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   BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12   

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https://dejure.org/2013,5286
BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12 (https://dejure.org/2013,5286)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2013 - 4 StR 557/12 (https://dejure.org/2013,5286)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 4 StR 557/12 (https://dejure.org/2013,5286)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 261 StPO
    Verminderte Schuldfähigkeit: Blutalkoholkonzentration über 3 Promille eines alkoholgewöhnten Täters; Rückschluss von der Blutalkoholkonzentration auf die Schuldfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat unter Alkoholeinfluss (hier: Totschlag)

  • rewis.io

    Verminderte Schuldfähigkeit: Blutalkoholkonzentration über 3 Promille eines alkoholgewöhnten Täters; Rückschluss von der Blutalkoholkonzentration auf die Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 64 Abs. 1; StGB § 213
    Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat unter Alkoholeinfluss (hier: Totschlag)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 272
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12
    So ist es dem Tatrichter auch nicht verwehrt, die Alkoholgewöhnung des Täters bei der Bewertung der festgestellten Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136).

    Gleichwohl hat diese insofern Bedeutung, als sie - unter Beachtung des Zweifelssatzes - Aufschluss über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allgemein gültiges, aber gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (Senatsbeschluss vom 9. November 1999 aaO).

    Schon dies lässt für sich genommen besorgen, dass das Landgericht einem Verhalten, das eher dem Kreis einfacher Handlungsmuster zuzuordnen ist, für die Entkräftung der Indizwirkung der erheblichen Tatzeit-Blutalkoholkonzentration eine zu große Bedeutung beigemessen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136).

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12
    Ausgehend vom BAK-Wert der nur vier Stunden nach Beginn des von der Strafkammer angenommenen Tatzeitraums beim Angeklagten entnommenen Blutprobe (zur Bedeutung des Zeitraums zwischen Tat und Blutentnahme vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 315, 317; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2008 - 4 StR 542/07, StraFo 2008, 334, Tz. 8) ergibt sich als Tatzeit-Blutalkoholkonzentration nicht, wie der Sachverständige meint, der vom Landgericht angenommene Wert von 3, 77 ?, sondern ein solcher von 3, 97 ?, da nach ständiger Rechtsprechung bei der Prüfung der Schuldfähigkeit ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 ? und ein Sicherheitszuschlag von 0, 2 ? zugrunde zu legen ist (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. Januar 2008 aaO, Tz. 7 mwN).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12
    Das Revisionsgericht kann in diese Würdigung nur eingreifen, wenn sie auf fehlerhaften Erwägungen oder Vorstellungen beruht (BGH, Urteil vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 419/89, BGHSt 36, 286, 293).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es zwar keinen Rechts- oder Erfahrungssatz, wonach ab einer bestimmten Höhe der Blutalkoholkonzentration die Schuldfähigkeit regelmäßig aufgehoben ist; Entsprechendes gilt für die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72 ff.; Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37).
  • BGH, 08.10.2002 - 5 StR 365/02

    Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; erhebliche affektiver Erregung

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12
    Dass dem Tatrichter diese Problematik bewusst war, muss das Urteil erkennen lassen (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104).
  • BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12
    Auch kann die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr weiterer erheblicher Straftaten schon allein durch die Anlasstat begründet werden (Senatsbeschluss vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03, NStZ-RR 2004, 204).
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04

    Aufklärungsrüge; (erhebliche) Verminderung bzw. Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es zwar keinen Rechts- oder Erfahrungssatz, wonach ab einer bestimmten Höhe der Blutalkoholkonzentration die Schuldfähigkeit regelmäßig aufgehoben ist; Entsprechendes gilt für die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72 ff.; Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37).
  • BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07

    Prüfung der Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum (Indizwert der BAK-Berechnung und

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12
    Ausgehend vom BAK-Wert der nur vier Stunden nach Beginn des von der Strafkammer angenommenen Tatzeitraums beim Angeklagten entnommenen Blutprobe (zur Bedeutung des Zeitraums zwischen Tat und Blutentnahme vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 315, 317; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2008 - 4 StR 542/07, StraFo 2008, 334, Tz. 8) ergibt sich als Tatzeit-Blutalkoholkonzentration nicht, wie der Sachverständige meint, der vom Landgericht angenommene Wert von 3, 77 ?, sondern ein solcher von 3, 97 ?, da nach ständiger Rechtsprechung bei der Prüfung der Schuldfähigkeit ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 ? und ein Sicherheitszuschlag von 0, 2 ? zugrunde zu legen ist (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. Januar 2008 aaO, Tz. 7 mwN).
  • BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kompromisslos ablehnenden Haltung des

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12
    Die für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte, zu denen auch der - vom Landgericht nicht erörterte - Grad der Therapiewilligkeit des Angeklagten zum Urteilszeitpunkt gehört (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141), hätten hier ebenfalls einer eingehenderen Darlegung in den Urteilsgründen bedurft.
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 447/09

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer möglichen Schuldunfähigkeit bei einer BAK

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12
    In einem solchen Fall ist jedoch regelmäßig die Prüfung einer Aufhebung der Schuldfähigkeit veranlasst (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 447/09, BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 20).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Es kann nur eingreifen, wenn diese auf fehlerhaften Vorstellungen und Erwägungen beruht, etwa das Tatgericht einen unzutreffenden rechtlichen Ausgangspunkt zu Grunde gelegt, die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt, ohne ausreichende Tatsachengrundlage Schlüsse gezogen - etwa anerkanntermaßen nicht aussagekräftige Indizien herangezogen - oder gegen gesicherte naturwissenschaftliche Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2013 - 4 StR 557/12, NStZ-RR 2013, 272; vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136; Urteil vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 419/89, BGHSt 36, 286, 293).

    b) Das Landgericht hat erkannt, dass einer sehr hohen Blutalkoholkonzentration von über drei Promille - wie sie hier vorlag - signifikanter Indizwert für eine aufgehobene Steuerungsfähigkeit zukommt und deren nähere Prüfung gebietet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2013 - 4 StR 557/12, NStZ-RR 2013, 272; vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247 Rn. 16; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 447/09, BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 20 Rn. 3; vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136; Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, NStZ 1989, 365, 366; LK-Verrel/Linke/Koranyi, StGB, 13. Aufl., § 20 Rn. 99 ff.).

  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es zwar keinen Rechts- oder Erfahrungssatz, wonach ab einer bestimmten Höhe der Blutalkoholkonzentration die Schuldfähigkeit regelmäßig aufgehoben ist (BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14 -, juris; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 4 StR 557/12 -, juris Rn. 9).

    Jedoch kommt der Blutalkoholkonzentration - neben dem Leistungsverhalten und anderen psychodiagnostischen Kriterien (vgl. dazu BGHSt 43, 66) - ein maßgebliches indizielles Gewicht für die Beurteilung der Schuldunfähigkeit zu (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2020 - 3 StR 443/19 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 4 StR 557/12 -, juris Rn. 9; Fischer, a.a.O. § 20 Rn. 23, 23a).

    Bei einer BAK ab 3, 0 Promille kommt Schuldunfähigkeit in Betracht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 4 StR 557/12 -, juris; Fischer, a.a.O. § 20 Rn. 20); derartige Werte veranlassen daher regelmäßig zu einer Prüfung einer Aufhebung der Schuldfähigkeit (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 447/09, juris).

  • OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21

    Bezugnahme; Abbildung

    Hieraus errechnet sich zugunsten des Angeklagten - also unter Einbeziehung der ersten beiden Stunden nach Trinkende (zu vgl. Fischer, 68. Aufl., StGB, § 20, Rn. 13) - im Wege der Rückrechnung (mit stündlichem Abbauwert von 0, 2 %o und einem einmaligen Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o (zu vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2013 - 4 StR 557/12 -) für den Tatzeitpunkt (19:50 Uhr, UA S. 3) eine BAK von 1, 57 %o. Dieser Befund musste unter den konkreten Umständen des vorliegenden Falls das Amtsgericht bereits nicht dazu drängen, das Vorliegen einer Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) zu erörtern.
  • BGH, 22.08.2017 - 5 StR 341/17

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Schuldfähigkeit (Fehlen einer umfassenden Würdigung

    Diese Umstände hätten nicht durch knappe Hinweise auf die Alkoholgewöhnung des Angeklagten (vgl. zu deren Aussagekraft BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 4 StR 557/12, NStZ-RR 2013, 272 mwN) ausgeräumt werden dürfen.
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