Weitere Entscheidung unten: LG Siegen, 04.05.2012

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.09.2012 - III-1 Ws 464/12   

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https://dejure.org/2012,28621
OLG Hamm, 04.09.2012 - III-1 Ws 464/12 (https://dejure.org/2012,28621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2012 - III-1 Ws 464/12 (https://dejure.org/2012,28621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2012 - III-1 Ws 464/12 (https://dejure.org/2012,28621)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Revision, Beschwerde, Prüfungsumfang

  • Burhoff online

    StPO § 111a, StGB § 69
    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Revisionsverfahren, Beschwerde

  • openjur.de

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschwerde, Revision, Vorentscheidung, Zeitablauf

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 111a, StGB § 69
    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschwerde, Revision, Vorentscheidung, Zeitablauf

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wirkung der Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei eingelegter Revision

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • blutalkohol PDF, S. 424
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69; StPO § 111a Abs. 2; StPO § 310
    Anfechtung der Ablehnung des Antrags auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    § 111a-StPO-Aufhebung, nur weil Revision eingelegt wurde?

Verfahrensgang

  • LG Siegen - 11 Ns (39/12)
  • OLG Hamm, 04.09.2012 - III-1 Ws 464/12

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 376
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1988 - 1 Ws 649/88

    Fahrerlaubnis; Vorläufige Entziehung; Zeitablauf; Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ws 464/12
    Auch der Zeitablauf seit der Tat rechtfertigt grundsätzlich nicht die Aufhebung der Maßnahme (OLG Düsseldorf NZV 1988, 194; OLG Hamm VRS 49, 111, 112).

    Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, die womöglich ebenfalls die Aufhebung der Maßnahme begründen könnte (OLG Düsseldorf NZV 1988, 194), ist auch nicht ersichtlich.

  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07

    vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperrfristablauf; beschleunigte

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ws 464/12
    Wer gegen ein Urteil, in dem eine Sicherungsmaßregel nach § 69 StGB angeordnet worden ist, Berufung einlegt, muss damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisentziehung länger dauert, als das Amtsgericht die Sperrfrist bemessen hat (OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 351).

    Allerdings kann der Zeitablauf seit der Tat dazu führen, dass der Eignungsmangel nicht mehr wird festgestellt werden können, so dass eine Aufhebung der Maßnahme dann geboten sein kann, wenn die endgültige Entziehung wegen Zeitablaufs unwahrscheinlich wird (OLG Düsseldorf NZV 2001, 354; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 351; Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 111a Rdn. 11).

  • OLG Hamm, 17.05.1996 - 2 Ws 187/96
    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ws 464/12
    Vielmehr ist die ausschließlich nach revisionsrechtlichen Kriterien anzustellende Prüfung der richtigen Rechtsanwendung im Rahmen des § 69 StGB dem Revisionsgericht vorbehalten (OLG Köln Beschl. v. 22.04.2003 - 1 Ws 9/03 - juris - m.w.N.; OLG Hamm MDR 1996, 954).
  • OLG Köln, 22.04.2003 - 1 Ws 9/03

    Prüfung der Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis im

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ws 464/12
    Vielmehr ist die ausschließlich nach revisionsrechtlichen Kriterien anzustellende Prüfung der richtigen Rechtsanwendung im Rahmen des § 69 StGB dem Revisionsgericht vorbehalten (OLG Köln Beschl. v. 22.04.2003 - 1 Ws 9/03 - juris - m.w.N.; OLG Hamm MDR 1996, 954).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 191/99

    Straßenverkehrsrecht; vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ws 464/12
    Das ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden (OLG Düsseldorf NZV 1999, 389; OLG Köln Beschl. v. 28.03.2008 - 2 Ws 136/08 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1999 - 1 Ws 846/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinauszögerung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ws 464/12
    Allerdings kann der Zeitablauf seit der Tat dazu führen, dass der Eignungsmangel nicht mehr wird festgestellt werden können, so dass eine Aufhebung der Maßnahme dann geboten sein kann, wenn die endgültige Entziehung wegen Zeitablaufs unwahrscheinlich wird (OLG Düsseldorf NZV 2001, 354; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 351; Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 111a Rdn. 11).
  • OLG Hamm, 26.11.1974 - 5 Ws 189/74
    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ws 464/12
    Auch der Zeitablauf seit der Tat rechtfertigt grundsätzlich nicht die Aufhebung der Maßnahme (OLG Düsseldorf NZV 1988, 194; OLG Hamm VRS 49, 111, 112).
  • OLG Köln, 28.03.2008 - 2 Ws 136/08

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund des

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ws 464/12
    Das ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden (OLG Düsseldorf NZV 1999, 389; OLG Köln Beschl. v. 28.03.2008 - 2 Ws 136/08 - juris).
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Rechtsprechung
   LG Siegen, 04.05.2012 - 21 KLs 24 Js 542/11 - 1/12, 21 KLs 1/12   

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https://dejure.org/2012,22818
LG Siegen, 04.05.2012 - 21 KLs 24 Js 542/11 - 1/12, 21 KLs 1/12 (https://dejure.org/2012,22818)
LG Siegen, Entscheidung vom 04.05.2012 - 21 KLs 24 Js 542/11 - 1/12, 21 KLs 1/12 (https://dejure.org/2012,22818)
LG Siegen, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - 21 KLs 24 Js 542/11 - 1/12, 21 KLs 1/12 (https://dejure.org/2012,22818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 376
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus LG Siegen, 04.05.2012 - 21 KLs 1/12
    Diese Zweckbestimmung, die von dem Bewusstsein, den Gegenstand gebrauchsbereit mit sich zu führen, zu unterscheiden ist, braucht nicht im Hinblick auf die konkret beabsichtigte Straftat getroffen worden zu sein, da § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG insoweit keine Verwendungsabsicht erfordert; es reicht aus, wenn die genannte Zweckbestimmung zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Tatbegehung erfolgt ist (BGH, Urteil vom 25.05.2010, 1 StR 59/10, Rdnr. 12 ff, zitiert nach juris.).

    Kommt dagegen bei einem gängigen Gebrauchsgegenstand nach den Umständen des Falles die Möglichkeit in Betracht, dass ihn der Täter aus sonstigen Gründen mit sich führte, so ist die Annahme, er habe ihn zur Verletzung von Menschen bestimmt, konkret zu begründen; der Hinweis, dass dieser Gegenstand nach seiner objektiven Beschaffenheit zur Verletzung von Menschen geeignet sei, genügt dann nicht (BGH, Urteil vom 25.05.2010, 1 StR 59/10, Rdnr. 13, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

    Auszug aus LG Siegen, 04.05.2012 - 21 KLs 1/12
    Fehlt ein nachvollziehbarer Grund dafür, dass der Täter einen objektiv gefährlichen Gegenstand griffbereit mit sich führt, ohne dass er ihn je zur Verletzung von Menschen bestimmt hätte, bedarf die Annahme einer entsprechenden Zweckbestimmung durch ihn regelmäßig keiner besonderen Begründung (vgl. BGHSt 43, 266, 269).
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