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   BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12   

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https://dejure.org/2012,39773
BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12 (https://dejure.org/2012,39773)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2012 - 4 StR 302/12 (https://dejure.org/2012,39773)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 (https://dejure.org/2012,39773)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB; § 154a Abs. 2 StPO
    Unerlaubter Besitz von Schusswaffen; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Tateinheit (Klammerwirkung einer nach § 154a Abs. 2 StPO ausgeschiedenen Tat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 3 Nr 2 Buchst b WaffG, § 52 Abs 3 Nr 5 WaffG, § 29 BtMG, § 52 Abs 1 StGB, § 53 StGB
    Zeitgleiche Begehung von Straftaten: Konkurrenzverhältnis zwischen dem Unterhalten eines Waffenlagers und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Unterhalten eines Waffenlagers im Tatzeitraum als Dauerstraftat durch Besitz aller angesammelten Waffen (Schusswaffen und Munition) und Ankauf von Drogen (Haschisch und Kokain)

  • rewis.io

    Zeitgleiche Begehung von Straftaten: Konkurrenzverhältnis zwischen dem Unterhalten eines Waffenlagers und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2a
    Unterhalten eines Waffenlagers im Tatzeitraum als Dauerstraftat durch Besitz aller angesammelten Waffen (Schusswaffen und Munition) und Ankauf von Drogen (Haschisch und Kokain)

  • datenbank.nwb.de

    Zeitgleiche Begehung von Straftaten: Konkurrenzverhältnis zwischen dem Unterhalten eines Waffenlagers und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 82
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88

    Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Dies gilt auch dann, wenn das verbindende (dritte) Delikt nach den §§ 154, 154a StPO ausgeschieden worden ist (BGH, Beschluss vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3).
  • BGH, 25.04.1994 - 5 StR 189/94

    Handeltreiben - Waffenbesitz - Tateinheit - Kofferraum - Pkw

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Eine zeitgleiche Aufbewahrung von Waffen und Betäubungsmitteln kann die Annahme einer Handlungseinheit regelmäßig nur dann rechtfertigen, wenn darüber hinaus ein - hier nicht festgestellter - funktionaler Zusammenhang zwischen beiden Besitzlagen besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1994 - 5 StR 189/94, Heinrich in Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., § 52 WaffG Rn. 90b).
  • BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96

    Anforderungen an ausreichende tatrichterliche Feststellungen zum Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Die Anordnung des Wertersatzverfalls kann ebenfalls bestehen bleiben, weil sie allein an die rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen anknüpft und in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Die bloße Gleichzeitigkeit reicht dazu nicht aus (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 78/99, NStZ 2000, 85; Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Die bloße Gleichzeitigkeit reicht dazu nicht aus (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 78/99, NStZ 2000, 85; Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319).
  • BGH, 15.04.1998 - 2 StR 670/97

    Erwerb einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe - Ausüben der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Der weitere Besitz der Waffen, insbesondere an dem noch verbliebenen Kleinkaliber-Einzelladergewehr, stellt zwar ein selbstständig zu beurteilendes Dauerdelikt nach § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG dar (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1998 - 2 StR 670/97, NStZ-RR 1999, 8, 9).
  • BGH, 14.01.2003 - 1 StR 457/02

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Waffendelikten (Dauerstraftat); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Dadurch wurde der Besitz aller angesammelten Waffen - losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung - zu einer unter Konkurrenzgesichtspunkten einheitlichen Dauerstraftat nach dem Waffengesetz verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124, 125).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    Eine zeitgleiche Aufbewahrung von Waffen und Betäubungsmitteln kann demnach die Annahme einer Handlungseinheit regelmäßig nur dann rechtfertigen, wenn darüber hinaus - wie etwa beim (hier angeklagten) bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - ein funktionaler Zusammenhang zwischen beiden Besitzlagen besteht (BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 Rn. 5 f., BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 3 mwN).

    Dadurch wurde der Besitz an allen dem Waffen- und Sprengstoffgesetz unterfallenden Gegenständen - ungeachtet von deren waffen- und sprengstoffrechtlicher Einordnung - zu einer einheitlichen Dauerstraftat (§ 52 Abs. 1 Alternativen 1 und 2 StGB) verbunden; auch die räumliche Distanz zwischen den beiden Aufbewahrungsorten steht der Annahme einer tateinheitlichen Begehungsweise nicht entgegen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19 Rn. 3; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 573/14 Rn. 4; vom 4. Februar 2015 - 2 StR 414/14 Rn. 4; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3; vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 Rn. 5; vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10 Rn. 10 und vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08 Rn. 6; vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 Rn. 2 und vom 13. Dezember 1983 - 1 StR 599/83, NStZ 1984, 171 unter 2.: nur ein Verstoß gegen das Waffengesetz; ausdrücklich für Munition: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 573/14 Rn. 4; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3 und vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08 Rn. 6).

  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18

    Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert;

    Es bestünde insbesondere kein funktionaler Zusammenhang zwischen dem Nötigungsgeschehen und dem Führen des Schlagrings, den der Angeklagte lediglich in seiner Tasche bei sich trug (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 3 Rn. 6).
  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 379/19

    Konkurrenzen (Voraussetzungen einer Verklammerung mehrerer in Tatmehrheit

    Zwar ist die vom Landgericht insoweit vorgenommene Verfolgungsbeschränkung nach § 154a Abs. 2, Abs. 1 StPO für die konkurrenzrechtliche Bewertung ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 3 Rn. 10; Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 3 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 288/21

    Besitz einer vollautomatischen Schusswaffe; Ausüben der tatsächlichen Gewalt über

    Eine zeitgleiche Aufbewahrung von Waffen und Betäubungsmitteln kann die Annahme einer Handlungseinheit regelmäßig nur dann rechtfertigen, wenn darüber hinaus ein - hier gerade nicht festgestellter - funktionaler Zusammenhang zwischen beiden Besitzlagen besteht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 78/99, NStZ 2000, 85; Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12, NStZ-RR 2013, 82).
  • OLG Hamm, 13.02.2018 - 1 RVs 100/17

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das WaffG bei

    Für die Annahme von Tateinheit bei Zusammentreffen von Betäubungsmitteldelikten und Verstöße nach dem Waffengesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 -, zitiert nach juris) grundsätzlich erforderlich, dass "die maßgeblichen Tatbestände wenigstens teilweise durch ein und dieselbe Handlung verwirklicht worden sind.
  • LG Bielefeld, 28.10.2022 - 21 KLs 10/22
    Insofern gilt, dass beim gleichzeitigen Besitz mehrerer Waffen die Verstöße gegen das Waffengesetz auch dann in Tateinheit zueinander stehen, wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen oder an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (BGH NStZ-RR 2013, 82; Patzak , in: Patzak/Volkmer/Fabricius, BtmG, 10. Aufl. 2022, § 30a Rn. 135).
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