1 StPO, § 261 StPO
Fehler in der Beweiswürdigung: Inanspruchnahme eigener Sachkunde ohne Auseinandersetzung mit aussagepsychologischem Sachverständigengutachten - Wolters Kluwer
Pflicht zur Auseinandersetzung eines Gerichts mit zweifelnden Aussagen eines Gutachters bei beabsichtigtem Stützen des Urteils auf eine Zeugenaussage
- rewis.io
Fehler in der Beweiswürdigung: Inanspruchnahme eigener Sachkunde ohne Auseinandersetzung mit aussagepsychologischem Sachverständigengutachten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 4 S. 1
Pflicht zur Auseinandersetzung eines Gerichts mit zweifelnden Aussagen eines Gutachters bei beabsichtigtem Stützen des Urteils auf eine Zeugenaussage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Eigene Sachkunde des Gerichts? Man sollte sich nie zu viel zutrauen
Verfahrensgang
- LG Bremen, 20.06.2011 - 9 KLs 404 Js 29700/06
- BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 287
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12
Angesichts der vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hätte das Landgericht im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände, so auch den genannten, in seine Überlegung einbeziehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 - und vom 27. April 2010 - 5 StR 127/10, jeweils mwN). - BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04
Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem …
Auszug aus BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12
Der Senat weist darauf hin, dass - entsprechend der Stellungnahme des Generalbundesanwalts - eine Verurteilung wegen jeweils tateinheitlich begangenen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen nicht mehr erfolgen kann, weil insoweit Verjährung eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 12). - BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; besondere Anforderungen)
Auszug aus BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12
Angesichts der vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hätte das Landgericht im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände, so auch den genannten, in seine Überlegung einbeziehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 - und vom 27. April 2010 - 5 StR 127/10, jeweils mwN). - BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09
Anforderungen an die Ablehnung des Beweisantrages auf die Einholung eines …
Auszug aus BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12
Deswegen war es für sie angezeigt, sich in ihrem auf § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO gestützten Ablehnungsbeschluss mit den von der Verteidigung behaupteten Mängeln des Gutachtens auseinanderzusetzen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 StR 535/09, BGHSt 55, 5). - BGH, 27.04.2010 - 5 StR 127/10
Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Aussagekonstanz; …
Auszug aus BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12
Angesichts der vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hätte das Landgericht im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände, so auch den genannten, in seine Überlegung einbeziehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 - und vom 27. April 2010 - 5 StR 127/10, jeweils mwN).
- BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12
Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)
Wenn der Tatrichter aber eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss er die maßgeblichen Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt (BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571, und Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288;… KK-Schoreit, StPO, 6. Aufl., § 261 Rn. 33).In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 4 StR 163/11, StraFo 2011, 400; Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288).
- BGH, 30.08.2012 - 5 StR 394/12
Vergewaltigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Anforderungen an die …
Angesichts der vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hätte das Landgericht im Wege einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände darstellen und in seine Überlegung einbeziehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09, vom 27. April 2010 1 2 - 5 StR 127/10, und vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, StraFo 2012, 269, jeweils mwN). - BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14
Angeklagte Tat (Veränderung des Geschehensbilds im Laufe des Verfahrens); …
Die Urteilsgründe genügen den besonderen, an diese Beweiskonstellation zu stellenden Anforderungen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, StV 2003, 486; Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288). - BGH, 09.06.2020 - 5 StR 167/20
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Beweises des Gegenteils der …
Damit kommt es nicht mehr darauf an, ob - angesichts der zahlreichen Beanstandungen, die gegen die Methodik des Gutachters von der Verteidigung substantiiert erhoben worden sind - die knappen Erwägungen zur Sachkunde des Sachverständigen und Qualität seines Gutachtens den an die Ablehnungsbegründung eines Ablehnungsbeschlusses zu stellenden Anforderungen genügen (vgl. zum erforderlichen Begründungsumfang je nach Art und Gewicht der gegen das Erstgutachten vorgebrachten Einwände BGH, Beschlüsse vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 358; vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 132/13, NStZ-RR 2014, 281;… LRStPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 340 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 75). - VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen sexuellen Missbrauchs …
Weicht der Tatrichter dabei aber mit seiner Beurteilung von einem Sachverständigengutachten ab, muss er sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen, um zu belegen, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (…BGH, B. v. 16.09.2008 - 3 StR 302/08 -, juris, Rdnr. 5, juris; U. v. 12.06.2001 - 1 StR 190/01 -, juris); die Einwände der Sachverständigen hat der Tatrichter also deutlich zu machen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen (BGH, B v. 22.05.2012 - 5 StR 15/12 -, juris, Rdnr. 5).
Rechtsprechung
KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Drängen auf Vergütungsvereinbarung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Widerruf, Bestellung, Drängen, Abschluss, Honorarvereinbarung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Pflichtverteidigung: Widerruf der Bestellung wegen Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurücknahme einer Beiordnung wegen einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses aufgrund des Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung
- rechtsportal.de
StPO § 143
Entpflichtung des Verteidigers; Störung des Vertrauensverhältnisses infolge unzulässiger Honorarforderungen - rechtsportal.de
StPO § 143
Zurücknahme einer Beiordnung wegen einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses aufgrund des Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Ohne Moos, nix los” - das Drängen des Pflichtverteidigers auf eine Vergütungsvereinbarung
- haufe.de (Kurzinformation)
Drängen des Pflichtverteidigers auf teuere Vergütungsvereinbarung zerstört das Vertrauensverhältnis
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.01.2012 - 14 Js 5937/10
- LG Berlin, 03.01.2012 - 509 KLs 67/11
- KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12
- LG Berlin, 01.03.2012 - 14 Js 5937/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 287 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- KG, 26.03.1997 - 1 Ss 57/97
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Die Behauptung einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses muss mit konkreten Tatsachen belegt werden (…vgl. BGHR aaO; KG, Beschluss vom 26. März 1997 - [5] 1 Ss 57/97 [16/97] -, bei juris). - BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88
Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes - …
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Denn der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Abberufung eines Verteidigers, zu dem er kein Vertrauen zu haben glaubt (vgl. BGH NStZ 1993, 600, 601; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2). - BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349).
- KG, 19.04.1982 - 2 Ws 85/82
Verteidiger; Informationen; Zurückhalten; Aussetzung; Hauptverhandlung; …
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349). - BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93
Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Denn der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Abberufung eines Verteidigers, zu dem er kein Vertrauen zu haben glaubt (vgl. BGH NStZ 1993, 600, 601;… BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2). - KG, 24.07.2008 - 2 Ws 362/08
Entpflichtung des Verteidigers: Besorgnis mangelnder Verteidigungsbereitschaft
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
a) Es ist anerkannt, dass über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus der Widerruf der Bestellung des Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund zulässig ist (vgl. KG NJW 2008, 3652 = StV 2009 571 m.w.N.). - OLG Bremen, 09.06.2004 - Ws 54/04
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2006 - 5 Ws 612/06 - und 21. Mai 2004 - 4 Ws 54/04 - Meyer-Goßner aaO, Rn. 5).
- KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei nicht …
Über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus liegt ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung unter anderem vor, wenn der wesentliche Verfahrensgrundsatz der ordnungsgemäßen Anhörung des Beschuldigten verletzt worden ist (vergleiche KG Berlin, 23. Januar 2012, 4 Ws 3/12, m. w. Nachw.).Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - und 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - = StV 2010, 63;… Meyer-Goßner aaO, Rdn. 5 und § 143 Rdn. 7).
Ein solcher liegt unter anderem vor, wenn ein wesentlicher Verfahrensgrundsatz verletzt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - m.w.Nachw.).
- KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
Pflichtverteidigerwechsel wegen eines Interessenkonflikts
Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 -, vom 13. Dezember 2006 - 5 Ws 612/06 - und 21. Mai 2004 - 4 Ws 54/04 - Meyer-Goßner a.a.O., Rdn. 5).b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2012 a.a.O.; vom 17. Juli 2008 - 4 Ws 63/08 - m.w.Nachw.) kommt eine Auswechselung eines Pflichtverteidigers nicht allein deshalb in Betracht, weil der Angeklagte oder der Pflichtverteidiger dies wünscht, sondern nur dann, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
- KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12
Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren
Eine in den Erklärungen der Pflichtverteidigerin enthaltene Verknüpfung zwischen ihren Forderungen auf ein (zusätzliches) Honorar und ihrem weiteren anwaltlichen Engagement, die geeignet wäre, die Grundlage für ein Vertrauen zu dem Pflichtverteidiger zu zerstören (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - ), hat der Beschwerdeführer nicht dargelegt.
Rechtsprechung
OLG Köln, 01.03.2012 - 2 Ws 153 - 154/12, 2 Ws 153/12, 2 Ws 154/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 287
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 08.03.1990 - 2 Ws 80/90
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 2 Ws 153/12
Der Senat folgt mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung des KG sowie des OLG Düsseldorf, die ebenfalls zutreffend davon ausgehen, dass die Bestellung von Sicherungsverteidigern zurückzunehmen ist, wenn mit Beendigung der Hauptverhandlung und Verkündung des Urteils das Sicherungsbedürfnis nicht mehr besteht ( vgl. KG Beschluss vom 1.9.99 - 5 Ws 515/99 - und vom 13.6.01 - 3 Ws 312/01-; OLG Düsseldorf Beschluss vom 8.3.1990 - 2 Ws 80-81/90 - , alle zitiert bei juris.). - KG, 01.09.1999 - 5 Ws 515/99
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 2 Ws 153/12
Der Senat folgt mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung des KG sowie des OLG Düsseldorf, die ebenfalls zutreffend davon ausgehen, dass die Bestellung von Sicherungsverteidigern zurückzunehmen ist, wenn mit Beendigung der Hauptverhandlung und Verkündung des Urteils das Sicherungsbedürfnis nicht mehr besteht ( vgl. KG Beschluss vom 1.9.99 - 5 Ws 515/99 - und vom 13.6.01 - 3 Ws 312/01-; OLG Düsseldorf Beschluss vom 8.3.1990 - 2 Ws 80-81/90 - , alle zitiert bei juris.). - KG, 13.06.2001 - 3 Ws 312/01
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 2 Ws 153/12
Der Senat folgt mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung des KG sowie des OLG Düsseldorf, die ebenfalls zutreffend davon ausgehen, dass die Bestellung von Sicherungsverteidigern zurückzunehmen ist, wenn mit Beendigung der Hauptverhandlung und Verkündung des Urteils das Sicherungsbedürfnis nicht mehr besteht ( vgl. KG Beschluss vom 1.9.99 - 5 Ws 515/99 - und vom 13.6.01 - 3 Ws 312/01-; OLG Düsseldorf Beschluss vom 8.3.1990 - 2 Ws 80-81/90 - , alle zitiert bei juris.).
- KG, 11.09.2012 - 4 Ws 77/12
Keine Pflicht zur Anhörung nach Vollendung des 24. Lebensjahres
Die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs in der ersten Instanz kann, solange - wie hier - keine Willkür und kein sonstiges grobes prozessuales Unrecht vorliegt, eine Aufhebung und Zurückverweisung nicht begründen, da das rechtliche Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - 4 Ws 29/11 - ; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 Ws 26-27/11 - ; OLG Köln, Beschluss vom 1. März 2012 - 2 Ws 153-154/12 - ;… OLG Rostock a.a.O.). - KG, 10.07.2015 - 1 Ws 44/15
Zurücknahme der Bestellung eines 2. Pflichtverteidigers nach Abschluss des …
Nach dem Abschluss des Tatsachenrechtszugs ist es nicht mehr notwendig, mit der Aufrechterhaltung der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers den Fortgang der Hauptverhandlung zu sichern (vgl. OLG Düsseldorf StV 1990, 348; OLG Köln NStZ-RR 2012, 287;… ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Beschlüsse vom 13. Juni 2001 - 3 Ws 312/01 - bei juris und 23. März 2009 - 4 Ws 25/09 - Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO 26. Aufl., § 143 Fn. 37 zu Rdn. 8).
Rechtsprechung
LG Verden, 10.05.2012 - 1 Qs 113/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 287 (Ls.)