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   BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12   

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https://dejure.org/2012,41214
BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12 (https://dejure.org/2012,41214)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2012 - 4 StR 405/12 (https://dejure.org/2012,41214)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 4 StR 405/12 (https://dejure.org/2012,41214)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 206a StPO, § 333 StPO, §§ 333 ff StPO
    Strafverfahren: Prüfung der Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Fähigkeit der vernünftigen Interessenwahrnehmung sowie der Führung der Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise als Voraussetzung für die Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten im strafprozessualen Sinne

  • rewis.io

    Strafverfahren: Prüfung der Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der Fähigkeit der vernünftigen Interessenwahrnehmung sowie der Führung der Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise als Voraussetzung für die Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten im strafprozessualen Sinne

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verhandlungsunfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 154
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12
    a) Für die Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinne genügt es grundsätzlich, dass der Angeklagte die Fähigkeit hat, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, 18, und vom 20. April 2004 - 1 StR 14/04, bei Becker NStZ-RR 2005, 261; HK-Julius, StPO, 5. Aufl., § 205 Rn. 4).

    b) Auch die - anders zu beurteilende - Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten für das Revisionsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16; Urteil vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01, BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis, Verhandlungsfähigkeit 5; Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 StR 513/05) ist gegeben.

  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12
    Der Senat hat keinen Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des - verteidigten (dazu BVerfG NStZ 1995, 391, 392) - Angeklagten und sieht auch keinen Anlass, im Freibeweisverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 1996 - 4 StR 741/95, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16) ein Sachverständigengutachten einzuholen.

    c) Unter den gegebenen Umständen ist der Senat davon überzeugt, dass er die für die Beurteilung notwendigen Tatsachenfeststellungen auf einer hinreichend zuverlässigen Grundlage treffen kann, ohne in dem hier gegebenen Einzelfall ein Sachverständigengutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten einholen zu müssen (vgl. BVerfG NStZ 1995, 391, 393).

  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 555/87

    Anforderungen an die Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12
    Wenn während der Verhandlung, die zudem zeitweise in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Sachverständigen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87, BGHR StPO vor § 1/Prozesshandlung, Verhandlungsfähigkeit 1) oder dem Verteidiger nicht geäußert wurden, kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1999 - 1 StR 669/98, bei Kusch NStZ-RR 2000, 38 (unbemerkter "Unterzuckerungsschock"), vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258, 259, vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99, NStZ 1999, 526, 527, vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 264, und vom 5. Januar 2005 - 4 StR 520/04, NStZ-RR 2005, 149, 150).
  • BGH, 04.01.1996 - 4 StR 741/95

    Revision - Rechtsmittelverzicht - Verhandlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12
    Der Senat hat keinen Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des - verteidigten (dazu BVerfG NStZ 1995, 391, 392) - Angeklagten und sieht auch keinen Anlass, im Freibeweisverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 1996 - 4 StR 741/95, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16) ein Sachverständigengutachten einzuholen.
  • BGH, 13.01.1999 - 1 StR 669/98

    Widerrufbarkeit, Anfechtbarkeit oder die Fähigkeit zu sonstiger Rücknahme bei

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12
    Wenn während der Verhandlung, die zudem zeitweise in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Sachverständigen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87, BGHR StPO vor § 1/Prozesshandlung, Verhandlungsfähigkeit 1) oder dem Verteidiger nicht geäußert wurden, kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1999 - 1 StR 669/98, bei Kusch NStZ-RR 2000, 38 (unbemerkter "Unterzuckerungsschock"), vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258, 259, vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99, NStZ 1999, 526, 527, vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 264, und vom 5. Januar 2005 - 4 StR 520/04, NStZ-RR 2005, 149, 150).
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 693/98

    Voraussetzungen des Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12
    Wenn während der Verhandlung, die zudem zeitweise in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Sachverständigen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87, BGHR StPO vor § 1/Prozesshandlung, Verhandlungsfähigkeit 1) oder dem Verteidiger nicht geäußert wurden, kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1999 - 1 StR 669/98, bei Kusch NStZ-RR 2000, 38 (unbemerkter "Unterzuckerungsschock"), vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258, 259, vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99, NStZ 1999, 526, 527, vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 264, und vom 5. Januar 2005 - 4 StR 520/04, NStZ-RR 2005, 149, 150).
  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12
    Wenn während der Verhandlung, die zudem zeitweise in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Sachverständigen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87, BGHR StPO vor § 1/Prozesshandlung, Verhandlungsfähigkeit 1) oder dem Verteidiger nicht geäußert wurden, kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1999 - 1 StR 669/98, bei Kusch NStZ-RR 2000, 38 (unbemerkter "Unterzuckerungsschock"), vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258, 259, vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99, NStZ 1999, 526, 527, vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 264, und vom 5. Januar 2005 - 4 StR 520/04, NStZ-RR 2005, 149, 150).
  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 337/00

    Unzulässigkeit wegen wirksamen Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12
    Wenn während der Verhandlung, die zudem zeitweise in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Sachverständigen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87, BGHR StPO vor § 1/Prozesshandlung, Verhandlungsfähigkeit 1) oder dem Verteidiger nicht geäußert wurden, kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1999 - 1 StR 669/98, bei Kusch NStZ-RR 2000, 38 (unbemerkter "Unterzuckerungsschock"), vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258, 259, vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99, NStZ 1999, 526, 527, vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 264, und vom 5. Januar 2005 - 4 StR 520/04, NStZ-RR 2005, 149, 150).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12
    b) Auch die - anders zu beurteilende - Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten für das Revisionsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16; Urteil vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01, BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis, Verhandlungsfähigkeit 5; Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 StR 513/05) ist gegeben.
  • BGH, 20.04.2004 - 1 StR 14/04

    Ausnahmsweise unwirksamer Rechtsmittelverzicht (Verhandlungsfähigkeit: Begriff

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12
    a) Für die Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinne genügt es grundsätzlich, dass der Angeklagte die Fähigkeit hat, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, 18, und vom 20. April 2004 - 1 StR 14/04, bei Becker NStZ-RR 2005, 261; HK-Julius, StPO, 5. Aufl., § 205 Rn. 4).
  • BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht des Angeklagten (Ausschluss einer

  • BGH, 19.10.2005 - 2 StR 98/05

    Konkurrenzen (Klammerwirkung); Tateinheit; Tatmehrheit

  • BGH, 23.02.2006 - 4 StR 513/05

    Absprachenbedingt unwirksamer Rechtsmittelverzicht (unterbliebene qualifizierte

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Für die Verhandlungsfähigkeit genügt es grundsätzlich, dass der Angeklagte die Fähigkeit hat, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 405/12, NStZ-RR 2013, 154 mwN).

    Denn auch vom Revisionsgericht kann die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten grundsätzlich bejaht werden, wenn während der Verhandlung das Landgericht - hier zudem nach Rücksprache des Vorsitzenden mit dem Anstaltsarzt - keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte (BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2006 - 4 StR 513/05; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 405/12, NStZ-RR 2013, 154 mwN).

  • BGH, 23.05.2023 - 2 StR 469/22

    Prozessuale Handlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Abgabe der

    Wenn während der Verhandlung das Tatgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Sachverständigen oder dem Verteidiger nicht geäußert wurden, kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2012 - 3 StR 190/12, NStZ-RR 2012, 318 und vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 405/12, NStZ-RR 2013, 154, jeweils mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 302 Rn. 8a).
  • LG Münster, 29.03.2019 - 10 KLs 13/17

    Prozess wegen der Morde im Konzentrationslager Stutthof - Einstellung des

    Für die Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinne genügt es grundsätzlich, dass der Angeklagte die Fähigkeit hat, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 04. Dezember 2012 - 4 StR 405/12 -, juris, 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, 18, und vom 20. April 2004 - 1 StR 14/04,).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 430/14

    Besonders zu beurteilende Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten für das

    Die - besonders zu beurteilende - Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten für das Revisionsverfahren (vgl. zum Maßstab BGH, Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16; Urteil vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01, BGHR StPO § 1 Verhandlungsfähigkeit 5; Beschlüsse vom 23. Februar 2006 - 4 StR 513/05 und vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 405/12, NStZ-RR 2013, 154 f.) ist trotz ihrer schweren Erkrankung gegeben, so dass eine (vorläufige) Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 15.05.2013 - 5 StR 567/12

    Mangelnde Erforderlichkeit zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

    Es ist nicht zweifelhaft, dass der Angeklagte während der Dauer des Revisionsverfahrens wenigstens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinem Verteidiger über die Fortführung seines Rechtsmittels in der Lage war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, vom 23. Februar 2006 - 4 StR 513/05, und vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 405/12, NStZ-RR 2013, 154).
  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 399/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Denn der Angeklagte, der in der Revisionsbegründung seines Verteidigers vom 24. Juni 2019 ohne nähere Ausführungen lediglich die Verletzung materiellen Rechts gerügt hat, war während der Dauer des Revisionsverfahrens wenigstens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinem Verteidiger über die Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 Rn. 10; Beschlüsse vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 405/12 Rn. 9 und vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16).
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