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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12 (StrVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38876
OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,38876)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.11.2012 - 1 Ws 462/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,38876)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. November 2012 - 1 Ws 462/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,38876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG; § 10 Abs. 1 Nr. 1 NJVollzG; Art. 6 Abs. 1 GG
    Versagung einer Verlegung eines Gefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt zur Erleichterung von Besuchskontakten mit seinen Angehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einer Verlegung eines Gefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt zur Erleichterung von Besuchskontakten mit seinen Angehörigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    NJVollzG § 10 Abs. 1 Nr. 1, StVollzG § 8 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 6 Abs. 1
    Verlegung, Justizvollzugsanstalt, Freiheitsstrafe, Auslieferung, Auslieferungshaftbefehl, Resozialisierung, Strafvollzug, Achtung des Familienlebens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; JVollzG ND § 10 Abs. 1
    Anspruch auf Wiedereingliederung auch bei zu erwartender Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12
    Überstellung">8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG; hierzu hat der Senat - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. April 2006 - 2 BvR 818/05, BVerfGK 8, 36) - bereits entschieden, dass der Gefangene zwar keinen Anspruch auf Verlegung zur Erleichterung von Besuchskontakten mit seinen Angehörigen hat, aber Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, bei der die sich aus Art. 6 Abs. 1 GG und dem verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch des Gefangenen ergebenden grundrechtlichen Anforderungen beachtet und im Einzelfall angemessen gewichtet werden (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2066 - 1 Ws 288/06 (StrVollz), StV 2007, 203).

    Den Belastungen und Gefährdungen, die der Vollzug einer Freiheitsstrafe für diese Beziehungen naturgemäß bedeutet, muss die Ausgestaltung des Vollzuges daher nicht nur mit Rücksicht auf das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG, sondern auch im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Gefangenen nach Kräften entgegenzuwirken suchen (vgl. BVerfGK 8, 36).

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12
    Der Strafvollzug ist schon von Verfassungs wegen in jedem Fall auf das Resozialisierungsziel auszurichten (vgl. BVerfGE 98, 169, 200 m.w.N.), für das die familiären Beziehungen des Gefangenen wesentliche Bedeutung haben (vgl. BVerfGE 89, 315, 322).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12
    Der Strafvollzug ist schon von Verfassungs wegen in jedem Fall auf das Resozialisierungsziel auszurichten (vgl. BVerfGE 98, 169, 200 m.w.N.), für das die familiären Beziehungen des Gefangenen wesentliche Bedeutung haben (vgl. BVerfGE 89, 315, 322).
  • OLG Celle, 07.07.2006 - 1 Ws 288/06
    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12
    Überstellung">8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG; hierzu hat der Senat - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. April 2006 - 2 BvR 818/05, BVerfGK 8, 36) - bereits entschieden, dass der Gefangene zwar keinen Anspruch auf Verlegung zur Erleichterung von Besuchskontakten mit seinen Angehörigen hat, aber Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, bei der die sich aus Art. 6 Abs. 1 GG und dem verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch des Gefangenen ergebenden grundrechtlichen Anforderungen beachtet und im Einzelfall angemessen gewichtet werden (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2066 - 1 Ws 288/06 (StrVollz), StV 2007, 203).
  • OLG Celle, 17.02.1988 - 3 Ws 46/88
    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12
    Ebenso wie bei der Prüfung von Besuchsüberstellungen (vgl. dazu OLG Celle, 3. Strafsenat, Beschluss vom 17. Februar 1988 - 3 Ws 46/88 (StrVollz), BlStVKunde 1990, Nr. 4-5, 4) haben die Vollzugsbehörden bei ihrer Entscheidung, ob eine Verlegung eines Gefangenen zur Erleichterung von Besuchskontakten mit seinen Angehörigen angemessen ist, zu ermitteln, ob der Besuchskontakt in der bisherigen Anstalt erheblichen Schwierigkeiten unterliegt.
  • LG Hannover, 14.03.2016 - 75 StVK 198/13

    Länderübergreifende Verlegung eines Strafgefangenen aus dem niedersächsischen

    Der Betroffene hat insofern einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.11.2012 - 1 Ws 462/12, NStZ-RR 2013, 92; OLG Celle, Beschluss vom 02.08.2012 - 1 Ws 261/12, BeckRS 2012, 17745; Arloth , StVollzG, 3. Aufl. 2011, § …
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 12.11.2012 - I Vollz (Ws) 28/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37203
OLG Rostock, 12.11.2012 - I Vollz (Ws) 28/12 (https://dejure.org/2012,37203)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.11.2012 - I Vollz (Ws) 28/12 (https://dejure.org/2012,37203)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. November 2012 - I Vollz (Ws) 28/12 (https://dejure.org/2012,37203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 463 Abs 3 S 1 StPO, § 66 Abs 6 S 1 GKG, § 68 Abs 1 S 5 GKG, § 121 Abs 4 StVollzG
    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit von Nebenentscheidungen für die Kostenentscheidung im Strafvollzugsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anfechtbarkeit von Nebenentscheidungen für die Kostenentscheidung im Strafvollzugsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 92
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 05.06.1984 - 2 Ss 149/83

    Begriff der Wohnung; Arbeitsräume; Betriebsräume; Geschäftsräume ; Büroräume ;

    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Vollz (Ws) 28/12
    Gleiches gilt, wenn die Hauptentscheidung (§ 115 StVollzG) gar nicht angefochten wird, denn dann kann über die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nicht befunden werden (vgl. OLG Hamburg MDR 1984, 963; 1985, 256; OLG Stuttgart Justiz 2006, 15 m.w.N.).

    Insoweit wird er jedoch durch die strafvollzugsrechtliche Sonderregelung überlagert (ebenso OLG Hamburg MDR 1984, 963; 1985, 256; OLG Koblenz NStZ 1982, 48; OLG Stuttgart a.a.O.).

  • OLG Hamm, 18.05.2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04

    Justizvollzugssache; Streitwertfestsetzung; isolierte Festsetzung;

    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Vollz (Ws) 28/12
    Der vom Antragsteller zitierten abweichenden Rspr. des OLG Hamm (ZfStrVo 1990, 252 sowie Beschluss vom 18.05.2004 - 1 Vollz(Ws) 75/04) sowie des KG (u.a. Beschluss vom 30.03.2007 - 2 Ws 151/07 Vollz -) folgt der Senat nicht.
  • OLG Stuttgart, 29.09.2005 - 4 Ws 231/05

    Strafvollzugsrecht: Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Vollz (Ws) 28/12
    Gleiches gilt, wenn die Hauptentscheidung (§ 115 StVollzG) gar nicht angefochten wird, denn dann kann über die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nicht befunden werden (vgl. OLG Hamburg MDR 1984, 963; 1985, 256; OLG Stuttgart Justiz 2006, 15 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 06.03.2018 - 2 Ws 3/18

    Strafvollzug: Rechtbehelf gegen die Ablehnung einer länderübergreifenden

    Dass nach dieser Bestimmung die Strafvollstreckungskammer mit nur einem Richter besetzt ist, macht ihn nicht zum Einzelrichter im Sinne der genannten Bestimmungen des GKG (Senat, 2 Ws 32/17 Vollz v. 27.08.2017; 2 Ws 626, 627/14 Vollz v. 27.11.2014; OLG Stuttgart Justiz 2006, 15; OLG Rostock, I Vollz (Ws) 28/12 v. 12.11.2012, zit. n. juris Rn. 4, NStZ-RR 2013, 92; a.A. OLG Düsseldorf, 2 Ws 268/12 vom 07.08.2012, zit. n. juris Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2016 - 2 Ws 67/16

    Streitwertbeschwerde in Strafvollzugssachen: Statthaftigkeit; Kammerbesetzung bei

    Sie ist insbesondere unabhängig von der Hauptentscheidung - § 68 GKG enthält keine Beschränkung des Beschwerderechts - statthaft (Senat, Beschluss vom 25.11.2010 - 2 Ws 409/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.12.2009 - 3 Ws 436/09; KG Berlin, Beschluss vom 14.02.2014 - 2 Ws 27/14 Vollz -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, § 68 GKG Rn. 3; AK-Kamann/Spaniol, StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 121 Rn. 12; BeckOK, Strafvollzug Bund/Euler, StVollzG, § 121 Rn. 8; aA OLG Rostock NStZ-RR 2013, 92; OLG Stuttgart Die Justiz 2006, 15 [§ 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO i.V.m. § 121 Abs. 4 StVollzG ist anwendbar]; Arloth, StVollG, 3. Aufl. 2011, § 121 Rn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 2 Ws 451 - 453/12, 2 Ws 451/12, 2 Ws 452/12, 2 Ws 453/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39872
OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 2 Ws 451 - 453/12, 2 Ws 451/12, 2 Ws 452/12, 2 Ws 453/12 (https://dejure.org/2012,39872)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2012 - 2 Ws 451 - 453/12, 2 Ws 451/12, 2 Ws 452/12, 2 Ws 453/12 (https://dejure.org/2012,39872)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 2 Ws 451 - 453/12, 2 Ws 451/12, 2 Ws 452/12, 2 Ws 453/12 (https://dejure.org/2012,39872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erneute Anhörung im Verfahren über die Reststrafenaussetzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erneute Anhörung kann im Verfahren über Reststrafenaussetzung entbehrlich sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 92 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.08.2010 - 1 Ws 412/10

    Anhörung des Antragstellers vor der Entscheidung über die Aussetzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 2 Ws 451/12
    Der Verfahrensmangel der zu Unrecht unterbliebenen Anhörung steht einer eigenen Sachentscheidung des Senats entgegen (OLG Hamm B.v.03.08.2010 1 Ws 412/10 in juris) und führt deshalb zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer.
  • OLG Celle, 03.09.2018 - 2 Ws 329/18

    Absehen von der mündlichen Anhörung des Verurteilten wegen bereits kurz zuvor

    Von der mündlichen Anhörung wird über die im Gesetz genannten Ausnahmen hinaus nach der Rechtsprechung dann abgesehen werden können, wenn sich das entscheidende Gericht von dem Verurteilten bereits zuvor in nahem zeitlichen Zusammenhang einen persönlichen Eindruck hat bilden können, der bis zur erneuten Entscheidung über die Frage der Aussetzung der Restfreiheitsstrafe fortwirkt und keine Umstände gegeben sind, die seine Ergänzung oder Auffrischung notwendig machen könnten, so dass eine Beeinflussung der Entscheidung durch eine erneute mündliche Anhörung von vornherein ausgeschlossen erscheint und ihre Durchführung daher zur inhaltslosen Formalie würde (vgl. BGH, a. a. O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2012 - 2 Ws 451/12, 2 Ws 453/12, BeckRS 2012, 25373, beck-online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Juni 1995 - 1 Ws 455/95 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 1982 - 1 Ws 412/82 -, juris; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, StPO § 454 Rn. 29).
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