Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.11.2013

Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2014 - 4 StR 506/13   

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https://dejure.org/2014,2968
BGH, 13.02.2014 - 4 StR 506/13 (https://dejure.org/2014,2968)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2014 - 4 StR 506/13 (https://dejure.org/2014,2968)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 4 StR 506/13 (https://dejure.org/2014,2968)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB, § 223 Abs 2 StGB
    Versuch einer Körperverletzung: Beendigung des Versuchs bei Aufgabe der weiteren Tatausführung

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch der Körperverletzung durch schlichte Aufgabe der weiteren Tatausführung

  • rewis.io

    Versuch einer Körperverletzung: Beendigung des Versuchs bei Aufgabe der weiteren Tatausführung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Rücktritt vom unbeendeten Versuch der Körperverletzung durch schlichte Aufgabe der weiteren Tatausführung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch der Körperverletzung durch schlichte Aufgabe der weiteren Tatausführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 105
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

    Auszug aus BGH, 13.02.2014 - 4 StR 506/13
    Der Körperverletzungsversuch war entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts durch das Eingreifen der beiden Nebenkläger aus Sicht des Angeklagten nicht fehlgeschlagen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 f. mwN), weil dem Angeklagten zur weiteren Verwirklichung seines Vorhabens, auch C. zu verletzen, das mitgeführte und anschließend verwendete Messer zur Verfügung stand und er noch im Zeitpunkt der Aufgabe der Tatausführung in der Lage war, das Messer gegen C. zum Einsatz zu bringen.
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 13.02.2014 - 4 StR 506/13
    Da das Verfahren sich nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten richtet und keinen die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründenden Vorwurf mehr zum Gegenstand hat, verweist der Senat die Sache gemäß § 354 Abs. 2 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88, BGHSt 35, 267).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2013 - 3 StR 325/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43021
BGH, 20.11.2013 - 3 StR 325/13 (https://dejure.org/2013,43021)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2013 - 3 StR 325/13 (https://dejure.org/2013,43021)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13 (https://dejure.org/2013,43021)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StGB
    Rechtsfehlerhafte unterlassene Prüfung des Rücktritts vom Versuch (unbeendeter Versuch; Freiwilligkeit; Fehlschlag; außertatbestandliches Ziel)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 224 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch der gefährlichen Körperverletzung (hier: Körperverletzung durch Stichbewegungen mit einem Messer gegenüber dem Opfer)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch der gefährlichen Körperverletzung (hier: Körperverletzung durch Stichbewegungen mit einem Messer gegenüber dem Opfer)

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1
    Rücktritt vom unbeendeten Versuch der gefährlichen Körperverletzung (hier: Körperverletzung durch Stichbewegungen mit einem Messer gegenüber dem Opfer)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 202
  • NStZ-RR 2014, 105
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 367/12

    Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung (kein Fehlschlag bei

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 3 StR 325/13
    Dass der Angeklagte sein mit den Messerstichen verfolgtes außertatbestandliches Ziel, sich aus dem Griff des Zeugen zu lösen, nach dem vierten Stich erreicht hatte, schließt letztlich ebenso einen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 3 StR 325/13
    Dass der Angeklagte sein mit den Messerstichen verfolgtes außertatbestandliches Ziel, sich aus dem Griff des Zeugen zu lösen, nach dem vierten Stich erreicht hatte, schließt letztlich ebenso einen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).
  • BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: Definition, Anforderungen an die Feststellungen;

    Das Landgericht hat die nach Lage der Dinge nicht fern liegende Möglichkeit eines unbeendeten Versuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ-RR 2014, 105) zwar hypothetisch erörtert.

    Allerdings schließt der Umstand, dass ein Täter sein außertatbestandliches Handlungsziel erreicht hat, einen (freiwilligen) Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105, und vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ-RR 2014, 105).

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 120/22

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; außertatbestandliches Handlungsziel;

    Die "außertatbestandliche Zielerreichung" und damit verbundene vom Täter erkannte Nutzlosigkeit der Tatfortsetzung führt weder zur Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs noch wird dadurch die Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; s. ferner BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 6 StR 431/21, StV 2022, 292 Rn. 8; vom 26. Juni 2019 - 2 StR 110/19, NStZ-RR 2019, 271; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 134/14, NStZ 2014, 450; vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 24 Rn. 9 ff.; MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 4. Aufl., § 24 Rn. 85 f.).
  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Eine Erhöhung des Entdeckungsrisikos rechtfertigt aber für sich genommen weder die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs, noch steht sie grundsätzlich einer Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB entgegen, da ein Täter in der Zeit bis zum Eintreffen von feststellungsbereiten Dritten grundsätzlich noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, StV 2018, 715 f. und vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ-RR 2014, 105; zu einer beträchtlichen Risikoerhöhung: BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, 169; Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, 266 und vom 13. Juni 2006 - 4 StR 67/06, NStZ 2006, 685).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 29/23

    Tätige Reue nach § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 314a Abs. 3 Nr. 2 StGB

    Das Risiko kann darin liegen, dass der Täter glaubt, durch die weitere Tatausführung Gefahr zu laufen, "geschnappt zu werden" (BGH, Urt. v. 01.09.1992 - 1 StR 484/92, NStZ 1993, 76) bzw. seine Flucht zu vereiteln (BGH, Beschl. v. 20.11.2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202).
  • BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23

    Strafbefreiender Rücktritt eines Täters durch freiwillige Aufgabe der Ausführung

    Die "außertatbestandliche Zielerreichung" und die damit verbundene, vom Täter erkannte Nutzlosigkeit der Tatfortsetzung führt weder zur Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs noch wird dadurch die Freiwilligkeit eines Rücktritts ausgeschlossen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 120/22, juris Rn. 18; vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 230 ff.).
  • BGH, 28.01.2015 - 4 StR 574/14

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Wahrnehmung von Tathindernissen durch

    Zwar kann das befürchtete alsbaldige Eintreffen der Polizei bei einem - wie ersichtlich hier - unbeendeten Versuch die Freiwilligkeit des Rücktritts ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, 400; Beschlüsse vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172).
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