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   BGH, 09.01.2013 - 5 StR 461/12   

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https://dejure.org/2013,400
BGH, 09.01.2013 - 5 StR 461/12 (https://dejure.org/2013,400)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2013 - 5 StR 461/12 (https://dejure.org/2013,400)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 5 StR 461/12 (https://dejure.org/2013,400)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Ordnungsgemäße Feststellungen zum Selbstleseverfahren trotz Formulierungs- oder Protokollierungsversehen (Feststellung der Kenntnisnahme bzw. Gelegenheit zur Kenntnisnahme hinsichtlich der Anordnung des Selbstleseverfahrens anstelle der Urkunden; Auslegung von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge bei fehlerhafter Protokollierung des Selbstleseverfahrens; Auslegung eines Protokollvermerks

  • Wolters Kluwer

    Selbstleseanordnungen der Protokolle von überwachten Telefongesprächen als Gegenstand der Beweisaufnahme durch protokollierte Feststellung i.R.d. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge bei fehlerhafter Protokollierung des Selbstleseverfahrens; Auslegung eines Protokollvermerks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249 Abs. 2 S. 1, 3; StPO § 261
    Selbstleseanordnungen der Protokolle von überwachten Telefongesprächen als Gegenstand der Beweisaufnahme durch protokollierte Feststellung i.R.d. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 255
  • StV 2014, 68
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.07.2010 - 3 StR 76/10

    Selbstleseverfahren (Inbegriff der Hauptverhandlung; Bedeutung des

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - 5 StR 461/12
    Durch die protokollierte Feststellung der Vorsitzenden sind die von den Selbstleseanordnungen umfassten Urkunden wirksam zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20, und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6).

    Als gerichtliche Prozesserklärung ist die protokollierte Feststellung der Vorsitzenden nach allgemeinen Regeln der Auslegung zugänglich, bei der es nicht allein auf den Wortlaut, sondern vor allem auf den erkennbar gemeinten Sinn ankommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6, und vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20; Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10 Rn. 23 ff.; Pfeiffer/Hannich in KK, StPO, 6. Aufl., Einleitung Rn. 125, 128; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 27. Aufl., § 22 B II 1; vgl. ferner zur Auslegung des Protokollinhalts: Jahn, ZWH 2012, 386).

  • BGH, 14.09.2010 - 3 StR 131/10

    Konkurrenzen bei mehreren Beteiligten (Anwendung auf den Betrug);

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - 5 StR 461/12
    Durch die protokollierte Feststellung der Vorsitzenden sind die von den Selbstleseanordnungen umfassten Urkunden wirksam zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20, und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6).

    Als gerichtliche Prozesserklärung ist die protokollierte Feststellung der Vorsitzenden nach allgemeinen Regeln der Auslegung zugänglich, bei der es nicht allein auf den Wortlaut, sondern vor allem auf den erkennbar gemeinten Sinn ankommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6, und vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20; Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10 Rn. 23 ff.; Pfeiffer/Hannich in KK, StPO, 6. Aufl., Einleitung Rn. 125, 128; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 27. Aufl., § 22 B II 1; vgl. ferner zur Auslegung des Protokollinhalts: Jahn, ZWH 2012, 386).

  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 280/09

    Rechtsfehlerhaft dokumentiertes Selbstleseverfahren (Dokumentation der

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - 5 StR 461/12
    Neben der - hier gescheiterten - ordnungsgemäßen Protokollberichtigung kommt eine freibeweisliche - und damit an geringere Anforderungen als in dem die Verfahrenswahrheit sichernden Protokollberichtigungsverfahren geknüpfte - Aufklärung des tatgerichtlichen Verfahrensablaufs nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 StR 169/09, BGHSt 55, 31, vom 22. Dezember 2010 - 2 StR 386/10, StV 2011, 267 mwN, und vom 30. September 2009 - 2 StR 280/09, StV 2010, 225).
  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09

    Selbstleseverfahren (Protokollierung der Kenntnisnahme; wesentliche

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - 5 StR 461/12
    Neben der - hier gescheiterten - ordnungsgemäßen Protokollberichtigung kommt eine freibeweisliche - und damit an geringere Anforderungen als in dem die Verfahrenswahrheit sichernden Protokollberichtigungsverfahren geknüpfte - Aufklärung des tatgerichtlichen Verfahrensablaufs nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 StR 169/09, BGHSt 55, 31, vom 22. Dezember 2010 - 2 StR 386/10, StV 2011, 267 mwN, und vom 30. September 2009 - 2 StR 280/09, StV 2010, 225).
  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 386/10

    Voraussetzungen und Grenzen des Protokollberichtigungsverfahrens (Verfahrensrüge;

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - 5 StR 461/12
    Neben der - hier gescheiterten - ordnungsgemäßen Protokollberichtigung kommt eine freibeweisliche - und damit an geringere Anforderungen als in dem die Verfahrenswahrheit sichernden Protokollberichtigungsverfahren geknüpfte - Aufklärung des tatgerichtlichen Verfahrensablaufs nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 StR 169/09, BGHSt 55, 31, vom 22. Dezember 2010 - 2 StR 386/10, StV 2011, 267 mwN, und vom 30. September 2009 - 2 StR 280/09, StV 2010, 225).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Auszug aus BGH, 09.01.2013 - 5 StR 461/12
    Als gerichtliche Prozesserklärung ist die protokollierte Feststellung der Vorsitzenden nach allgemeinen Regeln der Auslegung zugänglich, bei der es nicht allein auf den Wortlaut, sondern vor allem auf den erkennbar gemeinten Sinn ankommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6, und vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20; Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10 Rn. 23 ff.; Pfeiffer/Hannich in KK, StPO, 6. Aufl., Einleitung Rn. 125, 128; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 27. Aufl., § 22 B II 1; vgl. ferner zur Auslegung des Protokollinhalts: Jahn, ZWH 2012, 386).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Durch die protokollierte Feststellung des Vorsitzenden sind die von den Selbstleseanordnungen umfassten Urkunden wirksam zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht worden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 461/12, NStZ-RR 2013, 255 f.).

    Diese Feststellung ist als Prozesserklärung nach allgemeinen Regeln der Auslegung zugänglich, die bei zweifelhaftem Sinn des Protokolls geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6; BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, ZuM 2013, 124, 126 = BGHSt 58, 15 ff.; BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 461/12, NStZ-RR 2013, 255 f.).

  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21

    Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiz- oder Hilfstatsache aus

    Dies geschieht durch die Feststellung des Vorsitzenden nach § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO über die Kenntnisnahme der Richter und Schöffen vom Wortlaut der betreffenden Urkunden oder elektronischen Dokumente und über die Gelegenheit der übrigen Verfahrensbeteiligten hierzu (vgl. § 274 StPO; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6; vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20; Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 461/12, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 8).
  • OLG Jena, 27.03.2015 - 1 OLG 101 Ss 111/14

    Strafverfahren wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung: Unzureichende

    Dem Revisionsgericht ist damit verwehrt, hierzu freibeweisliche Ermittlungen anzustellen (BGH NStZ-RR 2013, 255; StV 2011, 267 und 2010, 225).

    Sie liegt schon deshalb nicht vor, weil die inhaltliche Fehlerhaftigkeit der protokollierten Äußerung nicht nur auf einen Protokollierungsfehler, sondern ebenso auf ein Formulierungsversehen der Vorsitzenden zurückzuführen sein kann (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 255).

  • BGH, 23.09.2020 - 6 StR 206/20

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Handeltreibens mit

    Auch dem Hinweis auf die Anordnung ("wie im letzten Termin angeordnet') kann hier - im Wege einer grundsätzlich zulässigen Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 461/12, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 8) - nicht entnommen werden, dass sich die Abschlussanordnung auch auf das daktyloskopische Gutachten bezogen hat.
  • BGH, 14.03.2023 - 5 StR 28/23

    Selbstleseverfahren

    Schon die Auslegung des Protokolls (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 461/12, NStZ-RR 2013, 255, 256 mwN) ergibt, dass die Feststellung der Kenntnisnahme vom Wortlaut der Urkunden und der Gelegenheit dazu in der Hauptverhandlung am 25. November 2021 die Urkunden des "Selbstleseverfahrens II" betraf.
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