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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12 - 1 OBL 62/12, 3 Ws 93/12, 1 OBL 62/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29230
OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12 - 1 OBL 62/12, 3 Ws 93/12, 1 OBL 62/12 (https://dejure.org/2012,29230)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.09.2012 - 3 Ws 93/12 - 1 OBL 62/12, 3 Ws 93/12, 1 OBL 62/12 (https://dejure.org/2012,29230)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12 - 1 OBL 62/12, 3 Ws 93/12, 1 OBL 62/12 (https://dejure.org/2012,29230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Zweiter Pflichtverteidiger, Vergütungsanspruch, Umfang

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Erstreckung, Beschränkung, zweiter Pflichtverteidiger,

  • openjur.de

    Vergütungsanspruch eines zweiten Pflichtverteidigers

  • Justiz Hamburg

    § 45 Abs 3 RVG, § 48 Abs 1 RVG, § 48 Abs 5 S 1 RVG
    Pflichtverteidigervergütung: Vergütungsanspruch eines zweiten Pflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmen des Vergütungsanspruchs eines zum notwendigen Verteidiger bestellten Rechtsanwalts in Strafsachen nach den Maßgaben der §§ 45, 48 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 45; RVG § 48 Abs. 1; RVG § 48 Abs. 5
    Bestimmen des Vergütungsanspruchs eines zum notwendigen Verteidiger bestellten Rechtsanwalts in Strafsachen nach den Maßgaben der §§ 45 , 48 RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Rückwirkungsfiktion beim zweiten Pflichtverteidiger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütungsanspruch eines zweiten Pflichtverteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 390
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Die eingerichtete staatliche Vergütungspflicht wird allerdings nicht uneingeschränkt sondern im Wege eines Ausgleichs mit dem besonderen Interesse der Gemeinschaft an einem mit dem Recht der Pflichtverteidigung verbundenen beschränkten Kostenrisiko vorgenommen (vgl. BVerfG [Kammer], NStZ-RR 2007, 359, 360).

    Dabei ist mit Blick auf das Grundrecht auf freie Berufsausübung ein unzumutbares Opfer des Rechtsanwalts durch vergütungsrechtliche Regelungen zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG [Kammer], NStZ-RR 2007, 359, 360).

  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Die Rückwirkungsfiktion und mit ihr eine umfassend abgesicherte - zumindest vorläufige - Kostenübernahme durch den Staat erweist sich vor diesem Hintergrund nicht als vergütungsrechtlicher Selbstzweck, sondern stellt sich als Ausprägung rechtsstaatlich garantierter Pflichtverteidigung dar (vgl. hierzu BVerwGE 39, 238, 241ff.; BVerfG [Kammer], NJW 2005, 1264; BGH, MDR 1979, 1004; zur konventionsrechtlichen Bewertung vgl. nur Esser, Auf dem Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht [2002], S. 474ff.; Gaede, Fairness als Teilhabe [2007], S. 564ff.); die effektive Verteidigung eines Beschuldigten ist gerade unabhängig von dessen wirtschaftlichen Verhältnissen sicherzustellen.
  • OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12

    Zur Prozessunfähigkeit eines unter querulatorisch-fanatischen, narzisstischen und

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Eine hiergegen gerichtete Beschwerde blieb ohne Erfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - 3 Ws 92/12).
  • OLG Köln, 13.12.2002 - 2 Ws 634/02

    Gebührenrechtliche Rückwirkung einer späteren Pflichtverteidigerbestellung auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Eine rückwirkende Bestellung nach Verfahrensabschluss ist grundsätzlich ebenso ausgeschlossen wie eine Rückwirkung einer Bestellung für in der Vergangenheit liegende anwaltliche Tätigkeiten (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 348; OLG Köln, NStZ-RR 2003, 287, 288; Ebert, a.a.O., Rn. 117).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ws 281/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Dieser kann grundsätzlich wegen der von ihm allein eingenommenen Vertreterrolle nur die Terminsgebühr nebst anteiliger Umsatzsteuer verlangen; sein Anspruch geht nicht über das hinaus, was in der Person des bestellten Verteidigers im Falle dessen Erscheinens angefallen wäre (vgl. etwa KG, BeckRS 2008, 10345; NStZ-RR 2005, 327; OLG Celle, NJOZ 2006, 3706; a.A. OLG Karlsruhe, NJW 2008, 2935).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 3 Ws 68/09

    Zuständigkeit des Einzelrichters; fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers;

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Hierdurch soll - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2010, 1744) - ein ressourcenschonender Personaleinsatz einerseits und eine zügige Verfahrensförderung andererseits ermöglicht werden (vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 69, 110f.).
  • OLG Celle, 21.01.2011 - 10 WF 6/11

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs über

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    bb) Für die Höhe und den Umfang des Vergütungsanspruchs ist in sämtlichen Verfahrensordnungen nach § 48 Abs. 1 RVG in erster Linie der Bestellungsakt selbst maßgeblich (vgl. nur BeckOK-RVG/Sommerfeld/Sommerfeld, 18. Ed., § 48 Rn. 4; Ebert in Mayer/Kroiß, 5. Aufl., RVG § 48 Rn. 2; OLG Brandenburg, MDR 2009 175; OLG Celle, MDR 2011, 324).
  • OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Dieser kann grundsätzlich wegen der von ihm allein eingenommenen Vertreterrolle nur die Terminsgebühr nebst anteiliger Umsatzsteuer verlangen; sein Anspruch geht nicht über das hinaus, was in der Person des bestellten Verteidigers im Falle dessen Erscheinens angefallen wäre (vgl. etwa KG, BeckRS 2008, 10345; NStZ-RR 2005, 327; OLG Celle, NJOZ 2006, 3706; a.A. OLG Karlsruhe, NJW 2008, 2935).
  • OLG Brandenburg, 01.04.2008 - 6 W 203/07

    Gebühren und Auslagen des auswärtigen Prozesskostenhilfeanwalts

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    bb) Für die Höhe und den Umfang des Vergütungsanspruchs ist in sämtlichen Verfahrensordnungen nach § 48 Abs. 1 RVG in erster Linie der Bestellungsakt selbst maßgeblich (vgl. nur BeckOK-RVG/Sommerfeld/Sommerfeld, 18. Ed., § 48 Rn. 4; Ebert in Mayer/Kroiß, 5. Aufl., RVG § 48 Rn. 2; OLG Brandenburg, MDR 2009 175; OLG Celle, MDR 2011, 324).
  • KG, 13.03.2008 - 1 Ws 77/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebühr des Terminsvertreters des beigeordneten

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Dieser kann grundsätzlich wegen der von ihm allein eingenommenen Vertreterrolle nur die Terminsgebühr nebst anteiliger Umsatzsteuer verlangen; sein Anspruch geht nicht über das hinaus, was in der Person des bestellten Verteidigers im Falle dessen Erscheinens angefallen wäre (vgl. etwa KG, BeckRS 2008, 10345; NStZ-RR 2005, 327; OLG Celle, NJOZ 2006, 3706; a.A. OLG Karlsruhe, NJW 2008, 2935).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

  • KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des

  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

  • BGH, 03.05.1979 - III ZR 59/78

    Erlass eines Grundurteils - Vereinbarung eines von den gesetzlichen Gebühren

  • OLG Hamburg, 20.11.2017 - 2 Ws 179/17

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Vorausgegangene Tätigkeit als Wahlverteidiger

    Sinn und Zweck diese Regelung ist, dass der Pflichtverteidiger mit Blick auf die durch § 48 Abs. 6 RVG gesicherte vergütungsrechtliche Expektanz seine Verteidigungsaktivitäten zu Gunsten einer umfassenden Rechtswahrung des Beschuldigten frühzeitig und effektiv entfaltet und nicht etwa von einem - regelmäßig erst späteren - Bestellungzeitpunkt abhängig macht (HansOLG Hamburg, Beschluss 17. September 2012, Az.: 3 Ws 93/12, juris Rn. 18 ff. m.w.N.).
  • LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17

    Terminsvertreter, Gebühren

    Nach anderer Auffassung hat die Landeskasse jedenfalls in den Fällen, in denen die Beiordnung des Rechtsanwalts als bloßer Terminsvertreter für einen Hauptverhandlungstermin erfolgt ist und der originär bestellte Verteidiger die Gebühren für die vorgelagerte Tätigkeit schon verdient hat, nur noch die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer zu erstatten (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 195/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 -1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

    Dieser letztgenannten Auffassung ist zu folgen, denn der Anspruch als ersatzweise bestellter Pflichtverteidiger kann nicht höher sein als er in der Person des vertretenen Rechtsanwalts angefallen wäre, wenn dieser selbst zum Termin erschienen wäre, oder wenn der Rechtsanwalt ohne Beiordnung als Vertreter des bestellten Rechtsanwalts gemäß § 5 RVG aufgetreten wäre (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - 1 Ws 274/17

    Erstreckung, Umfang, beschränkte Beiordnung

    Zwar fingiert die Ausnahmevorschrift des § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG, mit der unter anderem von Streit und Unklarheiten vermieden werden sollen (vgl. OLG Hamburg, NStZ-RR 2012, 390), im Grundsatz die vergütungsrechtliche Rückwirkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Strafverfahren.
  • LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/17

    Terminsvertreter, Pflichtverteidiger, Grundgebühr

    Nach anderer Auffassung hat die Landeskasse jedenfalls in den Fällen, in denen die Beiordnung des Rechtsanwalts als bloßer Terminsvertreter für einen Hauptverhandlungstermin erfolgt ist und der originär bestellte Verteidiger die Gebühren für die vorgelagerte Tätigkeit schon verdient hat, nur noch die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer zu erstatten (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 195/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 -1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

    Dieser letztgenannten Auffassung ist zu folgen, denn der Anspruch als ersatzweise bestellter Pflichtverteidiger kann nicht höher sein als er in der Person des vertretenen Rechtsanwalts angefallen wäre, wenn dieser selbst zum Termin erschienen wäre, oder wenn der Rechtsanwalt ohne Beiordnung als Vertreter des bestellten Rechtsanwalts gemäß § 5 RVG aufgetreten wäre (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

  • OLG Braunschweig, 15.07.2015 - 1 Ws 103/15

    Zubilligung einer Vergütung gegenüber einem wegen der Abwesenheit des

    Bezüglich der darauf folgenden Frage, ob dem Vertreter hinsichtlich des von ihm wahrgenommenen Termins ein eigener Vergütungsanspruch zusteht oder ob unter Berücksichtigung von § 5 RVG grundsätzlich nur der vertretene Pflichtverteidiger die im Rahmen seiner Vertretung angefallenen Gebühren abrechnen darf, bestehen wiederum divergierende Auffassungen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05 - juris Rn. 11-13; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008, Az.: 2 Ws 365/08 - juris Rn. 12, 15; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: 2 Ws 125/09 - juris Rn. 24 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, Az.: Ws 119/09 - BeckRS 2011, 03437; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 1 Ws 82/10 - juris Rn. 5 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: 4 Ws 195/10 - juris Rn. 13, 16; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011, Az.: I Ws 201/11 - juris Rn. 36, 46; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 17. September 2012, Az.: 3 Ws 93/12 - juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az.: 2 Ws 759/12 - juris Rn. 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014, Az.: 1 Ws 195/14 - juris Rn. 14).
  • LG Kaiserslautern, 11.01.2019 - 4 Ks 6034 Js 10590/16

    Rückwirkende Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung, Kein Entfallen des

    Dieser entsteht demnach regelmäßig nur für solche Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt nach erfolgter Bestellung sowie vor dem Ende der Wirkungsdauer des Bestellungsakts erbracht hat (OLG Hamburg NStZ-RR 2012, 390).
  • LG Hannover, 19.10.2015 - 33 Qs 51/15

    Vergütung der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Terminsvertreter; Begründung

    Bezüglich der darauf folgenden Frage, ob dem Vertreter hinsichtlich des von ihm wahrgenommenen Termins ein eigener Vergütungsanspruch zusteht oder ob unter Berücksichtigung von § 5 RVG grundsätzlich nur der vertretene Pflichtverteidiger die im Rahmen seiner Vertretung angefallenen Gebühren abrechnen darf, bestehen wiederum divergierende Auffassungen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 15. Juli 2015, Az.: 1 Ws 103115, ; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05 , Rn. 11-13; OLG Gelle, Beschluss vom 19. Dezember 2008, Az.: 2 Ws 365/08 , Rn. 12, 15; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: 2 Ws 125/09 , Rn. 24 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, Az.: Ws 119/09 , BeckRS 2011, 03437; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 1 Ws 82/10 , Rn. 5 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: 4 Ws 195/10 , Rn. 13, 16; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011, Az.: I Ws 201/11, Rn. 36, 46; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 17. September 2012, Az.: 3 Ws 93/12 , Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az.: 2 Ws 759/12 , Rn. 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014, Az.: 1 Ws 195/14, Rn. 14).
  • LG Düsseldorf, 23.10.2017 - 10 KLs 5/13

    Erstreckung, Umfang, beschränkte Beiordnung

    Insbesondere soll er - im Hinblick auf eine spätere (von ihm erwartete) Bestellung - schon frühzeitig effektiv und umfassend verteidigen (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2012, 390 Juris Rn. 19 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12 (StrVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21897
OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,21897)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.06.2012 - 1 Ws 205/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,21897)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - 1 Ws 205/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,21897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG; § 10 Abs. 1 Nr. 1, 5 NJVollzG; § 17a Abs. 2 S. 3 GVG
    Beteiligte Vollzugsbehörde bei Anfechtung einer Verlegung im Falle einer bereits vollzogenen Verlegung

  • Wolters Kluwer

    Beteiligte Vollzugsbehörde bei Anfechtung einer Verlegung im Falle einer bereits vollzogenen Verlegung

  • rechtsportal.de

    Strafvollzug; Verlegung aus Sicherheitsgründen; Anfechtbarkeit; Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 390 (Ls.)
  • NStZ-RR 2012, 5
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12
    Auch die Tatbestandsvoraussetzungen einer Verlegung aus Sicherheitsgründen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 NJVollzG erfordern eine Beurteilung in der Zukunft liegender Vorgänge (Prognoseentscheidung) und sind daher mit der Beurteilung der Flucht- und Missbrauchsgefahr im Sinne von § 13 Abs. 1 StVollzG vergleichbar, für die das Bestehen eines vollzugsbehördlichen Beurteilungsspielraums höchstrichterlich anerkannt ist (vgl. BGHSt 30, 320).
  • OLG Celle, 25.03.1981 - 3 Ws 63/81
    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12
    An dieser - auf seine Rechtsprechung zu § 85 StVollzG (vgl. OLG Celle NStZ 1981, 407) zurückgehenden - Auffassung hält der Senat indes nicht mehr fest.
  • OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12
    In dem Beschluss nach § 115 StVollzG muss das Gericht die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergegeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 2005 - 1 Ws 185/05 [StrVollz] = Nds. Rpfl.
  • OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10

    Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12
    Es erscheint sowohl aus sachlichen als auch systematischen Gründen angezeigt, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Verlegung aus Sicherheitsgründen nicht einer strengeren gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen als die Voraussetzungen für besondere Sicherungsmaßnahmen, bei deren Anwendung der Vollzugsbehörde sowohl nach der Rechtsprechung des Senats zu §§ 81, 82 NJVollzG (vgl. Beschluss vom 31. August 2010 - 1 Ws 378/10 [StrVollz]) als auch nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu den entsprechenden Regelungen in §§ 88, 89 StVollzG (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVo 2004, 186; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 155; Callies/Müller-Dietz, aaO § 88 Rn. 2; Schwind, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, aaO § 88 Rn. 6; Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 88 Rn. 1) ein Beurteilungsspielraum zusteht, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
  • OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11

    Strafvollstreckungskammer ist gebunden an konkludente Bejahung der eigenen

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12
    Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg hat sich aber zu Recht gemäß § 83 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11 [StrVollz]), an den zwar sachlich falschen, aber dennoch wirksamen Verweisungsbeschluss gebunden gesehen.
  • OLG Frankfurt, 26.02.2002 - 3 Ws 132/02
    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12
    Es erscheint sowohl aus sachlichen als auch systematischen Gründen angezeigt, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Verlegung aus Sicherheitsgründen nicht einer strengeren gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen als die Voraussetzungen für besondere Sicherungsmaßnahmen, bei deren Anwendung der Vollzugsbehörde sowohl nach der Rechtsprechung des Senats zu §§ 81, 82 NJVollzG (vgl. Beschluss vom 31. August 2010 - 1 Ws 378/10 [StrVollz]) als auch nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu den entsprechenden Regelungen in §§ 88, 89 StVollzG (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVo 2004, 186; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 155; Callies/Müller-Dietz, aaO § 88 Rn. 2; Schwind, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, aaO § 88 Rn. 6; Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 88 Rn. 1) ein Beurteilungsspielraum zusteht, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
  • OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 28/05

    Gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen nach neuen Recht

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12
    2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06

    Zulässigkeit der Verweisung auf Schriftstücke in den Akten; Begriff der

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12
    2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Naumburg, 26.03.2008 - 1 Ws 164/08
    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12
    Zwar ist es zutreffend, dass in vorliegender Sache an sich die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Osnabrück beim Amtsgericht Lingen zuständig gewesen wäre, weil bei Anfechtung einer Verlegung - wie hier - auch nach deren Vollzug beteiligte Vollzugsbehörde i.S.v. § 111 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG die Anstalt bleibt, die die Verlegung angeordnet hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. November 2005 - 1 Ws 410/05 - und vom 31. März 2008 - 1 Ws 164/08; Schuler/Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 110 Rn. 6; Callies/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl. § 110 Rn. 4), hier also die Justizvollzugsanstalt M., die ihren Sitz im Bezirk des Landgerichts Osnabrück hat.
  • OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer;

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12
    2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Für die gerichtliche Überprüfung derartiger Maßnahmen auf dem Gebiet des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung ist nach §§ 109, 110 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz - StVollzG) in Verbindung mit 78a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2 GVG aber ausschließlich die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zuständig, in deren Bezirk die beteiligte Vollzugsbehörde ihren Sitz hat (vgl. zum Anwendungsbereich der abdrängenden Sonderzuweisung nach §§ 109 f. StVollzG: Senatsbeschl. v. 13.12.2018 - 13 OB 531/18 u.a. -, V.n.b., Umdruck S. 3; OLG Koblenz, Beschl. v. 6.3.2018 - 2 Ws 3/18 Vollz -, juris Rn. 17; OLG Celle, Beschl. v. 19.10.2016 - 1 Ws 501/16 -, juris Rn. 12 ff.; Beschl. v. 22.6.2012 - 1 Ws 205/12 -, juris Rn. 7 ff.; BeckOK Strafvollzugsrecht Niedersachsen, NJVollzG, § 10 Rn. 17 f. (Stand: April 2018); Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 109 Rn. 8 jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21

    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an

    Aus diesem Grund muss das erstinstanzliche Gericht in dem Beschluss nach § 115 StVollzG die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergegeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22. Juni 2012 - 1 Ws 205/12 [StrVollz] -, Nds. Rpfl.
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2016 - 2 AR 16/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit der

    Das ist vorliegend die Justizvollzugsanstalt W. Angesichts dieser an sich eindeutigen Gesetzeslage entspricht es der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung (OLG Hamm, ZfStrVo 1979, 102; KG, NStZ 1993, 100 f.; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 01.04.2011, 2 Ws 27/11, und vom 09.09.2011, 2 Ws 231/11; OLG Celle, Beschluss vom 22.06.2012, 1 Ws 205/12) und Schrifttum (vgl. Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 110 Rn. 4; Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl. 2013, § 110 Rn. 6; Euler, BeckOK Strafvollzug Bund, 8. Edition 2016, § 110 StVollzG Rn. 5; Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 110 Rn. 4), dass für die Anfechtung einer Ablösung vom offenen Vollzug und einer Verlegungsentscheidung auch nach deren Vollzug die Strafvollstreckungskammer zuständig ist, in deren Bezirk diejenige Justizvollzugsanstalt ihren Sitz hat, deren Leiter die Maßnahmen angeordnet hat.
  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive

    Aus diesem Grund muss das erstinstanzliche Gericht in dem Beschluss nach § 115 StVollzG die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergegeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22. Juni 2012 - 1 Ws 205/12 [StrVollz] -, Nds. Rpfl.
  • OLG Celle, 19.10.2016 - 1 Ws 501/16

    Zuständigkeitsstreit in Strafvollzugssachen

    Weil § 83 VwGO unter anderem auf § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG Bezug nimmt, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, grundsätzlich bindend (OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2013 - 1 Ws 230/13; OLG Celle, Beschluss vom 22. Juni 2012 -1 Ws 205/12, Nds. RPfl.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 3 Ws 771/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28547
OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 3 Ws 771/12 (https://dejure.org/2012,28547)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.2012 - 3 Ws 771/12 (https://dejure.org/2012,28547)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 2012 - 3 Ws 771/12 (https://dejure.org/2012,28547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 56c Abs 1 StGB, § 56c Abs 2 Nr 1 StGB
    Berufsausübungsverbot als Bewährungsweisung

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung zur Bewährung; Bewährungsweisung (Berufsausübungsverbot)

  • rechtsportal.de

    StGB § 56c Abs. 1; StGB § 56c Abs. 2 Nr. 1
    Strafaussetzung zur Bewährung; Bewährungsweisung (Berufsausübungsverbot)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 390 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09

    Zulässigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Untersagung jeglicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 3 Ws 771/12
    Die Bewährungsweisung, Anordnungen bezüglich der Arbeit zu befolgen, eröffnet die Möglichkeit, die Ausübung eines bestimmten Berufs zu verbieten (BGHSt 9, 258, 260; HansOLG Hamburg StraFo 2008, 481; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 90; OLG Nürnberg OLGSt StGB § 57 Nr. 30).
  • BGH, 14.06.1956 - 3 StR 37/56
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 3 Ws 771/12
    Die Bewährungsweisung, Anordnungen bezüglich der Arbeit zu befolgen, eröffnet die Möglichkeit, die Ausübung eines bestimmten Berufs zu verbieten (BGHSt 9, 258, 260; HansOLG Hamburg StraFo 2008, 481; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 90; OLG Nürnberg OLGSt StGB § 57 Nr. 30).
  • OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07

    Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 3 Ws 771/12
    Die Bewährungsweisung, Anordnungen bezüglich der Arbeit zu befolgen, eröffnet die Möglichkeit, die Ausübung eines bestimmten Berufs zu verbieten (BGHSt 9, 258, 260; HansOLG Hamburg StraFo 2008, 481; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 90; OLG Nürnberg OLGSt StGB § 57 Nr. 30).
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