Weitere Entscheidung unten: OLG München, 04.07.2012

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10   

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https://dejure.org/2012,22060
BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10 (https://dejure.org/2012,22060)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10 (https://dejure.org/2012,22060)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 2 BvR 1278/10 (https://dejure.org/2012,22060)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG; § 93 Abs. 1 HmbStVollzG a.F.; § 99 Abs. 4 HmbStVollzG a.F.
    Sicherungsverwahrung (Strafvollzug; Verlegung in eine Bewährungsstation; Abstandsgebot; Trennungsgebot; Besserstellungsgebot; Verzicht; Wahlrecht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verlegung eines Sicherungsverwahrten unter Verkennung der Zweckbestimmung des Trennungsgebots, den Sicherungsverwahrten besser zu stellen, verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 StVollzG HA, § 99 Abs 4 Halbs 2 StVollzG HA
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verlegung eines Sicherungsverwahrten unter Verkennung der Zweckbestimmung des Trennungsgebots, den Sicherungsverwahrten besser zu stellen, verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG - hier: ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 StVollzG HA, § 99 Abs 4 Halbs 2 StVollzG HA
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verlegung eines Sicherungsverwahrten unter Verkennung der Zweckbestimmung des Trennungsgebots, den Sicherungsverwahrten besser zu stellen, verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG - hier: ...

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung von Sicherungsverwahrten auf einer Station für Sicherungsverwahrte unter verschlechterten Bedingungen im Vergleich zum Normalvollzug; Trennung von Sicherungsverwahrten und Strafgefangenen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verlegung eines Sicherungsverwahrten unter Verkennung der Zweckbestimmung des Trennungsgebots, den Sicherungsverwahrten besser zu stellen, verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG - hier: ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 104 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2
    Unterbringung von Sicherungsverwahrten auf einer Station für Sicherungsverwahrte unter verschlechterten Bedingungen im Vergleich zum Normalvollzug; Trennung von Sicherungsverwahrten und Strafgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 1
  • NStZ-RR 2013, 26
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10
    Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG verpflichtet den Staat, den Vollzug der Sicherungsverwahrung in deutlichem Abstand zum Strafvollzug auszugestalten (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 128, 326 ).

    Zur Realisierung der Besserstellung bedarf es einer vom Strafvollzug getrennten Unterbringung in besonderen Gebäuden oder Abteilungen ("Trennungsgebot", vgl. BVerfGE 128, 326 ).

    Ferner muss sichergestellt sein, dass ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung stehen, um die Anforderungen eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten Gesamtkonzepts der Sicherungsverwahrung praktisch zu erfüllen ( BVerfGE 128, 326 ).

    Den grundrechtlichen Anspruch von Sicherungsverwahrten auf einen demgemäß ausgestalteten Vollzug kann der Staat - unabhängig davon, dass dem Gesetzgeber für eine entsprechende Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung eine Übergangsfrist eingeräumt ist (vgl. BVerfGE 128, 326 ) - bereits gegenwärtig nicht nach freiem Belieben verkürzen.

    Das Trennungsgebot ist kein Selbstzweck, sondern dient der Besserstellung der Sicherungsverwahrten (vgl. BVerfGE 128, 326 ).

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).

    Sind vorhandene Vollzugseinrichtungen und deren Ausstattung so beschaffen, dass Rechte der Gefangenen nicht gewahrt werden können, ohne dass dadurch Rechte anderer Gefangener oder sonstige Belange von vergleichbarem Gewicht beeinträchtigt werden, so folgt auch hieraus nicht, dass die insoweit auf der einen oder anderen Seite unvermeidlichen Beeinträchtigungen ohne weiteres und unabhängig von laufenden Bemühungen um kurzfristige Abhilfe als rechtmäßig hinzunehmen wären (vgl. BVerfGK 13, 487 m.w.N.).

    Drohen aufgrund unzureichender Ausstattung von Haftanstalten Beeinträchtigungen, die normalerweise von Rechts wegen nicht hinnehmbar sind, so sind - unbeschadet der Pflicht der zuständigen Organe, für eine dauerhafte Verbesserung der Ausstattung zu sorgen - den zuständigen Anstalten und ihren Trägern besondere Anstrengungen zum Ausgleich des Mangels und zur zügigen Abhilfe abzuverlangen; das Niveau der "zumutbaren Anstrengungen" (vgl. BVerfGE 42, 95 ) bemisst sich insoweit nach der staatlichen Verantwortung für die Ausstattung des Vollzuges mit den für die rechtmäßige Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteln (vgl. BVerfGK 13, 487 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10
    Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG verpflichtet den Staat, den Vollzug der Sicherungsverwahrung in deutlichem Abstand zum Strafvollzug auszugestalten (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 128, 326 ).

    Das Ausmaß der Besserstellung hat sich am Gebot der Verhältnismäßigkeit zu orientieren (vgl. BVerfGE 109, 133 ).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10
    Drohen aufgrund unzureichender Ausstattung von Haftanstalten Beeinträchtigungen, die normalerweise von Rechts wegen nicht hinnehmbar sind, so sind - unbeschadet der Pflicht der zuständigen Organe, für eine dauerhafte Verbesserung der Ausstattung zu sorgen - den zuständigen Anstalten und ihren Trägern besondere Anstrengungen zum Ausgleich des Mangels und zur zügigen Abhilfe abzuverlangen; das Niveau der "zumutbaren Anstrengungen" (vgl. BVerfGE 42, 95 ) bemisst sich insoweit nach der staatlichen Verantwortung für die Ausstattung des Vollzuges mit den für die rechtmäßige Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteln (vgl. BVerfGK 13, 487 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10
    Der Beschwerdeführer hatte substantiiert geltend gemacht, dass die Verlegung auf die Station für Sicherungsverwahrte wegen der dortigen Haftraumbedingungen und sonstiger baulicher Gegebenheiten, der personellen Ausstattung sowie des Freizeitangebots objektiv und nach seinen persönlichen Bedürfnissen (zur Bedeutung des subjektiven Empfindens für die grundrechtliche Beurteilung der Schwere einer Beeinträchtigung vgl. BVerfGE 89, 315 ) eine erhebliche Verschlechterung der Vollzugsbedingungen darstelle.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10
    Es kann auch nicht festgestellt werden, dass der Beschluss zumindest im Ergebnis alternativlos war und die Verfassungsbeschwerde daher nicht zur Entscheidung anzunehmen ist, weil der Beschwerdeführer auch im Fall einer stattgebenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit seinem Rechtsschutzbegehren vor den Fachgerichten letztlich keinen Erfolg haben könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07

    Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10
    Bei der gebotenen am recht verstandenen Interesse des Rechtsschutzsuchenden ausgerichteten Antragsauslegung (vgl. BVerfGE 122, 190 ) verbietet es sich jedoch, den anwaltlich nicht vertretenen Beschwerdeführer ohne vorherigen sachdienlichen Hinweis an einer rechtsirrtümlich für notwendig gehaltenen, dem verfolgten Rechtsschutzziel offensichtlich zuwiderlaufenden Antragsumstellung festzuhalten.
  • BGH, 11.07.2013 - V ZB 144/12

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

    Dort kann dem Betroffenen, wenn er eine Zusammenlegung mit Strafgefangenen wünscht, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 BvR 1278/10, NStZ-RR 2013, 26, 27) sogar ein Anspruch darauf zustehen.
  • OLG Hamburg, 07.12.2023 - 5 Ws 97/23
    Die Unterscheidung von "Strafe" und "Maßregel" muss bei der Ausgestaltung der Regelungen zur Sicherungsverwahrung und beim Vollzug beider freiheitsbeschränkender Maßnahmen in der Weise sichtbar und spürbar werden, dass der Vollzug der allein präventiven Zwecken dienenden Maßregel sich durch eine gegenüber dem allgemeinen Strafvollzug gewährte Besserstellung des Untergebrachten auszeichnet (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133 , juris Rn. 120f.; Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 BvR 1278/10, NStZ-RR 2013, 26, 27).
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 106/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit im Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 12. Juli 2012 - 2 BvR 1278/10 - folgendes ausgeführt (zitiert nach juris Rn. 15 und 16):.
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12, 4 St RR 95/12, 4 StRR 95/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20077
OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12, 4 St RR 95/12, 4 StRR 95/12 (https://dejure.org/2012,20077)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2012 - 4St RR 95/12, 4 St RR 95/12, 4 StRR 95/12 (https://dejure.org/2012,20077)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 4St RR 95/12, 4 St RR 95/12, 4 StRR 95/12 (https://dejure.org/2012,20077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ein aufgrund total gefälschten belgischen Führerscheins in Polen umgeschriebener Führerschein muss in Deutschland nicht anerkannt werden. Führt der Angeklagte aufgrund des umgeschriebenen polnischen Führerscheins Fahrzeuge im Bundesgebiet, macht er sich nach § 21 Abs. 1 ...

  • strafrechtsiegen.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Anerkennung eines gefälschten umgeschriebenen EU-Führerscheins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Der umgeschriebene gefälschte Führerschein

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 26 (Ls.)
  • NZS 2013, 154
  • NZV 2013, 154 (Ls.)
  • NZV 2013, 96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 6 Ss 605/11

    Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde: Umschreibung eines falschen

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12
    War dem Inhaber eines, von einem Mitgliedstaat erteilten Führerscheins vor dessen Ausstellung die Fahrerlaubnis entzogen worden, besteht eine Anerkennungspflicht nur dann, wenn der Ausstellerstaat zuvor mit der Prüfung befasst war, ob die sich aus dem Recht der Europäischen Union ergebenden Mindestvoraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Dokuments erfüllt sind (vgl. BVerwG Urteil vom 29.1.2009 - Gz.: 3 C 31/07 zitiert nach juris, dort Rdn. 20 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.2.2012 - Gz.: 6 Ss 605/11 zitiert nach juris dort Rdn. 19 m.w.N.; Urteil der Dritten Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 19.09.2009 in der Rechtssache C-321/07 in dem Strafverfahren gegen Schwarz Rdn. 76, 91, 92 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.09.2007 - 2 BvR 2109/06
    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12
    Der Senat darf von einer Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung absehen, weil bislang eine der Meinung des Senates entgegenstehende Entscheidung des EuGH nicht ergangen ist (BVerfG Nichtabnahmebeschluss vom 14.9.2007 - Gz.: 2 BvR 2109/06 - zitiert nach juris dort Rn. 16).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12
    War dem Inhaber eines, von einem Mitgliedstaat erteilten Führerscheins vor dessen Ausstellung die Fahrerlaubnis entzogen worden, besteht eine Anerkennungspflicht nur dann, wenn der Ausstellerstaat zuvor mit der Prüfung befasst war, ob die sich aus dem Recht der Europäischen Union ergebenden Mindestvoraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Dokuments erfüllt sind (vgl. BVerwG Urteil vom 29.1.2009 - Gz.: 3 C 31/07 zitiert nach juris, dort Rdn. 20 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.2.2012 - Gz.: 6 Ss 605/11 zitiert nach juris dort Rdn. 19 m.w.N.; Urteil der Dritten Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 19.09.2009 in der Rechtssache C-321/07 in dem Strafverfahren gegen Schwarz Rdn. 76, 91, 92 m.w.N.).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-83/94

    Strafverfahren gegen Leifer u.a.

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12
    Die innerstaatlichen Gerichte dürfen in eigener Kompetenz entscheiden, ob eine innerstaatliche Maßnahme letztlich zur Erreichung eines gemeinschaftlich legitimen Ziels geeignet, erforderlich und angemessen ist (BGH Beschluss vom 19.1.2010 - Gz.: 2 StB 27/09 - zitiert nach juris dort Rn. 157 m. w. N.; EuGH Urteil vom 17.10.1995 - Gz.: C-83/94 zitiert nach juris dort Rdn. 40 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12
    Die innerstaatlichen Gerichte dürfen in eigener Kompetenz entscheiden, ob eine innerstaatliche Maßnahme letztlich zur Erreichung eines gemeinschaftlich legitimen Ziels geeignet, erforderlich und angemessen ist (BGH Beschluss vom 19.1.2010 - Gz.: 2 StB 27/09 - zitiert nach juris dort Rn. 157 m. w. N.; EuGH Urteil vom 17.10.1995 - Gz.: C-83/94 zitiert nach juris dort Rdn. 40 m.w.N.).
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