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   BGH, 29.08.2012 - 4 StR 205/12   

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https://dejure.org/2012,28514
BGH, 29.08.2012 - 4 StR 205/12 (https://dejure.org/2012,28514)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2012 - 4 StR 205/12 (https://dejure.org/2012,28514)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2012 - 4 StR 205/12 (https://dejure.org/2012,28514)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen der Anordnung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringungsmöglichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus als freiheitsentziehende Maßregel im Falle des Vorliegens einer dissozialen Persönlichkeitsstörung i.V.m. einer Lernbehinderung bei dem Angeklagten

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen der Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Unterbringungsmöglichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus als freiheitsentziehende Maßregel im Falle des Vorliegens einer dissozialen Persönlichkeitsstörung i.V.m. einer Lernbehinderung bei dem Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 367
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 29.08.2012 - 4 StR 205/12
    Dieser Zustand muss, da er anders als die Schuldfähigkeit nicht an den Tatzeitpunkt, sondern an die Prognose anknüpft, ein länger andauernder, nicht nur vorübergehender sein (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 27; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 63 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; rechtsstaatswidrige unvertretbare

    Auszug aus BGH, 29.08.2012 - 4 StR 205/12
    Sie setzt zunächst die positive Feststellung eines Defektes voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (BGH, Beschluss vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197 mwN).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 29.08.2012 - 4 StR 205/12
    Schließt sich wie hier das Landgericht dem Gutachten ohne weitere eigene Erwägungen an, muss es die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die Ausführungen der Sachverständigen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326).
  • BGH, 21.09.2006 - 4 StR 309/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Feststellung

    Auszug aus BGH, 29.08.2012 - 4 StR 205/12
    So wird nicht deutlich, aus welchen Umständen die Strafkammer folgert, dass der die Schuldfähigkeit überdauernd beeinträchtigende Zustand das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stört, belastet oder einengt wie bei einer krankhaften seelischen Störung (siehe dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - 4 StR 309/06, NStZ-RR 2007, 6; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 1 StR 603/06).
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Dieser Zustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von längerer Dauer sein (BGH, Beschluss vom 29. August 2012 - 4 StR 205/12, NStZ-RR 2012, 367; Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Landgericht ist zwar im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass eine Unterbringung gemäß § 63 StGB lediglich dann in Frage kommt, wenn eine länger andauernde Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Gesundheit vorliegt, vorübergehende Defekte dagegen nicht ausreichen (BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341; Beschluss vom 29. August 2012 - 4 StR 205/12, NStZ-RR 2012, 367; Müko-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 63 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 28.01.2015 - 4 StR 514/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dieser Zustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von längerer Dauer sein (BGH, Beschluss vom 29. August 2012 - 4 StR 205/12, NStZ-RR 2012, 367; Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27).
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dieser Zustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von längerer Dauer sein (BGH, Urteile vom 9. Mai 2017 - 1 StR 658/16, NStZ-RR 2017, 272 f.; vom 17. Juni 2015 - 2 StR 358/14, BGHR StGB § 63 Zustand 44; vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27; Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, StV 2017, 588 f.; vom 29. August 2012 - 4 StR 205/12, NStZ-RR 2012, 367).
  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13

    Form des Revisionsantrages (entbehrliche ausdrückliche Bezeichnung); Anordnung

    Dieser Zustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von längerer Dauer sein (Senatsbeschluss vom 29. August 2012 - 4 StR 205/12, NStZ-RR 2012, 367; BGH, Senatsurteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27).
  • BGH, 20.04.2022 - 6 StR 138/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende Darlegung der

    Dieser Zustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von längerer Dauer sein (BGH, Beschluss vom 29. August 2012 - 4 StR 205/12; Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86).
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