Rechtsprechung
LG Dresden, 29.06.2012 - 5 Qs 61/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,29446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung von Einwendungen gegen den Ansatz von (fiktiven) Sachverständigenkosten für das Gutachten einer Wirtschaftsreferentin der Staatsanwaltschaft; Ausreichen der Darstellung des tatsächlich erbrachten Zeitaufwandes für die Schlüssigkeit der Rechnung eines gerichtlich ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 21
Erhebung von Einwendungen gegen den Ansatz von (fiktiven) Sachverständigenkosten für das Gutachten einer Wirtschaftsreferentin der Staatsanwaltschaft; Ausreichen der Darstellung des tatsächlich erbrachten Zeitaufwandes für die Schlüssigkeit der Rechnung eines gerichtlich ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dresden, 21.04.2009 - 230 Ls 107 Js 40537/07
- LG Dresden, 29.06.2012 - 5 Qs 61/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 327
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 22.09.1998 - 1 Ws 630/98
Auszug aus LG Dresden, 29.06.2012 - 5 Qs 61/09
Aus der Entscheidung des OLG Koblenz vom 22.09.1998 (NStZ-RR 1999, 160 ), welche eine Entlastung eines in die Kosten Verurteilten Mitangeklagten in Höhe der Kopfteile zweier gemäß § 74 JGG von den Kosten entlasteten Mitangeklagten angenommen hat, ergibt sich nichts anderes. - BGH, 17.04.2009 - VII ZR 164/07
Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Zeithonorars für …
Auszug aus LG Dresden, 29.06.2012 - 5 Qs 61/09
So ist es zivilrechtlich anerkannt, dass es gerade der Zweck eines Stundenhonorars ist, einen Streit über die Erforderlichkeit und Richtigkeit der konkret in Rede stehenden Handlung und Art der Auftragserledigung zu vermeiden, weshalb es grundsätzlich für die Schlüssigkeit einer Stundenlohn-Abrechnung und -klage genügt, den tatsächlichen Zeitaufwand darzustellen und ggf. zu beweisen (zuletzt grundlegend BGH NJW 2009, 2199 , (2202 f.) und 3426 ff.).
- KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der …
Ob die angegebene Zeit für die Erledigung des Gutachterauftrages erforderlich im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG war, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch und nicht plausibel erscheint und auf eine überdurchschnittlich langsame Arbeitsweise oder auf eine Beschäftigung mit von dem Auftrag nicht umfaßten Fragen hindeutet (vgl. BGH GRUR-RR 2010, 272;… OLG Düsseldorf aaO; LG Dresden NStZ-RR 2012, 327).