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   BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12   

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https://dejure.org/2012,21852
BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12 (https://dejure.org/2012,21852)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2012 - 2 StR 103/12 (https://dejure.org/2012,21852)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12 (https://dejure.org/2012,21852)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57a Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 211 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO, § 267 StPO
    Strafurteil wegen Mordes: Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen Beweggründen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die strafrichterliche Begründung einer Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld im Zusammenhang mit einer Mordtat; Zulässigkeit der Verneinung der besonderen Schuldschwere bei mehreren Mordtaten wegen eines Zusammenhangs mit ...

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Mordes: Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen Beweggründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die strafrichterliche Begründung einer Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld im Zusammenhang mit einer Mordtat; Zulässigkeit der Verneinung der besonderen Schuldschwere bei mehreren Mordtaten wegen eines Zusammenhangs mit ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil wegen Mordes: Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen Beweggründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 339
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Die Feststellung besonderer Schwere der Schuld setzt voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß vorkommenden Fällen des Mordes so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre ( BGHSt 39, 121; 40, 360, 370).

    Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat der Tatrichter unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGHSt 40, 360, 370).

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Die Feststellung besonderer Schwere der Schuld setzt voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß vorkommenden Fällen des Mordes so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre ( BGHSt 39, 121; 40, 360, 370).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    1. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist, auch wenn die Bejahung weiterer Mordmerkmale in Betracht kommt, zulässig auf die Frage der Schuldschwere beschränkt ( BGHSt 41, 57, 61).
  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Außerdem waren bei der Ausführung der Tat für den Angeklagten nicht Motive wie Verzweiflung und Ausweglosigkeit (vgl. BGH NStZ 2004, 34; NStZ-RR 2004, 44; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 211 Rn. 28 mwN) über das Ende der Beziehung handlungsleitend, sondern er wollte vermeintliche Besitzrechte an der Geschädigten nicht aufgeben und sprach ihr ohne eine Beziehung mit ihm das Lebensrecht ab.
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 494/03

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Es hat jedoch zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (BGH, Urteil vom 1. Juli 2004 - 3 StR 494/03).
  • BGH, 08.09.2005 - 1 StR 159/05

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (Begehung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Zwar ist dem Revisionsgericht bei der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; insbesondere ist es gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (BGH aaO; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03, vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05 und vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn mehrere Mordmerkmale verwirklicht oder mehrere Menschen ermordet wurden oder die Tatausführung durch besonders verwerfliche Umstände gekennzeichnet ist (BGH NJW 1993, 1999, 2000; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 57a Rn. 11a).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03

    Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Zwar ist dem Revisionsgericht bei der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; insbesondere ist es gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (BGH aaO; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03, vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05 und vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05).
  • BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05

    Feststellung der besonderen Schuldschwere (Verurteilung wegen Mordes; gebotene

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Zwar ist dem Revisionsgericht bei der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; insbesondere ist es gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (BGH aaO; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03, vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05 und vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05).
  • BGH, 10.09.2003 - 5 StR 373/03

    Mord (niedrige Beweggründe; subjektive Komponente; Versperrung der Einsicht in

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Außerdem waren bei der Ausführung der Tat für den Angeklagten nicht Motive wie Verzweiflung und Ausweglosigkeit (vgl. BGH NStZ 2004, 34; NStZ-RR 2004, 44; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 211 Rn. 28 mwN) über das Ende der Beziehung handlungsleitend, sondern er wollte vermeintliche Besitzrechte an der Geschädigten nicht aufgeben und sprach ihr ohne eine Beziehung mit ihm das Lebensrecht ab.
  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 422/14

    Mord (Ermöglichungsabsicht: Voraussetzungen); Feststellung der besonderen Schwere

    a) Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld setzt voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer von fünfzehn Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 StR 637/13, NStZ 2014, 212; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 339; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92, BGHSt 39, 121, 125; BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370).
  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    Erforderlich ist, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre (BGH, NStZ 2009, S. 260, über juris, Rn. 8; BGH, NStZ-RR 2012, 339; Schönke/Schröder, 29. Aufl., § 57a StGB, Rn. 5 m.w.N.).

    Die Gewichtung der Schuldschwere ist hierbei entsprechend den Regeln vorzunehmen, die für die Strafzumessungsschuld im Sinne des § 46 Abs. 1 StGB gelten (BVerfG, NJW 1995, S. 3244), also unter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände (BGH, NStZ-RR 2012, 339).

    Die Kammer hat hingegen zu Lasten des Angeklagten N berücksichtigt, dass er im Rahmen der Tötung von B2 mit der Heimtücke und dem Handeln aus niedrigen Beweggründen zwei Mordmerkmale verwirklichte (vgl. dazu: BGH, NStZ-RR 2012, 339), welche nicht etwa (wie z.B. bei einem Raubmord die Merkmale der Habgier und der Ermöglichung einer anderen Straftat - vgl. BGH, NStZ 2009, 203-204, Rn. 9) regelmäßig zusammentreffen, sondern vielmehr unterschiedliche Aspekte der Tat betrafen.

  • BGH, 30.09.2021 - 4 StR 170/21

    Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftig

    Vielmehr wird mit diesen Erwägungen lediglich zum Ausdruck gebracht, dass der bei der Prüfung der besonderen Schwere der Schuld in der Regel zu berücksichtigende Umstand der Verwirklichung mehrerer Mordmerkmale (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93, BGHSt 39, 208, 211; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12; Beschluss vom 23. Januar 2014 ? 2 StR 637/13) hier nicht vorliegt und dass dieser Aspekt somit im Rahmen der umfassenden Gesamtbewertung durch das Schwurgericht die Schuld im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB nicht erhöht.
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