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   BGH, 14.03.2012 - 5 StR 8/12   

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https://dejure.org/2012,8143
BGH, 14.03.2012 - 5 StR 8/12 (https://dejure.org/2012,8143)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2012 - 5 StR 8/12 (https://dejure.org/2012,8143)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2012 - 5 StR 8/12 (https://dejure.org/2012,8143)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 337 StPO
    Revision im Strafverfahren: Überprüfung lückenhafter und widersprüchlicher tatrichterlicher Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Beweiswürdigung bzgl. gewerbsmäßiger Hehlerei bei Widersprüchlichkeit und Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Überprüfung lückenhafter und widersprüchlicher tatrichterlicher Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Beweiswürdigung bzgl. gewerbsmäßiger Hehlerei bei Widersprüchlichkeit und Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 21
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 5 StR 8/12
    Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88, BGHSt 35, 267).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 5 StR 8/12
    Soweit die Jugendkammer den Angeklagten A. hierwegen der Hehlerei schuldig gesprochen hat, hält die zugrunde liegende Beweiswürdigung auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387 mwN, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 60/21

    Urteilsgründe (lückenhafte Beweiswürdigung; Mitteilung der Ergebnisse eines

    Die dem Freispruch des Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung ist lückenhaft und hält deshalb auch eingedenk des insoweit beschränkten Prüfungsmaßstabs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387; Beschluss vom 14. März 2012 - 5 StR 8/12, NStZ-RR 2013, 21, 22) rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 12.01.2022 - 6 StR 388/21

    Schwerer Bandendiebstahl (Bandenabrede: wiederholtes deliktisches Zusammenwirken;

    Diese Ausführungen stoßen auch eingedenk des insoweit beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387; Beschluss vom 14. März 2012 - 5 StR 8/12, NStZ-RR 2013, 21, 22) auf durchgreifende rechtliche Bedenken.
  • BGH, 02.12.2020 - 6 StR 148/20

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte (lückenhafte) Beweiswürdigung

    Die Beweiswürdigung hält auch eingedenk des hierbei beschränkten revisionsgerichtlichen Beurteilungsmaßstabs rechtlicher Überprüfung nicht stand; sie ist in mehrfacher Hinsicht lückenhaft (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387; Beschluss vom 14. März 2012 - 5 StR 8/12, NStZ-RR 2013, 21, 22).
  • BGH, 02.12.2020 - 6 StR 241/20

    Beweiswürdigung des Gerichts zum Vorsatz in Bezug auf die objektiv vorliegende

    Sie ist lückenhaft (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387; Beschluss vom 14. März 2012 - 5 StR 8/12, NStZ-RR 2013, 21, 22).
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