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   BGH, 25.10.2012 - 1 StR 421/12   

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https://dejure.org/2012,39270
BGH, 25.10.2012 - 1 StR 421/12 (https://dejure.org/2012,39270)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - 1 StR 421/12 (https://dejure.org/2012,39270)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 1 StR 421/12 (https://dejure.org/2012,39270)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 4 S 1 StPO
    Steuerstrafverfahren: Wegfall der gerichtlichen Bindung an eine Verständigung über den Strafrahmen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet mit einer Ergänzung vom Senat zur Verständigung i.S.d. § 257c StPO

  • rewis.io

    Steuerstrafverfahren: Wegfall der gerichtlichen Bindung an eine Verständigung über den Strafrahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c Abs. 4 S. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung einer Revision als unbegründet mit einer Ergänzung vom Senat zur Verständigung i.S.d. § 257c StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Steuerstrafverfahren: Wegfall der gerichtlichen Bindung an eine Verständigung über den Strafrahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 1 StR 421/12
    Dabei liegt die Prüfung und Entscheidung, ob eine mit dem materiellen Recht in Einklang stehende Ahndung auch bei veränderter Beurteilungsgrundlage noch im Rahmen der getroffenen Verständigung möglich ist, im Verantwortungsbereich des Gerichts (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, NJW 2012, 3113).

    Einer ausdrücklichen Darlegung, aus welchen Gründen das Tatgericht die der Verständigung zugrunde gelegten Strafrahmengrenzen für die Gesamtstrafe auch auf der Grundlage veränderter Bewertung der Tatbeteiligung bei den Steuerdelikten als Beihilfe statt Mittäterschaft weiterhin für tat- und schuldangemessen erachtet und deswegen an der Verständigung festgehalten hat, bedurfte es in den Urteilsgründen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, NJW 2012, 3113).

  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Umstände von solchem Gewicht zeigt die Revision - wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat - nicht auf, sie sind auch sonst nicht ersichtlich; insbesondere genügt eine bloße abweichende rechtliche Einstufung der Tatbeiträge eines Angeklagten insoweit nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 StR 421/12, NStZ-RR 2013, 184).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Dafür, dass das Oberlandesgericht lediglich eine nicht abschließende und nicht von der eigentlichen Verständigung umfasste Einschätzung abgegeben hat, spricht ferner, dass es den Angeklagten trotz der getroffenen Verständigung nicht in dem Umfang schuldig gesprochen hat, der sich aus der im Vorschlag genannten Zwischenbewertung ergab (s. auch zum Bindungsumfang BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 StR 421/12, NStZ-RR 2013, 184).
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der zugesagte Strafrahmen nach dem Inbegriff der neuen Verhandlung mit den Vorgaben des materiellen Rechts in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 280; Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 StR 421/12, StV 2013, 193, 194).
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