Rechtsprechung
LG Gießen, 29.05.2013 - 7 Qs 88/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§ 263a StGB
- Justiz Hessen
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Straflose Einlösung eines versehentlich erhaltenen Online-Geschenkgutscheins?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Unverlangt zugesandt
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Einlösen fälschlicherweise zugesandter Gutscheine
- heise.de (Pressebericht, 10.07.2013)
Verbraucher darf irrtümlich zugesandten Gutschein einlösen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kein Computerbetrug bei Einlösen eines erkennbar versehentlich zugesandten Online-Gutscheins
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Einlösen von einem fremden Online-Gutschein ist keine Straftat
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einlösen eines versehentlich zugeschickten Online-Gutscheins nicht strafbar
- sowhy.de (Kurzinformation)
Verwendung eines versehentlich erhaltenen Online-Gutscheins nicht strafbar
- loebisch.com (Kurzinformation)
Unberechtigtes Einlösen eines Online-Gutscheins nicht strafbar
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Einlösen eines fremden Online-Gutscheins ist keine Straftat
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einlösen von einem fremden Online-Gutschein ist keine Straftat
- anwalt.de (Kurzinformation)
Online-Gutscheine & Strafrecht
- juraforum.de (Kurzinformation)
Einlösen eines falsch erhaltenen Online-Gutscheins nicht strafbar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unberechtigtes Einlösen eines Gutscheins ist nicht strafbar - Einlöser des Gutscheins nicht zur Offenbarung der fehlerhaften Zusendung verpflichtet
Besprechungen u.ä. (2)
- strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)
Das Einlösen eines versehentlich zugesandten Online-Gutschein als Straftat?
- blog-it-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Unterschlagung und Computerbetrug durch Einlösen eines irrtümlich zugesandten Online-Gutscheins?
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 312
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93
Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über …
Auszug aus LG Gießen, 29.05.2013 - 7 Qs 88/13
Eine Garantenpflicht besteht jedoch nicht (vgl. BGHSt 39, 392 - Verfügung über eine irrtümliche Kontogutschrift). - BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00
Abhebung fehlgebuchter Gutschriften
Auszug aus LG Gießen, 29.05.2013 - 7 Qs 88/13
Ein Mitarbeiter der Fa. ... hätte sich bei Vorlage eines entsprechenden Gutscheins in Papierform nämlich keine Gedanken über die Berechtigung der Inhabers des Gutscheins gemacht, sondern lediglich überprüft, ob der Gutschein von der Fa. ... an den Einlöser ausgegeben wurde (vgl. BGHSt 46, 196 - Verfügung über eine irrtümliche Kontogutschrift).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.05.2013 - III-3 RVs 20/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StGB § 253; StGB § 257
Erpressung, Staatsanwaltschaft, Herausgabe Beweismittel - Burhoff online
Erpressung, Staatsanwaltschaft, Herausgabe von Beweismiiteln
- openjur.de
Erpressung; Beweismittel; Kauf; Begünstigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Erpressung; Beweismittel; Kauf; Begünstigung
- Wolters Kluwer
Vewirklichung des Tatbestandsmerkmals der "Drohung mit einem empfindlichen Übel" durch Ankündigung der fehlenden Rückgabe widerrechtlich erlangter Beweismittel an die Staatsanwaltschaft bei Nichtzahlung einer bestimmten Geldsumme; Erpressbarkeit des Staates durch eine ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 253; StGB § 257
Verkaufsangebot widerrechtlich erlangter Beweismittel an die Staatsanwaltschaft; (Versuchte) Erpressung; Begünstigung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Whistleblower: Verkaufsangebot von Informationen an Staatsanwaltschaft keine Erpressung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die Erpressung der Staatsanwaltschaft
- beck-blog (Kurzinformation)
Knackig: Keine Erpressung der Staatsanwaltschaft bei Forderung "Beweismittel nur gegen Geld"
- lawblog.de (Kurzinformation)
Widerstand ist Pflicht - für den Staatsanwalt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die vorenthaltenen Beweismittel
- lto.de (Kurzinformation)
Erpressbarkeit der Staatsanwaltschaft - Kaufangebot für Beweismittel keine Drohung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Staatsanwaltschaft kann mit vorenthaltenen Beweismitteln nicht erpresst werden
- focus.de (Pressebericht, 21.09.2013)
Anwalt bietet Staatsanwalt Deal an - Erpressung?
- haufe.de (Kurzinformation)
Unmoralisches Angebot an den Staatsanwalt ist noch lange keine Erpressung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Geld für Beweismittel - Staatsanwälte erpresst man nicht
- juraforum.de (Kurzinformation)
Staatsanwälte sind unerpressbar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Staatsanwaltschaft kann mit vorenthaltenen Beweismitteln nicht erpresst werden - Verweigerte Herausgabe von Beweismitteln bei Nichtzahlung eines "Kaufpreises" stellt kein im Sinne des Erpressungstatbestandes "empfindliches" Übel dar
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Drohung mit einem empfindlichen Übel: Drohung gegenüber Beamten der StA
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 6 Ns 80/12
- OLG Hamm, 21.05.2013 - III-3 RVs 20/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 312
- StV 2014, 294
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes
Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 20/13
Hierbei handelt es sich um eine normative Tatbestandsvoraussetzung, die entfällt, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195; NStZ 1992, 278; vgl. auch BGHSt 32, 165).Richtet sich die Drohung - wie hier - gegen einen Amtsträger und wird dieser auch gerade in dieser Eigenschaft bedroht, ist bei der Prüfung, ob von ihm ein Standhalten erwartet werden kann, seine Pflichtenstellung zu berücksichtigen (so entsprechend BGHSt 32, 165, für den Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen, § 105 StGB).
Zum anderen würde eine Staatsanwaltschaft, die sich der Forderung eines Einzelnen, ihm Geld für die Herausgabe von Beweismitteln zu zahlen, beugt, ihre eigene Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Bürger in die Standfestigkeit und die "Nichterpressbarkeit" staatlicher Institutionen in einem wehrhaften demokratischen Rechtsstaat nachhaltig beeinträchtigen (vgl. hierzu auch BGHSt 32, 165).
In Betracht kommen namentlich Fälle (allerdings wohl eher theoretischer Natur), in denen die Nichterlangung der Beweismittel nicht nur eine Erschwerung der Aufklärung eines strafrechtlich relevanten Sachverhaltes, sondern zugleich auch schwerwiegende Schäden für das Gemeinwesen oder für einzelne Bürger nach sich zöge (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGHSt 32, 165).
- BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81
Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen
Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 20/13
"Empfindlich" ist ein Übel nur dann, wenn der angedrohte Nachteil von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren (BGHSt 31, 195).Hierbei handelt es sich um eine normative Tatbestandsvoraussetzung, die entfällt, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195; NStZ 1992, 278; vgl. auch BGHSt 32, 165).
- OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 20/13
Die Mithilfe beim "Verkauf" der Tatbeute an den Geschädigten oder eine in dessen Lager stehende Person oder Einrichtung ist eine Hilfeleistung für den Vortäter im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB (Anschluss an OLG Düsseldorf, NJW 1979, 2320).Als Hilfeleistung für den Vortäter im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich auch die Mithilfe beim Verkauf der Tatbeute anzusehen (OLG Düsseldorf, NJW 1979, 2320 m.w.N.).
- BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92
Voraussetzungen für die Empfindlichkeit des angedrohten Übels - Drohung mit der …
Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 20/13
Hierbei handelt es sich um eine normative Tatbestandsvoraussetzung, die entfällt, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195; NStZ 1992, 278; vgl. auch BGHSt 32, 165).