Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.02.2014

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   BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13   

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https://dejure.org/2013,37244
BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13 (https://dejure.org/2013,37244)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - 2 StR 64/13 (https://dejure.org/2013,37244)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 64/13 (https://dejure.org/2013,37244)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 306a Abs. 2 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
    Schwere Brandstiftung (konkrete Gesundheitsgefahr für einen Menschen); Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines einzigen Versuches bei mehrfachem Ansetzen: einheitlicher Lebensvorgang; Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters im Urteil; Fehlschlag)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306a Abs 2 StGB
    Schwere Brandstiftung: Anforderungen an die Annahme einer konkreten Gesundheitsgefährdung

  • Wolters Kluwer

    Gefahr einer Gesundheitsbeschädigung eines Zeugen als Voraussetzung des konkreten Gefährdungsdelikts i.R.e. Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung

  • rewis.io

    Schwere Brandstiftung: Anforderungen an die Annahme einer konkreten Gesundheitsgefährdung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1; StGB § 306a Abs. 2
    Gefahr einer Gesundheitsbeschädigung eines Zeugen als Voraussetzung des konkreten Gefährdungsdelikts i.R.e. Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de

    Schwere Brandstiftung: Anforderungen an die Annahme einer konkreten Gesundheitsgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuchte besonders schwere Brandstiftung und Rücktritt vom mehraktigen Betrugsversuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 111
  • StV 2014, 483
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13
    Liegt - wie hier vom Landgericht angenommen - eine Zäsur vor, müssen zudem die Vorstellungen des Angeklagten jeweils nach der (vorläufig) letzten Ausführungshandlung dargetan werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274).

    Lässt sich - wie hier - den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten nicht (hinreichend) entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12 Rn. 5 juris).

  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13
    Nach dem Vorstellungsbild des Täters bestimmt sich indes nicht nur die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch (vgl. nur Fischer aaO § 24 Rn. 14 mwN); die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung ist auch für die Frage entscheidend, ob ein Versuch fehlgeschlagen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 f. mwN).
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13
    Dabei ist ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Versuchshandlungen erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, insoweit in NJW 2013, 3383 nicht abgedruckt; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, NJW 1996, 936, 937; Urteil vom 1. März 1994 - 1 StR 33/94, BGHSt 40, 75, 77; Fischer aaO § 24 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 441/08

    Schwere Brandstiftung (konkrete Gefahr für die Gesundheit eines Menschen;

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13
    Zur Annahme einer konkreten Gesundheitsgefährdung in diesem Sinne reicht es noch nicht aus, dass sich Menschen in enger räumlicher Nähe zur Gefahrenquelle befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, BGHR StGB § 306a Abs. 2 Gesundheitsschädigung 2; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 306a Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 411/12

    Unzureichende Feststellungen zum möglichen strafbefreienden Rücktritt vom

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13
    Lässt sich - wie hier - den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten nicht (hinreichend) entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12 Rn. 5 juris).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13
    Dabei ist ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Versuchshandlungen erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, insoweit in NJW 2013, 3383 nicht abgedruckt; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, NJW 1996, 936, 937; Urteil vom 1. März 1994 - 1 StR 33/94, BGHSt 40, 75, 77; Fischer aaO § 24 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13
    aa) Den Urteilsgründen ist schon nicht zu entnehmen, warum die vom Landgericht als selbständig bewerteten Betrugsversuche nicht die Annahme eines einzigen Versuchs rechtfertigen, da der Angeklagte seinen ursprünglichen Tatplan, unberechtigt Versicherungsleistungen geltend zu machen, weiter verfolgt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NStZ-RR 1999, 110).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13
    Dabei ist ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Versuchshandlungen erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, insoweit in NJW 2013, 3383 nicht abgedruckt; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, NJW 1996, 936, 937; Urteil vom 1. März 1994 - 1 StR 33/94, BGHSt 40, 75, 77; Fischer aaO § 24 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13
    Schließlich ist das Vorstellungsbild des Täters gegebenenfalls auch für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, 169 mwN).
  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    Voraussetzung für die Annahme einer konkreten Gefahr einer Gesundheitsbeschädigung (entsprechend den Maßstäben des § 223 Abs. 1 StGB) ist der Eintritt einer kritischen Situation, in der es praktisch nur noch vom Zufall abhängt, ob sich die Gefahr realisiert (BGH, Beschluss vom 26.10.2011 -Az. 2 StR 287/11 - Rn. 9 m.w.N., juris = NStR-RR 2012, 309; BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - Az. 2 StR 64/13 - Rn. 8 m.w.N., juris = NStR-RR 2014, 111).
  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 8/19

    Einschleusen von Ausländern (Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung:

    Für eine konkrete Gefahr ist erforderlich, dass die Sicherheit des Geschleusten nach objektivnachträglicher Prognose so stark beeinträchtigt ist, dass das Eintreten oder Ausbleiben einer schweren Gesundheitsschädigung nur noch vom Zufall abhängt (vgl. zu § 306a StGB BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 64/13 Rn. 8; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 306a Rn. 10).
  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

    Den bisherigen Feststellungen ist bereits das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont), wonach sich u.a. auch die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 64/13, NStZ-RR 2014, 111, jeweils mwN), nicht ausreichend konkret zu entnehmen; soweit den bisherigen Feststellungen zu entnehmen sein könnte (UA S. 28), der Angeklagte sei davon ausgegangen, die Geschädigte lebensgefährlich verletzt zu haben, wäre dieses im Übrigen nicht ausreichend belegt.
  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz); Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft);

    Den bisherigen Feststellungen ist bereits das Vorstellungsbild der Angeklagten nach Abschluss der letzten vorgenommenen Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont), wonach sich u.a. auch die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 64/13, NStZ-RR 2014, 111, jeweils mwN), nicht ausreichend konkret zu entnehmen.
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 537/15

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Rücktritt: Rücktrittshorizont); Totschlag

    Den Feststellungen ist bereits das Vorstellungsbild des Angeklagten nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont), wonach sich u.a. auch die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 64/13, NStZ-RR 2014, 111, jeweils mwN), nicht ausreichend konkret zu entnehmen; die bisherigen Feststellungen belegen noch nicht einmal, dass der Angeklagte davon ausgegangen ist, den Geschädigten lebensgefährlich verletzt zu haben.
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 503/14

    Fehlerhafte Gesamtstrafe

    Die Höhe der Einzelstrafen ist jedoch im Urteil anzugeben, um dem Senat die Nachprüfung der rechtsfehlerfreien Bemessung der Gesamtstrafe zu ermöglichen (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 64/13, Rn. 14).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2014 - 3 StR 447/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2007
BGH, 04.02.2014 - 3 StR 447/13 (https://dejure.org/2014,2007)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2014 - 3 StR 447/13 (https://dejure.org/2014,2007)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 3 StR 447/13 (https://dejure.org/2014,2007)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 27 StGB, § 52 Abs 1 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Drogenkuriertätigkeit als Beihilfe; Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Täterschaft eines Drogenkuriers

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Drogenkuriertätigkeit als Beihilfe; Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 52 Abs. 2 S. 1; BtMG § 29a Abs. 1
    Täterschaft eines Drogenkuriers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 111
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 87/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 447/13
    Erschöpft sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst dann keine Täterschaft vor, wenn Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (Senat NStZ 2006, 454 f.; NStZ-RR 2012, 120; StV 2012, 287; BGH NStZ-RR 2012, 375 f.; BGH NStZ-RR 2013, 549).

    Erheblich strafschärfend hat das Landgericht die Menge des von dem Angeklagten in Besitz genommenen Cannabisharzes gewertet, die den zulässigen Grenzwert um das 4366fache überschritt (UA S. 8; Senat NStZ 2006, 454 f.).

  • BGH, 22.12.2011 - 3 StR 371/11

    Handeltreiben und Einfuhr von Betäubungsmitteln: Abgrenzung zwischen Beihilfe und

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 447/13
    Erschöpft sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst dann keine Täterschaft vor, wenn Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (Senat NStZ 2006, 454 f.; NStZ-RR 2012, 120; StV 2012, 287; BGH NStZ-RR 2012, 375 f.; BGH NStZ-RR 2013, 549).

    Eine andere Bewertung kommt nur in Betracht, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (Senat NStZ-RR 2012, 120; StV 2012, 287; BGH NStZ-RR 2012, 375 f.; BGH NStZ-RR 2013, 549).

  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 447/13
    Erschöpft sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst dann keine Täterschaft vor, wenn Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (Senat NStZ 2006, 454 f.; NStZ-RR 2012, 120; StV 2012, 287; BGH NStZ-RR 2012, 375 f.; BGH NStZ-RR 2013, 549).

    Eine andere Bewertung kommt nur in Betracht, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (Senat NStZ-RR 2012, 120; StV 2012, 287; BGH NStZ-RR 2012, 375 f.; BGH NStZ-RR 2013, 549).

  • BGH, 04.07.2007 - 2 StR 267/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 447/13
    Obwohl die Strafkammer von einem täterschaftlichen Handeltreiben des Angeklagten ausgegangen ist, hat sie dessen untergeordnete Rolle bei dem Rauschgiftgeschäft ausdrücklich strafmildernd berücksichtigt (UA S. 8; BGH NStZ-RR 2007, 320).
  • BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 447/13
    Mit dem Wegfall der Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge lebt der gleichfalls verwirklichte Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gem. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG wieder auf, da Beihilfe zum Handeltreiben von Betäubungsmitteln mit täterschaftlichem Besitz derselben zueinander in Tateinheit gem. § 52 StGB stehen (Senat NStZ 2009, 58; BGH StraFo 2013, 439; NStZ 2013, 549 f.).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19

    Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge:

    Erschöpft sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (Senatsbeschlüsse vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14; vom 3. Juli 2014 - 4 StR 240/14 und vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13, NStZ-RR 2014, 111 jeweils mwN).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 297/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Beschränkt sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers auf den bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm faktische Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (Senat, Beschluss vom 12. August 2014, 4 StR 174/14; Beschluss vom 3. Juli 2014, 4 StR 240/14; Beschluss vom 22. August 2012, 4 StR 272/12; BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014, 3 StR 447/13; Beschluss vom 30. August 2011, 3 StR 270/11; Urteil vom 28. Februar 2007, 2 StR 516/06).

    Mit dem Wegfall der Verurteilung wegen täterschaftlichen unerlaubten Handeltreibens in nicht geringer Menge lebt der gleichfalls verwirklichte Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wieder auf (Senat, Beschluss vom 25. Mai 2016, 4 StR 247/16; BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014, 3 StR 447/13).

  • BGH, 12.08.2014 - 4 StR 174/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft: Beteiligung eines

    Erschöpft sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (Senatsbeschlüsse vom 3. Juli 2014 - 4 StR 240/14 und vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13, NStZ-RR 2014, 111 jeweils mwN).
  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 240/14

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    a) Erschöpft sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm, wie im vorliegenden Fall festgestellt, Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13, NStZ-RR 2014, 111, jeweils mwN).

    a) Mit dem Wegfall der Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Fall II. 2. a der Urteilsgründe lebt der gleichfalls verwirklichte Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG wieder auf, da Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln mit täterschaftlichem Besitz derselben gemäß § 52 StGB in Tateinheit steht (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 aaO).

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 211/20

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit mit

    Tateinheit zwischen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz der Betäubungsmittel besteht dann, wenn der Besitz derselben dem Handeltreiben dient (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 170/16 Rn. 6 und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13 Rn. 1 mwN; BeckOK BtMG/Becker, 8. Ed., § 29 BtMG Rn. 142).
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 170/16

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht (unerlaubtes

    Mit dem Wegfall der Verurteilung wegen täterschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge lebt der gleichfalls verwirklichte Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG wieder auf, da Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und täterschaftlicher Besitz derselben zueinander in Tateinheit im Sinne von § 52 StGB stehen (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13, NStZ-RR 2014, 111 mwN).
  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

    Auch die Transporttätigkeit des Drogenkuriers stellt oft nur eine Beihilfehandlung dar (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13, juris-Tz. 1).
  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 409/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme;

    Insbesondere liegt kein Fall vor, in dem das Tatgericht die untergeordnete Rolle des Angeklagten bei dem Rauschgiftgeschäft ausdrücklich strafmildernd berücksichtigt hat (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13, NStZ-RR 2014, 111 und vom 4. Juli 2007 - 2 StR 267/07, NStZ-RR 2007, 320).
  • BGH, 13.10.2020 - 1 StR 291/20

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Soweit die Angeklagte S. in der Revisionsbegründung beanstandet, dass die Strafkammer zu ihren Lasten eine Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angenommen hat, ohne zu bedenken, dass eine Strafbarkeit wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Betracht gekommen wäre, beschwert sie dies nicht, da der sich aus § 29a Abs. 1 BtMG ergebende Strafrahmen, aus dem dann hätte zugemessen werden müssen, wegen des Wegfalls des vertypten Strafmilderungsgrunds des § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB unter Beachtung des § 52 Abs. 2 StGB die schwerere Strafandrohung enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13 mwN).
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