Weitere Entscheidung unten: VerfGH Berlin, 25.04.2013

Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13   

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https://dejure.org/2013,13061
BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13 (https://dejure.org/2013,13061)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2013 - 3 StR 45/13 (https://dejure.org/2013,13061)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 (https://dejure.org/2013,13061)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO
    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung; rechtsfehlerfreie Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiv lebensbedrohlichen Gewalthandlungen (hier: wuchtige Tritte gegen den Kopf des am Boden liegenden Opfers)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
    Bedingter Tötungsvorsatz: Tatrichterliche Beweiswürdigung bei objektiv besonders gefährlichen Gewalttaten im Falle von wuchtigen Fußtritten gegen den Kopf des Opfers

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes wegen Hervorrufens von erheblichen Körperverletzungen durch wuchtige Tritte gegen den Kopf eines Geschädigten

  • rewis.io

    Bedingter Tötungsvorsatz: Tatrichterliche Beweiswürdigung bei objektiv besonders gefährlichen Gewalttaten im Falle von wuchtigen Fußtritten gegen den Kopf des Opfers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes wegen Hervorrufens von erheblichen Körperverletzungen durch wuchtige Tritte gegen den Kopf eines Geschädigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bedingter Tötungsvorsatz bei heftigen Tritten gegen den Kopf - Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Beweisen oder Bewerten - Zu den Methoden der Rechtsfindung des BGH, erläutert anhand der neuen Rechtsprechung zum Tötungsvorsatz (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZIS 2014, 66)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bewerten, Beweisen, Verurteilen - Antwort auf Puppes Polemik über die "Methoden der Rechtsfindung des BGH" (VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; ZIS 2014, 97)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 581
  • NStZ-RR 2013, 242
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10

    Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13
    Zudem ist anerkannt, dass insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen aus dem Wissen um den möglichen Eintritt des Todes nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten darauf geschlossen werden kann, dass das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338 mwN).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13
    Der Tatrichter kann in einem solchen Falle nicht gehalten sein, denselben Umstand nochmals in dem anderen Beweiszusammenhang zu erwägen und damit Gefahr zu laufen, sich zu seinem anderweitig gewonnenen Ergebnis zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten in Widerspruch zu setzen (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 76 f. mwN).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, aaO, 80; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23).

    Die Feststellung, ob ein Angeklagter vorsätzlich gehandelt hat, ist Tatfrage und obliegt allein dem Tatrichter (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 367/15, NStZ 2016, 668, 669 f.; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 583; vom 13. Dezember 2005 - 1 StR 410/05, NJW 2006, 386 f.; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 15 Rn. 63).

  • BGH, 09.06.2015 - 1 StR 606/14

    Notwehr (Rechtswidrigkeit des Angriffs bei hoheitlichem Handeln:

    In die Prüfung sind dabei neben der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung und der konkreten Angriffsweise des Täters auch seine psychische Verfassung bei Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen (BGH, Urteile vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14 Rn. 15, NJW 2014, 3382, 3383; vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13 Rn. 7; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582 mwN).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Dabei sind insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16, aaO).
  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (vgl. BGH v. 15.05.2013 ­ 3 StR 45/13, NStZ 2013, 242, 243).
  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, juris; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, aaO, 80; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23).
  • BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 1404/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten Kudamm-Raser-Fall

    Die objektive Gefährlichkeit einer Handlung ist dabei wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH; Urteil des 4. Strafsenats vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 -, BGHSt 57, 183 ; Urteil des 3. Strafsenats vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 -, juris, Rn. 8; Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 12. August 2020 - 2 StR 574/19 -, juris, Rn. 17).

    Sie und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind nach ständiger Rechtsprechung jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen sind alle Umstände des Einzelfalls zu bedenken (vgl. BGH, Urteil des 3. Strafsenats vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 -, juris, Rn. 8; Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 12. August 2020 - 2 StR 574/19 -, juris, Rn. 17).

    Auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen sind die Gefährlichkeit und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts zwar wesentliche Indikatoren für das Vorliegen des Willenselements, entbinden das Tatgericht aber nicht davon, alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen (vgl. BGH, Urteil des 3. Strafsenats vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 -, juris, Rn. 8; Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 12. August 2020 - 2 StR 574/19 -, juris, Rn. 17).

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23).
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Vor diesem Hintergrund hätte sich die Strafkammer bei der Prüfung des Vorsatzes in Bezug auf den Handlungserfolg zumindest auch mit der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung auseinandersetzen müssen (vgl. zum Zufahren auf Fußgänger: Senat, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 394; vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12), der als wesentlichem Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes gewichtige Bedeutung zukommt (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242 f.).
  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

    In die Prüfung sind dabei neben der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung und der konkreten Angriffsweise des Täters auch seine psychische Verfassung bei Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen (BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, Rn. 7; Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582 mwN).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene

    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 5 StR 435/14, NStZ 2015, 216; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 364/13, StV 2014, 345, 346; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 187), in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13 aaO; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 364/13 aaO; Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 aaO und vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444 mwN).

  • BGH, 09.10.2013 - 4 StR 364/13

    Bedingter Tötungsvorsatz (Gesamtbetrachtung: tatrichterliche Beweiswürdigung;

  • BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (Gesamtschau aller maßgeblichen

  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot

  • BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz

  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 432/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Gefährdungs- und Tötungsvorsatz); besonders

  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 139/13

    Totschlag (Tötungsvorsatz); schwere Körperverletzung (Vorliegen einer erheblichen

  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18

    Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite:

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 69/17

    Strafbare Teilnahme an der unerlaubten Einreise trotz etwaiger Straflosigkeit des

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im

  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 319/18

    Vorsatz (einem Sachverständigen unzugängliche Frage); Antragspflicht bei

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab einer wertenden Gesamtbetrachtung;

  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 388/23

    Urteil wegen Totschlags an Ex-Freundin aus Detmold rechtskräftig

  • LG Offenburg, 07.01.2014 - 4 Ns 204 Js 11007/12

    Vorlage an ein Gericht höherer Ordnung im Berufungsverfahren; Tötungsvorsatz bei

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

  • BGH, 05.02.2015 - 3 StR 419/14

    Einschränkung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer auf affektiver Erregung

  • BGH, 12.08.2020 - 2 StR 574/19

    Totschlag; Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab der vorzunehmenden

  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

  • OLG Celle, 09.11.2018 - 1 Ss 63/17

    Bemessung der Höchstmengen bei kontinuierlichem Bezug von

  • BGH, 09.07.2019 - 1 StR 222/19

    Totschlag (Tötungsvorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung)

  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 360/17

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung (Umfang der

  • LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21
  • LG Aachen, 20.04.2020 - 52 Ks 5/20
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 OLG 2 Ss 81/20

    Anforderungen an den Nachweis des Hehlereivorsatzes

  • LG Arnsberg, 17.07.2013 - 2 Ks 3/13

    Verurteilung des Angeklagten wegen Totschlags und wegen vorsätzlicher

  • LG Aachen, 10.01.2023 - 52 Ks 17/22
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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12   

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https://dejure.org/2013,10387
VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12 (https://dejure.org/2013,10387)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25.04.2013 - VerfGH 180/12 (https://dejure.org/2013,10387)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 (https://dejure.org/2013,10387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 9 Abs 2 Verf BE, § 26 Abs 1 Nr 2 JGG, § 56f Abs 1 Nr 1 StGB
    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Bewährungswiderruf unter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung - Bewährungswiderruf wegen erneuter Straftat setzt zumindest eine erstinstanzliche Verurteilung des Betroffenen wegen der neuen Tat voraus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Die Unschuldsvermutung verwehrt es den Strafverfolgungsorganen jedoch nicht, verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 -, juris Rn. 39, vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88 -, juris Rn. 35 und 3. September 2009 - 2 BvR 2540/08 -, juris Rn. 4; jeweils m. w. N.).

    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 -, juris Rn. 37).

  • BVerfG, 03.09.2009 - 2 BvR 2540/08

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Feststellungen in einem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Die Unschuldsvermutung verbietet zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt sie den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (Anschluss an BVerfG NJW 2009, 3569).

    Die Unschuldsvermutung verwehrt es den Strafverfolgungsorganen jedoch nicht, verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 -, juris Rn. 39, vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88 -, juris Rn. 35 und 3. September 2009 - 2 BvR 2540/08 -, juris Rn. 4; jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Die Unschuldsvermutung verwehrt es den Strafverfolgungsorganen jedoch nicht, verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 -, juris Rn. 39, vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88 -, juris Rn. 35 und 3. September 2009 - 2 BvR 2540/08 -, juris Rn. 4; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Das Vorliegen einer erneuten Anklage rechtfertigt den Widerruf der Bewährung jedenfalls nicht (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1995 - 2 BvR 1732/95 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung erstreckt sich darauf, ob die Gerichte die für eine zu treffende Abwägung wesentlichen Umstände erkannt und ermittelt haben und ob die vorgenommene Gewichtung der Umstände den Vorgaben der Verfassung entspricht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 572/08

    Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat (glaubhaftes Geständnis;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Ausnahmsweise kann es genügen, wenn der Verurteilte die neue Straftat vor einem Richter unwiderrufen glaubhaft gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Zur Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB) wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Die Unschuldsvermutung fordert für den Widerruf einer Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung jedoch in der Regel, dass der Täter wegen einer neuen Straftat von einem Gericht jedenfalls in erster Instanz verurteilt worden ist (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 11; vgl. auch EGMR, NJW 2004, 43 zu Art. 6 Abs. 2 EMRK).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Die Unschuldsvermutung fordert für den Widerruf einer Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung jedoch in der Regel, dass der Täter wegen einer neuen Straftat von einem Gericht jedenfalls in erster Instanz verurteilt worden ist (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 11; vgl. auch EGMR, NJW 2004, 43 zu Art. 6 Abs. 2 EMRK).
  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Dieses verfassungsrechtliche Prinzip soll sicherstellen, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt wird und der Strafanspruch des Staates in einem justizförmig geordneten Verfahren durchgesetzt wird, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet (vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - Rn. 26 und 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 30).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12
    Dieses verfassungsrechtliche Prinzip soll sicherstellen, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt wird und der Strafanspruch des Staates in einem justizförmig geordneten Verfahren durchgesetzt wird, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet (vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - Rn. 26 und 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 30).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 49/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

  • VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen

    Der Anfechtung dieser Entscheidung steht, da keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht nicht korrigierbar gewesen wäre, der Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. Beschlüsse vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 6 und vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

    Insoweit rügt der Beschwerdeführer keine Grundrechtsverletzung, die im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Kammergericht nicht korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10, m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 13.11.2013 - VerfGH 24/11

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit des Wohnraums (Art 28 Abs. 2 Verf BE)

    Hinsichtlich der erstinstanzlichen Entscheidung rügt der Beschwerdeführer keine Grundrechtsverletzung, die in einem Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht nicht korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10, m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch Überbürdung von Auslagen im

    Sie verbietet es, jemanden ohne prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis als schuldig zu behandeln und Maßnahmen zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 - Rn. 12 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Sie verbietet es, jemanden ohne prozessordnungsgemäßen Schuldnachweis als schuldig zu behandeln und Maßnahmen zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen (Beschlüsse vom 25. April 2013 - VerfGH 180/12 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12 m. w. N., und vom 20. Juni 2014 - VerfGH 128/12 - Rn. 12).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 155/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Soweit die Verfassungsbeschwerde sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts richtet, ist sie unzulässig, weil die gerügte Grundrechtsverletzung im Beschwerdeverfahren noch korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 24. April 2013 - VerfGH 180/12 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10 m. w. N.).
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