Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.06.2012

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12   

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BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12 (https://dejure.org/2012,16836)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2012 - 2 StR 139/12 (https://dejure.org/2012,16836)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12 (https://dejure.org/2012,16836)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten Schuldfähigkeit (Darlegung; Bezugnahme auf Sachverständigengutachten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Schuldfähigkeit trotz der Diagnose einer Schizophrenie

  • Wolters Kluwer

    Anordnung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei fehlender Darstellung eines spezifischen Zusammenhangs zwischen der Erkrankung und den einzelnen Taten durch das Gericht

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Schuldfähigkeit trotz der Diagnose einer Schizophrenie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 63
    Anordnung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei fehlender Darstellung eines spezifischen Zusammenhangs zwischen der Erkrankung und den einzelnen Taten durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Unterbringung bei Psychose aus schizophrenem Formenkreis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 306
  • NStZ-RR 2013, 163
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12
    Die Strafkammer schließt sich insoweit der Beurteilung des Sachverständigen an, ohne dessen dafür wesentlichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2010 - 5 StR 123/10 mwN).
  • BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04

    Schuldunfähigkeit (Darlegung, Steuerungsfähigkeit, Stalking); verminderte

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12
    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, StraFo 2004, 390 mwN).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12
    Allein die Diagnose einer schizophrenen Psychose führt für sich genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten Beeinträchtigung bzw. Aufhebung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, NStZ-RR 2008, 39).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Erforderlich ist stets die konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (BGH, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 20 Rn. 47).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    aa) Soweit das Landgericht im Anschluss an die Sachverständige davon ausgeht, dass die Angeklagte an einer schizoaffektiven Psychose gemäß ICD 10, F 25.0 erkrankt ist, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht in ausreichendem Umfang wiedergegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 Rn. 8, NStZ 2013, 424 (insoweit nicht abgedruckt); Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10 Rn. 8).

    Dieses gesetzgeberische Ziel kann nur erreicht werden, wenn das Revisionsgericht in diesen Fällen nicht nur die auf rechtsfehlerhaften Feststellungen zur Schuldfähigkeit beruhende Maßregelanordnung, sondern auch den hierauf gestützten Freispruch aufhebt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 aaO; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, NStZ-RR 2011, 320; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09 Rn. 9).

  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Es ist daher stets im Einzelnen darzulegen, wie sich die Erkrankung in der konkreten Tatsituation auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf sie zurückzuführen sind (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; Beschluss vom 3. Juli 1991 - 3 StR 69/91, NStZ 1991, 527, 528).

    Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass bei dem Angeklagten ein auf seiner Schizophrenie beruhendes psychotisches Erleben mit Fremdbeeinflussungsgedanken im Vordergrund gestanden habe, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs-und Befundtatsachen nicht wiedergegeben, sodass eine Überprüfung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8).

    Schließlich war es auch rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht mit dem Sachverständigen eine gleichzeitige Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit für möglich gehalten hat (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 8; Beschluss vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).

    Dieses gesetzgeberische Ziel kann nur erreicht werden, wenn das Revisionsgericht in diesen Fällen nicht nur die auf rechtsfehlerhaften Feststellungen zur Schuldfähigkeit beruhende Maßregelanordnung, sondern auch den hierauf gestützten Freispruch aufhebt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Rn. 11; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09, Rn. 9).

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Die Rechtslage unterscheidet sich hier nicht durchgreifend von den bereits mehrfach entschiedenen Fällen, in denen auf die erfolgreiche Revision eines wegen Schuldunfähigkeit freigesprochenen, aber nach § 63 StGB untergebrachten Angeklagten auch der Freispruch aufzuheben ist, um dem neuen Tatrichter die durch § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO eröffnete Möglichkeit einer Bestrafung zu erhalten, wenn sich nunmehr die Schuldfähigkeit des Angeklagten herausstellen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Tz. 13; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, Tz. 11; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09, Tz. 9).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Hierfür muss vom Tatrichter im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15; Beschlüsse vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 28. Januar 2015 - 4 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 169, 170; vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75, 76 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).

    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. zu den Darlegungsanforderungen bei Psychosen aus dem Formenkreis der Schizophrenie etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307 jeweils mwN).

  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 654/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Es muss seitens des Tatgerichts im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen konkreten Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH jeweils aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).

    Gerade mit dieser Frage muss sich der Tatrichter aber in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise auseinandersetzen (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09 und vom 6. April 2011 - 2 StR 72/11, NStZ-RR 2011, 241, 242; siehe auch BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).

    Dazu muss der spezifische Zusammenhang zwischen der Erkrankung und den einzelnen Anlasstaten im Hinblick auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufgezeigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012, NStZ-RR 2012, 306, 307).

  • BGH, 23.11.2016 - 2 StR 108/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung des Täters

    Dabei muss vom Tatgericht im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts-oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH jeweils aaO, siehe auch Senat, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Ihre Bewertung, die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei nur erheblich eingeschränkt gewesen, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Schizophrenie für sich genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten Aufhebung der Schuldfähigkeit führt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12; BGH NStZ-RR 2008, 39).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden

  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

  • BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: allgemeiner Maßstab, äußerst gefährliche

  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19

    Strafaussetzung zur Bewährung (Gefährlichkeitsprognose, Sozialprognose);

  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13

    Anordnung der Unterbringung in er psychiatrischen Anstalt (Zusammenhang zwischen

  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

  • BGH, 28.01.2015 - 4 StR 514/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 263/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Darlegung der Auswirkungen einer

  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkungen der Diagnose

  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

  • BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 17.07.2018 - 4 StR 145/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Entscheidung durch das

  • OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 637/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 431/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (nur ausnahmsweise Überantwortung in das

  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 48/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungsanforderungen an

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 278/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 58/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Annahme einer

  • BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 372/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der

  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen)

  • BGH, 06.09.2017 - 1 StR 307/17

    Schuldunfähigkeit (Anschluss des Gerichts an ein Sachverständigengutachten:

  • BGH, 23.06.2020 - 2 StR 43/20

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

  • BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16

    Schuldunfähigkeit (tatrichterlicher Beweiswürdigung: Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

  • BGH, 30.08.2018 - 4 StR 296/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis des

  • BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Darlegung in

  • BGH, 22.05.2013 - 1 StR 71/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begründung und

  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 94/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 07.12.2021 - 2 StR 243/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer generellen

  • BGH, 16.06.2020 - 2 StR 568/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (schwere andere seelische

  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 402/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung in den

  • BGH, 20.04.2022 - 6 StR 138/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende Darlegung der

  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 287/18

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (kein hinreichender Beleg für die Auswirkungen

  • BGH, 04.12.2012 - 2 StR 486/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2012 - 5 StR 269/12   

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https://dejure.org/2012,18516
BGH, 19.06.2012 - 5 StR 269/12 (https://dejure.org/2012,18516)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2012 - 5 StR 269/12 (https://dejure.org/2012,18516)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12 (https://dejure.org/2012,18516)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB, § 176a Abs 4 Halbs 2 StGB, § 177 Abs 2 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Doppelverwertungsverbot bei Verneinung eines minder schweren Falles

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Strafzumessung im Zusammenhang mit einerVerurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Doppelverwertungsverbot bei Verneinung eines minder schweren Falles

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Überprüfung der Strafzumessung im Zusammenhang mit einerVerurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 306
  • NStZ-RR 2012, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.08.1983 - 5 StR 587/83

    Strafzumessung - Höhere Anforderungen - Höchstmaß - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 5 StR 269/12
    An die Wiedergabe der für die Strafzumessung bestimmenden Umstände sind aber umso höhere Anforderungen zu stellen, je höher die erkannte Strafe ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83, StV 1984, 152).
  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Je mehr sie dies tut, desto ausführlicher müssen die Strafzumessungserwägungen sein; verhängt das Tatgericht die Höchststrafe, muss das Urteil eindeutig ergeben, dass es in seine Prüfung das Vorhandensein von strafmildernden Umständen einbezogen hat, mag es deren Vorliegen oder deren Auswirkungen auf die Strafhöhe auch im Ergebnis verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306; vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75, juris Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 267 Rn. 18).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 193/21

    Öffentlichkeitsmaxime (fehlerhafte Hinweise zu Terminen auf Internetseite des

    Soweit sie sich auf ein Eindringen in den Körper bezieht, wird die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB strafschärfend gewertet und das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot verletzt (s. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306; vom 6. Mai 2014 - 4 StR 88/14, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 10; vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 440/14, juris Rn. 4; vom 29. März 2017 - 4 StR 526/16, juris Rn. 2).

    Soweit die Erwägung auf die Verwendung eines Gegenstands für die Tatbestandsverwirklichung abstellt, wird außer Acht gelassen, dass das Eindringen mit einer Sache nicht per se einen höheren Unwert aufweist als dasjenige mit einem Körperteil (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, aaO; ferner BeckOK StGB/Ziegler, 50. Ed., § 176a Rn. 26).

  • BGH, 14.11.2022 - 6 StR 412/22

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung nur

    Es kann insoweit dahinstehen, ob das Landgericht gegen das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot verstoßen hat, indem es dem Angeklagten sowohl bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall gemäß § 177 Abs. 9 Halbsatz 3 StGB vorliegt, als auch bei der konkreten Strafzumessung "die sich aus dem objektiven Tatbild ergebende erhebliche Aggressivität" angelastet hat, obwohl diese Umstände die Qualifikation gemäß § 177 Abs. 8 Nr. 2 StGB zumindest (mit)begründet haben könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 689, 691).
  • BGH, 30.01.2019 - 4 StR 501/18

    Vergewaltigung des minderjährigen Sohnes durch die Mutter aufgrund des Zwangs zum

    Danach war es der Strafkammer verwehrt, der Angeklagten nochmals anzulasten, dass sie eine Penetration ihrer Vagina mit dem Glied des Geschädigten erzwungen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306).
  • BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12

    Anforderungen an die Abwägung der für oder gegen den Täter sprechenden Umstände

    Hieraus zieht es jedoch keine erkennbaren Konsequenzen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306).
  • BGH, 06.04.2022 - 6 StR 478/21

    Keine strafschärfende Verwertung der Verwirklichung der Qualifikation (Grundsätze

    Hierin liegt ein Verstoß gegen das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 2 StR 274/11, juris Rn. 4; vom 19. Juni 2012 -5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 416/15, juris Rn. 10; vom 29. März 2017 - 4 StR 526/16, juris Rn. 2; MüKo-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 176a Rn. 48; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 691)." Dem tritt der Senat bei.
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