Rechtsprechung
BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 259 StGB; § 257 StGB; § 22 StGB; § 261 StPO
Subjektive Voraussetzungen der Hehlerei (kein Ausreichen des Bewusstseins, dass das Tatobjekt aus "irgendeiner rechtswidrigen Tat" stammt); Abgrenzung von Versuchsbeginn bei der Hehlerei und Beihilfe zur Vortat; widersprüchliche und lückenhafte Beweiswürdigung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 259 StGB
Hehlerei: Begriff des Sich-Verschaffens; Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands - Wolters Kluwer
Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 259 Abs. 1 StGB i.R.d. Einbaus von gestohlenen Solarmodulen in eine Photovoltaikanlage
- rewis.io
Hehlerei: Begriff des Sich-Verschaffens; Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 22; StGB § 23; StGB § 259 Abs. 1
Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 259 Abs. 1 StGB i.R.d. Einbaus von gestohlenen Solarmodulen in eine Photovoltaikanlage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zum Vorsatz bei Hehlerei
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vorsatz bei Hehlerei
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 19.12.2011 - 6 KLs 9/11
- BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 78
- StV 2013, 385
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder …
Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12
Der Hehler muss die Sache zur eigenen Verfügungsgewalt erlangen, so dass er über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (st. Rspr.; vgl. etwa schon BGH, Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 56 f.). - BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99
Hehlerei; Darlegungsvoraussetzungen des Bedingten Vorsatzes (dolus eventualis); …
Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12
Der Tatbestand der Hehlerei setzt neben der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern, den zumindest bedingten Vorsatz des Täters unter anderem dahin voraus, dass die Sache durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99, NStZ-RR 2000, 106). - BGH, 22.02.2005 - 4 StR 453/04
Beweiswürdigung (ungenügende Feststellung für Hehlerei: Vortat, rechtswidrige …
Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12
Hierzu zählen z.B. nicht der Versicherungsbetrug und der Versicherungsmissbrauch (§§ 263, 265 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 4 StR 453/04, NStZ 2005, 447, 448). - BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig
Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12
Die Feststellungen, wonach die Angeklagten vom Dach einer Schweinemastanlage 168 Solarmodule entwendeten, beruhen - auch eingedenk des im Revisionsverfahren eingeschränkten Überprüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326) - auf einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung.
- BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18
Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis …
(a) Sich-Verschaffen ist die Herstellung eigener Herrschaftsgewalt über die Sache im Einverständnis mit dem Vortäter (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 ? 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79 mwN). - BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17
Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal …
Ein "Sich-Verschaffen' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB ist gegeben, wenn der Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache erlangt, so dass er über sie zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78; Senat, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 46 f.; BGH, Beschluss vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163; Senat, Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 56). - BGH, 07.09.2016 - 1 StR 202/16
Voraussetzungen des Rücktritts von der Verbrechensverabredung; Strafrahmenwahl …
Der Hehler muss die Sache zur eigenen Verfügungsgewalt erlangen, so dass er über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12 mwN).
- OLG Frankfurt, 29.09.2017 - 1 Ss 323/16
Beweiswürdigung beim Tatvorwurf des Werfens roher Hühnereier auf Demonstration
Das Tatgericht muss hierbei Wesentliches von Unwesentlichem unterscheiden; die Darstellung muss in sich stimmig sein und darf keine die Entscheidung betreffenden Fragen offen lassen (…BGH BeckRS 2014, 17478, Rn. 5; BGH NStZ-RR 2013, 78, 79 [BGH 13.11.2012 - 3 StR 364/12] ). - BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur …
Die schriftlichen Urteilsgründe müssen daher so sorgfältig und strukturiert abgefasst sein, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer revisionsrechtlichen Überprüfung anhand dieses Maßstabes zugänglich ist (BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79). - BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15
Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche …
Der Tatrichter muss aber in den Urteilsgründen darlegen, auf welcher Grundlage er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Täter es als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt und sich wenigstens damit abgefunden hat, dass die jeweiligen Gegenstände durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 6; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78). - BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22
Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit …
c) Die Urteilsgründe sind so abzufassen, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer - auf die Sachrüge durchzuführenden - revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79). - BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23 c) Die Urteilsgründe sind so abzufassen, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer - auf die Sachrüge durchzuführenden - revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79).
- VG München, 14.01.2015 - M 7 K 13.3043
Sicherstellung von elektronischen Geräten; Herausgabeanspruch trotz deliktischer …
Somit kommt es auch nicht darauf an, dass der Kläger aufgrund der Umstände beim Erwerb der vierzehn iPads insoweit als bösgläubig im Sinne von § 932 BGB anzusehen wäre und ggf. mit bedingtem Vorsatz (dazu BGH, B. v. 13. November 2012 - 3 StR 364/12 - juris Rn 5) hinsichtlich einer - ihm jedoch nicht nachgewiesenen - Hehlerei gehandelt hätte. - OLG Brandenburg, 21.11.2016 - 53 Ss 122/16
Berufungsurteil wegen Hehlerei: Aufhebung in der Revisionsinstanz wegen …
Der Hehler muss die Sache zur eigenen Verfügungsgewalt erlangen, so dass er über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12 m.w.N.;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 259 Rdnr. 11).
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 07.11.2012 - 1 St OLG Ss 258/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 249 StGB
Zu den Voraussetzungen der Zueignungsabsicht beim Raub (hier bei gewaltsamer Wegnahme einer Fanjacke) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wegnahme der Fanjacke eines "gegnerischen" Fußballfans; Zueignungsabsicht
- rechtsportal.de
StGB § 249
Wegnahme der Fanjacke eines "gegnerischen" Fußballfans; Zueignungsabsicht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Wegnahme einer "Fan-Jacke" kein Bagatelldelikt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die weggenommene Fan-Jacke
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Raub oder Bagatelldelikt - Wegnahme einer "Fan-Jacke"
- lto.de (Kurzinformation)
Fanjacken-Raub ist keine Bagatelle
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nürnberg-Fans nehmen Fürther die Fan-Jacke ab - "Frankenderby brutal": Gewaltsames Wegnehmen von Fan-Utensilien ist Raub
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gewaltsame Wegnahme einer "Fan-Jacke" ist Raub
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wegnahme einer "Fan-Jacke" kein Bagatelldelikt
- kanzlei-zink.de (Kurzinformation)
Wegnahme einer Fan-Jacke
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Wegnahme einer "Fan-Jacke" kein Bagatelldelikt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Raub einer Fan-Jacke ist keine Bagatelle
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wegnahme einer Fanjacke ist Raub
- 123recht.net (Kurzinformation)
Wegnahme Fanjacke ist Raub // Gericht bejaht Zueignungsabsicht
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzungen der Zueignungsabsicht beim Raub
- juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)
Gewaltsame Wegnahme einer Fan-Jacke
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2012 - JK II Ns 608 Js 43435/11
- OLG Nürnberg, 07.11.2012 - 1 St OLG Ss 258/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 78
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10
Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2012 - 1 St OLG Ss 258/12
b) Dem tritt der Senat bei und weist ergänzend darauf hin, dass die Verteidigung die tragenden Unterschiede zu der Sachverhaltsgestaltung in dem von ihr in Bezug genommenen Beschluss des BGH v. 27.1.2011 - 4 StR 502/10 (StV 2011, 412 m. zust. Anm. Jahn JuS 2011, 846) verkennt.Deshalb muss hier der Täter mit dolus directus ersten Grades die Sache seinem Vermögen jedenfalls vorübergehend hinzufügen wollen (zum Ganzen Jahn JuS 2011, 846, 847 m.w.N.).
In solchen Fällen genügt es nicht, dass der Täter für eine kurze Zeit den Besitz an der Sache erlangt ( BGH StV 2011, 412 Tz. 21).
- AG Frankfurt/Main, 23.10.2023 - 917 Ls 6443 Js 217242/23
Diebstahl eines Fan-Schales?
Daran fehlt es, wenn der Täter - etwa um den Eigentümer zu ärgern - das Nötigungsmittel nur zur Erzwingung einer (straflosen) Gebrauchsanmaßung oder (strafbaren) Sachbeschädigung einsetzt (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 07.11.2012 - 1 StOLG Ss 258/12 -, NStZ-RR 2013, 78 mwN).