Weitere Entscheidungen unten: BGH, 04.02.2013 | OLG Hamm, 11.10.2012 | OLG Köln, 13.12.2012

Rechtsprechung
   KG, 11.12.2012 - (4) 161 Ss 198/12 (310/12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46003
KG, 11.12.2012 - (4) 161 Ss 198/12 (310/12) (https://dejure.org/2012,46003)
KG, Entscheidung vom 11.12.2012 - (4) 161 Ss 198/12 (310/12) (https://dejure.org/2012,46003)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - (4) 161 Ss 198/12 (310/12) (https://dejure.org/2012,46003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,46003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 27 Abs 2 Nr 2 VersammlG
    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erfüllung des subjektiven Tatbestands der Verhinderung der Identitätsfestellung im Fall der Verhüllung eines Versammlungsteilnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersammlG § 27 Abs. 2 Nr. 2
    Innere Tatseite bei Verhinderung der Identitätsfeststellung nach dem VersammlG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 178 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02

    Verletzung der Versammlungsfreiheit durch Erhebung einer Verwaltungsgebühr für

    Auszug aus KG, 11.12.2012 - 161 Ss 198/12
    Jedoch genügt es für die Erfüllung des Tatbestandes andererseits auch nicht, dass der Versammlungsteilnehmer allein aus gänzlich anderen Motiven als der Verhinderung seiner Identifikation eine zu diesem Zweck geeignete Aufmachung anlegt (vgl. zu dem gleich gelagerten Fall des § 27 Abs. 2 Nr. 1, 2. Alt. VersammlG OLG Dresden StV 2010, 639; für eine Vermummung zur Meinungskundgabe BVerfGK 12, 354, 363).
  • KG, 20.09.1996 - 1 Ss 207/93
    Auszug aus KG, 11.12.2012 - 161 Ss 198/12
    9 Auf die Verhinderung der Identitätsfeststellung gerichtet ist die Aufmachung dann, wenn der Versammlungsteilnehmer durch sie die Feststellung der Identität verhindern will, mithin absichtlich handelt (vgl. KG NStZ-RR 1997, 185, 186 m.w.Nachw.; Ott/Wächtler/Heinhold, VersammlG 7. Aufl., Rdn. 40 zu § 17a; Wache in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Rdn. 7 zu § 17a VersammlG).
  • KG, 07.10.2008 - 1 Ss 486/07

    Vermummungsverbot bei öffentlichen Versammlungen: Uneingeschränkte Geltung

    Auszug aus KG, 11.12.2012 - 161 Ss 198/12
    Hierbei ist zwar nicht erforderlich, dass die Verhinderung der Identifikation alleinige oder vorrangige Motivation ist (vgl. Senat, Urteil vom 7. Oktober 2008 - (4) 1 Ss 486/07 (286/07) -).
  • OLG Dresden, 17.06.2008 - 1 Ss 401/08

    Strafrechtliche Würdigung des Tragens von im Bereich der Fingerknöchel mit

    Auszug aus KG, 11.12.2012 - 161 Ss 198/12
    Jedoch genügt es für die Erfüllung des Tatbestandes andererseits auch nicht, dass der Versammlungsteilnehmer allein aus gänzlich anderen Motiven als der Verhinderung seiner Identifikation eine zu diesem Zweck geeignete Aufmachung anlegt (vgl. zu dem gleich gelagerten Fall des § 27 Abs. 2 Nr. 1, 2. Alt. VersammlG OLG Dresden StV 2010, 639; für eine Vermummung zur Meinungskundgabe BVerfGK 12, 354, 363).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 2 Rv 34 Ss 789/21

    Reichweite des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots

    a) Wie das Kammergericht (Urteil vom 7.10.2008 - (4) 1 Ss 486/07 = StV 2010, 637 und Beschluss vom 11.12.2012 - (4) 161 Ss 198/12 (310/12) = NStZ 2013, 178) und das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 23.9.2013 - 2 OLG 21 Ss 693/13, juris) - ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.1.2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20 = NStZ 2022, 243 - unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Systematik überzeugend dargelegt haben, ist § 17a Abs. 2 Nr. 1 VersG vom Gesetzgeber bewusst als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet worden, weil das Auftreten Vermummter die Bereitschaft zur Gewalt und zur Begehung von Straftaten indiziere und provoziere, Vermummte bei einer Demonstration regelmäßig den Kern der Gewalttäter stellten und diejenigen Demonstrationsteilnehmer, die ohnehin zur Anwendung von Gewalt neigten, in ihrer Gewaltbereitschaft bestärkten (BT-Drs. 11/4359 S. 14).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Vermummungsverbot

    Es genügt hingegen nicht, wenn die Verhüllung aus gänzlich anderen Motiven erfolgt (vgl. KG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - (4) 161 Ss 198/12, juris Rn 8f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2013 - 3 StR 395/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4474
BGH, 04.02.2013 - 3 StR 395/12 (https://dejure.org/2013,4474)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2013 - 3 StR 395/12 (https://dejure.org/2013,4474)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 3 StR 395/12 (https://dejure.org/2013,4474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 83h IRHG
    Auslieferung (Grundsatz der Spezialität; Gesamtstrafe; Verbot der Einbeziehung von mangels Zustimmung der ausländischen Behörden nicht vollstreckbaren Strafen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 EUAuslÜbk, § 55 Abs 1 StGB
    Bildung der Gesamtstrafe: Auswirkungen des das Auslieferungsrecht beherrschenden Grundsatzes der Spezialität bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung durch ein deutsches Gericht

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils aufgrund des Unterlassens der Bestimmung eines Anrechnungsmaßstabs für die vom Angeklagten in Polen erlittene Freiheitsentziehung durch das Gericht

  • rewis.io

    Bildung der Gesamtstrafe: Auswirkungen des das Auslieferungsrecht beherrschenden Grundsatzes der Spezialität bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung durch ein deutsches Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufhebung eines Urteils aufgrund des Unterlassens der Bestimmung eines Anrechnungsmaßstabs für die vom Angeklagten in Polen erlittene Freiheitsentziehung durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 178
  • StV 2013, 508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11

    Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe; Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 04.02.2013 - 3 StR 395/12
    Dem stimmt der Senat zu (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Zwar hat der Bundesgerichtshof, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Dezember 2008 - C-388/08 PPU - folgend, für Fallkonstellationen nachträglicher Einbeziehung einer nicht von der Auslieferungsbewilligung umfassten Vorverurteilung entschieden, dass der Grundsatz der Spezialität allein der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion, nicht bereits der Verfolgung der Tat entgegensteht (§ 83h Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 IRG; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16; vom 10. November 2015 - 3 StR 400/15; vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, StV 2015, 563; und vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178).
  • BGH, 26.05.2020 - 5 StR 55/20

    Versuchsbeginn beim (Einbruchs-)Diebstahl (Angriff auf einen gewahrsamssichernden

    Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12NStZ-RR 2013, 178; vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14NStZ 2014, 590 mwN).
  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 218/14

    Europäischer Haftbefehl (Einbeziehung von anderen als im Haftbefehl genannten

    Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ 1998, 149 mwN; vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; aA - ohne nähere Begründung - Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., IRG § 83h Rn. 7 aE).
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 40/15

    Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz (Einbeziehung

    Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 mwN).
  • BGH, 20.10.2016 - 3 StR 245/16

    Vollstreckungshindernis wegen Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen

    Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; vom 25. Juni 2014  - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 mwN).
  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 661/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Grundsatz der Spezialität bei Auslieferungen: keine

    Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 m. w. N.).
  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 499/13

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Taten eines Ausgelieferten, die nicht

    Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität verbietet es, die Einzelgeldstrafen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Dresden mangels Zustimmung der spanischen Behörden in eine neue zu vollstreckende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7 jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.10.2012 - III-3 RBs 257/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43299
OLG Hamm, 11.10.2012 - III-3 RBs 257/12 (https://dejure.org/2012,43299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2012 - III-3 RBs 257/12 (https://dejure.org/2012,43299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - III-3 RBs 257/12 (https://dejure.org/2012,43299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 178 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1987 - 9 U 59/87

    Betretungsbefugnis; Sonstiges Recht; Aneignungsrecht; Jagdrecht; Jagdpächter;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2012 - 3 RBs 257/12
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass von einem rechtswidrigen Stören jedenfalls in den Fällen nicht gesprochen werden kann, in denen sich das Verhalten des vermeintlichen Störers noch im Rahmen des zulässigen Gemeingebrauchs von Wald und Flur bewegt (vgl. nur OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 526; OLG Koblenz, Urteil vom 04.04.1990, Az. 7 U 1623/88, bei Juris; jeweils zu einem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch).
  • OLG Koblenz, 04.04.1990 - 7 U 1623/88
    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2012 - 3 RBs 257/12
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass von einem rechtswidrigen Stören jedenfalls in den Fällen nicht gesprochen werden kann, in denen sich das Verhalten des vermeintlichen Störers noch im Rahmen des zulässigen Gemeingebrauchs von Wald und Flur bewegt (vgl. nur OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 526; OLG Koblenz, Urteil vom 04.04.1990, Az. 7 U 1623/88, bei Juris; jeweils zu einem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.12.2012 - III-2 Ws 861/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43516
OLG Köln, 13.12.2012 - III-2 Ws 861/12 (https://dejure.org/2012,43516)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.2012 - III-2 Ws 861/12 (https://dejure.org/2012,43516)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - III-2 Ws 861/12 (https://dejure.org/2012,43516)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43516) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 178 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 19.10.1998 - 2 Ws 267/98
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2012 - 2 Ws 861/12
    Dazu gehört auch die Gleichstellung hinsichtlich des bisher noch nicht verbüßten Teils der Strafe (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamburg, NStZ-RR 1999, 123).

    Grundsätzlich erforderte der lange Zeitablauf seit dem Absehen von der Vollstreckung im Jahr 2001 bis zu dem auf ein zusätzliches Absehen von der Nachholung der Vollstreckung gerichteten Antrag der damaligen Verteidigerin Ende 2011 eine neue Entscheidung, bei der die Vollstreckungsbehörde ihr Ermessen angesichts eventuell zwischenzeitlich eingetretener Umstände neu betätigte (OLG Hamburg, NStZ-RR 1999, 123).

  • OLG Düsseldorf, 04.02.1991 - 3 Ws 48/91
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2012 - 2 Ws 861/12
    Diese ist hiervon unabhängig; vielmehr ist sie auch dann zulässig, wenn der ausländische Verurteilte erlaubt nach Deutschland zurückkehrt (OLG Düsseldorf in MDR 1991, 889 und NStE Nr. 4 zu § 456 a StPO; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 456 a Rdn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.1999 - 2 Ws 188/98
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2012 - 2 Ws 861/12
    Hierzu ist grundsätzlich Folgendes festzuhalten: Der nach § 456a Abs. 2 StPO eingeräumte Ermessensspielraum wird durch § 17 Abs. 2 StVollstrO - wonach die Vollstreckung für den Fall der Rückkehr nachgeholt werden soll - dahingehend eingegrenzt, dass die Nachholungsanordnung der Regelfall ist (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1999, 222 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 15.09.2008 - 2 Ws 252/08

    Strafvollstreckung: Ordnungsgemäße Belehrung bei Absehen von der Vollstreckung

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2012 - 2 Ws 861/12
    Er wird zwar in der Regel wissen, dass er sich strafbar macht, wenn er entgegen einer Ausweisung nach Deutschland zurückkehrt, er wird sich jedoch ohne entsprechende Belehrung nicht darüber im Klaren sein, dass er darüber hinaus auch die frühere Strafe weiter verbüßen muss (OLG Stuttgart, Beschluss v. 15.09.2008, 2 Ws 252/08, zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 05.05.2008 - Ws 45/08
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2012 - 2 Ws 861/12
    Wenn der Verurteilte dennoch aufgrund unzutreffenden Rechtsrates seiner damaligen Bevollmächtigten darauf vertraute, trotz drohender Nachholung der Vollstreckung im Falle einer Kontrolle anlässlich kurzfristiger Besuche in der Bundesrepublik nicht sogleich verhaftet zu werden, stellte dies einen unbeachtlichen Motivirrtum für seine Rückkehrentscheidung dar und berührte deren Freiwilligkeit nicht ( OLG Hamm, Beschluss v. 14.02.2008, 2 Ws 45/08).
  • OLG München, 24.10.2013 - 1 Ws 915/13

    Strafvollstreckung: Verstoß gegen EU-Recht bei Anordnung der Nachholung der

    Die Nachholung der Vollstreckung ist auch dann zulässig, wenn der Verurteilte erlaubt nach Deutschland zurückkehrt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2012 in NStZ-RR 2013, 178; OLG Düsseldorf in MDR 1991, 889 und NStE Nr. 4 zu § 456 a StPO; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 456 a Rn.12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht