Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.07.2012

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   BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12   

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BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12 (https://dejure.org/2012,35765)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2012 - 3 StR 259/12 (https://dejure.org/2012,35765)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2012 - 3 StR 259/12 (https://dejure.org/2012,35765)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 64 StGB
    Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit; Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Möglichkeit der Annahme eines Hangs trotz fehlender Entzugserscheinungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 260 Abs 4 S 1 StPO
    Schuldspruch im Strafverfahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Abgrenzung der verminderten Schuldfähigkeit von der Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung/erhebliche Alkoholisierung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Verminderung der Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit gem. §§ 20, 21 StGB bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,71 Promille und Hangs zu Rauschmitteln i.R. einer besonders schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Schuldspruch im Strafverfahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Abgrenzung der verminderten Schuldfähigkeit von der Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung/erhebliche Alkoholisierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Verminderung der Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit gem. §§ 20 , 21 StGB bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,71 Promille und Hangs zu Rauschmitteln i.R. einer besonders schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de

    Schuldspruch im Strafverfahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Abgrenzung der verminderten Schuldfähigkeit von der Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung/erhebliche Alkoholisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 161
  • NStZ-RR 2013, 71 (Ls.)
  • NStZ-RR 2015, 200
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.06.2012 - 3 StR 186/12

    Besonders schwerer Raub; Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
    Da der Angeklagte - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - im Fall II. 3. a der Urteilsgründe eine versuchte und im Fall II. 3. c der Urteilsgründe eine vollendete Tat nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB begangen hat, hat der Senat den Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte insoweit der versuchten bzw. vollendeten besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig ist; denn die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat erfordert eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12).
  • BGH, 21.11.2007 - 2 StR 548/07

    Schuldfähigkeit (erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im

    Auszug aus BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 548/07, NStZ-RR 2008, 106; Urteil vom 1. Juni 1989 - 4 StR 222/89, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5 jeweils mwN).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
    Diesen Grad der Neigung zum Rauschmittelkonsum muss der Täter für die Anordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt aber nicht erreicht haben (BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08, StV 2008, 405 f.).
  • BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09

    Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
    Da der Angeklagte - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - im Fall II. 3. a der Urteilsgründe eine versuchte und im Fall II. 3. c der Urteilsgründe eine vollendete Tat nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB begangen hat, hat der Senat den Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte insoweit der versuchten bzw. vollendeten besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig ist; denn die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat erfordert eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12).
  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12

    Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte;

    Auszug aus BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187 mwN).
  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 548/07, NStZ-RR 2008, 106; Urteil vom 1. Juni 1989 - 4 StR 222/89, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5 jeweils mwN).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch den Tatrichter auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
    Es bedarf hier somit keiner näheren Betrachtung, ob die gleichzeitige Annahme von fehlender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit im Rahmen der Prüfung der §§ 20, 21 StGB stets rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, NStZ 1995, 226 mwN).
  • BGH, 29.03.2017 - 4 StR 619/16

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verhältnis zur Schuldunfähigkeit bei verminderter

    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, StV 2016, 725, vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 377/14, vom 30. September 2014 - 3 StR 261/14, vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, NJW 2014, 2738, vom 26. November 2013 - 3 StR 387/13 - und vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12, NStZ-RR 2013, 71 (Ls) mwN).
  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Denn diese darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Beschuldigte bei Begehung der Anlasstaten schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 StR 37/15 mwN; zur - nicht festgestellten - verminderten Einsichtsfähigkeit und § 63 StGB: BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246; siehe ferner - auch zum Verhältnis Einsichts-/Steuerungsvermögen - Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12; sowie Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, BGHR StGB § 20 Steuerungsfähigkeit 2).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12

    Schwerer Raub (finale Verknüpfung; Erforderlichkeit gesonderter Feststellungen

    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12 und vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187 mwN).
  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 134/21

    Höchstdauer einer Unterbrechung der Hauptverhandlung (Beruhen des Urteils auf

    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2021 - 4 StR 137/21 Rn. 12; vom 26. Mai 2015 - 3 StR 143/15 und vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12 Rn. 5).
  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 137/21

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfall im Straßenverkehr); Diebstahl

    Eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich indes erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat, während die Schuld eines Beschuldigten nicht gemildert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12 Rn. 5).
  • BGH, 26.05.2015 - 3 StR 143/15

    Erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit (Fehlen der Einsicht; Vorwerfbarkeit;

    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 21.02.2013 - 3 StR 2/13

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auch hat ihr Fehlen für die Feststellung eines Hangs regelmäßig nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da sie einen Grad der Neigung zum Rauschmittelkonsum kennzeichnet, den der Täter für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht erreicht haben muss (Senat, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12 -).
  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 387/13

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Schuldfähigkeit des Angeklagten

    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12 mwN).
  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 377/14

    Aufhebung der Schuldfähigkeit bei nicht vorwerfbar verminderter

    Denn wenn dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht in das Unrecht seines Handelns fehlt, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12, juris Rn. 5 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2012 - 2 StR 82/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26522
BGH, 24.07.2012 - 2 StR 82/12 (https://dejure.org/2012,26522)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2012 - 2 StR 82/12 (https://dejure.org/2012,26522)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - 2 StR 82/12 (https://dejure.org/2012,26522)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
    Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer mangelnden Schuldfähigkeit (Erörterungsmangel; Beziehungstat; Affekt; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
    Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt eines Tötungsdelikts: Indizwert des äußeren Verhaltens bei hirnorganischem Psychosyndrom

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Schuldunfähigkeit eines Täters zum Zeitpunkt der Tötung seiner Lebensgefährtin

  • rewis.io

    Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt eines Tötungsdelikts: Indizwert des äußeren Verhaltens bei hirnorganischem Psychosyndrom

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 20; StGB § 63
    Prüfung der Schuldunfähigkeit eines Täters zum Zeitpunkt der Tötung seiner Lebensgefährtin

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Indizwirkung des äußeren Verhaltens bei der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB - Äußeres Tatverhalten hat lediglich eine Indizwirkung für das innere Hemmungsvermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 162
  • NStZ-RR 2013, 71
  • StV 2013, 562
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