Weitere Entscheidung unten: KG, 02.05.2012

Rechtsprechung
   KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12 - 141 AR 159/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22934
KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12 - 141 AR 159/12 (https://dejure.org/2012,22934)
KG, Entscheidung vom 28.03.2012 - 4 Ws 28/12 - 141 AR 159/12 (https://dejure.org/2012,22934)
KG, Entscheidung vom 28. März 2012 - 4 Ws 28/12 - 141 AR 159/12 (https://dejure.org/2012,22934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Auswechselung eines Pflichtverteidigers wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses und eines konkret erkennbaren Interessenkonflikts in derselben Sozietät

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143
    Voraussetzungen für die Auswechselung eines Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 352
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12

    Zum Widerruf der Bestellung bei Drängen des Pflichtverteidigers auf Abschluss

    Auszug aus KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
    Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 -, vom 13. Dezember 2006 - 5 Ws 612/06 - und 21. Mai 2004 - 4 Ws 54/04 - Meyer-Goßner a.a.O., Rdn. 5).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2012 a.a.O.; vom 17. Juli 2008 - 4 Ws 63/08 - m.w.Nachw.) kommt eine Auswechselung eines Pflichtverteidigers nicht allein deshalb in Betracht, weil der Angeklagte oder der Pflichtverteidiger dies wünscht, sondern nur dann, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
    Allerdings reicht der bloße Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis nicht aus, einen Verteidigerwechsel zu rechtfertigen, denn der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Abberufung eines Verteidigers, zu dem er kein Vertrauen zu haben glaubt (vgl. BGH NStZ 1993, 600, 601; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2).
  • BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58

    Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags

    Auszug aus KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
    Denn der Verteidiger ist rechtskundiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten (vgl. BGH NJW 1959, 731).
  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
    Allerdings reicht der bloße Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis nicht aus, einen Verteidigerwechsel zu rechtfertigen, denn der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Abberufung eines Verteidigers, zu dem er kein Vertrauen zu haben glaubt (vgl. BGH NStZ 1993, 600, 601; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
    Ein solcher besteht grundsätzlich, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349) ist.
  • KG, 19.04.1982 - 2 Ws 85/82

    Verteidiger; Informationen; Zurückhalten; Aussetzung; Hauptverhandlung;

    Auszug aus KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
    Ein solcher besteht grundsätzlich, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349) ist.
  • KG, 17.07.2008 - 4 Ws 63/08

    Pflichtverteidigung: Auswechslung eines Pflichtverteidigers zwischen den

    Auszug aus KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2012 a.a.O.; vom 17. Juli 2008 - 4 Ws 63/08 - m.w.Nachw.) kommt eine Auswechselung eines Pflichtverteidigers nicht allein deshalb in Betracht, weil der Angeklagte oder der Pflichtverteidiger dies wünscht, sondern nur dann, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
  • KG, 24.07.2008 - 2 Ws 362/08

    Entpflichtung des Verteidigers: Besorgnis mangelnder Verteidigungsbereitschaft

    Auszug aus KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
    Wenn - wie hier - der bestellte Verteidiger vom Angeklagten selbst ausgewählt worden ist, sind bei der Prüfung der Entpflichtungsgründe strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. KG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 2 Ws 362/08 - bei juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.09.1982 - 1 Ws 302/82

    Rücknahme einer Verteidigerbestellung; Bloßer Hinweis auf das Fehlen eines

    Auszug aus KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
    Allein die - nicht einmal dargelegten - Differenzen über den Inhalt und den Umfang der Verteidigung reichen dabei grundsätzlich nicht aus, einen Wechsel des Pflichtverteidigers vorzunehmen (vgl. OLG Hamm StV 1982, 510).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; widerstreitende Interessen; Vertretung durch

    Auszug aus KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
    Grundsätzlich kann nicht einmal der Umstand, dass als Mittäter Beschuldigte durch Rechtsanwälte dergleichen Sozietät vertreten werden, ohne konkrete Anhaltspunkte, einen Interessenkonflikt begründen (vgl. OLG Hamm. Beschluss vom 1. Juni 2006 - 2 Ws 156/04 -).
  • KG, 26.03.1997 - 1 Ss 57/97
  • OLG Bremen, 09.06.2004 - Ws 54/04
  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Grundsätzlich ist eine Verteidigerbestellung von Anwälten aus derselben Kanzlei für Mitbeschuldigte nicht generell unzulässig (siehe BVerfG, Beschluss vom 28.10.1976 - 2 BvR 23/76, juris Rn. 34 ff., BVerfGE 43, 79; bestätigt in Beschluss vom 21.06.1977 - 2 BvR 70/75, juris Rn. 34, BVerfGE 45, 272; BGH, Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, juris Rn. 34, NStZ 2014, 660; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 28.03.2012 - 4 Ws 28/12, juris Rn. 6, NStZ-RR 2012, 352; OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 30 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.10.1998 - 2 Ws 243/98, juris Rn. 5, NStZ 1999, 212; OLG Rostock, Beschluss vom 17.03.2003 - I Ws 64/03, juris Ls., StV 2003, 373; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.09.2000 - 5 Ws 31/00, juris Rn. 14, StV 2000, 656).

    Dem entspricht es, wenn in der Rechtsprechung eine solche Verteidigung verschiedener Mitbeschuldigter durch Anwälte derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft bei Vorliegen eines gleichartigen Verteidigungszieles als zulässig angesehen wurde, wobei zur Frage des Vorliegens eines solchen gleichartigen Verteidigungszieles namentlich auf das Einlassungsverhalten der Beschuldigten abzustellen war, insbesondere etwa darauf, ob sich die Mitangeklagten im Vorverfahren der Allein- oder Haupttäterschaft des jeweils anderen bezichtigen (siehe BGH, Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, juris Rn. 35, NStZ 2014, 660; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.1999 - 3 Ws 591/99, juris Rn. 9, NStZ-RR 1999, 333; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 Ws 125/00, juris Rn. 6, OLGSt StPO § 142 Nr. 5; enger dagegen noch teilweise die frühere Auffassung der Rechtsprechung, die hierin noch keinen Interessenkonflikt sah, siehe insbesondere KG Berlin, Beschluss vom 28.03.2012 - 4 Ws 28/12, juris Rn. 6, NStZ-RR 2012, 352; OLG Rostock, Beschluss vom 17.03.2003 - I Ws 64/03, juris Ls., StV 2003, 373).

  • KG, 05.08.2020 - 5 Ws 129/20

    Eigenes Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung seiner

    Vielmehr sind in Fällen, in denen die bestellten Verteidiger - wie hier Rechtsanwalt P. und Rechtsanwalt L. - vom Angeklagten selbst ausgewählt worden sind, bei der Prüfung der Entpflichtungsgründe strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. KG, Beschluss vom 28. März 2012 - 4 Ws 28/12 - juris Rn. 4).
  • KG, 24.09.2021 - 5 Ws 224/21

    Voraussetzungen eines Verteidigerwechsels nach § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO

    In seiner zweiten Alternative soll § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO mit Blick auf die Verfahrensfairness grobe Verstöße eines Verteidigers gegen eine ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben erfassen, die eine angemessene Verteidigung des Mandanten ersichtlich gefährden, etwa wenn ein Verteidiger in einer Haftsache den Mandanten monatelang nicht aufsucht und auch sonst völlig untätig bleibt (vgl. BT-Drucks. 19/13829, a. a. O.; ebenso bereits zur früheren Rechtslage KG, Beschluss vom 28. März 2012 - 4 Ws 28/12 -, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12 - 141 AR 227/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21763
KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12 - 141 AR 227/12 (https://dejure.org/2012,21763)
KG, Entscheidung vom 02.05.2012 - 4 Ws 41/12 - 141 AR 227/12 (https://dejure.org/2012,21763)
KG, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 4 Ws 41/12 - 141 AR 227/12 (https://dejure.org/2012,21763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines von einem Angeklagten abgegebenen Rechtsmittelverzichts in der Hauptverhandlung ohne ordnungsgemäße Verteidigung gem. § 140 StPO

  • rechtsportal.de

    StPO § 140; StPO § 302
    Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts bei Anspruch auf einen Pflichtverteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Rechtsmittelverzicht des nicht verteidigten Angeklagten - immer unwirksam?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 352 (Ls.)
  • StV 2013, 11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 18.07.2006 - 3 Ws 355/06

    Notwendige Verteidigung: Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts des Angeklagten in

    Auszug aus KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12
    Infolge dieser gravierenden, gemessen an den Anforderungen an ein faires Verfahren nicht hinnehmbaren Einschränkung der Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers muss sein Rechtsmittelverzicht als von Anfang an unwirksam gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01 - OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 Ws 91/09 - KG, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 3 Ws 355/06 -) [alle bei juris].
  • OLG Brandenburg, 07.02.2000 - 1 Ss 4/00

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den nicht anwaltlich vertretenen

    Auszug aus KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12
    Die Gegenmeinung (vgl. Hanseatisches OLG Beschluss vom 30. Januar 1996 - 1 Ws 29/96 - Beschluss vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 61/05 ; OLG Brandenburg Beschluss vom 7. Februar 2000 - 1 Ss 4/00 - [alle bei juris]), die im wesentlichen darauf abstellt, dass der eindeutig ausgesprochene Rechtsmittelverzicht nur in wenigen Ausnahmefällen angefochten werden kann und ein solcher nicht vorliegt, wenn der Angeklagte sich der Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung bewusst war, kann aus vorrangigen rechtsstaatlichen Gründen nicht überzeugen.
  • OLG Hamburg, 31.01.1996 - 1 Ws 29/96
    Auszug aus KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12
    Die Gegenmeinung (vgl. Hanseatisches OLG Beschluss vom 30. Januar 1996 - 1 Ws 29/96 - Beschluss vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 61/05 ; OLG Brandenburg Beschluss vom 7. Februar 2000 - 1 Ss 4/00 - [alle bei juris]), die im wesentlichen darauf abstellt, dass der eindeutig ausgesprochene Rechtsmittelverzicht nur in wenigen Ausnahmefällen angefochten werden kann und ein solcher nicht vorliegt, wenn der Angeklagte sich der Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung bewusst war, kann aus vorrangigen rechtsstaatlichen Gründen nicht überzeugen.
  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 5 Ws 91/09

    Unwirksamkeit eines mangels Beistands eines

    Auszug aus KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12
    Infolge dieser gravierenden, gemessen an den Anforderungen an ein faires Verfahren nicht hinnehmbaren Einschränkung der Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers muss sein Rechtsmittelverzicht als von Anfang an unwirksam gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01 - OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 Ws 91/09 - KG, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 3 Ws 355/06 -) [alle bei juris].
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 617/01

    Notwendige Verteidigung; Scheinverteidiger; absoluter Revisionsgrund;

    Auszug aus KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12
    Infolge dieser gravierenden, gemessen an den Anforderungen an ein faires Verfahren nicht hinnehmbaren Einschränkung der Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers muss sein Rechtsmittelverzicht als von Anfang an unwirksam gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01 - OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 Ws 91/09 - KG, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 3 Ws 355/06 -) [alle bei juris].
  • KG, 03.09.2001 - 3 Ws 431/01

    Versäumung von Fristen wegen Regelung beruflicher und privater Angelegenheiten

    Auszug aus KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12
    Dabei hat er die Gründe für seine angeblich unverschuldete Fristversäumung unter umfassender und genauer Darlegung der Tatsachen, die für die Frage bedeutsam sind, wie und durch welche Umstände es zu der Säumnis gekommen ist, innerhalb der einwöchigen Frist darzulegen (vgl. KG NZV 2002, 47, 51).
  • OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Auszug aus KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12
    Die Gegenmeinung (vgl. Hanseatisches OLG Beschluss vom 30. Januar 1996 - 1 Ws 29/96 - Beschluss vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 61/05 ; OLG Brandenburg Beschluss vom 7. Februar 2000 - 1 Ss 4/00 - [alle bei juris]), die im wesentlichen darauf abstellt, dass der eindeutig ausgesprochene Rechtsmittelverzicht nur in wenigen Ausnahmefällen angefochten werden kann und ein solcher nicht vorliegt, wenn der Angeklagte sich der Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung bewusst war, kann aus vorrangigen rechtsstaatlichen Gründen nicht überzeugen.
  • OLG Celle, 04.05.2023 - 2 Ws 135/23

    Notwendige Verteidigung bei Abgabe eines Rechtsmittelverzichts; Hauptverhandlung

    Ein solcher Ausnahmefall wird u. a. dann angenommen, wenn entgegen § 140 StPO ein Verteidiger in der Hauptverhandlung nicht mitgewirkt hat und der Angeklagte unmittelbar nach der Urteilsverkündung auf Rechtsmittel verzichtet hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 4 Ws 41/12 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 Ws 91/09 -, juris; BGH, Beschluss vom 5.2. 2002 - 5 StR 617/01 , NJW 2002, 1436, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 302, Rn. 25a).
  • KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme eines unverteidigten

    Zwar ist anerkannt, dass ein Angeklagter im Fall der notwendigen Verteidigung die Gelegenheit haben muss, sich von seinem Verteidiger rechtlich beraten zu lassen und die fehlende Möglichkeit dessen vor Erklärung des Rechtsmittelverzichts bzw. der Rechtsmittelrücknahme zur Unwirksamkeit der Prozesserklärung führt (vgl. BGHSt 47, 238; Senat NStZ-RR 2007, 209 und Beschluss vom 6. Mai 2002 - 3 Ws 43/02 - KG StV 2013, 11; OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 Ws 91/09 -, juris; OLG Koblenz StraFo 2006, 27; Paul, KK-StPO 8. Aufl., § 302 Rdn. 12 m.w.N.; Allgayer a.a.O. Rdn. 36).
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