Weitere Entscheidung unten: KG, 19.02.2013

Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12   

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https://dejure.org/2013,14610
BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12 (https://dejure.org/2013,14610)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2013 - 1 StR 476/12 (https://dejure.org/2013,14610)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 1 StR 476/12 (https://dejure.org/2013,14610)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Anl 3 BtMG, § 2 Abs 2 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 46 Abs 1 StGB, § 73a StGB
    Unerlaubte Betäubungsmittelausfuhr: Strafzumessung bei der Ausfuhr von "ausgenommenen Zubereitungen"; Voraussetzungen der Bereicherungsabsicht; unterschiedliche Strafzumessung bei einer Tatserie; Beschränkung der Revision auf die Verfallsentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines im konkreten Fall nicht vorliegenden "therapeutischen" Einsatzes bei der Bemessung der Einzelstrafen einer Vielzahl von unerlaubten Ausfuhren von Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unerlaubte Betäubungsmittelausfuhr: Strafzumessung bei der Ausfuhr von "ausgenommenen Zubereitungen"; Voraussetzungen der Bereicherungsabsicht; unterschiedliche Strafzumessung bei einer Tatserie; Beschränkung der Revision auf die Verfallsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 11; BtMG § 29 Abs. 1; BtMG § 29 Abs. 3
    Berücksichtigung eines im konkreten Fall nicht vorliegenden "therapeutischen" Einsatzes bei der Bemessung der Einzelstrafen einer Vielzahl von unerlaubten Ausfuhren von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    BtMG § 11 ; BtMG § 29 Abs. 1 ; BtMG § 29 Abs. 3
    Berücksichtigung eines im konkreten Fall nicht vorliegenden "therapeutischen" Einsatzes bei der Bemessung der Einzelstrafen einer Vielzahl von unerlaubten Ausfuhren von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Rezepte für Betäubungsmittel die vom Arzt ohne persönliche Untersuchung des Patienten unkontrolliert im Wege des Internethandels ausgestellt werden sind als Scheinrezepte einzuordnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 279
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.1956 - 3 StR 473/55
    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12
    Dies ergibt sich, nachdem eine ausdrückliche Beschränkung der Revision nicht erfolgt ist, aus der Revisionsbegründung (vgl. schon BGH, Urteil vom 16. Februar 1956 - 3 StR 473/55, NJW 1956, 756), die der Senat analog § 300 StPO auszulegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 208/97, NJW 1997, 3322 f.; s. a. Nr. 156 Abs. 2, 2. Hs. RiStBV), und die sich konkret - neben Angriffen gegen die Strafzumessung des Landgerichts - allein gegen die Nichtanordnung des erweiterten Verfalls richtet.
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12
    Auf den Umstand, dass das Landgericht in den Urteilsgründen eine Begründung der gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren gänzlich vermissen lässt (zur entsprechenden Darlegungspflicht vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268), kommt es mithin nicht mehr an.
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 208/97

    Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12
    Dies ergibt sich, nachdem eine ausdrückliche Beschränkung der Revision nicht erfolgt ist, aus der Revisionsbegründung (vgl. schon BGH, Urteil vom 16. Februar 1956 - 3 StR 473/55, NJW 1956, 756), die der Senat analog § 300 StPO auszulegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 208/97, NJW 1997, 3322 f.; s. a. Nr. 156 Abs. 2, 2. Hs. RiStBV), und die sich konkret - neben Angriffen gegen die Strafzumessung des Landgerichts - allein gegen die Nichtanordnung des erweiterten Verfalls richtet.
  • BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Regelbeispiel; Indizwirkung; Serientaten;

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12
    Es gilt insoweit im Kern nichts anderes als bei serienmäßig begangenen Delikten, in denen die Bereicherung durch gegen das Vermögen der Opfer begangene Taten erfolgt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, NJW 2009, 1979, und vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12
    Es gilt insoweit im Kern nichts anderes als bei serienmäßig begangenen Delikten, in denen die Bereicherung durch gegen das Vermögen der Opfer begangene Taten erfolgt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, NJW 2009, 1979, und vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    An dieser bereits hinsichtlich des bis zum 30. Juni 2017 geltenden Rechts vertretenen Rechtsauffassung (siehe nur BGH, Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 Rn. 3 mwN und vom 15. Mai 2013 - 1 StR 476/12, NStZ-RR 2013, 279 f.) hält der Senat für das hier anwendbare neue Recht (Art. 316h Satz 1 EGStGB) fest.
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Allerdings folgt aus der Revisionsbegründung, dass die Revisionsführerin das angefochtene Urteil nur hinsichtlich der genannten Punkte für rechtsfehlerhaft hält (vgl. zur entsprechenden Auslegung der Revision BGH, Urteil vom 15. Mai 2013 - 1 StR 476/12, NStZ-RR 2013, 279, 280 mwN).
  • VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 4 K 2270/12

    Speicherung der personenbezogenen Daten bei polizeilichen Ermittlungsverfahren

    Denn diese setzt voraus, dass der Täter von vorneherein mit dem Ziel gehandelt hat, sich durch eine Vielzahl gleichmäßig begangener Taten strafbar zu machen, wobei die einzelnen Taten räumlich, zeitlich oder sonst besonders eng verschränkt sind (BGH Urt. v. 15.05.2013 - 1 StR 476/12 - u. Beschl. v. 25.09.2012 - 1 StR 407/12 - jeweils in ).
  • BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13

    Verbindung zusammenhängender Strafsachen bei unterschiedlicher sachlicher

    Allerdings folgt aus der Revisionsbegründung, dass die Revisionsführerin das angefochtene Urteil nur hinsichtlich der genannten Punkte für rechtsfehlerhaft hält (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2013 - 1 StR 476/12, NStZ-RR 2013, 279, 280 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 13.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 5/18

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Eine untrennbare Verknüpfung des Strafausspruchs besteht hier auch nicht in Bezug auf den Ausspruch über die Einziehung, sodass auch dieser wirksam vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden konnte (vgl. zur Trennbarkeit von Strafausspruch und Verfallsanordnung: BGH, Urteil vom 15.05.2013 - 1 StR 476/12, NStZ-RR 2013, 279, 280).
  • VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 3454/12

    Gestattung des Vertriebs apothekenpflichtiger Arzneimittel im Wege des

    Denn in dem seinerzeit zu beurteilenden Fall lag eine ordnungsgemäße Verschreibung durch einen Arzt im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 c BtMG gerade nicht vor, da der Arzt die Notwendigkeit der Verordnung für ihm unbekannte Personen nicht überprüft hatte und dem Apotheker dieser Umstand bekannt war, vgl. Körner/Patzak/Volkmer, Betäubungsmittelgesetz, 7. Aufl. 2012, § 4 Rn. 7 und 8; BGH, Urteil vom 15.05.2013 - 1 StR 476/12 - A & R 2013, 199.

    Nach Auffassung der Kammer begegnet es keinen Bedenken, den grenzüberschreitenden Verkehr mit ausgenommenen Zubereitungen einer schärferen Kontrolle zu unterwerfen als den innerstaatlichen Verkehr, wie hier auch Winkler, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 15.05.2013 - 1 StR 476/12 -, A & R 2013, 200, 201, Fn. 2; a.A. Kotz, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 02.11.2010 - 1 StR 581/09 -, NStZ 2011, 463.

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Rechtsprechung
   KG, 19.02.2013 - (4) 121 Ss 10/13 (20/13)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8899
KG, 19.02.2013 - (4) 121 Ss 10/13 (20/13) (https://dejure.org/2013,8899)
KG, Entscheidung vom 19.02.2013 - (4) 121 Ss 10/13 (20/13) (https://dejure.org/2013,8899)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - (4) 121 Ss 10/13 (20/13) (https://dejure.org/2013,8899)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Gerichtsvollziehers zur Geringhaltung der Kosten gegenüber allen an der Zwangsvollstreckung Beteiligten bei einer Wohnungsräumung i.R.v. Mehrkosten durch Beauftragung eines Dritten mit der Spedition

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beauftragung eines Umzugsunternehmens durch Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung (Räumung) einer Wohnung kann den Straftatbestand der Untreue erfüllen; § 266 Abs. 1 StGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überhöhte Speditionskosten bei Zwangsräumung; strafbare Untreue für Gerichtsvollzieher

  • rechtsportal.de

    StGB § 266 Abs. 1
    Nachteil i.S.d. § 266 Abs. 1 StGB bei überflüssiger Einschaltung eines Dritten durch den Gerichtsvollzieher

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtsvollzieher muss Räumungskosten niedrig halten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die Untreue des Gerichtsvollziehers im Wohnungsräumungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3048
  • NStZ-RR 2013, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 121 Ss 10/13
    Die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse müssen nicht zwingend sein; es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht aufkommen lässt (vgl. BGH NStZ 2010, 102, 103 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09

    Vermögensschaden beim Betrug auf der Grundlage der HOAI (Abrechnung von

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 121 Ss 10/13
    Die durch die pflichtwidrige Einbindung des Angeklagten B in die Auftragsvergabe erzeugten vermeidbaren Mehrkosten stellen damit auch einen Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB dar (vgl. BGH NStZ 2010, 502, 503 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 08.09.1986 - 26 T 613/86
    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 121 Ss 10/13
    Vielmehr durfte sie bei der Auftragsvergabe weitere Aspekte wie die Arbeitsqualität der Transportunternehmen und deren Erfahrung mit Zwangsräumungen berücksichtigen (vgl. LG Düsseldorf DGVZ 1987, 76, 77; LG Saarbrücken a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 14.02.2000 - 6 W 91/99

    Kosten der Vollstreckung der Räumung von Wohnraum

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 121 Ss 10/13
    Die Angeklagte M war als Gerichtsvollzieherin allen an der Zwangsvollstreckung Beteiligten gegenüber verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten (vgl. OLG Hamburg MDR 2000, 602; LG Stuttgart DGVZ 1990, 172, 173; LG Saarbrücken DGVZ 1985, 92).
  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: faktische Vermögensbetreuungspflicht nach

    a) Den Gerichtsvollzieher trifft kraft seiner gesetzlichen Stellung als Vollstreckungsorgan gemäß §§ 753 ff. ZPO im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber den Gläubigern (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NStZ 2011, 281, 282) und den Schuldnern, soweit sich diesen zustehende Überschüsse ergeben (vgl. § 170 Abs. 2 Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher; OLG Celle NdsRpfl. 1990, 205, 206; KG, Beschluss vom 19. Februar 2013 - (4) 121 Ss 10/13 (20/13)).
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