Weitere Entscheidungen unten: BGH, 29.09.2011 | OLG Nürnberg, 13.07.2011

Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4946
BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11 (https://dejure.org/2011,4946)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2011 - 1 StR 476/11 (https://dejure.org/2011,4946)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 476/11 (https://dejure.org/2011,4946)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 136 StPO; § 163a StPO; § 72 StPO; § 136a StPO
    Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten (Beschuldigtenbegriff: Beurteilungsspielraum insbesondere bei Tötungsdelikten; Verwertungsverbot bei mangelnder Belehrung: Auswirkung auf die spätere Erhebung eines Sachverständigenbeweises; Widerspruchslösung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136 StPO
    Beweisverwertungverbot im Strafverfahren: Beurteilungsspielraum der Strafverfolgungsbehörde hinsichtlich des Übergangs von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung

  • Wolters Kluwer

    Übergang von der Zeugenvernehmung zur Beschuldigtenvernehmung bei ernstlichem Inbetrachtkommen der belehrten Person als Täter der untersuchten Straftat

  • rewis.io

    Beweisverwertungverbot im Strafverfahren: Beurteilungsspielraum der Strafverfolgungsbehörde hinsichtlich des Übergangs von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweisverwertungverbot im Strafverfahren: Beurteilungsspielraum der Strafverfolgungsbehörde hinsichtlich des Übergangs von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136
    Übergang von der Zeugenvernehmung zur Beschuldigtenvernehmung bei ernstlichem Inbetrachtkommen der belehrten Person als Täter der untersuchten Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Die Zyniker (?) vom 1. Strafsenat, oder verstehe ich es nur nicht….

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11
    Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.; BGH, Beschluss vom 10. September 2004 - 1 StR 304/04, NStZ-RR 2004, 368) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11
    Denn der Vernommene wird hierdurch nicht vorschnell mit einem Ermittlungsverfahren überzogen, das erhebliche nachteilige Konsequenzen für ihn haben kann (BGHSt 51, 367, 372).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11
    Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.; BGH, Beschluss vom 10. September 2004 - 1 StR 304/04, NStZ-RR 2004, 368) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • BGH, 10.09.2004 - 1 StR 304/04
    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11
    Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.; BGH, Beschluss vom 10. September 2004 - 1 StR 304/04, NStZ-RR 2004, 368) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn sie dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergeht (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367 Rn. 17 ff. mwN; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 280/07, NStZ 2008, 48 f.; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 9; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 476/11, NStZ-RR 2012, 49 f.; KK/Griesbaum, StPO, 8. Aufl., § 163a Rn. 2).
  • LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17

    Pflichtverteidiger, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage,

    Die Grenzen des Beurteilungspielraums sind jedoch überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird oder auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGH NStZ-RR 2012, 49).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2011 - 3 StR 295/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3706
BGH, 29.09.2011 - 3 StR 295/11 (https://dejure.org/2011,3706)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - 3 StR 295/11 (https://dejure.org/2011,3706)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - 3 StR 295/11 (https://dejure.org/2011,3706)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StPO, § 267 Abs 4 S 4 StPO, § 275 Abs 1 S 2 StPO
    Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionseinlegungsfrist: Fristbeginn zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit einer revisionsrechtlichen Überprüfung aufgrund lediglich abgekürzt vorliegender Urteilsgründe

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionseinlegungsfrist: Fristbeginn zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionseinlegungsfrist: Fristbeginn zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe

  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 4 S. 1
    Unmöglichkeit einer revisionsrechtlichen Überprüfung aufgrund lediglich abgekürzt vorliegender Urteilsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Peinlich, peinlich - zumindest ergänzen hätte man können…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.08.1978 - 4 StR 400/78

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehlerhaftigkeit des vorinstanzlichen

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 295/11
    Der Senat ist an den Beschluss des Landgerichts vom 1. Juni 2011, ihnen nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, trotz der fehlenden Zuständigkeit des Landgerichts für diese Entscheidung (§ 46 Abs. 1 StPO) und trotz der unzureichenden Begründung der zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses schweigenden Anträge ohne Rücksicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung gebunden (BGH, Beschluss vom 24. August 1978 - 4 StR 400/78; RG, Beschluss vom 24. September 1907 - 1678/07, RGSt 40, 271 ff.).
  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 295/11
    Sie beginnt regelmäßig unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der die Wiedereinsetzung gewährenden Entscheidung im Falle einer Beschlussfassung durch das zuständige Revisionsgericht mit dem Eingang der Akten bei dem für die Ergänzung zuständigen Gericht, weil nur so gewährleistet ist, dass dem Richter die zur sorgfältigen Absetzung des nicht rechtskräftigen, revisionsgerichtlicher Überprüfung unterliegenden Urteils erforderliche Zeit tatsächlich zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 134/08, BGHSt 52, 349, 352).
  • RG, 24.09.1907 - 1678/07

    Ist der von einem gemäß § 46 Abs. 1 St.P.O. unzuständigen Gericht erlassene

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - 3 StR 295/11
    Der Senat ist an den Beschluss des Landgerichts vom 1. Juni 2011, ihnen nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, trotz der fehlenden Zuständigkeit des Landgerichts für diese Entscheidung (§ 46 Abs. 1 StPO) und trotz der unzureichenden Begründung der zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses schweigenden Anträge ohne Rücksicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung gebunden (BGH, Beschluss vom 24. August 1978 - 4 StR 400/78; RG, Beschluss vom 24. September 1907 - 1678/07, RGSt 40, 271 ff.).
  • BGH, 01.09.2022 - 4 StR 227/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsur: Vorverurteilung, vollständige

    Obgleich das Landgericht für diese Entscheidung gemäß § 46 Abs. 1 StPO nicht zuständig war, ist sie für das weitere Revisionsverfahren bindend (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 295/11 Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 46 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 477/15

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Serienstraftaten (gesonderte Prüfung für

    An diesen Beschluss ist der Senat trotz der fehlenden Zuständigkeit der Strafkammer für die Entscheidung (§ 46 Abs. 1 StPO) gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 295/11, NStZ-RR 2012, 49 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 46 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2022 - 2 RBs 75/22

    Wiedereinsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Bindung des Beschwerdegerichts an

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist allerdings an die Entscheidung gebunden, wenn das (insoweit unzuständige) Amtsgericht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 49; OLG Hamm BeckRS 2011, 29517; Cremer in: BeckOK, StPO, 42. Edition 2022, § 46 Rdn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 13.07.2011 - 2 OLG Ausl 1/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14436
OLG Nürnberg, 13.07.2011 - 2 OLG Ausl 1/11 (https://dejure.org/2011,14436)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.07.2011 - 2 OLG Ausl 1/11 (https://dejure.org/2011,14436)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 2 OLG Ausl 1/11 (https://dejure.org/2011,14436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Überstellung, Mazedonien, Zulässigkeit

  • openjur.de

    Art. 3 ZP-UeberstUebk

  • openjur.de

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit der Überstellung eines Strafgefangenen nach Mazedonien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Haftbedingungen in Mazedonien mit den völkerrechtlichen Mindestanforderungen; Stattfinden von ausreichenden Resoziallisierungsmaßnahmen in den Haftanstalten in Mazedonien; Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung nach zwei Drittel der verbüßten ...

  • rechtsportal.de

    ZP-ÜberstÜbk Art. 3
    Zulässigkeit der Auslieferung nach Mazedonien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auslieferungsrecht - manchmal führt es ein Schattendasein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 49 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 27.06.2008 - 1 ARs 30/08
    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.07.2011 - 2 OLG Ausl 1/11
    Jedoch besteht die Verpflichtung, bei der Überprüfung der Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung im Ausland die grundrechtlich geschützten Positionen des Verurteilten in eine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Überstellung zu bringen und zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu gelangen (OLG Celle NStZ-RR 2008, 345).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.07.2011 - 2 OLG Ausl 1/11
    Dies ist der Fall, wenn die Haftbedingungen in dem Aufnahmestaat allgemein den völkerrechtliche Mindeststandards nicht genügen (BVerfG StV 2004, 440).
  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.07.2011 - 2 OLG Ausl 1/11
    Für die Resozialisierung haben die familiären Beziehungen des Gefangenen wesentliche Bedeutung, da regelmäßig der Bestand und die Stärkung dieser Beziehungen die Chancen seiner Eingliederung fördern (BVerfG NStZ-RR 2006, 325).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.07.2011 - 2 OLG Ausl 1/11
    Zu den grundrechtlich geschützten Positionen des Verurteilten gehört dessen Resozialisierungsanspruch (BVerfG NJW 1997, 3013), auch im Hinblick auf die Vollzugspraxis des Aufnahmestaates.
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