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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13   

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https://dejure.org/2013,28031
BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13 (https://dejure.org/2013,28031)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2013 - 2 StR 128/13 (https://dejure.org/2013,28031)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13 (https://dejure.org/2013,28031)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schizophrenie und Aufhebung der Steuerungsfähigkeit; Einsichtsfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Schuldfähigkeit trotz der Diagnose einer Schizophrenie

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Täters als Grundlage für die Anordnung nach § 63 StGB bzgl. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hier: schizophrene Psychose)

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Schuldfähigkeit trotz der Diagnose einer Schizophrenie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63
    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Täters als Grundlage für die Anordnung nach § 63 StGB bzgl. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hier: schizophrene Psychose)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 368
  • StV 2015, 215
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13
    Erforderlich ist stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Taten auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146 mwN).

    Bei akuten Schüben einer Schizophrenie ist in der Regel davon auszugehen, dass der Betroffene schuldunfähig ist, weil bereits die Einsichtsfähigkeit aufgehoben sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146 mwN; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 20 Rn. 9a).

    Die Unterbringungsanordnung kann auch nicht auf die Prognose des Revisionsgerichts gestützt werden, dass die erneute Hauptverhandlung keinesfalls volle Schuldfähigkeit ergeben und daher in jedem Falle wieder ein Ergebnis haben wird, das eine Unterbringung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, aaO).

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 278/10

    Widersprüchliche Feststellungen eines Sachverständigen bzgl. einer Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13
    Bei erhaltener Unrechtseinsicht kann zwar auch (allein) die Steuerungsfähigkeit aufgehoben sein (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 278/10).
  • BGH, 18.01.2006 - 2 StR 394/05

    Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13
    Psychische Störungen, bei denen sowohl die Einsichts- als auch die Steuerungsfähigkeit aufgehoben sind, stellen hingegen die Ausnahme dar (vgl. Senat, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13
    Die Frage der Steuerungsfähigkeit ist aber erst dann zu prüfen, wenn der Täter das Unrecht der Tat eingesehen hat oder einsehen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2012 - 3 StR 304/12 und vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 304/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (negative

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13
    Die Frage der Steuerungsfähigkeit ist aber erst dann zu prüfen, wenn der Täter das Unrecht der Tat eingesehen hat oder einsehen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2012 - 3 StR 304/12 und vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13
    Allein die Diagnose einer Schizophrenie führt für sich genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten Beeinträchtigung bzw. Aufhebung der Schuldfähigkeit (vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307 mwN).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Hierauf kann allein unter Hinweis auf die allgemeine Diagnose nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 2. Oktober 2007, aaO), denn deren Feststellung ist insbesondere auch bei bipolaren Störungen, bei denen eine große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden besteht, für die Frage der Schuldfähigkeit nicht ausreichend aussagekräftig.
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Eine aufgehobene oder erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit ist grundsätzlich erst zu prüfen, wenn der Täter das Unrecht der Tat einsah oder zumindest einsehen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; vom 28. August 2012 - 3 StR 304/12, juris Rn. 6; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369).

    Psychische Störungen, bei denen der Täter weder einsichts- noch steuerungsfähig ist, stellen jedoch allenfalls Ausnahmen dar (s. etwa BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168; ferner BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, aaO); jedenfalls bedarf das Vorliegen eines solchen Sonderfalls eingehender Begründung.

  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 25/20

    Schuldunfähigkeit (alternatives Fehlen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit);

    Mangels eindeutiger Feststellungen ist dem Revisionsgericht in solchen Fällen die Überprüfung verwehrt, ob die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtsfehlerfrei ist (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18 Rn. 7; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12; vom 7. März 2017 - 3 StR 521/16 Rn. 6; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 18; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13 Rn. 5; vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03 Rn. 9 und vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86 Rn. 3, BGHR StGB § 63 Schuldfähigkeit 1).
  • BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Allein die Diagnose einer (paranoiden) Schizophrenie führt für sich genommen zudem nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten Beeinträchtigung bzw. Aufhebung der Schuldfähigkeit (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307 mwN).
  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 239/16

    Schuldfähigkeit (Verlust der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit durch eine

    Hinzu kommt, dass bei bipolaren Störungen eine große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden besteht, so dass hier ein nur allgemeiner Hinweis auf die Diagnose nicht ausreichend aussagekräftig ist (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369 und vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98).
  • BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23

    Vorwerfbares Fehlen der Unrechtseinsicht des Täters als Folge der Einschränkung

    Eine aufgehobene oder erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit ist grundsätzlich erst zu prüfen, wenn der Täter das Unrecht der Tat einsah oder zumindest einsehen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; vom 28. August 2012 - 3 StR 304/12, juris Rn. 6; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369; vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 314/21

    Schuldfähigkeit bei akuten Schüben einer Schizophrenie (regelmäßig fehlende

    Zwar ist bei akuten Schüben einer Schizophrenie in der Regel davon auszugehen, dass der Betroffene wegen fehlender Unrechtseinsicht schuldunfähig ist (vgl. BGH Beschl. vom 9. April 2002 - 5 StR 100/02 NStZ-RR 2002, 202; Beschl. vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368); eine sichere Schuldunfähigkeit hat das Landgericht aber nicht angenommen.
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 83/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Beurteilungsgrundlage des

    Die Diagnose einer Schizophrenie führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung bzw. Aufhebung der Schuldfähigkeit (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, StV 2015, 215).
  • LG München II, 24.07.2020 - 1 KLs 46 Js 2300/19

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und Gefahrprognose bei paranoider

    Mangels eindeutiger Feststellungen ist dem Revisionsgericht in solchen Fällen die Überprüfung verwehrt, ob die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtsfehlerfrei ist (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18 Rn. 7; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12; vom 7. März 2017 - 3 StR 521/16 Rn. 6; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 18; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13 Rn. 5; vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03 Rn. 9 und vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86 Rn. 3, BGHR StGB § 63 Schuldfähigkeit 1).
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 274/14

    Keine rechtsfehlerfreie Darlegung der (wenn auch verminderten) Schuldfähigkeit;

    Als ein solcher Umstand kommt hier beispielsweise ein möglicher Schub der diagnostizierten Schizophrenie zur Tatzeit in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42781
BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12 (https://dejure.org/2012,42781)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2012 - 3 StR 422/12 (https://dejure.org/2012,42781)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12 (https://dejure.org/2012,42781)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 250 StGB; § 64 StGB
    Schwerer Raub (finale Verknüpfung; Erforderlichkeit gesonderter Feststellungen bei konkludenter Androhung weiterer Gewalt); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zu enges und deshalb rechtsfehlerhaftes Verständnis des symptomatischen Zusammenhangs ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 239a StGB, § 249 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 255 StGB
    Strafverfahren wegen besonders schweren Raubs und Erpressung: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei der Tat; finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen schweren Raubes im Zusammenhang mit dem Entwenden von Gegenständen aus der Wohnung eines Opfers unter Begehung von Körperverletzungsdelikten

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen besonders schweren Raubs und Erpressung: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei der Tat; finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen schweren Raubes im Zusammenhang mit dem Entwenden von Gegenständen aus der Wohnung eines Opfers unter Begehung von Körperverletzungsdelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 210 (Ls.)
  • NStZ-RR 2013, 365
  • NStZ-RR 2013, 368
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch den Tatrichter auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07

    Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage;

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12
    Dabei ist zu bedenken, dass auch die erzwungene Wegnahme eine "Erpressung" im Sinne von § 239a StGB darstellen kann, weil der Tatbestand der Erpressung den des Raubes mit umfasst (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 459/07, NStZ-RR 2009, 16, 17 mwN).
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 445/08

    Schwerer, besonders schwerer räuberischer Diebstahl (Verwendung einer Waffe oder

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12
    Auch die Annahme des Generalbundesanwalts, der Schlag sei jedenfalls noch in Beutesicherungsabsicht erfolgt, was für eine Verwendung "bei der Tat" ausreichen würde (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376, 377), findet in den Feststellungen keine Stütze; dagegen spricht insbesondere, dass die Angeklagten den Geschädigten - mit ihrer Beute - noch in die Wohnung der Angeklagten G. verbrachten, um ihn dort weiter zu misshandeln.
  • BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09

    Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12
    Denn es ist nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige oder vorrangige Ursache der Anlasstat ist; vielmehr ist es ausreichend, dass der Hang neben anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche Straftaten begangen hat (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83, 84 mwN).
  • BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines Messers als Drohmittel); nachträgliche

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12
    b) Das Landgericht hat den Tatbestand des schweren - richtig: des besonders schweren (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09) - Raubes als erfüllt angesehen, weil der Angeklagte H. zu einer Zeit, als die Wegnahme der in der Wohnung zusammengepackten Gegenstände noch nicht vollendet gewesen sei, den Geschädigten mit einem Deo-Roller an den Kopf geschlagen und so bei der Tat ein gefährliches Werkzeug verwendet habe (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12

    Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte;

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12 und vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187 mwN).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12

    Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12 und vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187 mwN).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20

    Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei

    War das Tatopfer allerdings zahlreichen, nicht notwendig im Zusammenhang mit Raub oder räuberischer Erpressung stehenden körperlichen Übergriffen ausgesetzt, liegt es nahe, dass der Täter für den Fall, dass sich das Opfer seinem erpresserischen Ansinnen verweigert oder einer Wegnahme entgegentritt, zumindest konkludent mit der Anwendung weiterer Gewalt droht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, BeckRS 2013, 1325; vom 16. September 2015 - 5 StR 331/15, NStZ-RR 2015, 372).

    Dies gilt insbesondere im Falle einer zeitlich an solche körperlichen Übergriffe unmittelbar anschließenden Wegnahmehandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, NStZ-RR 2013, 210; vgl. zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung BGH, Urteil vom 2. Dezember 2020 - 6 StR 148/20, BeckRS 2020, 36559).

    Allein sein Wille und seine Vorstellung, etwa von einer nötigungsbedingten Schwächung der Verteidigungsfähigkeit und -bereitschaft des Tatopfers, sind für den Finalzusammenhang maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144; Senatsbeschluss vom 29. August 2019 - 2 StR 85/19, BeckRS 2019, 27175; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, BeckRS 2013, 1325).

  • BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13

    Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und

    Nach der Konzeption der Raubdelikte ist ein Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB aber nur dann zu bejahen, wenn der Täter zur Wegnahme der fremden beweglichen Sache die Waffe oder das gefährliche Werkzeug als Mittel entweder der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für deren Leib oder Leben gebraucht (BGH, Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 190/10, NStZ 2011, 211, 212), er es also als Nötigungsmittel zur Herbeiführung der Wegnahme benutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, NStZ-RR 2013, 210; vgl. zur Abgrenzung zwischen Verwenden und offenen Mitführen zudem: BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 97/12, StraFo 2012, 329).
  • BGH, 21.12.2022 - 4 StR 379/22

    Räuberische Erpressung (finaler Zusammenhang: Ausnutzen der Fortwirkung der

    Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt voraus, dass der Täter Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzt, um eine Vermögensverfügung des Opfers herbeizuführen, sodass zwischen beidem nach seiner Vorstellung von der Tat ein finaler Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20, StV 2021, 493, 494; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19 Rn. 6; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, juris, jeweils zu § 255 StGB; vgl. zu § 249 StGB BGH, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 6 StR 298/21, NStZ 2022, 42 Rn. 5; Urteil vom 3. März 2021 - 2 StR 170/20, StV 2022, 18, 19 f.; Beschluss vom 11. September 2018 - 1 StR 413/18, StV 2020, 234, 235; Beschluss vom 7. Februar 2017 - 3 StR 488/16, NStZ-RR 2017, 143, 144).
  • BGH, 26.07.2017 - 5 StR 212/17

    Finalzusammenhang beim Raub (Einsatz des Nötigungsmittels ohne Wegnahmevorsatz;

    Zwar liegt es in Fällen, in denen das Opfer zahlreichen - nicht notwendig in Zusammenhang mit Raub stehenden - körperlichen Übergriffen ausgesetzt war, nahe, dass der Täter für den Fall, dass das Opfer einer Wegnahme entgegentritt, zumindest konkludent mit der Anwendung weiterer Gewalt droht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12).
  • BGH, 16.09.2015 - 5 StR 331/15

    Räuberische Erpressung (Koinzidenz von Nötigung und Erpressungsvorsatz; Ausnutzen

    Zwar liegt es in Fällen, in denen das Opfer zahlreichen - nicht notwendig in Zusammenhang mit Raub oder räuberischer Erpressung stehenden - ko?rperlichen U?bergriffen ausgesetzt war, nahe, dass der Täter fu?r den Fall, dass sich das Opfer seinem erpresserischen Ansinnen verweigert oder einer Wegnahme entgegentritt, zumindest konkludent mit der Anwendung weiterer Gewalt droht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12).
  • LG Dortmund, 08.04.2019 - 32 KLs 42/18
    Denn für die erforderliche Bereicherungsabsicht im Rahmen einer Erpressung nach § 253 StGB müsste ein finaler Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und dem erstrebten finanziellen Vorteil vorliegen, das Nötigungsmittel also gezielt eingesetzt werden, um das vermögensschädigende Verhalten des Opfers zu erreichen (vgl. z. B. BGH, Beschluss v. 13.11.2012 - 3 StR 422/12 in BeckRS 2013, 1325. Deshalb reicht z.B. das bloße Ausnutzen einer vorangegangenen Nötigung (mit Mitteln der Gewalt) ohne deren Aktualisierung nicht aus (vgl. BGH Urteil v. 02.02.2012 - 3 StR 385/11 in NStZ-RR 2012, 173).
  • LG Kiel, 30.11.2018 - 10 KLs 7/18

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Glaubhaftigkeit der Aussage eines

    Dabei kann dahin gestellt sein, ob sich der Angeklagte AAA eine spätere Wegnahme vorstellte, da der Raub einen Spezialfall der Erpressung darstellt, so dass auch die Absicht ausreicht, mit den Mitteln des § 239a StGB einen Raub zu ermöglichen (BGH, Beschl. vom 13.11.2012 - 3 StR 422/12).
  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 103/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen versuchter besonders schwerer räuberischer

    a) Schon die nach diesen Vorschriften erforderliche finale Verknüpfung der verübten Gewalthandlung mit der erstrebten Vermögensverfügung (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, juris Rn. 8) ist nicht hinreichend belegt.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2012 - 5 StR 541/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40859
BGH, 26.11.2012 - 5 StR 541/12 (https://dejure.org/2012,40859)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2012 - 5 StR 541/12 (https://dejure.org/2012,40859)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2012 - 5 StR 541/12 (https://dejure.org/2012,40859)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB; § 52 StGB
    Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerem Raub

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzen bei tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB sowie besonders schweren Raubes nach § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Konkurrenzen bei tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB sowie besonders schweren Raubes nach § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 268
  • NStZ-RR 2013, 368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 170/04

    Konkurrenzen beim schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung; nachträgliche

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - 5 StR 541/12
    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB tritt lediglich gegenüber § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB zurück, da die der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu Grunde liegende abstrakte Lebensgefährdung durch die Qualifikation der vorsätzlichen konkreten Lebensgefährdung in § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB verdrängt wird (BGH, Beschluss vom 12. August 2005 - 2 StR 317/05, BGHR StPO § 224 Abs. 1 Nr. 5 Gesetzeskonkurrenz 1; insoweit missverständlich BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 170/04, StraFo 2004, 396; vgl. auch Fischer, StGB, 59. Aufl., § 224 Rn. 16, § 250 Rn. 30).
  • BGH, 12.08.2005 - 2 StR 317/05

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot); schwerer Raub; gefährliche

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - 5 StR 541/12
    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB tritt lediglich gegenüber § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB zurück, da die der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu Grunde liegende abstrakte Lebensgefährdung durch die Qualifikation der vorsätzlichen konkreten Lebensgefährdung in § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB verdrängt wird (BGH, Beschluss vom 12. August 2005 - 2 StR 317/05, BGHR StPO § 224 Abs. 1 Nr. 5 Gesetzeskonkurrenz 1; insoweit missverständlich BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 170/04, StraFo 2004, 396; vgl. auch Fischer, StGB, 59. Aufl., § 224 Rn. 16, § 250 Rn. 30).
  • BGH, 26.07.2017 - 5 StR 212/17

    Finalzusammenhang beim Raub (Einsatz des Nötigungsmittels ohne Wegnahmevorsatz;

    Dieser ist an sich im Ergebnis rechtsfehlerfrei; allerdings weist der Senat darauf hin, dass § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB durch § 250 Abs. 2 Nr. 3b StGB verdrängt wird (BGH, Beschluss vom 26. November 2012 - 5 StR 541/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2012 - 3 StR 124/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18957
BGH, 19.06.2012 - 3 StR 124/12 (https://dejure.org/2012,18957)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2012 - 3 StR 124/12 (https://dejure.org/2012,18957)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 3 StR 124/12 (https://dejure.org/2012,18957)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ununterbrochene Weiterverfolgung eines gemeinsamen Plans zur gewaltsamen Erlangung von Geld und Drogen bei Aufsuchen einer anderen Wohnung nach ergebnisloser Suche in der ersten Wohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 357; StGB § 249
    Ununterbrochene Weiterverfolgung eines gemeinsamen Plans zur gewaltsamen Erlangung von Geld und Drogen bei Aufsuchen einer anderen Wohnung nach ergebnisloser Suche in der ersten Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anleitung zum Urteilschreiben vom BGH: So hätte ich es gerne

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 368
  • NStZ-RR 2015, 167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 453/00

    Formelle Anforderungen an die Urteilsgründe; Notwendigkeit einer Gliederung

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 3 StR 124/12
    Das gibt dem Senat Anlass zu dem Hinweis, dass es sich in Punktesachen aus Gründen der Übersichtlichkeit stets empfiehlt, die Einzelfälle jeweils mit einer Ordnungszahl zu versehen, die den jeweiligen Einzelfall bei den Feststellungen zur Sache, bei der Beweiswürdigung, bei der rechtlichen Würdigung, bei der Strafzumessung und bei weiteren Sanktionsentscheidungen gleichermaßen kennzeichnet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2000 - 5 StR 453/00, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 12).
  • BGH, 02.10.2012 - 3 StR 317/12

    Nachträglicher Wegfall der zu einer ursprünglich rechtsfehlerfreien

    Indessen hat der Senat danach mit Beschluss vom 19. Juni 2012 - 3 StR 124/12 - auf die Revisionen der Tatgenossen des Angeklagten das Urteil der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom 8. Dezember 2011 im Schuldspruch dahin geändert, dass die Beschwerdeführer sowie (§ 357 Satz 1 StPO) der Angeklagte wegen des den Verurteilungen in den Fällen 4 und 5 zugrundeliegende Geschehens nur einer Tat im Rechtssinn, nämlich des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit versuchtem Sichverschaffen von Betäubungsmitteln, schuldig sind.
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