Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13   

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https://dejure.org/2013,28293
BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13 (https://dejure.org/2013,28293)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2013 - 1 StR 378/13 (https://dejure.org/2013,28293)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13 (https://dejure.org/2013,28293)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG; § 357 Satz 1 StPO
    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen eines gefährlichen Gegenstands (Konkurrenz zum Besitzen eines gefährlichen Gegenstands); Aufhebung des Urteils auch gegenüber einem nicht revidierenden Mitangeklagten

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 WaffG, § 261 StPO, § 267 Abs 4 StPO, § 357 S 1 StPO
    Unerlaubter Waffenbesitz: Objektive Grundlage der richterlichen Überzeugung bei Beweiswürdigung im Strafverfahren; Merkmal des Waffenbesitzes in Abgrenzung zum Waffenführen; Erstreckung der Schuldspruchänderung auf den nicht revidierenden Mitangeklagten

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Unerlaubter Waffenbesitz: Objektive Grundlage der richterlichen Überzeugung bei Beweiswürdigung im Strafverfahren; Merkmal des Waffenbesitzes in Abgrenzung zum Waffenführen; Erstreckung der Schuldspruchänderung auf den nicht revidierenden Mitangeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 265 Abs. 1
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gericht kann Einlassung über Eigenkonsum von Drogen zu berücksichtigen haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 387
  • StV 2014, 610
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.2008 - 3 StR 486/07

    Überzeugungsbildung; lückenhafte Beweiswürdigung; Zurückverweisung an ein anderes

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
    Allerdings kann und muss vom Revisionsgericht überprüft werden, ob die Überzeugung des Tatrichters in den getroffenen Feststellungen und der ihnen zugrunde liegenden Beweiswürdigung eine ausreichende objektive Grundlage findet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 3 StR 486/07).
  • BGH, 25.06.2013 - 5 StR 276/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Anforderungen bei Abhängigkeit der

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
    Dieser hat zwar in seinem Beschluss vom 25. Juni 2013 (5 StR 276/13) die Auffassung vertreten, eine Erstreckung auf einen nicht revidierenden Angeklagten komme nicht in Betracht, wenn ihn betreffend gemäß § 267 Abs. 4 StPO abgekürzte Urteilsgründe verfasst worden sind.
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 161/07

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Zweifelssatz; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
    Ebenso ist es ihm verwehrt, seine eigene Überzeugung an die Stelle der tatgerichtlichen Überzeugung zu setzen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 20. Juni 2007 - 2 StR 161/07).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
    Deshalb müssen die Urteilsgründe des Tatgerichts erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235 mwN; siehe auch KMR/Stuckenberg, StPO, § 261 Rn. 26 und 166 jeweils mit zahlr. Nachw.).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 226/09

    Unerlaubter Besitz einer Schusswaffe; unerlaubtes Führen einer Schusswaffe;

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
    Wird die tatsächliche Gewalt über einen verbotenen Gegenstand aber wie hier nur außerhalb der eigenen Wohnung ausgeübt, kommt nur eine Verurteilung wegen Führens in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Bei Würdigung dieser Gesamtumstände, insbesondere aber des aussagekräftigsten Umstandes, dass es - entgegen jeder wirtschaftlichen Vernunft eines Kaufmanns, sich ein Kundenpotenzial zu erschließen und nicht brach liegen zu lassen - einen funktionierenden Wettbewerb um Bestandskunden nicht gab, sowie bei Abwägung der behaupteten anderen Geschehensabläufe und Erklärungen ist der Senat mit hoher Wahrscheinlichkeit davon überzeugt (§ 261 StPO; vgl. BGH, Urteil v. 22.8.2013, 1 StR 378/13, Tz. 7), dass der fehlende Wettbewerb um Bestandskunden ursächlich auf eine Kartellabsprache zurückzuführen war.

    Bei einer Würdigung der Gesamtumstände, namentlich der Kombination von strategischen Interessen, Satzungsrechten des Beirats, der personellen Identitäten zwischen Beiratsmitgliedern und Leitungspersonen mit den wirtschaftlichen Beteiligungen ist der Senat mit hoher Wahrscheinlichkeit überzeugt (§ 261 StPO; vgl. BGH, Urteil v. 22.8.2013 - 1 StR 378/13, Tz. 7 - veröffentlicht bei juris), dass für die beiden unmittelbaren Muttergesellschaften, der Y1 GmbH einerseits und der U4 GmbH andererseits, die rechtliche und tatsächlich Möglichkeit einer gemeinsamen einheitlichen Leitung insbesondere wegen der kapitalmäßigen, gesellschaftsrechtlichen und personellen Verflechtungen im Jahr 2006 bestand und die einheitliche Leitung von den beiden unmittelbaren Muttergesellschaften über den Beirat auch tatsächlich ausgeübt wurde.

  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Da das Landgericht die Annahme eines Tötungsvorsatzes bei diesen Mitangeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung vom Vorliegen des Tötungsvorsatzes bei der Angeklagten ableitet, fehlt den Feststellungen des Landgerichts auch insoweit eine tragfähige Beweisgrundlage (vgl. zu diesem Erstreckungsgrund BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13 Rn. 11 mwN und vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13 Rn. 17; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 357 Rn. 5; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 357 Rn. 14).
  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 452/16

    Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2023 - 3 ORs 23/23

    Zur Verkehrssicherungspflicht an einem dorfnahen Teich und zur Zurechenbarkeit

    Die Urteilsgründe eines Schuldspruchs müssen insbesondere erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht oder ob sich die Schlussfolgerung des Tatrichters so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernt, dass sie letztlich Vermutung bleibt (BGH BeckRS 2022, 12485 Rn. 14; BGH BeckRS 2018, 2169; BGH BeckRS 2016, 12922 Rn. 26; BGH NStZ-RR 2013, 387; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 261 Rn. 2, 2a, 38 m. w. N.; KK-StPO Tiedemann, 9. Aufl. 2023, § 261 Rn. 188f).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Bei Würdigung dieser Gesamtumstände, insbesondere aber des aussagekräftigsten Umstandes, dass es - entgegen jeder wirtschaftlichen Vernunft eines Kaufmanns, sich ein Kundenpotenzial zu erschließen und nicht brach liegen zu lassen - einen funktionierenden Wettbewerb um Bestandskunden nicht gab, sowie bei Abwägung der behaupteten anderen Geschehensabläufe und Erklärungen ist der Senat davon überzeugt (§ 261 StPO; vgl. BGH, Urteil v. 22.8.2013, 1 StR 378/13, Tz. 7), dass der fehlende Wettbewerb um Bestandskunden ursächlich auf eine Kartellabsprache zurückzuführen war.
  • BGH, 21.06.2019 - KRB 10/18

    Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das

    Aufgrund der unterbliebenen Würdigung der Einlassungen der Nebenbetroffenen zu 1 bis 4 fehlt den Feststellungen des Oberlandesgerichts auch insoweit eine tragende Beweisgrundlage (vgl. zu diesem Erstreckungsgrund BGH, Beschluss vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, NStZ 2014, 53, 54 mwN; Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StraFo 2014, 24).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Die Überzeugung des Tatgerichts muss in den Feststellungen und der diesen zugrunde liegenden Beweiswürdigung allerdings eine ausreichende objektive Grundlage finden (BGH, Urteil vom 19. April 2016 - 5 StR 594/15 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruhen und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610; vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 685/18

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Werfen von Brandsätzen auf ein von Menschen

    b) Allerdings bedarf das angefochtene Urteil hinsichtlich des Angeklagten U. im Schuldspruch einer Klarstellung des konkreten "Verstoßes gegen das Waffengesetz' der untereinander in Tateinheit stehenden Herstellung, des Besitzes und des Führens eines Brandsatzes (zum Konkurrenzverhältnis zwischen waffenrechtlichem Führen und Besitz vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, und vom 15. Juni 2015 - 5 StR 197/15, NStZ 2015, 529), sowie der Richtigstellung, dass der Angeklagte nicht zu einer "Gesamtfreiheitsstrafe', sondern - angesichts der vom Landgericht zu Recht angenommenen tateinheitlichen Begehungsweise seiner Delikte - zu einer "Freiheitsstrafe' von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt ist.
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit

    Die vom Landgericht hierzu angestellten rechtlichen Erwägungen sind von dem Rechtsfehler, der der Schuldspruchänderung bei dem Angeklagten zugrunde liegt, nicht betroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 371/13, Rn. 4; Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, Rn. 17, insoweit in NStZ-RR 2013, 387 nicht abgedruckt; Franke in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 357 Rn. 21; SSW-StPO/Momsen, § 357 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des

  • BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Prepaid-Kreditkarte;

  • BGH, 24.01.2017 - 2 StR 188/16

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung: Voraussetzungen,

  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 87/19

    Steuerhinterziehung (Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: revisionsgerichtliche

  • BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von unterlassener

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 4 Kart 7/10

    Flüssiggaskartell

  • BGH, 15.06.2015 - 5 StR 197/15

    Konkurrenzverhältnis von Führen und Besitz einer Waffe (keine Tateinheit bei

  • BGH, 06.02.2019 - 3 StR 479/18

    Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Tatgericht (Darlegungspflicht; keine

  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 476/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (gebotene Kürze der

  • BGH, 23.01.2018 - 2 StR 238/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • BGH, 27.04.2017 - 2 StR 592/16

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Grenzen rechtlich zulässiger

  • BGH, 16.06.2015 - 2 StR 29/15

    Eröffnungsbeschluss (Form: regelmäßige Erforderlichkeit einer schriftlichen

  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

  • OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit als

  • BayObLG, 19.08.2019 - 201 ObOWi 238/19

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Messung - qualifizierter Rotlichtverstoß

  • OLG Hamm, 05.10.2021 - 3 RBs 211/21

    Fahrereigenschaft bei Rotlichtverstoß von mehr als einer Sekunde

  • BGH, 26.10.2017 - 2 StR 102/17

    Tateinheit (erforderliche gesonderte Betrachtung für jeden einzelnen Beteiligten)

  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; Darstellung

  • BGH, 20.08.2014 - 3 StR 309/14

    Verhältnis von Führen und Besitzen einer Schusswaffe

  • OLG Koblenz, 07.04.2014 - 2 Ss 2/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eigene Sachkunde des Tatrichters bei der Beurteilung

  • BGH, 19.04.2016 - 5 StR 594/15

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Erörterungsmangel aufgrund von

  • KG, 01.07.2021 - 3 Ws (B) 167/21

    Urteilsanforderungen bei ohne technische Hilfsmittel festgestelltem

  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 159/17

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe (Konkurrenzen)

  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22

    Verwertung dienstlichen Wissens des Richters

  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 546/17

    Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen im Rahmen einer

  • OLG Dresden, 25.05.2023 - ORbs 21 SsBs 54/23

    Rotlichtverstoß, Messung, Feststellungen, Messung mit Stoppuhr, privates

  • BayObLG, 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20

    Kein privilegierendes Augenblicksversagen bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 Ausl. A 4/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27476
OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 Ausl. A 4/13 (https://dejure.org/2013,27476)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.09.2013 - 2 Ausl. A 4/13 (https://dejure.org/2013,27476)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. September 2013 - 2 Ausl. A 4/13 (https://dejure.org/2013,27476)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    IRG §§ 15 Abs. 2, 79 Abs. 2, 83 Abs. 2 b; AEUV Art. 18, 20
    Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Überprüfung von Bewilligungshindernissen im Auslieferungsverfahren; Berücksichtigung von Resozialisierungschancen eines im Inland lebenden nichtdeutschen EU-Bürgers

  • rechtsportal.de

    Überprüfung von Bewilligungshindernissen im Auslieferungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 387
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    Auszug aus OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
    Hierbei steht der Bewilligungsbehörde ein weites Ermessen zu, das gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. OLG Stuttgart, StV 2007, 258; OLG Dresden, StV 2008, 534; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2012, Az.: 1 Ausl 26/12, BeckRS 2012, 24668; KG, Beschluss vom 28.08.2012, Az.: (4) 151 Ausl.A 109/12, BeckRS 2013, 01207).

    Insoweit gilt nach allgemeinen Grundsätzen, dass sich gerichtlich zu beanstandende Ermessensfehler aus einer Ermessensüberschreitung, einem Ermessensnichtgebrauch oder einem Ermessensfehlgebrauch - sei es wegen Nichtberücksichtigung ermessensrelevanter tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte, sei es wegen Berücksichtigung ermessensirrelevanter, sachfremder Gesichtspunkte - ergeben können (OLG Stuttgart, NJW 2007, 1702; OLG Dresden, aaO).

    Ergibt sich aus den bekannten Umständen, dass die Bewilligungsbehörde aller Voraussicht nach aufgrund eines auf Null reduzierten Ermessens zur Geltendmachung eines Bewilligungshindernisses verpflichtet sein wird, ist die Anordnung von Auslieferungshaft unzulässig (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614 und NJW 2007, 1702; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 209; KG, Beschluss vom 28.08.2012, Az.: (4) 151 Ausl.A 109/12, BeckRS 2013, 01207 und Beschluss vom 10.01.2013, Az.: (4) 151 Ausl.A 145/12 (216/12); Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 79 IRG, Rn. 9).

    Da derzeit eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung aber noch nicht getroffen werden kann (§ 79 Abs. 2 Satz 1 IRG), ist die Sache der Generalstaatsanwaltschaft Bremen zur erneuten Entschließung über die beabsichtigte Geltendmachung von Bewilligungshindernissen zurückzugeben (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2007, 1702, 1704).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
    Auch unter Berücksichtigung dieses weiten Ermessens ist aber erforderlich, dass dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht wird, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83 b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. KG NJW 2006, 3507; OLG Karlsruhe StV 2007, 149 und NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, aaO; OLG Dresden, aaO).

    Die von der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Erklärung über die beabsichtigte Bewilligung zugrunde gelegten Kriterien berücksichtigen die jüngere Rechtsprechung des EuGH (Entscheidungen vom 17.07.2008, C-66/08, NJW 2008, 3201; 06.10.2009, C- 123/08, NJW 2010, 283 und 21.10.2010, C-306/09, NJW 2011, 285) sowie die im Zuge dieser Entscheidungen ergangene innerstaatliche Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, aaO, siehe auch Böhm, NJW 2008, 3183 und Tinkl, ZIS 2010, 320) nur unzureichend.

    Auf dieses durch das OLG Köln (NStZ-RR 2007, 19; Beschluss vom 31.08.2009, 6 Ausl A 41/09, BeckRS 2009, 28885) geprägte Merkmal kann es infolge der durch den EuGH vorgezeichneten Neubestimmung der zu berücksichtigenden Interessen indes nicht mehr ankommen (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 107; so auch Böhm, NJW 2008, 3183, 3185).

  • EuGH, 06.10.2009 - C-123/08

    DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN

    Auszug aus OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Erklärung über die beabsichtigte Bewilligung zugrunde gelegten Kriterien berücksichtigen die jüngere Rechtsprechung des EuGH (Entscheidungen vom 17.07.2008, C-66/08, NJW 2008, 3201; 06.10.2009, C- 123/08, NJW 2010, 283 und 21.10.2010, C-306/09, NJW 2011, 285) sowie die im Zuge dieser Entscheidungen ergangene innerstaatliche Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, aaO, siehe auch Böhm, NJW 2008, 3183 und Tinkl, ZIS 2010, 320) nur unzureichend.

    Der EuGH hat in diesem Zusammenhang herausgestellt, dass der Art. 4 Nr. 6 des Rahmenbeschlusses, der die Ablehnung der Auslieferung zur Strafvollstreckung ermöglicht, sofern die Strafe im ersuchten Staat vollstreckt werden soll, insbesondere bezweckt, dass der Frage, ob die Resozialisierungschancen der gesuchten Person nach Verbüßung der gegen sie verhängten Strafe erhöht werden können, besondere Bedeutung beigemessen werden kann (EuGH, NJW 2010, 283, 285, Rz. 67, 70; NJW 2008, 3201, 3203, Rz. 45).

  • KG, 28.08.2012 - 151 AuslA 109/12

    Auslieferung zur Strafvollstreckung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
    Hierbei steht der Bewilligungsbehörde ein weites Ermessen zu, das gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. OLG Stuttgart, StV 2007, 258; OLG Dresden, StV 2008, 534; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2012, Az.: 1 Ausl 26/12, BeckRS 2012, 24668; KG, Beschluss vom 28.08.2012, Az.: (4) 151 Ausl.A 109/12, BeckRS 2013, 01207).

    Ergibt sich aus den bekannten Umständen, dass die Bewilligungsbehörde aller Voraussicht nach aufgrund eines auf Null reduzierten Ermessens zur Geltendmachung eines Bewilligungshindernisses verpflichtet sein wird, ist die Anordnung von Auslieferungshaft unzulässig (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614 und NJW 2007, 1702; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 209; KG, Beschluss vom 28.08.2012, Az.: (4) 151 Ausl.A 109/12, BeckRS 2013, 01207 und Beschluss vom 10.01.2013, Az.: (4) 151 Ausl.A 145/12 (216/12); Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 79 IRG, Rn. 9).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Erklärung über die beabsichtigte Bewilligung zugrunde gelegten Kriterien berücksichtigen die jüngere Rechtsprechung des EuGH (Entscheidungen vom 17.07.2008, C-66/08, NJW 2008, 3201; 06.10.2009, C- 123/08, NJW 2010, 283 und 21.10.2010, C-306/09, NJW 2011, 285) sowie die im Zuge dieser Entscheidungen ergangene innerstaatliche Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, aaO, siehe auch Böhm, NJW 2008, 3183 und Tinkl, ZIS 2010, 320) nur unzureichend.

    Der EuGH hat in diesem Zusammenhang herausgestellt, dass der Art. 4 Nr. 6 des Rahmenbeschlusses, der die Ablehnung der Auslieferung zur Strafvollstreckung ermöglicht, sofern die Strafe im ersuchten Staat vollstreckt werden soll, insbesondere bezweckt, dass der Frage, ob die Resozialisierungschancen der gesuchten Person nach Verbüßung der gegen sie verhängten Strafe erhöht werden können, besondere Bedeutung beigemessen werden kann (EuGH, NJW 2010, 283, 285, Rz. 67, 70; NJW 2008, 3201, 3203, Rz. 45).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-306/09

    B. - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss

    Auszug aus OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Erklärung über die beabsichtigte Bewilligung zugrunde gelegten Kriterien berücksichtigen die jüngere Rechtsprechung des EuGH (Entscheidungen vom 17.07.2008, C-66/08, NJW 2008, 3201; 06.10.2009, C- 123/08, NJW 2010, 283 und 21.10.2010, C-306/09, NJW 2011, 285) sowie die im Zuge dieser Entscheidungen ergangene innerstaatliche Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, aaO, siehe auch Böhm, NJW 2008, 3183 und Tinkl, ZIS 2010, 320) nur unzureichend.

    Der EuGH hat herausgestellt, dass, auch wenn der Systematik des Rahmenbeschlusses 2002/584 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zu Grunde liegt, diese Anerkennung keine uneingeschränkte Verpflichtung zur Vollstreckung des ausgestellten Haftbefehls bedeutet (EuGH, NJW 2011, 285, 286, Rz. 50).

  • OLG Köln, 31.08.2009 - 6 AuslA 41/09

    Bewilligung der Auslieferung nach Polen zum Zwecke der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
    Auf dieses durch das OLG Köln (NStZ-RR 2007, 19; Beschluss vom 31.08.2009, 6 Ausl A 41/09, BeckRS 2009, 28885) geprägte Merkmal kann es infolge der durch den EuGH vorgezeichneten Neubestimmung der zu berücksichtigenden Interessen indes nicht mehr ankommen (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 107; so auch Böhm, NJW 2008, 3183, 3185).
  • OLG Köln, 05.09.2006 - 6 AuslA 35/06

    Europäischer Haftbefehl; Ausländer; Vollstreckung

    Auszug aus OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
    Auf dieses durch das OLG Köln (NStZ-RR 2007, 19; Beschluss vom 31.08.2009, 6 Ausl A 41/09, BeckRS 2009, 28885) geprägte Merkmal kann es infolge der durch den EuGH vorgezeichneten Neubestimmung der zu berücksichtigenden Interessen indes nicht mehr ankommen (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 107; so auch Böhm, NJW 2008, 3183, 3185).
  • KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06

    Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der

    Auszug aus OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
    Auch unter Berücksichtigung dieses weiten Ermessens ist aber erforderlich, dass dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht wird, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83 b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. KG NJW 2006, 3507; OLG Karlsruhe StV 2007, 149 und NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, aaO; OLG Dresden, aaO).
  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
    Ergibt sich aus den bekannten Umständen, dass die Bewilligungsbehörde aller Voraussicht nach aufgrund eines auf Null reduzierten Ermessens zur Geltendmachung eines Bewilligungshindernisses verpflichtet sein wird, ist die Anordnung von Auslieferungshaft unzulässig (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614 und NJW 2007, 1702; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 209; KG, Beschluss vom 28.08.2012, Az.: (4) 151 Ausl.A 109/12, BeckRS 2013, 01207 und Beschluss vom 10.01.2013, Az.: (4) 151 Ausl.A 145/12 (216/12); Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 79 IRG, Rn. 9).
  • OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12

    Anforderungen an die Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung eines polnischen

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

  • OLG Dresden, 20.06.2008 - Ausl 51/08

    Bewilligungshindernis

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 AuslA 12/07

    Auslieferungssache; Auslandsbezug

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

  • OLG Bremen, 03.09.2021 - 1 AuslA 45/20

    Zur Zulässigkeit einer Auslieferung nach Rumänien im Hinblick auf die konkreten

    Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft, keine Bewilligungshindernisse gegenüber der Auslieferung geltend machen zu wollen, unterliegt nach den §§ 79 Abs. 2, 29, 32 IRG im Rahmen der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung der Überprüfung durch das Gericht daraufhin, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 Ausl 56/12, juris Rn. 16, StV 2013, 315; OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009 - (2) 4 Ausl A 12/07 (127/09), juris Rn. 22, NStZ-RR 2010, 209; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 1 AK 109/15, juris Rn. 6; so auch die st. Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13; Beschluss vom 29.09.2016 - 1 Ausl.
  • OLG Bremen, 07.09.2018 - 1 AuslA 31/18

    Auslieferung aufgrund europäischen Haftbefehls nur bei Einhaltung

    Die Entscheidung, keine Bewilligungshindernisse gegenüber der Auslieferung geltend machen zu wollen, unterliegt nach den §§ 79 Abs. 2, 29, 32 IRG im Rahmen der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung der Überprüfung durch das Gericht daraufhin, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 Ausl 56/12, juris Rn. 16, StV 2013, 315; OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009 - (2) 4 Ausl A 12/07 (127/09), juris Rn. 22, NStZ-RR 2010, 209; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 1 AK 109/15, juris Rn. 6; so auch die st. Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13; Beschluss vom 29.09.2016 - 1 Ausl.
  • OLG Bremen, 07.09.2018 - 1 AuslA 37/18

    Zu den Voraussetzungen einer Auslieferung aufgrund eines Abwesenheitsurteils und

    Die Entscheidung, keine Bewilligungshindernisse gegenüber der Auslieferung geltend machen zu wollen, unterliegt nach den §§ 79 Abs. 2, 29, 32 IRG im Rahmen der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung der Überprüfung durch das Gericht daraufhin, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 Ausl 56/12, juris Rn. 16, StV 2013, 315 ; OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009 - (2) 4 Ausl A 12/07 (127/09), juris Rn. 22, NStZ-RR 2010, 209 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 1 AK 109/15, juris Rn. 6; so auch die st. Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13; Beschluss vom 29.09.2016 - 1 Ausl.
  • OLG Bremen, 22.06.2018 - 1 AuslA 27/18

    Zulässigkeit der Aufhebung der Anordnung der Beteiligung eines

    Die Entscheidung, keine Bewilligungshindernisse gegenüber der Auslieferung geltend machen zu wollen, unterliegt nach den §§ 79 Abs. 2, 29, 32 IRG im Rahmen der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung der Überprüfung durch das Gericht daraufhin, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 Ausl 56/12, juris Rn. 16, StV 2013, 315; OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009 - (2) 4 Ausl A 12/07 (127/09), juris Rn. 22, NStZ-RR 2010, 209; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 1 AK 109/15, juris Rn. 6; so auch die st. Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13; Beschluss vom 29.09.2016 - 1 Ausl.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 14.03.2013 - Ausl. A 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7597
OLG Bremen, 14.03.2013 - Ausl. A 6/13 (https://dejure.org/2013,7597)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.03.2013 - Ausl. A 6/13 (https://dejure.org/2013,7597)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. März 2013 - Ausl. A 6/13 (https://dejure.org/2013,7597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    IRG §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 IRG
    Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung von Auslieferungshaft wegen Fluchtgefahr; Nachweis des Bestehens hinreichend gefestigter familiärer oder sozialer Bindungen

  • rechtsportal.de

    IRG § 15 Abs. 1 Nr. 1; IRG § 16
    Anordnung von Auslieferungshaft wegen Fluchtgefahr; Bestehen hinreichend gefestigter familiärer oder sozialer Bindungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 212 (Ls.)
  • NStZ-RR 2013, 387
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06

    Europäischer Haftbefehl: Entscheidungskompetenz hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
    Die Beurteilung der Fluchtgefahr richtet sich allein nach innerstaatlichem deutschem Recht (OLG Karlsruhe, NJW 2007, 615, 616).

    Dazu gehört zunächst die Höhe der Sanktion, wobei eine hohe bereits verhängte Strafe oder Straferwartung für sich betrachtet regelmäßig noch nicht die Fluchtgefahr begründet, sondern lediglich Ausgangspunkt der vorzunehmenden intensiven Einzelfallprüfung ist (vgl. OLG Hamm, aaO; OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614; OLG Karlsruhe, NJW 2007, 615, 616).

  • OLG Hamm, 10.12.2001 - 4 Ausl 141/00

    Auslieferungshaftbefehl, Aufhebung; Verhältnismäßigkeit, Kosten im

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
    Derartige Reisekosten dürften zu den Kosten des Rechtshilfeverfahrens gehören, die grundsätzlich nicht von dem Verfolgten, sondern von den Behörden zu tragen sind (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2002, 159; vgl. auch Schomburg/Hackner, aaO, § 75 IRG, Rn. 2 und 6).
  • BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06

    Gebot der Verfahrensbeschleunigung bei Auslieferungshaft

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
    Insoweit bedarf es, da die Auslieferungshaft in das Grundrecht auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) eingreift (vgl. BVerfG, BeckRS 2006, 21451), vor dem Hintergrund der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts (vgl. BVerfG, StV 2013, 94, NStZ-RR 2007, 379, 380 f.) für die Rechtfertigung des Eingriffs einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. auch Schomburg/Hackner, aaO, Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
    Insoweit bedarf es, da die Auslieferungshaft in das Grundrecht auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) eingreift (vgl. BVerfG, BeckRS 2006, 21451), vor dem Hintergrund der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts (vgl. BVerfG, StV 2013, 94, NStZ-RR 2007, 379, 380 f.) für die Rechtfertigung des Eingriffs einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. auch Schomburg/Hackner, aaO, Rn. 19 f.).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 4 AuslA 21/09

    Ablehnung der Auslieferung mangels Konkretisierung der Tat im Europäischen

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
    Dabei kommt es - im Gegensatz zu § 112 StPO - zwar nicht auf das Merkmal "aufgrund bestimmter Tatsachen" an, sondern ausschließlich auf die Überzeugung des Gerichts (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2009 08020; Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 15 IRG, Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13
    Dazu gehört zunächst die Höhe der Sanktion, wobei eine hohe bereits verhängte Strafe oder Straferwartung für sich betrachtet regelmäßig noch nicht die Fluchtgefahr begründet, sondern lediglich Ausgangspunkt der vorzunehmenden intensiven Einzelfallprüfung ist (vgl. OLG Hamm, aaO; OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614; OLG Karlsruhe, NJW 2007, 615, 616).
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Rechtsprechung
   AG Rudolstadt, 13.08.2013 - 343 Js 33640/12 - 1 Ls jug, 343 Js 33640/12.1 Ls jug   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35119
AG Rudolstadt, 13.08.2013 - 343 Js 33640/12 - 1 Ls jug, 343 Js 33640/12.1 Ls jug (https://dejure.org/2013,35119)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 13.08.2013 - 343 Js 33640/12 - 1 Ls jug, 343 Js 33640/12.1 Ls jug (https://dejure.org/2013,35119)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 13. August 2013 - 343 Js 33640/12 - 1 Ls jug, 343 Js 33640/12.1 Ls jug (https://dejure.org/2013,35119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Thüringen

    § 31 Abs 2 S 1 JGG, § 32 S 1 JGG, § 105 Abs 2 JGG
    Jugendstrafrecht: Anwendung auf im Erwachsenenalter begangene Straftaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 387
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