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   BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11   

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BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11 (https://dejure.org/2012,43845)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2012 - 2 BvR 166/11 (https://dejure.org/2012,43845)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 (https://dejure.org/2012,43845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 StVollzG; § 115 Abs. 3 StVollzG; § 116 StVollzG
    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplan; Fortschreibung; Rechtsbeschwerde; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Rechtsschutzinteresse; Rechtsschutzbedürfnis)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 9 Abs 3 S 1 JVollzG ND, § 9 Abs 3 S 2 JVollzG ND, §§ 109 ff StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Handhabung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für strafvollzugsrechtliche Rechtsbehelfe bzw an Erschwerungen des Rechtsschutzes - hier: ungerechtfertigte Rechtsschutzerschwerung durch fehlende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 9 Abs 3 S 1 JVollzG ND, § 9 Abs 3 S 2 JVollzG ND, §§ 109 ff StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Handhabung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für strafvollzugsrechtliche Rechtsbehelfe bzw an Erschwerungen des Rechtsschutzes - hier: ungerechtfertigte Rechtsschutzerschwerung durch fehlende ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Handhabung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für strafvollzugsrechtliche Rechtsbehelfe bzw an Erschwerungen des Rechtsschutzes - hier: ungerechtfertigte Rechtsschutzerschwerung durch fehlende ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 177
  • NStZ-RR 2013, 120
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 244/08

    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
    Dem stünden auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 244/08 - und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 - nicht entgegen.

    Im Verfahren 2 BvR 244/08 habe das Bundesverfassungsgericht es gerade offen gelassen, ob in Konstellationen wie der vorliegenden eine Verletzung der Rechtsschutzgarantie vorliege.

    Während die erstere Annahme umstritten ist (a.A. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 Vollz (Ws) 26-28/07 u.a. -, StraFo 2007, S. 390 ff.), entspricht die letztere der einhelligen obergerichtlichen Rechtsauffassung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 244/08 -, juris, m.w.N.; aus jüngerer Zeit OLG Hamm, Beschluss vom 3. März 2011 - 1 Vollz (Ws) 27/11 u.a. -, juris).

    Das Korrektiv, mit dem für solche Fallgruppen von Verfassungs wegen einem systematischen Wegfall der Rechtsschutzmöglichkeit für gewichtige Grundrechtseingriffe - sei es überhaupt oder für eine an sich vorgesehene zweite Instanz - entgegenzuwirken ist, nämlich die Anerkennung eines fortbestehenden Rechtsschutzinteresses bei typischerweise vor Rechtsschutzgewährung eintretender Erledigung (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 117, 71 ; zur Anwendbarkeit bei Erledigung einer Vollzugsplanfortschreibung BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 244/08 -, juris), kann infolgedessen nicht mehr greifen, weil der Zugang zur Rechtsbeschwerdeinstanz mit der dargestellten Doktrin ganz unabhängig von der Frage eines fortbestehenden Rechtsschutzinteresses schon auf einer früheren Ebene versperrt wird.

    (2) Bereits die Eröffnung einer solchen Einwirkungsmöglichkeit muss - unabhängig davon, ob im Einzelfall tatsächlich ein auf Verhinderung von Rechtsschutz gerichtetes Handeln der Justizvollzugsanstalt vorliegt - erhebliche Bedenken im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG wecken (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 244/08 -, juris, Rn. 10).

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
    Dem stünden auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 244/08 - und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 - nicht entgegen.

    Im Verfahren 2 BvR 729/08 sei lediglich festgestellt worden, dass im Fall einer Fortschreibung nach der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht unzulässig werde.

    Dem Vollzugsplan vom 31. März 2010 komme eine solche fortdauernde beeinträchtigende Wirkung nicht zu, denn ihm komme - anders als dem Vollzugsplan in dem Fall, der dem Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 - zugrunde gelegen habe - keinerlei Bedeutung für die Frage der Aussetzung des Strafrests zur Bewährung zu.

    Der Zulässigkeit der fristgemäß eingegangenen Verfassungsbeschwerde steht nicht entgegen, dass zwischenzeitlich eine Fortschreibung des Vollzugsplans erfolgt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris).

  • BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05

    Anspruch eines Häftlings auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt -

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
    Geht es um den Rechtsschutz in Strafvollzugssachen, so ist bei der Anwendung dieser Maßstäbe zu berücksichtigen, dass die Rechtsschutzsuchenden hier typischerweise nach Bildungsstand, materiellen Ressourcen und Kommunikationsmöglichkeiten für den Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung nicht gut gerüstet sind (vgl. BVerfGK 10, 509 ).

    Ob eine derartige Einwirkungsmöglichkeit einer Behörde auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen ihre eigenen Maßnahmen bereits ihrer Struktur nach die Grenze des rechtsstaatlich Hinnehmbaren - nicht zuletzt auch die Grenzen des Kafkaesken (vgl. BVerfGK 10, 509 ) - überschreitet, kann offenbleiben.

    (4) Auch wenn man annehmen wollte, dass hinreichend gewichtige Gründe eine derartige mit der gewählten Auslegung des einfachen Rechts verbundene Erschwerung des Rechtsschutzes rechtfertigen könnten, ist das Oberlandesgericht jedenfalls seiner Pflicht, zu prüfen, ob derartige gewichtige, seine Auslegung rechtfertigende Gründe hier vorliegen (vgl. BVerfGK 10, 509 ), nicht nachgekommen.

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
    Der rechtsuchende Bürger muss zudem erkennen können, welches Rechtsmittel für ihn in Betracht kommt und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ; BVerfGK 2, 213 ; 6, 72 ).

    Er darf nicht mit einem für ihn nicht übersehbaren "Annahmerisiko" und dessen Kostenfolgen belastet werden (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; BVerfGK 6, 72 ; 16, 362 ).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
    Der rechtsuchende Bürger muss zudem erkennen können, welches Rechtsmittel für ihn in Betracht kommt und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ; BVerfGK 2, 213 ; 6, 72 ).

    Er darf nicht mit einem für ihn nicht übersehbaren "Annahmerisiko" und dessen Kostenfolgen belastet werden (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; BVerfGK 6, 72 ; 16, 362 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ).

  • BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
    Auch gegen eine derartige Kostenentscheidung kann gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden, sofern damit nicht in kostenrechtlicher Einkleidung mittelbar Sachfragen zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellt werden, die nach dem Verfassungsprozessrecht einer inhaltlichen Prüfung gerade nicht mehr zugänglich sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 2309/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 -, juris, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 2309/09

    Nichteinhaltung der Einlegungsfrist für eine Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
    Auch gegen eine derartige Kostenentscheidung kann gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden, sofern damit nicht in kostenrechtlicher Einkleidung mittelbar Sachfragen zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellt werden, die nach dem Verfassungsprozessrecht einer inhaltlichen Prüfung gerade nicht mehr zugänglich sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 2309/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 -, juris, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 8 C 7.07

    Bruchteilsrestitution; Mittel des Unternehmens; Änderung der Kapitalstruktur;

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
    Die Rechtsauffassungen, aus deren Kombination sich die Erschwerung des Rechtsschutzes ergibt, im Lichte des Gewichts dieser Erschwerung zu überdenken, hätte umso näher gelegen, als sie keineswegs zwingend erscheinen (vgl. etwa zur Möglichkeit der Umstellung auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag auch noch in der Revisionsinstanz BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 8 C 7.07 -, LKV 2008, S. 411 ; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 -, juris, Rn. 13; zu der Frage, ob dem in strafvollzuglichen Angelegenheiten die systematische Stellung des § 115 Abs. 3 StVollzG entgegensteht, OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 1977 - 1 Vollz (Ws) 37/77 -, juris).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08

    Restitution; öffentliche Restitution; Grundstücksrestitution;

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
    Die Rechtsauffassungen, aus deren Kombination sich die Erschwerung des Rechtsschutzes ergibt, im Lichte des Gewichts dieser Erschwerung zu überdenken, hätte umso näher gelegen, als sie keineswegs zwingend erscheinen (vgl. etwa zur Möglichkeit der Umstellung auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag auch noch in der Revisionsinstanz BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 8 C 7.07 -, LKV 2008, S. 411 ; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 -, juris, Rn. 13; zu der Frage, ob dem in strafvollzuglichen Angelegenheiten die systematische Stellung des § 115 Abs. 3 StVollzG entgegensteht, OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 1977 - 1 Vollz (Ws) 37/77 -, juris).
  • OLG München, 18.11.1985 - 1 Ws 876/85
  • OLG Hamm, 27.12.1977 - 1 Vollz (Ws) 37/77
  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2298/09

    Keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs oder des Erfordernisses der

  • OLG Hamm, 03.03.2011 - 1 Vollz (Ws) 27/11

    Rechtsschutzbedürfnis für Rechtsbeschwerde im Strafvollzug; Verlegung des

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Der rechtsuchende Bürger muss erkennen können, welches Rechtsmittel für ihn in Betracht kommt und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ; BVerfGK 2, 213 ; 6, 72 ; 20, 177 ).

    Er darf nicht mit einem für ihn nicht übersehbaren "Annahmerisiko' und dessen Kostenfolgen belastet werden (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; BVerfGK 6, 72 ; 16, 362 ; 20, 177 ).

    Nur wenn solche hinreichend gewichtigen Gründe vorliegen, kann die Erschwerung dem Rechtsschutzsuchenden zumutbar sein (BVerfGK 20, 177 ).

  • BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12

    Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Nur wenn solche hinreichend gewichtigen Gründe vorliegen, kann die Erschwerung dem Rechtsschutzsuchenden zumutbar sein (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120 ).

    Bei der Auslegung der (auch) für den Rechtsschutz von Gefangenen geltenden Verfahrensvorschriften ist im Gegenteil zu berücksichtigen, dass diese typischerweise nach Bildungsstand, materiellen Ressourcen und Kommunikationsmöglichkeiten für den Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung nicht gut gerüstet sind (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120 ).

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 1541/13

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an

    bb) Fraglich ist auch, ob das Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 17. Juni 2013 mit der Auslegung des Antrags des Beschwerdeführers als Anhörungsrüge dem verfassungsrechtlichen Gebot zweckentsprechender Auslegung von Anträgen (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 7, 403 ; 18, 152 ) entsprochen hat, dem bei der Auslegung von Anträgen nicht anwaltlich vertretener Gefangener angesichts deren besonderer Schwierigkeiten im Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120) besondere Bedeutung zukommt.
  • BVerfG, 15.09.2014 - 2 BvR 2192/13

    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme trotz Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Diesem Gebot kommt gerade bei der Auslegung von Anträgen nicht anwaltlich vertretener Gefangener, die typischerweise für den Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung schlecht gerüstet sind (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120), besondere Bedeutung zu.
  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21

    Recht auf effektiven Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplanfortschreibung;

    Diese Maßstäbe gelten auch mit Blick auf die Erstellung und Fortschreibung eines Vollzugsplans (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2006, - 2 BvR 1383/03 -, Rn. 12 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, juris, Rn. 15 ff.).
  • OLG Celle, 28.02.2013 - 1 Ws 553/10

    Möglichkeit einer Erledigung der Hauptsache bei Fortschreibung eines

    Auf die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde des Antragstellers hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 19. Dezember 2012 (2 BvR 166/11) den Senatsbeschluss wegen Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgehoben und die Sache an den Senat zu erneuter Entscheidung zurückverwiesen.
  • OLG Brandenburg, 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13

    Rechtsbehelf im Strafvollzugsverfahren: Bezugnahme der - ablehnenden -

    Für das weitere Verfahren ist darauf hinzuweisen, dass die Strafvollstreckungskammer im Falle einer zwischenzeitlichen Fortschreibung der Vollzugsplanung die Voraussetzungen von § 115 Abs. 3 StVollzG wird prüfen müssen (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11, zit. nach Juris).
  • BVerfG, 08.04.2014 - 2 BvR 1800/13

    Arbeitspflicht eines sehbehinderten Strafgefangenen (belastende Wirkung der

    Diesem Gebot kommt bei der Auslegung von Anträgen nicht anwaltlich vertretener Gefangener angesichts deren besonderer Schwierigkeiten im Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120 , und vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

    Diesem Gebot kommt bei der Auslegung von Anträgen nicht anwaltlich vertretener Gefangener angesichts deren besonderer Schwierigkeiten im Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120 , und vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 13.03.2014 - 2 Ws 374/13

    Strafvollzug: Erledigung des gegen die Fortschreibung des Vollzugsplans

    Hierfür ist ihm, jedenfalls dann, wenn es um Vollzugslockerungen und damit um sein verfassungsrechtlich geschütztes Resozialisierungsinteresse aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geht, das erforderliche Feststellungsinteresse zuzubilligen (BVerfG 2 BvR 166/11 v. 19.12.2012 - juris Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13

    Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug - hier: Kostenentscheidung

  • BayObLG, 26.03.2021 - 203 StObWs 12/21

    Vollzugsplan - vollzugsöffnende Maßnahmen

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ws 124/18

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen bei lebenslanger

  • OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15

    Strafvollzug in Thüringen: Anfechtung des zwischenzeitlich fortgeschriebenen

  • OLG Koblenz, 06.03.2017 - 2 Ws 731/15

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Nichtgewährung von Vollzugslockerungen in der

  • OLG Koblenz, 23.03.2017 - 2 Ws 648/16

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Rheinland-Pfalz:

  • LG Berlin, 16.10.2018 - 593 StVK 21/17

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung zu einer Maßnahme im

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