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   KG, 30.04.2012 - (4) 161 Ss 80/12 (104/12)   

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https://dejure.org/2012,28209
KG, 30.04.2012 - (4) 161 Ss 80/12 (104/12) (https://dejure.org/2012,28209)
KG, Entscheidung vom 30.04.2012 - (4) 161 Ss 80/12 (104/12) (https://dejure.org/2012,28209)
KG, Entscheidung vom 30. April 2012 - (4) 161 Ss 80/12 (104/12) (https://dejure.org/2012,28209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 185 StGB, § 186 StGB
    Straftaten gegen die Ehre: Erforderlichkeit der Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung bei der Bezeichnung "Alkoholiker"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Abgrenzung von Werturteil und Tatsachenbehauptung vor dem Hintergrund einer Beleidigung mit der Bezeichnung Alkoholiker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185; StGB § 186
    Auslegungsgrundsätze zur Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 8
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12
    Die subjektive Überzeugung des Tatrichters bietet lediglich dann eine fehlerfreie Grundlage für die Verurteilung des Angeklagten, wenn der Tatrichter sie objektiv verstandesgemäß nachvollziehbar dargestellt, umfassend gewürdigt und sich mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - = BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; KG, Beschluss vom 1. März 2000 - (5) 1 Ss 60/00 (14/00) - ).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12
    Soweit die Kammer die Angaben des Angeklagten dadurch als widerlegt angesehen hat, dass er selbst es unterlassen habe, durch einen veränderten Satzbau oder eine andere Wortwahl den gewollten Bezug klarzustellen, hat sie zwar erkannt, dass der veröffentlichte Satz mehrere Interpretationsmöglichkeiten bietet, hat die vom Angeklagten dargelegte abweichende Auslegung dann jedoch - durch einen unzulässigen Zirkelschluss (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 441/04 - = BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 32; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 337 Rdn. 30 a) - unter Hinweis auf die dem Angeklagten angelastete Mehrdeutigkeit der Äußerung verworfen.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12
    Ein Werturteil liegt auch dann vor, wenn der tatsächliche Gehalt der Äußerung - wofür bei einer allgemein gehaltenen und wertenden Bezeichnung wie "Alkoholiker" einiges spricht - so substanzarm ist, dass er, mag der Tatsachenkern auch erkennbar sein, gegenüber der subjektiven Wertung völlig in den Hintergrund tritt (vgl. BVerfGE 61, 1; OLG Hamburg NJW 1992, 2035).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12
    Während eine Meinungskundgabe unter dem besonderen Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG steht, hängt die Zulässigkeit von Tatsachenbehauptungen in erster Linie von ihrem Wahrheitsgehalt ab (vgl. BVerfGE 90, 241).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12
    aa) Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Inhalt zutreffend erfasst wird (vgl. BVerfGE 93, 266; NJW 2005, 3274; KG a.a.O.).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12
    Tatsachenbehauptungen, die in einem Werturteil enthalten sind, nehmen an dem Schutz der Meinungsfreiheit teil, wenn sie sich mit Wertungen verbinden oder vermischen, beide sich nicht trennen lassen und der tatsächliche Gehalt in den Hintergrund tritt (vgl. BVerfGE a.a.O. und NJW 2000, 199; KG, Beschluss vom 16. März 2009 - (4) 1 Ss 20/09 (50/09) - m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12
    aa) Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Inhalt zutreffend erfasst wird (vgl. BVerfGE 93, 266; NJW 2005, 3274; KG a.a.O.).
  • KG, 01.03.2000 - 1 Ss 60/00
    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12
    Die subjektive Überzeugung des Tatrichters bietet lediglich dann eine fehlerfreie Grundlage für die Verurteilung des Angeklagten, wenn der Tatrichter sie objektiv verstandesgemäß nachvollziehbar dargestellt, umfassend gewürdigt und sich mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - = BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; KG, Beschluss vom 1. März 2000 - (5) 1 Ss 60/00 (14/00) - ).
  • KG, 16.03.2009 - 1 Ss 20/09

    Beleidigung: Erstreckung der Meinungsfreiheit auf ehrverletzende Äußerungen

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12
    Tatsachenbehauptungen, die in einem Werturteil enthalten sind, nehmen an dem Schutz der Meinungsfreiheit teil, wenn sie sich mit Wertungen verbinden oder vermischen, beide sich nicht trennen lassen und der tatsächliche Gehalt in den Hintergrund tritt (vgl. BVerfGE a.a.O. und NJW 2000, 199; KG, Beschluss vom 16. März 2009 - (4) 1 Ss 20/09 (50/09) - m.w.Nachw.).
  • KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11

    Zum NPD-Wahlkampf: "5-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung"

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12
    Bei mehreren Deutungsmöglichkeiten ist das Gericht gehalten, andere mögliche Deutungen, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Argumenten auszuschließen, bevor es die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt (vgl. BVerfG a.a.O.; KG a.a.O. und Beschluss vom 1. Dezember 2011 - (4) 1 Ss 395/11 (235/11) - ).
  • OLG Hamburg, 31.10.1991 - 3 U 22/91

    Nazi-Sekte

  • BayObLG, 22.08.1994 - 4St RR 81/94
  • VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
    Der tatsächliche Gehalt der Äußerung ist dabei so substanzarm, dass er gegenüber der subjektiven Wertung völlig in den Hintergrund tritt (KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2012 - (4) 161 Ss 80/12 (104/12) -, Rn. 9, juris).
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