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   BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11   

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https://dejure.org/2011,965
BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11 (https://dejure.org/2011,965)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2011 - 5 StR 360/11 (https://dejure.org/2011,965)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 5 StR 360/11 (https://dejure.org/2011,965)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive; gemeinsamer Tatplan; Beweiswürdigung; überraschende Handlungen; Mittäterexzess; Urteilsgründe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
    Tötungsdelikt: Bedingter Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen; konkludenter gemeinsamer Tatplan bei Mittäterschaft; Erfolgszurechnung im Wege sukzessiver Mittäterschaft

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung eines Tötungsvorsatzes bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen

  • rewis.io

    Tötungsdelikt: Bedingter Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen; konkludenter gemeinsamer Tatplan bei Mittäterschaft; Erfolgszurechnung im Wege sukzessiver Mittäterschaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Tötungsdelikt: Bedingter Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen; konkludenter gemeinsamer Tatplan bei Mittäterschaft; Erfolgszurechnung im Wege sukzessiver Mittäterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2
    Zurechnung eines Tötungsvorsatzes bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der wankelmütige Mittäter-Fall

    § 25 Abs. 2 StGB
    Sukzessive Mittäterschaft, Mittäterexzess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 207
  • NStZ-RR 2012, 77
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
    a) Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es - wovon auch das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgeht - nahe, dass der Täter mit dem Eintritt des Todes seines Opfers rechnet; indem er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, nimmt er einen solchen Erfolg billigend in Kauf (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, und vom 20. Juni 2000 - 5 StR 25/00, NStZ-RR 2000, 328; zu Tritten gegen den Kopf: BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 1 StR 178/05 - und vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, Rn. 51).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
    Die Angabe, an welchem Maßstab die Strafkammer ihre Bewertung eines mittäterschaftlich begangenen versuchten Totschlags gemessen hat, war jedoch mit Blick auf die für eine Erfolgszurechnung im Wege sukzessiver Täterschaft erforderliche gemeinsame (versuchte) Tatvollendung unentbehrlich; danach muss der Hinzutretende die Vorstellung haben, die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges durch sein eigenes Handeln weiter zu fördern (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 143/10, StraFo 2010, 296).
  • BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02

    Ablehnung eines Beweisantrages (eigene Sachkunde); Beweiswürdigung (verminderte

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
    Zwar sprechen die zeitnah nach den Taten gemessenen Atemalkoholkonzentrationen (1,21 bzw. 1,33 ?) zumindest indiziell (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 520/09 Rn 9, NStZ-RR 2010, 275; Urteil vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02, NStZ 2002, 532, 533) dafür, dass vor den Taten keine Alkoholaufnahme erfolgte, die zur Anwendung des § 21 StGB führen musste.
  • BGH, 28.06.2005 - 1 StR 178/05

    Zulässigkeit der Verweisung einer Sache an das Landgericht

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
    a) Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es - wovon auch das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgeht - nahe, dass der Täter mit dem Eintritt des Todes seines Opfers rechnet; indem er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, nimmt er einen solchen Erfolg billigend in Kauf (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, und vom 20. Juni 2000 - 5 StR 25/00, NStZ-RR 2000, 328; zu Tritten gegen den Kopf: BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 1 StR 178/05 - und vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, Rn. 51).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
    Deshalb ist in derartigen Fällen ein Schluss von der objektiven Gefährlichkeit der Handlungen des Täters auf bedingten Tötungsvorsatz möglich und regelmäßig ein Vertrauen des Täters auf das Ausbleiben des tödlichen Erfolges zu verneinen, wenn der von ihm vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe kommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630, und vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
    Das mit einer Alkoholisierung verbundene Risiko der Begehung von Straftaten war für den Angeklagten - insbesondere mit Blick auf seine zahlreichen einschlägigen erheblichen Vorstrafen - auch ersichtlich (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239).
  • BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09

    Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz;

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
    Deshalb ist in derartigen Fällen ein Schluss von der objektiven Gefährlichkeit der Handlungen des Täters auf bedingten Tötungsvorsatz möglich und regelmäßig ein Vertrauen des Täters auf das Ausbleiben des tödlichen Erfolges zu verneinen, wenn der von ihm vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe kommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630, und vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 25/00

    Tötungsvorsatz; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
    a) Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es - wovon auch das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgeht - nahe, dass der Täter mit dem Eintritt des Todes seines Opfers rechnet; indem er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, nimmt er einen solchen Erfolg billigend in Kauf (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, und vom 20. Juni 2000 - 5 StR 25/00, NStZ-RR 2000, 328; zu Tritten gegen den Kopf: BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 1 StR 178/05 - und vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, Rn. 51).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
    a) Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es - wovon auch das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgeht - nahe, dass der Täter mit dem Eintritt des Todes seines Opfers rechnet; indem er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, nimmt er einen solchen Erfolg billigend in Kauf (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, und vom 20. Juni 2000 - 5 StR 25/00, NStZ-RR 2000, 328; zu Tritten gegen den Kopf: BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 1 StR 178/05 - und vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, Rn. 51).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
    b) Zwar geht die Strafkammer damit im Ansatz zutreffend davon aus, dass der gemeinsame Tatplan auch konkludent durch arbeitsteilige Tatausführung gefasst werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289; hierzu Fischer, StGB, 58. Aufl., § 25 Rn. 17).
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung; Gesamtbetrachtung aller

  • BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04

    Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Der gemeinsame Tatplan muss nicht ausdrücklich geschlossen sein, vielmehr genügt eine konkludente Übereinkunft; diese kann auch - in Erweiterung des ursprünglichen Tatplans - im Rahmen arbeitsteiliger Tatausführung getroffen werden (BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ-RR 2012, 77, 78; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 292; vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 StR 139/95, BGHSt 41, 149, 151).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Der gemeinsame Tatplan muss nicht ausdrücklich geschlossen sein, vielmehr genügt eine konkludente Übereinkunft; diese kann auch - in Erweiterung des ursprünglichen Tatplans - im Rahmen arbeitsteiliger Tatausführung getroffen werden (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ-RR 2012, 77, 78; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 292; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 StR 139/95, BGHSt 41, 149, 151).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolgs regelmäßig dann zu verneinen, wenn der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe kommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (BGH, Urteile vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04, NStZ 2005, 92, vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630, und vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Diese komme vielmehr nur in Betracht, "wenn sich aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant infolge der Alkoholisierung erhöht' habe (vgl. im Einzelnen auch Urteile vom 11. Juni 2008 - 5 StR 612/07, NStZ 2008, 619, 620; vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, NStZ 2009, 202, 203; vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09, NStZ 2009, 496, 497; Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09, NStZ-RR 2010, 234, 235; vom 10. März 2010 - 5 StR 62/10, juris Rn. 10; Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, juris Rn. 26).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Im Fall zahlreicher, einschlägiger, erheblicher Vorstrafen sei hingegen für den Täter das mit einer Alkoholisierung verbundene Deliktsrisiko "auch ersichtlich' (Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, juris Rn. 26).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene

    Hat der Täter eine offensichtlich äußerst gefährliche Gewalthandlung begangen, liegt es - vorbehaltlich in die Gesamtbetrachtung einzustellender gegenläufiger Umstände des Einzelfalls - nahe, dass er den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Tuns erkannt und, indem er gleichwohl sein gefährliches Handeln begonnen oder fortgesetzt hat, den Todeserfolg auch billigend in Kauf genommen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208 mwN).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17

    Anforderungen an die Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Anstiftung zum

    Begeht der Täter eine das Leben Dritter in hohem Maße gefährdende Tat oder veranlasst er - wie hier - eine solche, so liegt es - vorbehaltlich in die Gesamtbetrachtung einzustellender gegenläufiger Umstände des Einzelfalls - nahe, dass er den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Tuns erkennt und, da er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, den Todeserfolg auch billigend in Kauf nimmt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208 mwN).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17

    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer

    Eine sukzessive Zurechnung setzt vielmehr voraus, dass der Hinzutretende in der Vorstellung handelt, die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs durch sein eigenes Handeln weiter zu fördern oder diesen zu vertiefen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 455/16, juris Rn. 5; Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208; vgl. ferner BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 5 StR 245/00, NStZ 2000, 594 f.; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 236/97, NStZ-RR 1997, 319).
  • BGH, 09.10.2013 - 4 StR 364/13

    Bedingter Tötungsvorsatz (Gesamtbetrachtung: tatrichterliche Beweiswürdigung;

    Hat der Täter eine offensichtlich besonders gefährliche Gewalthandlung begangen, kann im Einzelfall allein daraus der Schluss auf ein Wissen um die vorhandene Lebensgefahr und deren Inkaufnahme gezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2012 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208 mwN).
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 432/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Gefährdungs- und Tötungsvorsatz); besonders

    Hat der Täter eine offensichtlich äußerst gefährliche Gewalthandlung begangen, liegt es - vorbehaltlich in die Gesamtbetrachtung einzustellender gegenläufiger Umstände des Einzelfalls - nahe, dass er den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Tuns erkannt und, indem er gleichwohl sein gefährliches Handeln begonnen oder fortgesetzt hat, den Todeserfolg auch billigend in Kauf genommen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15 aaO; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208 mwN).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

  • BGH, 01.03.2016 - 5 ARs 50/15

    Anfrageverfahren (selbst zu verantwortende Trunkenheit; Strafrahmenverschiebung;

  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab einer wertenden Gesamtbetrachtung;

  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 455/16

    Voraussetzungen der sukzessiven Mittäterschaft bei der (gefährlichen)

  • BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12

    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Körperverletzungsvorsatz (Indizwirkung

  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

  • BGH, 01.06.2022 - 6 StR 643/21

    Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz, bedingter Vorsatz: Gefährlichkeit der

  • BGH, 12.08.2020 - 2 StR 574/19

    Totschlag; Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab der vorzunehmenden

  • LG Offenburg, 07.01.2014 - 4 Ns 204 Js 11007/12

    Vorlage an ein Gericht höherer Ordnung im Berufungsverfahren; Tötungsvorsatz bei

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

  • LG Hamburg, 19.05.2023 - 608 KLs 3/21

    Steuerhinterziehung großen Ausmaßes beim An- und Verkauf von Platinmünzen;

  • LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
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