Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.10.2012

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   BGH, 21.08.2012 - 4 StR 157/12   

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https://dejure.org/2012,25749
BGH, 21.08.2012 - 4 StR 157/12 (https://dejure.org/2012,25749)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2012 - 4 StR 157/12 (https://dejure.org/2012,25749)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12 (https://dejure.org/2012,25749)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 Abs 3 StPO, § 17 Abs 2 JGG, § 18 Abs 1 S 3 JGG, § 249 Abs 2 StGB, § 253 StGB
    Jugendstrafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Einstellung statt Freispruch bei Fehlen von Strafanträgen; Nichterörterung eines minder schweren Falles in den Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Einstellung statt Freispruch bei Fehlen von Strafanträgen; Nichterörterung eines minder schweren Falles in den Urteilsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Jugendstrafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Einstellung statt Freispruch bei Fehlen von Strafanträgen; Nichterörterung eines minder schweren Falles in den Urteilsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 50 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65

    Kartellbußgeldverfahren. Absicht in § 25 GWB

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 157/12
    Ein Freispruch kommt in diesem Fall nur dann in Betracht, wenn bereits feststeht, dass dem Angeklagten keine Straftat nachzuweisen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - KRB 3/65, BGHSt 20, 333, 335; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 260 Rn. 44 mwN).
  • BGH, 04.11.1987 - 3 StR 482/87

    Beibehaltung der Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht -

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 157/12
    Zwar ist auch im Jugendstrafrecht bei der Bewertung des Tatunrechts regelmäßig in die Betrachtung einzubeziehen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 Minder schwerer Fall 3 mwN), doch vermag der Senat auszuschließen, dass das Landgericht in diesem Fall auf eine andere Jugendstrafe erkannt hätte.
  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 189/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Beweiswürdigung

    Die Erwägungen, mit denen die Strafkammer sowohl im Sinne der gebotenen Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12; Beschluss vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 mwN) einen minderschweren Fall abgelehnt als auch die Schwere der Schuld des Angeklagten im Sinne des § 17 Abs. 2, 2. Alt. JGG bejaht hat, sind gleichermaßen rechtsfehlerhaft.
  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.10.2021 - JK 1 KLs 16 Js 9163/20

    Betäubungsmittelstrafrecht: Maß der Überschreitung des Grenzwertes der nicht

    Dabei ist ausgehend von einer Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGH, Beschl. v. 05.06.2013, Az. 2 StR 189/13; BGH, Beschl. v. 21.08.2013, Az. 4 StR 157/12) eine Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände vorzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2014, Az. 2 StR. 413/13) und unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens sowie unter Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die Weiterentwicklung des Angeklagten die Dauer der Jugendstrafe zu bemessen (vgl. BGH a.a.O.).

    Dabei ist ausgehend von einer Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGH, Beschl. v. 05.06.2013, Az. 2 StR 189/13; BGH, Beschl. v. 21.08.2013, Az. 4 StR 157/12) eine Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände vorzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2014, Az. 2 StR. 413/13) und unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens sowie unter Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die Weiterentwicklung des Angeklagten die Dauer der Jugendstrafe zu bemessen (vgl. BGH a.a.O.).

    Dabei ist ausgehend von einer Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGH, Beschl. v. 05.06.2013, Az. 2 StR 189/13; BGH, Beschl. v. 21.08.2013, Az. 4 StR 157/12) eine Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände vorzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2014, Az. 2 StR. 413/13) und unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens sowie unter Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die Weiterentwicklung des Angeklagten die Dauer der Jugendstrafe zu bemessen (vgl. BGH a.a.O.).

  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14

    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Raub (Zusammentreffen von

    Dies gilt namentlich dort, wo sich die Tat, nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt, als minder schwerer Fall darstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50, ; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2012 - 3 StR 366/12   

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https://dejure.org/2012,32715
BGH, 02.10.2012 - 3 StR 366/12 (https://dejure.org/2012,32715)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2012 - 3 StR 366/12 (https://dejure.org/2012,32715)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 3 StR 366/12 (https://dejure.org/2012,32715)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Exklusivität des Ablehnungsgrundes der Wahrunterstellung und des Ablehnungsgrundes der Bedeutungslosigkeit; Pflicht zur Angabe, ob eine Beweisbehauptung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für bedeutungslos erachtet ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO
    Ablehnung von Beweisanträgen im Strafverfahren: Nebeneinander der Ablehnungsgründe der Wahrunterstellung und der Bedeutungslosigkeit

  • Wolters Kluwer

    Einengung einer Beweisbehauptung i.R.e. strafrechtlichen Verfahrens wegen besonders schwerer Brandstiftung

  • rewis.io

    Ablehnung von Beweisanträgen im Strafverfahren: Nebeneinander der Ablehnungsgründe der Wahrunterstellung und der Bedeutungslosigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Einengung einer Beweisbehauptung i.R.e. strafrechtlichen Verfahrens wegen besonders schwerer Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Auf die Niederschlagsmenge kommt es an - Das Gericht darf eine behauptete Tatsache nicht als unterstellbar wahr bewerten und anschließend abändern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 50
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 563/87

    Beweisaufnahme hinsichtlich der Blutalkoholkonzentration - Abweichung von einem

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - 3 StR 366/12
    Mit Recht beanstandet der Beschwerdeführer, dass die Kammer die Beweisbehauptung nicht in ihrer vollen, aus Sinn und Zweck sich ergebenden Bedeutung als wahr behandelt, sondern in unzulässiger Weise eingeengt hat (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 6; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl. § 244 Rdnr. 71 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - 3 StR 366/12
    Der Ablehnungsgrund der Wahrunterstellung, der nur bei erheblichen Tatsachen in Betracht kommt, und der Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit schließen einander aus (BGH NStZ-RR 2003, 269; BGH NStZ 2004, 51; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl. § 244 Rdnr. 70; Fischer in KK-StPO, 6. Aufl. § 244 Rdnr. 185 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2007 - 3 StR 430/07

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit);

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - 3 StR 366/12
    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, wovon vorliegend auszugehen ist, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Nov. 2007 - 3 StR 430/07); auch dies hat das Landgericht versäumt.".
  • OLG Stuttgart, 07.04.2003 - 1 Ss 103/03

    Nachweis des Nichtverlesens eines gesamtstrafenfähigen Urteils durch die

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - 3 StR 366/12
    Der Ablehnungsgrund der Wahrunterstellung, der nur bei erheblichen Tatsachen in Betracht kommt, und der Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit schließen einander aus (BGH NStZ-RR 2003, 269; BGH NStZ 2004, 51; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl. § 244 Rdnr. 70; Fischer in KK-StPO, 6. Aufl. § 244 Rdnr. 185 m.w.N.).
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