Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.01.2014 - III-5 RVs 134/13   

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OLG Hamm, 09.01.2014 - III-5 RVs 134/13 (https://dejure.org/2014,561)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2014 - III-5 RVs 134/13 (https://dejure.org/2014,561)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - III-5 RVs 134/13 (https://dejure.org/2014,561)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fesselung des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei der Anordnung der Fesselung des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • RA Kotz

    Fesselung des Angeklagten - Befangenheit?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 176; StPO § 231 Abs. 1 Satz 2
    Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei der Anordnung der Fesselung des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gefesselt, oder: Der "brodelnde Vulkan”

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anordnung zur Fesselung des Angeklagten muss sich in den Grenzen pflichtgemäßen Ermessens halten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 15.02.2006 - 1 Ws 25/06
    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13
    Für die Beurteilung des Befangenheitsgesuchs kann dahingestellt bleiben, ob sich die zu Beginn der Berufungshauptverhandlung am 06. September 2013 getroffene Anordnung zur Fesselung des Angeklagten - wie vom Landgericht angenommen - als sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden nach § 176 GVG darstellt (vgl. hierzu Keller, NStZ 2001, 233, 234) oder aber als Maßnahme der äußeren Verhandlungsleitung nach § 231 Abs. 1 Satz 2 StPO einzuordnen ist (vgl. insoweit BGH, NJW 1957, 271; OLG Dresden, NStZ 2007, 479).

    des Angeklagten gestützt hätte (vgl. hierzu OLG Dresden, NStZ 2007, 479).

  • OLG Celle, 19.10.2011 - 1 Ausl 31/11

    Anwendbarkeit des § 119 StPO bei Prüfung der Zulässigkeit für Beschränkungen in

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13
    Da es sich bei der Fesselung um den stärksten Eingriff in die Bewegungsfreiheit eines Betroffenen und zugleich um einen Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. August 2011 - 2 BvR 1739/10 - OLG Celle, NStZ 2012, 649, 650; OLG Hamm, NStZ-RR 2011, 291), kommt eine solche Fesselung nur in Betracht, wenn konkrete Tatsachen einen Fesselungsgrund begründen und die mit der Fesselung beabsichtigten Zwecke nicht auf weniger einschneidende Art und Weise erreicht werden können (vgl. BVerfG, a.a.O.; OLG Celle, a.a.O.).

    Derartige konkrete, eine Fesselung rechtfertigende Tatsachen können zwar nicht allein aus dem Bestehen von Fluchtgefahr als Haftgrund im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO hergeleitet werden, wohl aber aus Auffälligkeiten des Verfolgten im Vollzug, soweit diese durch Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, Fluchtversuche oder Suizidabsichten gekennzeichnet sind (so auch OLG Celle, NStZ 2012, 649, 650).

  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit oder Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGHSt 21, 334, 341; 24, 336, 338; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 24 Rdnr. 8).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit oder Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGHSt 21, 334, 341; 24, 336, 338; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 24 Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 1 Vollz (Ws) 216/11

    Feststellungsinteresse bei Fesselung; erhöhte Fluchtgefahr i.S.v. § 88 Abs. 1

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13
    Da es sich bei der Fesselung um den stärksten Eingriff in die Bewegungsfreiheit eines Betroffenen und zugleich um einen Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. August 2011 - 2 BvR 1739/10 - OLG Celle, NStZ 2012, 649, 650; OLG Hamm, NStZ-RR 2011, 291), kommt eine solche Fesselung nur in Betracht, wenn konkrete Tatsachen einen Fesselungsgrund begründen und die mit der Fesselung beabsichtigten Zwecke nicht auf weniger einschneidende Art und Weise erreicht werden können (vgl. BVerfG, a.a.O.; OLG Celle, a.a.O.).
  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13
    Da es sich bei der Fesselung um den stärksten Eingriff in die Bewegungsfreiheit eines Betroffenen und zugleich um einen Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. August 2011 - 2 BvR 1739/10 - OLG Celle, NStZ 2012, 649, 650; OLG Hamm, NStZ-RR 2011, 291), kommt eine solche Fesselung nur in Betracht, wenn konkrete Tatsachen einen Fesselungsgrund begründen und die mit der Fesselung beabsichtigten Zwecke nicht auf weniger einschneidende Art und Weise erreicht werden können (vgl. BVerfG, a.a.O.; OLG Celle, a.a.O.).
  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13
    Maßgeblich sind insoweit der Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten und die Vorstellungen, die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozessbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (vgl. BGH, StV 2012, 449).
  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56

    Anfechtbarkeit der Anordnung des Vorsitzenden betreffend die Aufrechterhaltung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13
    Für die Beurteilung des Befangenheitsgesuchs kann dahingestellt bleiben, ob sich die zu Beginn der Berufungshauptverhandlung am 06. September 2013 getroffene Anordnung zur Fesselung des Angeklagten - wie vom Landgericht angenommen - als sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden nach § 176 GVG darstellt (vgl. hierzu Keller, NStZ 2001, 233, 234) oder aber als Maßnahme der äußeren Verhandlungsleitung nach § 231 Abs. 1 Satz 2 StPO einzuordnen ist (vgl. insoweit BGH, NJW 1957, 271; OLG Dresden, NStZ 2007, 479).
  • BFH, 10.08.2023 - X B 136/22

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei rechtswidriger Fesselungsanordnung

    (c) Solche konkreten, eine Fesselung rechtfertigenden Tatsachen können sich im Fall eines Inhaftierten insbesondere aus Auffälligkeiten im Vollzug ergeben, wenn etwa der Betreffende gegen Personen oder Sachen gewalttätig geworden ist oder Fluchtversuche unternommen hat oder wenn Suizidabsichten erkennbar sind (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2019 - 1 Ws (s) 213/19, Strafverteidiger Forum 2020, 203, unter II.2.; OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2014 - 5 RVs 134/13, unter II.1.a).

    Deshalb ist dem Vorsitzenden bei der Entscheidung, ob hinreichender Anlass für eine sitzungspolizeiliche Maßnahme in Form einer Fesselung besteht, ein Ermessensspielraum einzuräumen (Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2014 - 1 VB 39/14, unter III.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2019 - 1 Ws (s) 213/19, Strafverteidiger Forum 2020, 203, unter II.2.; OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2014 - 5 RVs 134/13, unter II.1.a).

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2016 - 1 Ws 28/16

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Beschwerde des Angeklagten gegen

    b) Zwar kann eine Fesselungsanordnung durch den Vorsitzenden nicht nur auf § 176 GVG, sondern auch auf § 231 Abs. 1 Satz 2 StPO gestützt werden (vgl. BGH NJW 1957, 271; OLG Dresden NStZ 2007, 479 f. - juris Rn. 1, 3; Senatsbeschluss vom 9. Januar 2012 - 1 Ws 11/12, 1 Ws 14/12 - OLG Hamm, Beschl. v. 09.01.2014 - III-5 RVs 134/13, juris Rn. 7; Löwe-Rosenberg/Becker, a. a. O., § 231 Rn. 3; KK-Gmel, a. a. O., § 231 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 231 Rn. 2) mit der Folge, dass sie dann nach § 304 Abs. 1 StPO mit der Beschwerde anfechtbar ist (vgl. OLG Dresden, a. a. O.; vorgenannter Senatsbeschluss; Löwe-Rosenberg/Becker, a. a. O., § 231 Rn. 41; KK-Gmel, a. a. O., § 231 Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 231 Rn. 24).
  • StGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 1 VB 39/14
    Ob sie außerdem als Maßnahme der äußeren Verhandlungsleitung gemäß § 231 Abs. 1 Satz 2 StPO hätte angeordnet werden können, kann dahinstehen, weil sich die nachstehend dargestellten Anforderungen an diese Maßnahme in beiden Fällen nicht unterscheiden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9.1.2014 - 5 RVs 134/13 -, Juris Rn. 7 m.w.N.).

    Da eine Fesselungsanordnung erheblich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3.8.2011 - 2 BvR 1739/10 -, Juris Rn. 23; Schultheis, in: Hannich , Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 119 Rn. 45), darf sie nur dann angeordnet werden, wenn die Gefahr, die durch die Fesselung abgewendet werden soll, mit konkreten Anhaltspunkten belegt wird und die mit der Fesselung beabsichtigten Zwecke nicht auf weniger einschneidende Art und Weise erreicht werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9.1.2014 - 5 RVs 134/13 -, Juris Rn. 8 m.w.N.).

  • LG Kleve, 07.12.2015 - 182 StVK 1/15

    Fesselung, Untergebrachter, Vorführung zum Anhörungsterminen

    Zudem greift § 22 MRVG NRW, der unter anderem zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei einer erheblichen Gefährdung die Möglichkeit der Anwendung unmittelbaren Zwangs vorsieht, wozu auch die Fesselung gehört (vgl. § 58 Abs. 1 bis 3 PolG NRW) als Rechtsgrundlage ein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.04.2ß015 - III 2 Ws 137-138/15; zu § 176 GVG und § 231 StPO als Rechtsgrundlage für die Fesselungsanordnung durch den Vorsitzenden vgl. 5. Strafsenat des OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2014 - 5 RVs 134/13; zur "obergerichtlich hinreichend geklärten" Fesselung bei Vorführung von Strafgefangenen vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 10.10.2014 - 20 Ws 229/14).
  • OLG Naumburg, 24.06.2019 - 1 Ws (s) 213/19

    Strafverfahren: Fesselung des Angeklagten während der Hauptverhandlung

    Derartige konkrete, eine Fesselung rechtfertigende Tatsachen können zwar nicht allein aus dem Bestehen von Fluchtgefahr als Haftgrund im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO hergeleitet werden, wohl aber aus Auffälligkeiten des Verfolgten im Vollzug, soweit diese durch Fluchtversuche oder Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen gekennzeichnet sind (OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2014, 5 RVs 134/13, zitiert nach juris, Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.01.2014 - III-1 Ws 430/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,253
OLG Düsseldorf, 07.01.2014 - III-1 Ws 430/13 (https://dejure.org/2014,253)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2014 - III-1 Ws 430/13 (https://dejure.org/2014,253)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - III-1 Ws 430/13 (https://dejure.org/2014,253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 114
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1592
OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13 (https://dejure.org/2014,1592)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.2014 - 2 Ws 609/13 (https://dejure.org/2014,1592)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 2 Ws 609/13 (https://dejure.org/2014,1592)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 111b Abs 2 StPO, § 111b Abs 3 StPO, § 111d StPO, § 310 Abs 1 Nr 3 StPO
    Aufrechterhaltung des dinglichen Arrests in Strafsachen: Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Aufhebung einer Arrestanordnung nach zweijährigem Stillstand des Ermittlungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufhebung einer Arrestanordnung nach zweijährigem Stillstand des Ermittlungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06

    Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Liegen dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen für den später anzuordnenden Verfall vor, gelten die gesetzlichen Fristen des § 111b Abs. 3 StPO zwar nicht (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5; OLG Köln StV 2004, 121, 122; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 111b Rn. 8).

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OLG Köln StV 2004, 121 f. und 413 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 -, juris; Meyer-Goßner a.a.O.).

    Durch den langen Zeitraum völligen Verfahrensstillstands unterscheidet sich der Fall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - (juris) zugrunde lag.

  • OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03

    Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Liegen dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen für den später anzuordnenden Verfall vor, gelten die gesetzlichen Fristen des § 111b Abs. 3 StPO zwar nicht (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5; OLG Köln StV 2004, 121, 122; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 111b Rn. 8).

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OLG Köln StV 2004, 121 f. und 413 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 -, juris; Meyer-Goßner a.a.O.).

    Wenn die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen auch hinter dem zurückbleiben, was bei der Inhaftierung zu gelten hat (OLG Köln StV 2004, 121, 122), so ergibt sich daraus aber doch, dass der rechtskräftige Verfahrensabschluss nicht durch Umstände in der Sphäre des Staates unnötig verzögert werden darf, weil sonst nämlich eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen entsteht (OLG Köln a.a.O. sowie Beschluss vom 2. September 2013 - 2 Ws 311/13 -, juris Rn. 23).

  • OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10

    Dinglicher Arrest zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OLG Köln StV 2004, 121 f. und 413 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 -, juris; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Köln, 02.09.2013 - 2 Ws 311/13

    Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Wenn die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen auch hinter dem zurückbleiben, was bei der Inhaftierung zu gelten hat (OLG Köln StV 2004, 121, 122), so ergibt sich daraus aber doch, dass der rechtskräftige Verfahrensabschluss nicht durch Umstände in der Sphäre des Staates unnötig verzögert werden darf, weil sonst nämlich eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen entsteht (OLG Köln a.a.O. sowie Beschluss vom 2. September 2013 - 2 Ws 311/13 -, juris Rn. 23).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 Ss 193/01

    Schadensersatzanspruch; Prostitution; Prostituierte; Zuhälter; Verfall;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Letztere käme im Falle der Verjährung der Ansprüche Verletzter, von der der Beschuldigte ausgeht, ungeachtet der Bestimmung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB zum Tragen (BGH StV 2006, 383; entgegen OLG Zweibrücken StV 2003, 160), wobei den staatlichen Belangen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung sogar größeres Gewicht zukommt, wenn die Maßnahme die endgültige Abschöpfung der Vermögensvorteile durch Verfall und nicht lediglich die vorübergehende Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche bezweckt (BVerfG a.a.O. Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03

    Aufhebung eines Arrests wegen Unverhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Der nahezu zweijährige Stillstand des Hauptsacheverfahrens nach der Arrestanordnung ist auch bei Anlegung großzügiger Maßstäbe in Anbetracht des Charakters einer vorläufigen Sicherungsmaßnahme aufgrund bloßen Tatverdachts mit den einhergehenden einschneidenden Verfügungs- und Nutzungsbeschränkungen der Eigentumsrechte des Beschuldigten mit dem Übermaßgebot nicht mehr zu vereinbaren (vgl. OLG Köln StV 2004, 413).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Mittelbare Beeinträchtigungen, etwa im Beruf oder bei der Kreditwürdigkeit, sind auch nach einer eventuellen Aufhebung der Maßnahme und einer strafrechtlichen Entschädigung irreparabel (BVerfG a.a.O.; Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, 1048).
  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassung wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (zum Ganzen vgl. OLG Brandenburg StraFo 2015, 512; OLG Köln StV 2015, 418, 419; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 2 Ws 609/13 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 111b Rdn. 8).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15

    Anordnung dinglicher Arreste zur Absicherung von Ansprüchen geschädigter

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassung wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2014- 2 Ws 609/13 - OLG Köln StV 2004, 121 und 413; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 - Meyer-Goßner aaO.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.09.2013 - III-3 RVs 66/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42505
OLG Hamm, 24.09.2013 - III-3 RVs 66/13 (https://dejure.org/2013,42505)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2013 - III-3 RVs 66/13 (https://dejure.org/2013,42505)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2013 - III-3 RVs 66/13 (https://dejure.org/2013,42505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wirkung eines Verbindungsbeschlusses als Eröffnungsbeschluss bei erkennbarer Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

  • rechtsportal.de

    StPO § 203; StPO § 354 Abs. 1
    Wirkung eines Verbindungsbeschlusses als Eröffnungsbeschluss bei erkennbarer Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 Ns 112/12
  • OLG Hamm, 24.09.2013 - III-3 RVs 66/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10

    Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss);

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 3 RVs 66/13
    Einem Verbindungsbeschluss kann zwar im Einzelfall die Wirkung eines Eröffnungsbeschlusses zukommen, wenn das verbindende Gericht die Eröffnungsvoraussetzungen im Rahmen der Verbindung erkennbar geprüft hat, dem Verbindungsbeschluss mithin eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage unter den Voraussetzungen des § 203 StPO zuzulassen, unter gleichzeitiger Würdigung des hinreichenden Tatverdachts entnommen werden kann (OLG Köln, NStZ-RR 2004, 48; vgl. auch BGH, NStZ-RR 2011, 150 für den Übernahmebeschluss der (Jugend-)Kammer, die Termins- und Ladungsverfügung sowie die Besetzungsentscheidung nach § 76 Abs. 2 GVG).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 3 RVs 66/13
    Tatverdacht geprüft und i.S.v. § 203 StPO bejaht hätte (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2004, 58; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2011, 105).
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 223/88

    Verfahrenseinstellung auf Grund des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 3 RVs 66/13
    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass das Amtsgericht insoweit die in § 203 StPO vorgeschriebene Prüfung des hinreichenden Tatverdachts vorgenommen hätte (vgl. BGH, NStE Nr. 4 zu § 203 StPO - Beschluss vom 30.05.1988, 1 StR 223/88, juris).
  • OLG Köln, 26.09.2003 - Ss 388/03

    Formelle Ordnungsgemäßheit einer Revisionsbegründung durch eine hinreichend

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 3 RVs 66/13
    Einem Verbindungsbeschluss kann zwar im Einzelfall die Wirkung eines Eröffnungsbeschlusses zukommen, wenn das verbindende Gericht die Eröffnungsvoraussetzungen im Rahmen der Verbindung erkennbar geprüft hat, dem Verbindungsbeschluss mithin eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage unter den Voraussetzungen des § 203 StPO zuzulassen, unter gleichzeitiger Würdigung des hinreichenden Tatverdachts entnommen werden kann (OLG Köln, NStZ-RR 2004, 48; vgl. auch BGH, NStZ-RR 2011, 150 für den Übernahmebeschluss der (Jugend-)Kammer, die Termins- und Ladungsverfügung sowie die Besetzungsentscheidung nach § 76 Abs. 2 GVG).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 2 RVs 55/14

    Fehlender Eröffnungsbeschluss als unbehebbares Verfahrenshindernis in der

    So kann einem Verbindungsbeschluss im Einzelfall die Wirkung eines Eröffnungsbeschlusses zukommen (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2004, 48; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 114).
  • OLG Hamm, 21.07.2020 - 4 RVs 85/20

    Fehlender Eröffnungsbeschluss, Verbindungsbeschluss, Rechtsmittelbeschränkung,

    Anderes gilt nur dann, wenn erkennbar ist, dass das Gericht auch über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden wollte, insbesondere also den hinreichenden Tatverdacht geprüft hat (vgl. nur: OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2018 - 2 Rev 92/118 - 1 Ss 168/18 - juris; OLG Hamm, Beschl. v.24.09.2013 - 3 RVs 66/13 - juris).
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