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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14105
OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13 (https://dejure.org/2013,14105)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.05.2013 - 2 Ss 65/13 (https://dejure.org/2013,14105)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 2 Ss 65/13 (https://dejure.org/2013,14105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Beiordnung, Gesamtstrafenfähigkeit

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverteidigung; Schwere der Tat bei mehreren Parallelverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2
    Pflichtverteidigung; Schwere der Tat bei mehreren Parallelverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch Kleinvieh macht Mist = kann zur Pflichtverteidigung führen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Pflichtverteidigung in Parallelverfahren

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 140 Abs. 2
    Notwendige Verteidigung wegen drohender Gesamtstrafenbildung

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    StPO § 140
    Schwere der Tat, Gesamtstrafe Parallelverfahren

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz)

    Pflichtverteidiger: Schwere der Tat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Pflichtverteidiger muss manchmal auch bei geringer Straferwartung bestellt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 287
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03

    Beurteilung der Schwere der Tat im Sinn des § 140 Strafprozessordnung (StPO);

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13
    Bei der Beurteilung der Schwere der Tat im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO ist stets zu berücksichtigen, ob gegen den Beschuldigten auch weitere Verfahren anhängig sind, hinsichtlich derer eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt (OLG Hamm, StV 2004, Seite 586; KK-Laufhütte, 6. Auflage, Rdnr. 21 zu § 140).
  • KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Der Senat teilt deshalb die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Auffassung, dass der Gerichtsvorsitzende bei der Beurteilung der Schwere der Tat im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO weitere gegen den Beschuldigten anhängige Verfahren, hinsichtlich derer eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt, zu berücksichtigen hat (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Naumburg StV 2014, 11; OLG Stuttgart aaO; KG, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - [3] 161 Ss 162/16 [88/16] - Laufhütte aaO; Lüderssen/Jahn aaO mwN).
  • LG Erfurt, 27.04.2021 - 7 Qs 89/21

    Pflichtverteidiger, mehrere Verfahren, Gesamtstrafe

    Als Begründung wird, unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (Beschluss vom 22.05.2013, Az.: 2 Ss 65/13 ), vorgetragen, gegen den Beschwerdeführer seien mehrere Verfahren anhängig, u.a. vor dem Landgericht Gera (Az.: 1 KIs 631 Js 32827 ), vor dem Landgericht Erfurt ( Az.: 656 Js 34200/19) und beim Schöffengericht vor dem Amtsgericht Meiningen ( Az.: Ls 491 Js 19229/19 ).

    Die Grenze für die Straferwartung gilt auch, wenn sie "nur" wegen einer zu erwartenden Gesamtstrafenbildung erreicht wird (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.05.2013, Az.: 2 Ss 65/13; OLG Halle, Beschluss vom 23.11.2018, Az.: 10a Qs 132/18; LG Magdeburg, Beschluss vom 30.04.2020, Az.: 25 Qs 802 Js 70719/20; alle veröffentlicht in juris ).

  • OLG Naumburg, 08.03.2017 - 2 Rv 7/17

    Notwendige Verteidigung: Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei drohendem

    Dies wird in der Regel angenommen, wenn die zu erwartende Freiheitsstrafe bei einem Jahr oder darüber liegt und nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. Senat, StV 2014, 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Januar 2014, 2 OLG 8 Ss 259/13, juris; Löwe-Rosenberg, StPO, § 140 Rn. 57 m.w.N. in Fn. 145).
  • LG Magdeburg, 15.05.2020 - 21 Qs 47/20

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Anderenfalls hinge es von bloßen Zufälligkeiten, nämlich der Frage, ob die Verfahren verbunden werden oder nicht, ab, ob dem Angeschuldigten ein Verteidiger beizuordnen ist (OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2013, Az. 2 Ss 65/13; vgl. auch KG, Beschluss vom 06.01.2017, Az. 4 Ws 212/16 m.w.N. ).
  • LG Halle, 23.11.2018 - 10a Qs 132/18

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendige Verteidigung bei Anhängigkeit mehrerer

    (OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2003 - 2 Ws 279/03: OLG Naumburg, Urteil vom 22. Mai 2013 - 2 Ss 65/13) Drohen dem Angeklagten daher in mehreren Parallelverfahren jeweils Strafen.
  • LG Magdeburg, 10.08.2020 - 25 Qs 79/20

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat

    So ist es hier, da die Schwere der Rechtsfolge nach ständiger Rechtsprechung bereits bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von über einem Jahr angenommen werden kann (OLG Naumburg, BeckRS 2013, 134; OLG Naumburg, BeckRS 2013, 10548; OLG Düsseldorf, NStZ 1995, 147; LG Stendal, LSK 2018, 50751; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63, Aufl. 2020, § 140, Rn. 23 f.; BeckOK StPO/Krawczyk, 37. Ed. 1.7.2020, StPO § 140 Rn. 23 f).
  • LG Stendal, 07.05.2021 - 503 Qs 2/21

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Jugendstrafverfahren wegen drohender

    Im allgemeinen Strafrecht ist inzwischen anerkannt, dass die "Schwere der Tat" bei einer Straferwartung von einem Jahr auch dann als erreicht gilt, auch wenn dies erst im Wege der Gesamtstrafenbildung erfolgt (vgl. nur OLG Naumburg BeckRS 2013, 10548).
  • KG, 26.10.2016 - 161 Ss 162/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr

    Der Senat teilt die vom OLG Hamm vertretene Ansicht, dass bei der Beurteilung der Schwere der Tat i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO auch weitere anhängige Verfahren zu berücksichtigen sind, die im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten gesamtstrafenfähig sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2003 - 2 Ws 279/03 - ebenso OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Mai 2013 - 2 Ss 65/13 - beide in juris).
  • LG Magdeburg, 30.04.2020 - 25 Qs 36/20

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Auch ist das Parallelverfahren vor dem Amtsgericht G insoweit zu berücksichtigen, da es ansonsten von bloßen Zufälligkeiten, nämlich der Frage, ob die Verfahren verbunden werden oder nicht, ab, ob dem Angeschuldigten ein Verteidiger beizuordnen ist (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Strafsenat, Entscheidung vom 22. Mai 2013, Az.: 2 Ss 65/13, zitiert nach juris).
  • LG Halle, 18.01.2022 - 3 Qs 1/22

    Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung bei gleichzeitig laufenden

    Auch die Möglichkeit einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung ist bei der Bestimmung der zu erwartenden Schwere der Rechtsfolge zu berücksichtigen (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.05.2013, Az.: 2 Ss 65/13, Rn. 6, juris; Thomas/Kämpfer, in: MüKoStPO, 1. Auflage 2014, § 140 StPO, Rn. 31).
  • LG Magdeburg, 21.04.2021 - 21 Qs 10/21

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen eines weiteren Parallelverfahrens und

  • LG Magdeburg, 01.06.2022 - 21 Qs 23/22

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in verschiedenen Verfahren

  • LG Magdeburg, 15.05.2020 - 3 Ds 60/20
  • LG Magdeburg, 18.03.2019 - 25 Qs 27/19

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Gesamtstrafe

  • LG Magdeburg, 30.04.2020 - 21 Ls 416 Js 14505/19
  • LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 61/21

    Pflichtverteidiger, Gesamtstrafenfall

  • LG Magdeburg, 09.05.2022 - 22 Qs 13/22

    Pflichtverteidiger, Schwere der Rechtsfolge, Gesamtstrafe

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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16209
BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13 (https://dejure.org/2013,16209)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2013 - 5 StR 191/13 (https://dejure.org/2013,16209)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 5 StR 191/13 (https://dejure.org/2013,16209)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 29 BtMG
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich der Täterschaft (hier: bzgl. des Handelns mit Betäubungsmitteln) bei Bekundungen durch Zeugen vom Hörensagen (Notwendigkeit der Bestätigung der Bekundungen durch andere wichtige Gesichtspunkte)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Vernehmungsbeamter als Zeuge vom Hörensagen

  • Wolters Kluwer

    Stützen von einen Angeklagten belastenden Feststellungen auf Bekundungen von Zeugen vom Hörensagen bei Vorliegen anderer wichtiger Gesichtspunkte

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Vernehmungsbeamter als Zeuge vom Hörensagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Stützen von einen Angeklagten belastenden Feststellungen auf Bekundungen von Zeugen vom Hörensagen bei Vorliegen anderer wichtiger Gesichtspunkte

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Zeugen vom Hörensagen - und das widerrufene Geständnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13
    Dies gilt hier in besonderem Maße, weil der vormalige Mitangeklagte G., von dessen Angaben die Verurteilung letztlich allein abhing, seine früheren Aussagen in der Hauptverhandlung ausdrücklich widerrufen und selbst als bewusst unwahr gekennzeichnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.).
  • BGH, 08.05.2007 - 4 StR 591/06

    Konfrontationsrecht; Beweiswürdigung (Besonderheiten beim Zeugen vom Hörensagen)

    Auszug aus BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13
    Bei den Vernehmungsbeamten handelt es sich somit um Zeugen vom Hörensagen, auf deren Bekundungen den Angeklagten belastende Feststellungen nur dann hätten gestützt werden dürfen, wenn sie durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt worden wären (Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. April 2013 - 5 StR 138/13 - und vom 8. Mai 2007 - 4 StR 591/06).
  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12

    Beweiswürdigung (Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

    Auszug aus BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13
    Dies gilt hier in besonderem Maße, weil der vormalige Mitangeklagte G., von dessen Angaben die Verurteilung letztlich allein abhing, seine früheren Aussagen in der Hauptverhandlung ausdrücklich widerrufen und selbst als bewusst unwahr gekennzeichnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 138/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende andere wichtige Gesichtspunkte zur

    Auszug aus BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13
    Bei den Vernehmungsbeamten handelt es sich somit um Zeugen vom Hörensagen, auf deren Bekundungen den Angeklagten belastende Feststellungen nur dann hätten gestützt werden dürfen, wenn sie durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt worden wären (Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. April 2013 - 5 StR 138/13 - und vom 8. Mai 2007 - 4 StR 591/06).
  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19

    Mittäterschaftlicher Raub mit Todesfolge (Grenzen der wechselseitigen Zurechnung;

    Hinzu kommt, dass es - da auch dieser Zeuge in der Verhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat - den Zeugen nicht selbst, sondern nur die Verhörsperson befragen konnte (vgl. zum insofern eingeschränkten Beweiswert der Aussage BGH, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51, 53).
  • BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20

    Beihilfe (Voraussetzungen der Beihilfe; doppelter Gehilfenvorsatz: erforderliche

    Auf Aussagen von "Zeugen vom Hörensagen' können Feststellungen, welche den Schuldspruch tragen, nur gestützt werden, wenn die Bekundungen durch andere gewichtige Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen bestätigt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. August 1962 ? 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 386; vom 29. Juli 1998 ? 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158; vom 16. Mai 2002 ? 1 StR 40/02, NStZ 2002, 656, 657; Beschlüsse vom 10. Juni 2013 ? 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; vom 7. September 2017 ? 1 StR 329/17, NStZ-RR 2018, 21; vgl. Sander in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2022 - 6 StS 1/21
    waren vorliegend ausnahmsweise dazu geeignet, hierauf die Angeklagten belastende Feststellungen zum Tatgeschehen zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 5 StR 191/13, juris, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12119
BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13 (https://dejure.org/2013,12119)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2013 - 4 StR 70/13 (https://dejure.org/2013,12119)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13 (https://dejure.org/2013,12119)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 JGG, § 55 StGB, § 56 Abs 1 StGB, § 56b StGB, § 56c StGB
    Urteilsfeststellungen zur Strafzumessung: Darstellung der Vortaten und Vorstrafen im Urteil und erforderliche Erörterungen bei der erstmaligen Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Verhängung von bisher lediglich milden jugendstrafrechtlichen Maßnahmen bei einer Verurteilung zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung

  • rewis.io

    Urteilsfeststellungen zur Strafzumessung: Darstellung der Vortaten und Vorstrafen im Urteil und erforderliche Erörterungen bei der erstmaligen Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1
    Berücksichtigung der Verhängung von bisher lediglich milden jugendstrafrechtlichen Maßnahmen bei einer Verurteilung zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung

  • datenbank.nwb.de

    Urteilsfeststellungen zur Strafzumessung: Darstellung der Vortaten und Vorstrafen im Urteil und erforderliche Erörterungen bei der erstmaligen Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Aha! So müssen Vorstrafen im Urteil dargestellt werden!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 287
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13
    Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner - zulässig (vgl. BGHSt 11, 393, 395; BGH NStZ 1982, 285, 286) - auf die Frage der Nichtaussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung beschränkten Revision.
  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13
    Einer Sachverhaltsschilderung oder gar der Darlegung der vom früheren Richter oder Staatsanwalt angestellten Strafzumessungs- bzw. Entscheidungserwägungen bedarf es nur bei der Bildung einer neuen Einheitsjugendstrafe (BGH, Beschlüsse vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88, StV 1989, 307; vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344 und vom 25. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43) oder einer nachträglichen Gesamtstrafe (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 55 Rn. 17 und 34), ansonsten nur in den wenigen Ausnahmefällen, in denen - anders als hier - die früher festgestellten Taten oder Entscheidungserwägungen auch für den jetzigen Tatrichter entscheidungserheblich sind.
  • BGH, 20.03.1996 - 3 StR 10/96

    Wirksame Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Pflichtverteidiger eines bereits

    Auszug aus BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13
    Einer Sachverhaltsschilderung oder gar der Darlegung der vom früheren Richter oder Staatsanwalt angestellten Strafzumessungs- bzw. Entscheidungserwägungen bedarf es nur bei der Bildung einer neuen Einheitsjugendstrafe (BGH, Beschlüsse vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88, StV 1989, 307; vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344 und vom 25. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43) oder einer nachträglichen Gesamtstrafe (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 55 Rn. 17 und 34), ansonsten nur in den wenigen Ausnahmefällen, in denen - anders als hier - die früher festgestellten Taten oder Entscheidungserwägungen auch für den jetzigen Tatrichter entscheidungserheblich sind.
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97

    Rechtliche Beurteilung der Einfuhr von fälschlicherweise für Ectasy gehaltenen

    Auszug aus BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13
    Einer Sachverhaltsschilderung oder gar der Darlegung der vom früheren Richter oder Staatsanwalt angestellten Strafzumessungs- bzw. Entscheidungserwägungen bedarf es nur bei der Bildung einer neuen Einheitsjugendstrafe (BGH, Beschlüsse vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88, StV 1989, 307; vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344 und vom 25. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43) oder einer nachträglichen Gesamtstrafe (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 55 Rn. 17 und 34), ansonsten nur in den wenigen Ausnahmefällen, in denen - anders als hier - die früher festgestellten Taten oder Entscheidungserwägungen auch für den jetzigen Tatrichter entscheidungserheblich sind.
  • BGH, 21.05.2008 - 2 StR 162/08

    Urteilsformel (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; angewendete Vorschriften);

    Auszug aus BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13
    Einer Sachverhaltsschilderung oder gar der Darlegung der vom früheren Richter oder Staatsanwalt angestellten Strafzumessungs- bzw. Entscheidungserwägungen bedarf es nur bei der Bildung einer neuen Einheitsjugendstrafe (BGH, Beschlüsse vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88, StV 1989, 307; vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344 und vom 25. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43) oder einer nachträglichen Gesamtstrafe (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 55 Rn. 17 und 34), ansonsten nur in den wenigen Ausnahmefällen, in denen - anders als hier - die früher festgestellten Taten oder Entscheidungserwägungen auch für den jetzigen Tatrichter entscheidungserheblich sind.
  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 658/10

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13
    Einer Sachverhaltsschilderung oder gar der Darlegung der vom früheren Richter oder Staatsanwalt angestellten Strafzumessungs- bzw. Entscheidungserwägungen bedarf es nur bei der Bildung einer neuen Einheitsjugendstrafe (BGH, Beschlüsse vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88, StV 1989, 307; vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344 und vom 25. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43) oder einer nachträglichen Gesamtstrafe (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 55 Rn. 17 und 34), ansonsten nur in den wenigen Ausnahmefällen, in denen - anders als hier - die früher festgestellten Taten oder Entscheidungserwägungen auch für den jetzigen Tatrichter entscheidungserheblich sind.
  • BGH, 30.06.2011 - 3 StR 39/11

    Zusicherung des Gerichts zu den Rechtsfolgen (Vertrauen des Angeklagten; keine

    Auszug aus BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13
    Schon eine detailgetreue Wiedergabe des Bundeszentralregisterauszugs bei den Feststellungen zum Lebenslauf des Angeklagten ist im Regelfall untunlich (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13
    Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner - zulässig (vgl. BGHSt 11, 393, 395; BGH NStZ 1982, 285, 286) - auf die Frage der Nichtaussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung beschränkten Revision.
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    dd) Im Falle der erneuten Anordnung der Maßregel wird ferner zu berücksichtigen sein, dass mit deren Aussetzung zur Bewährung die Weisung erteilt werden kann, sich einer Therapie zu unterziehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, Tz. 2; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 67b Rn. 4).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 433/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verwendungsfähigkeit; räumliche

    Einer Schilderung der den Vorverurteilungen zugrundeliegenden Taten oder gar Strafzumessungserwägungen bedarf es nur in einem hier nicht gegebenen Ausnahmefall, so zum Beispiel bei Bildung einer nachträglichen Gesamt- oder einer jugendrechtlichen Einheitsstrafe (BGH, Urteile vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463 Rn. 14; vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, juris Rn. 3), bei Berücksichtigung verfahrensfremder Vortaten im Rahmen der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 31 Rn. 7 f.; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15, juris Rn. 16) oder unter Umständen bei der Anordnung einer Maßregel (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - 4 StR 417/11, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 183/20

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (naheliegende Schlussfolgerungen; Unterstellung

    Zumindest in solchen Ausnahmefällen, in denen die früher festgestellten Taten oder Entscheidungserwägungen auch für den jetzigen Tatrichter entscheidungserheblich sind, bedarf es einer Schilderung der zugrundeliegenden Sachverhalte (BGH, Urteil vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 542/16

    Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung

    Neben der Höhe der einzubeziehenden Einzelstrafen aus der Vorverurteilung sind in der Regel auch die zugrundeliegenden Taten sowie die wesentlichen Strafzumessungserwägungen in den Urteilsgründen darzulegen, um dem Revisionsgericht eine Überprüfung dieses Strafzumessungsakts zu ermöglichen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97, juris; Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, juris; BGH, Urteil vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, juris; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, juris; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 55 Rn. 34).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    c) Die detailgetreue Wiedergabe des BZR-Auszugs in den Urteilsgründen ist untunlich (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, NStZ-RR 2013, 287).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2016 - Ss 10/16

    Strafverfahrenshindernis: Anforderungen an einen formwirksamen

    Schließlich bedurfte es vorliegend auch nicht einer ausdrücklichen Erörterung der zu erwartenden Wirkungen einer spezialpräventiv ausgestalteten Strafaussetzung durch die Erteilung von Auflagen und Weisungen (§§ 56 b, 56 c StGB), da Anhaltspunkte dafür, dass in Anbetracht der erheblichen Hafterfahrung des Angeklagten bereits Auflagen und Weisungen ihn von weiteren Straftaten abhalten könnten, nicht erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 23.Mai 2013, 4 StR 70/13, juris).
  • KG, 19.10.2015 - 161 Ss 195/15

    Revision in Strafsachen: Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der

    Dazu hätte hier insbesondere deshalb Anlass bestanden, weil der Angeklagte in der Vergangenheit nur zu Geldstrafen verurteilt wurde und damit erstmals der Warnwirkung der Strafaussetzung zur Bewährung mit dem Druck eines möglichen Bewährungswiderrufs ausgesetzt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13 -, juris Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13

    Lückenhafte Urteilsfeststellungen bei Vorwurf einer Körperverletzung

    Das Amtsgericht rückt lediglich den Registerauszug ein (zur damit verbundenen Urteilsaufblähung ohne substantiellen Erkenntniszuwachs: BGH NJW 2011, 3463 f.; weiterhin BGH, Urteil v. 23.05.2013 - 4 StR 70/13 -, zitiert nach juris), woraus sich ergibt, dass der Angeklagte am 09.06.2009, rechtskräftig seit 17.06.2009, wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 3 Fällen in Tatmehrheit mit Diebstahl in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung in 2 Fällen in Tatmehrheit mit Bedrohung in 2 Fällen zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr verurteilt wurde, wobei die Entscheidung vom 14.12.2006, Az.: 957 Ls 4710 Js  .../06 des Amtsgerichts Frankfurt am Main einbezogen worden war und die Strafvollstreckung am 19.10.2010 erledigt war.
  • BayObLG, 16.07.2020 - 207 StRR 236/20

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe in Fällen der Bagatellkriminalität

    Einer Schilderung der den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Taten oder gar Strafzumessungserwägungen bedarf es nur in einem hier nicht gegebenen Ausnahmefall, so zum Beispiel bei Bildung einer nachträglichen Gesamt- oder jugendrechtlichen Einheitsstrafe (BGH, Urteile vom 30. Juni 2011 - StR 3 39/11, NJW 2011, 3463 Rn. 14; vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, juris Rn. 3), bei Berücksichtigung verfahrensfremder Vortaten im Rahmen der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB (vgl. Beschlüsse vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, BGHR StGB 46 Vorleben, 31 Rn. 7 f.; vom 27. Oktober 2015 3 StR 363/15, juris Rn. 16) oder unter Umständen bei der Anordnung einer Maßregel (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2011 4 StR 417/11, juris Rn. 7 mwN)" (BGH, Urteil vom 23. Januar 2020 3, StR 433/19, juris Rn. 25).
  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 2 RVs 17/14

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei

    - 4 StR 70/13 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12939
OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13 (https://dejure.org/2013,12939)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.05.2013 - 1 Ws 158/13 (https://dejure.org/2013,12939)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 1 Ws 158/13 (https://dejure.org/2013,12939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 StPO; § 202 S. 1, 2 StPO; § 210 Abs. 2 StPO; § 304 StPO
    Anfechtbarkeit der Anordnung ergänzender Beweiserhebungen im Zwischenverfahren mit der sofortigen Beschwerde nach § 210 Abs. 2 StPO bei Vorliegen des Beschlusses des Gerichts der Abtrennung der davon betroffenen Anklagevorwürfe

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Anordnung ergänzender Beweiserhebungen im Zwischenverfahren mit der sofortigen Beschwerde nach § 210 Abs. 2 StPO bei Vorliegen des Beschlusses des Gerichts der Abtrennung der davon betroffenen Anklagevorwürfe

  • rechtsportal.de

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Anfechtung der Verfahrensabtrennung bei Anordnung ergänzender Beweiserhebungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abtrennung von Verfahrensteilen im Eröffnungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 287
  • NStZ-RR 2013, 6
  • NZI 2013, 5
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.1990 - 3 Ws 936/90
    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13
    Diese Entscheidung steht zwar im Ermessen des Gerichts; sie unterliegt im Beschwerdeverfahren aber grundsätzlich der vollen Nachprüfung, nicht nur derjenigen auf Ermessensfehler (vgl. OLG Frankfurt StV 1991, 504; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 145; LR-Erb § 2 Rn. 27; KK/StPO-Fischer § 2 Rn. 15; Meyer-Goßner § 2 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1995 - 1 Ws 922/95
    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13
    § 305 Satz 1 StPO steht dem nicht entgegen, weil die Abtrennung nur den Fortgang des abgetrennten Verfahrensteils hemmt und bei der Urteilsfällung nicht erneut geprüft wird (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 142; LR-Erb aaO; Meyer-Goßner aaO; jew. mwN).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1991 - 3 Ws 370/91
    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13
    Diese Entscheidung steht zwar im Ermessen des Gerichts; sie unterliegt im Beschwerdeverfahren aber grundsätzlich der vollen Nachprüfung, nicht nur derjenigen auf Ermessensfehler (vgl. OLG Frankfurt StV 1991, 504; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 145; LR-Erb § 2 Rn. 27; KK/StPO-Fischer § 2 Rn. 15; Meyer-Goßner § 2 Rn. 13).
  • OLG Hamburg, 23.09.2002 - 2 Ws 184/02

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13
    Denn § 210 Abs. 2 StPO ist als Ausnahmevorschrift restriktiv auszulegen (vgl. OLG Hamburg wistra 2003, 38).
  • OLG Köln, 21.10.1994 - 2 Ws 369/94
    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13
    Zwar ist es zutreffend, dass nach der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Entscheidung im Eröffnungsverfahren den Anklagestoff erschöpfend und gleichzeitig behandeln muss (vgl. OLG Düsseldorf GA 1986, 37; OLG Köln StraFo 1995, 55; Meyer-Goßner § 204 Rn. 6; KK/StPO-Schneider 6. Aufl. § 207 Rn. 3).
  • KG, 03.05.2000 - 3 Ws 202/00
    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13
    Zwar ist der Generalstaatsanwaltschaft darin zuzustimmen, dass durch die Aufspaltung des Verfahrens die Gefahr besteht, dass eine umfangreiche Beweisaufnahme zu dem für alle Anklagevorwürfe entscheidenden Komplex der Zahlungsunfähigkeit der von dem Angeschuldigten geleiteten Gesellschaften im Wesentlichen wiederholt werden müsste, was grundsätzlich aus Gründen der Prozessökonomie möglichst vermieden werden sollte (vgl. OLG Frankfurt aaO; KG, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 3 Ws 202/00, juris).
  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21

    Pflicht zur Gesamtbetrachtung bei Prüfung eines Abtrennungsbeschlusses;

    Teilweise wird vertreten, § 305 Satz 1 StPO sei bei einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Abtrennungsbeschluss mangels inneren Zusammenhangs nicht einschlägig, weil der Beschluss, mit dem die Abtrennung des gegen einen Angeklagten gerichteten Verfahrens angeordnet wird, lediglich das gegen diesen gerichtete Verfahren hemme (OLG Celle, Beschluss vom 15. April 2021, 3 Ws 91/21, juris, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2013, 1 Ws 158/13, juris, Rn.11; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2019, 2 Ws 454/19, juris, Rn. 1; Schmitt in Meyer-Goßner, StPO, 64. Aufl., § 2 Rn. 13; Scheuten in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 2 Rn. 15 und § 4 Rn. 14; Erb in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage, § 2 Rn. 26, § 4 Rn. 44).
  • KG, 10.11.2014 - 4 Ws 113/14

    Trennung durch das Amtsgericht verbundener Verfahren durch das Landgericht nach

    Soweit sich das einheitlich erhobene Rechtsmittel gegen die unmittelbar vor Eröffnung des Hauptverfahrens getroffene Trennungsentscheidung richtet, ist es als - nach § 304 Abs. 1 StPO statthafte und nicht durch § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossene (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 145; OLG Köln NStZ-RR 2000, 313; OLG Celle wistra 2013, 405; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 2 Rdn. 11, 13 und § 210 Rdn. 4; Scheuten in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 2 Rdn. 9, 14 f.; Erb in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 2 Rdn. 27) - einfache Beschwerde zu behandeln, der die Jugendkammer nicht abgeholfen hat.
  • OLG Frankfurt, 13.12.2022 - 3 Ws 442/22

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen (Teil-)AbtrennungsbeschIuss des

    Die Generalstaatsanwaltschaft ist der Beschwerde beigetreten und bejaht unter Bezugnahme auf eine Sachentscheidung des OLG Celle vom 15. Mai 2013 - 1 Ws 158/13 ebenfalls die Zulässigkeit der Beschwerde.
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