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   OLG Bremen, 19.11.2012 - 1 Ws 183/12   

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OLG Bremen, 19.11.2012 - 1 Ws 183/12 (https://dejure.org/2012,80703)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.11.2012 - 1 Ws 183/12 (https://dejure.org/2012,80703)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. November 2012 - 1 Ws 183/12 (https://dejure.org/2012,80703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    § 202a StPO; Nr. 4108 RVG-VV
    Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung hinzuverbundenes Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 202a; RVG -VV Nr. 4108
    Keine weitere Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung hinzuverbundenes Verfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebührenansprüche des Verteidigers bei verbundenen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 07.10.2008 - 2 Ws 455/08

    Erfallen der Terminsgebühr des Pflichtverteidigers bei Verbindung zweier

    Auszug aus OLG Bremen, 19.11.2012 - 1 Ws 183/12
    Für die Entstehung einer Terminsgebühr bei Verfahren, die erst in der Hauptverhandlung verbunden werden, kommt es darauf an, dass in allen Verfahren eine Hauptverhandlung stattgefunden hat (OLG Dresden, NStZ-RR 2009, 128; Burhoff in Gerold/Schmidt, 20. Auflage, 2012, 4108-411 VV Rdn. 12).
  • KG, 30.12.2005 - 4 Ws 160/05

    Pflichtverteidigerkosten: Terminsgebühr für Vorbereitungsgespräch mit dem Gericht

    Auszug aus OLG Bremen, 19.11.2012 - 1 Ws 183/12
    Auch eine analoge Heranziehung anderer Gebührentitel kommt nicht in Betracht (LG Osnabrück, Beschluss vom 17.08.2011 bei Burhoff, RVG-Entscheidungen; KG RVGreport 2006, 151).
  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10

    Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss);

    Auszug aus OLG Bremen, 19.11.2012 - 1 Ws 183/12
    Denn die Durchführung der Hauptverhandlung war noch nicht möglich, weil es noch an der Prozessvoraussetzung eines Eröffnungsbeschlusses (§§ 2 Abs. 2 JGG, 203, 207 StPO) fehlte und dem Jugendrichter dadurch die Durchführung der Hauptverhandlung verboten war (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 150).
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OLG Bremen, Entscheidung vom 19.11.2012 - Ws 183/12 (https://dejure.org/2012,41655)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. November 2012 - Ws 183/12 (https://dejure.org/2012,41655)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 128
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Düsseldorf, 07.08.2015 - 10 KLs 1/14

    Terminsgebühr, Aufruf

    Dabei muss aber zu dem Zeitpunkt die Durchführung der Hauptverhandlung möglich sein, insbesondere muss der Eröffnungsbeschluss vorliegen (vgl. OLG Dresden a.a.O., OLG Bremen NStZ-RR 2013, 128).
  • OLG Köln, 23.07.2014 - 2 Ws 416/14

    Keine Terminsgebühr für Teilnahme eines Pflichtverteidigers an einem

    Die durch den Verteidiger erbrachten Bemühungen werden nämlich durch die Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug nach Nr. 4112 VV RVG abgegolten (vgl. KG, Beschluss v. 18.11.2011 - 1 Ws 86/11 - KG, Beschluss v. 30.12.2005 - 4 Ws 160/05; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 08.08.2011 - 1 Ws 89/11 - OLG Bremen, Beschluss v. 19.11.2012 - Ws 183/12 - alle zit. nach juris).
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