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Rechtsprechung
   KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12 - 121 Zs 883/12   

Zitiervorschläge
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KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12 - 121 Zs 883/12 (https://dejure.org/2013,31969)
KG, Entscheidung vom 11.04.2013 - 3 Ws 504/12 - 121 Zs 883/12 (https://dejure.org/2013,31969)
KG, Entscheidung vom 11. April 2013 - 3 Ws 504/12 - 121 Zs 883/12 (https://dejure.org/2013,31969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 152 Abs 2 StPO, § 170 Abs 2 StPO, § 172 StPO, §§ 172 ff StPO, § 173 Abs 3 StPO
    Vorbereitung der öffentlichen Klage: Anweisung zur Durchführung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageerzwingungsverfahren gerichtet auf die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172; StPO § 152 Abs. 2
    Aufnahme von Ermittlungen im Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 14
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Auszug aus KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12
    Entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft gibt der Antrag auch in ausreichender Weise wieder, dass die zweiwöchige Beschwerdefrist gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO eingehalten wurde, was - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend anführt - ebenfalls zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gehört (BVerfG, NJW 1988, 1773; NJW 1993, 382; Beschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR502/96 -, bei Juris Rn. 13 f.; ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Beschluss vom 27. September 2012 - 3 Ws 532/12 -).

    Da im vorliegenden Fall die Beschwerdefrist noch bis zum 24. Mai 2012 lief und davon auszugehen ist, dass die deutlich vor Fristablauf am 16. Mai 2012 abgefasste Beschwerde unter den Voraussetzungen eines normalen Kanzleibetriebes unverzüglich in die Post gegeben wurde, ist bei Zugrundelegung der normalen Postlaufzeiten unzweifelhaft davon auszugehen, dass die Beschwerde rechtzeitig bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist (vgl. BVerfG, NJW 1993, 382; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1468/04 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2005 - 2 Ws 125/05 - m.w.N., beides in Juris).

  • KG, 26.03.1990 - 4 Ws 220/89

    Zur Anordnung sachdienlicher Ermittlungen im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12
    Aber in der Rechtsprechung ist inzwischen, insbesondere im Hinblick auf die durch den Wegfall der gerichtlichen Voruntersuchung (§§ 178 - 197 StPO a.F. durch das 1. StVRG vom 9. Dezember 1974 (BGBl. I. S.3393)) nachträglich entstandene Gesetzeslücke und die Kompetenzverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, anerkannt, dass in den nachfolgend aufgeführten Fällen ausnahmsweise auch die Anweisung an die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen aufzunehmen und durchzuführen, zulässig ist (vgl. KG, NStZ 1990, 355; OLG München, NJW 2007, 3734 (3735); OLG Hamm, StV 2002, 128 (129); Brandenburgisches Oberlandesgericht, VRS 114, 373/375); OLG Köln, NStZ 2003, 682 (683)).

    In solchen Fällen ergeht keine Entscheidung über die durch das Verfahren bei dem Oberlandesgericht veranlassten Kosten (Meyer-Goßner, a.a.O., § 177 Rn. 3; KG, Beschluss vom 26. März 1990 - 4 Ws 220/89 -).

  • OLG Hamm, 29.09.1998 - 1 Ws 227/98
    Auszug aus KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12
    Aber in der Rechtsprechung ist inzwischen, insbesondere im Hinblick auf die durch den Wegfall der gerichtlichen Voruntersuchung (§§ 178 - 197 StPO a.F. durch das 1. StVRG vom 9. Dezember 1974 (BGBl. I. S.3393)) nachträglich entstandene Gesetzeslücke und die Kompetenzverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, anerkannt, dass in den nachfolgend aufgeführten Fällen ausnahmsweise auch die Anweisung an die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen aufzunehmen und durchzuführen, zulässig ist (vgl. KG, NStZ 1990, 355; OLG München, NJW 2007, 3734 (3735); OLG Hamm, StV 2002, 128 (129); Brandenburgisches Oberlandesgericht, VRS 114, 373/375); OLG Köln, NStZ 2003, 682 (683)).
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    Auszug aus KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12
    Zwar lässt sich dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht entnehmen, wann die Beschwerde nach § 172 Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist, dies ist hier aber unschädlich, da es ausreicht, das Datum, an dem die Beschwerde abgefasst wurde, zu nennen, sofern noch eine ausreichende Postlaufzeit besteht und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift bei der Staatsanwaltschaft entgegenstehen (BVerfG, NStZ 2004, 215, 216).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2008 - 1 Ws 125/07

    Sorgfaltspflichten bei der Jagdausübung und Strafbarkeit eines fehlgehenden

    Auszug aus KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12
    Aber in der Rechtsprechung ist inzwischen, insbesondere im Hinblick auf die durch den Wegfall der gerichtlichen Voruntersuchung (§§ 178 - 197 StPO a.F. durch das 1. StVRG vom 9. Dezember 1974 (BGBl. I. S.3393)) nachträglich entstandene Gesetzeslücke und die Kompetenzverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, anerkannt, dass in den nachfolgend aufgeführten Fällen ausnahmsweise auch die Anweisung an die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen aufzunehmen und durchzuführen, zulässig ist (vgl. KG, NStZ 1990, 355; OLG München, NJW 2007, 3734 (3735); OLG Hamm, StV 2002, 128 (129); Brandenburgisches Oberlandesgericht, VRS 114, 373/375); OLG Köln, NStZ 2003, 682 (683)).
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einhaltung der Beschwerdefrist,

    Auszug aus KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12
    Da im vorliegenden Fall die Beschwerdefrist noch bis zum 24. Mai 2012 lief und davon auszugehen ist, dass die deutlich vor Fristablauf am 16. Mai 2012 abgefasste Beschwerde unter den Voraussetzungen eines normalen Kanzleibetriebes unverzüglich in die Post gegeben wurde, ist bei Zugrundelegung der normalen Postlaufzeiten unzweifelhaft davon auszugehen, dass die Beschwerde rechtzeitig bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist (vgl. BVerfG, NJW 1993, 382; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1468/04 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2005 - 2 Ws 125/05 - m.w.N., beides in Juris).
  • OLG München, 27.06.2007 - 2 Ws 494/06

    Computerbetrug durch kurzfristige, kostenlose Ping-Anrufe

    Auszug aus KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12
    Aber in der Rechtsprechung ist inzwischen, insbesondere im Hinblick auf die durch den Wegfall der gerichtlichen Voruntersuchung (§§ 178 - 197 StPO a.F. durch das 1. StVRG vom 9. Dezember 1974 (BGBl. I. S.3393)) nachträglich entstandene Gesetzeslücke und die Kompetenzverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, anerkannt, dass in den nachfolgend aufgeführten Fällen ausnahmsweise auch die Anweisung an die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen aufzunehmen und durchzuführen, zulässig ist (vgl. KG, NStZ 1990, 355; OLG München, NJW 2007, 3734 (3735); OLG Hamm, StV 2002, 128 (129); Brandenburgisches Oberlandesgericht, VRS 114, 373/375); OLG Köln, NStZ 2003, 682 (683)).
  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvR 1289/87

    Beschwerdegrund - Rechtliches Gehör - Vorinstanz

    Auszug aus KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12
    Entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft gibt der Antrag auch in ausreichender Weise wieder, dass die zweiwöchige Beschwerdefrist gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO eingehalten wurde, was - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend anführt - ebenfalls zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gehört (BVerfG, NJW 1988, 1773; NJW 1993, 382; Beschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR502/96 -, bei Juris Rn. 13 f.; ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Beschluss vom 27. September 2012 - 3 Ws 532/12 -).
  • OLG Bremen, 21.09.2017 - 1 Ws 55/17

    Anordnung zur Aufnahme von Ermittlungen durch das Beschwerdegericht im

    Dies ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend anerkannt (so bereits OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.1980 - 1 Ws 424/79, juris Rn. 10; KG Berlin, Beschluss vom 26.03.1990 - 4 Ws 220/89, juris Ls.; OLG Brauchschweig, Beschluss vom 23.09.1992 - Ws 48/91, juris Rn. 19; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.1994 - 1 Ws 164/94, juris Ls.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.1998 - 1 Ws 227/98, juris Rn. 12 - 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.03.2001 - 1 Ws 83/01, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2002 - 1 Ws 85/02, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 27.06.2007 - 2 Ws 494/06 Kl, juris Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2008 - 1 Ws 125/07, juris Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 11.04.2013 - 3 Ws 504/12, juris Rn. 19 - 20; OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2014 - 1 Ws 513/13, juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.07.2015 - 6 Ws 2/15, juris Rn. 66; OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2016 - 2 Ws 1/16, juris Rn. 21; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.12.2016 - 4 Ws 284/16, juris Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2018 - 1 Ws 109/18

    Strafanzeige gegen Polizeibeamte: Gerichtliche Anordnung der Wiederaufnahme

    Dies ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend anerkannt (so bereits OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05. Februar 1980 - 1 Ws 424/79; KG, Beschluss vom 26. März 1990 - 4 Ws 220/89; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. September 1992 - Ws 48/91; OLG Koblenz, Beschluss vom 05. September 1994 - 1 Ws 164/94; OLG Hamm, Beschluss vom 29. September 1998 - 1 Ws 227/98; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01. März 2001 - 1 Ws 83/01; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 1 Ws 85/02; OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 494/06 Kl; KG Berlin, Beschluss vom 11. April 2013 - 3 Ws 504/12; OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 Ws 513/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. Juli 2015 - 6 Ws 2/15; OLG Celle, Beschluss vom 05. Februar 2016 - 2 Ws 1/16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 4 Ws 284/16; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. September 2017 - 1 Ws 55/17) und wird auch vom Senat so gesehen (vgl. z. B. Beschluss vom 17. März 2008 - 1 Ws 125/07).
  • BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 859/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Letzterem ist nach der herrschenden Meinung (bereits) stattzugeben, wenn die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt gar nicht oder jedenfalls in zentralen Punkten nicht hinreichend aufgeklärt hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 494-496, 501/06 -, NJW 2007, S. 3734 ; KG, Beschluss vom 11. April 2013 - 3 Ws 504/12 -, NStZ-RR 2014, S. 14 ; Schmitt, in: MeyerGoßner/ders., StPO, 62. Aufl. 2019, § 175 Rn. 2; Zulässigkeit eines Ermittlungserzwingungsantrags offengelassen BVerfGK 17, 1 ).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung von

    Dies entspricht mittlerweile nicht nur einer weitverbreiteten Auffassung in der Literatur (Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Rd. Nr. 16 ff. zu § 175 mit weiteren Nachweisen), sondern wird auch von einer Reihe von Oberlandesgerichten geteilt (vgl. zuletzt KG NStZ-RR 2014, 14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, VRS 114, 373/375 [2008]; OLG München, NJW 2007, 3734; OLG Köln, NStZ 2003, 682; OLG Hamm, StV 2002, 128; OLG Zweibrücken NZV 2001, 387; OLG Koblenz, NStZ 1995, 50).
  • OLG Oldenburg, 24.02.2022 - 1 Ws 360/21

    Gleichstellung naher Angehöriger mit verstorbenem Verletzten nach § 373b StPO;

    Eine solche Ausnahme liegt etwa vor, wenn entweder die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht aus rechtlichen Gründen verneint und deshalb den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht überhaupt nicht bzw. nur unzureichend aufgeklärt hat, wenn die Staatsanwaltschaft unter Verneinung eines Anfangsverdachts aus tatsächlichen Gründen nach § 152 Abs. 2 StPO keinerlei Ermittlungen durchgeführt hat, das Oberlandesgericht aber entweder von seiner Rechtsauffassung her oder anhand des angezeigten Sachverhalts nach dem derzeitigen Verfahrensstand entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht annimmt, den für die Anklageerhebung vorausgesetzten hinreichenden Tatverdacht aber noch nicht bejahen kann, weil es an einer ausreichenden tatsächlichen Aufklärung fehlt, so dass die seitens des Oberlandesgerichts i. S. von § 173 Abs. 3 StPO als lückenschließende Beweiserhebung lediglich zulässigen "ergänzenden" Ermittlungen ersichtlich nicht ausreichend sind (vgl. KG, Beschluss vom 11. April 2013 - 3 Ws 504/12, NStZ-RR 2014, 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. November 2016 - 2 Ws 396/16-, juris), unter Umständen auch, wenn die Staatsanwaltschaft im Kernbereich der zu untersuchenden Tat eklatant unzureichend ermittelt hat (vgl. OLG Koblenz a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. März 2001, 1 Ws 83/01, juris).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2021 - 1 Ws 76/20

    Unterbringung: Anweisung an die Staatsanwaltschaft zur Durchführung notwendiger

    Eine solche Anweisung der Staatsanwaltschaft, ist über den Wortlaut der §§ 172 ff. StPO, insbesondere des § 173 Abs. 3 StPO, hinaus in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt (dies jedenfalls, wenn die Staatsanwaltschaft, z.B. aus rechtlichen Erwägungen heraus, gar keine Ermittlungen vorgenommen hat, vgl. OLG Braunschweig wistra 1993, 31 ff.; OLG Hamm StV 2002, 128; OLG Karlsruhe, Justiz 2003, 270, 271 f.; OLG Koblenz NStZ 1995, 50; OLG Köln NStZ 2003, 682; OLG München NStZ 2008, 403, 404; OLG Brandenburg VRS 114 (2008), 373; OLG Celle, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 Ws 102/10, BeckRS 2010, 15541; KG Berlin, NStZ-RR 2014, 14; OLG Nürnberg Beschluss vom 28. Juni 2016 - 1 Ws 231/16, BeckRS 2016, 128922; OLG Koblenz Beschluss vom 4. November 2016 - 2 Ws 396/16, BeckRS 2016, 136795; vgl. auch MüKoStPO/Kölbel, 1. Aufl. 2016, StPO § 173 Rn. 7 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 07.09.2023 - 1 Ws 189/22

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur

    Eine solche Anweisung der Staatsanwaltschaft, ist über den Wortlaut der §§ 172 ff. StPO, insbesondere des § 173 Abs. 3 StPO, hinaus in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt (dies jedenfalls, wenn die Staatsanwaltschaft, z.B. aus rechtlichen Erwägungen heraus, gar keine Ermittlungen vorgenommen hat, vgl. OLG Braunschweig wistra 1993, 31 ff.; OLG Hamm StV 2002, 128; OLG Karlsruhe, Justiz 2003, 270, 271 f.; OLG Koblenz NStZ 1995, 50; OLG Köln NStZ 2003, 682; OLG München NStZ 2008, 403, 404; OLG Brandenburg VRS 114 (2008), 373; OLG Celle, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 Ws 102/10, BeckRS 2010, 15541; KG Berlin, NStZ-RR 2014, 14; OLG Nürnberg Beschluss vom 28.06.2016 - 1 Ws 231/16, BeckRS 2016, 128922; OLG Koblenz Beschluss vom 04.11.2016 - 2 Ws 396/16 , BeckRS 2016, 136795).
  • KG, 10.11.2015 - 3 Ws 509/15

    Klageerzwingungsverfahren: Verpflichtung zur Darlegung der Einhaltung der

    Ausreichend, allerdings auch erforderlich ist vielmehr, dass sich die Rechtzeitigkeit der Beschwerde auf der Grundlage üblicher Postlaufzeiten aus den Umständen ergibt (vgl. BVerfG, a. a. O.; Senat, Beschluss vom 11. April 2013 - 3 Ws 504/12 -, juris Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2021 - 7 Ws 99/21

    Klageerzwingungsantrag unzulässig, bevor vorgelagertes Verfahren vollständig

    Der Antragsteller ist zwar Verletzter im Sinne des § 172 Abs. 1 StPO und ein Antrag nach §§ 172 ff. StPO kann ausnahmsweise auch darauf gerichtet sein, die Staatsanwaltschaft zur Durchführung weiterer Ermittlungen anzuhalten (Ermittlungserzwingungsantrag; vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. März 2019 - 3 Ws 1026/18; KG, Beschluss vom 11. April 2013 - 3 Ws 504/12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2019, § 172 Rdnr. 1b).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13

    Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

    Gleiches gilt für die Fälle, in denen von der Staatsanwaltschaft unter Verneinung des Anfangsverdachts aus tatsächlichen Gründen nach § 152 Abs. 2 StPO keinerlei Ermittlungen durchgeführt wurden, das Oberlandesgericht aber entweder von seiner Rechtsauffassung her oder anhand des zur Anzeige gebrachten Sachverhaltes nach dem derzeitigen Verfahrensstand entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht annimmt, den für eine Anklageerhebung vorauszusetzenden hinreichenden Tatverdacht aber noch nicht bejahen kann, weil es bisher an einer ausreichenden tatsächlichen Aufklärung fehlt, so dass die seitens des Oberlandesgerichts lediglich zulässigen ergänzenden Ermittlungen als lückenschließende Beweiserhebung (§ 173 Abs. 3 StPO) erkennbar nicht ausreichend sind (zuletzt KG NStZ-RR 2014, 14 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29241
OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13 (https://dejure.org/2013,29241)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.10.2013 - 2 VAs 77/13 (https://dejure.org/2013,29241)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 2 VAs 77/13 (https://dejure.org/2013,29241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    BtMG § 35 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Therapieunfähigkeit eines Betäubungsmittelabhängigen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 35 Abs 1 BtMG, § 35 Abs 5 BtMG
    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie: Anforderungen an die Begründung einer Therapieunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    BtMG § 35; EGGVG § 28 Abs. 3
    Anforderungen an die Feststellung der Therapieunfähigkeit eines Betäubungsmittelabhängigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlender Therapiewille ergibt sich nicht aus bloßem Zweifel am Therapieerfolg

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 14
  • StV 2014, 629
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 4 VAs 140/82

    Zurückstellungsgesuch; Therapiebereitschaft; Therapiefähigkeit; Abhängigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe StV 1983, 112; STV 2002, 263; NStZ 1999, 253; StV 2007, 308 jeweils mwN.) herrscht Einigkeit, dass sich der Weg aus der Sucht als ein langes, auch von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, so dass sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt.

    Fehlende Therapiefähigkeit kann nur angenommen werden, wenn besondere Tatsachen vorliegen, die aus psychologischen und/oder medizinischen Gründen, die im Ablehnungsbescheid mitgeteilt werden müssen, einen Therapieerfolg als ausgeschlossen erscheinen lassen (OLG Karlsruhe STV 1983, 112f; NStZ-RR 2009 122).

    Vielmehr ist dies nur möglich, wenn vernünftige Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe STV 1983, 112f.; OLG Frankfurt StraFo 2013, 351).

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 2 VAs 33/06

    Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Anforderungen an die Therapiebereitschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    Therapiebereitschaft eines Drogenabhängigen ist dann zu bejahen, wenn er ernsthaft gewillt ist, eine Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten (ständige Senatsrechtsprechung, vergl. OLG Karlsruhe StV 2007, 308).

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe StV 1983, 112; STV 2002, 263; NStZ 1999, 253; StV 2007, 308 jeweils mwN.) herrscht Einigkeit, dass sich der Weg aus der Sucht als ein langes, auch von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, so dass sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt.

  • OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    Vielmehr ist dies nur möglich, wenn vernünftige Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe STV 1983, 112f.; OLG Frankfurt StraFo 2013, 351).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.1999 - 2 VAs 41/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe StV 1983, 112; STV 2002, 263; NStZ 1999, 253; StV 2007, 308 jeweils mwN.) herrscht Einigkeit, dass sich der Weg aus der Sucht als ein langes, auch von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, so dass sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 VAs 37/04

    Drogenabhängiger Straftäter: Beurteilungsspielraum hinsichtlich Kausalität der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    Solche Gründe können in einer besonders verantwortungslosen und leichtfertigen Weise gefunden werden, mit der ein Verurteilter Therapiechancen vergibt, etwa indem er mehrfach Therapien nicht antritt oder nach sehr kurzer Zeit aufgibt (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57f.).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09

    Fehlerhafte Berücksichtigung der Sicherheitsinteresses der Allgemeinheitbei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    Gerade auch Risikoprobanden mit schlechter Prognose (OLG Karlsruhe StV 2010, 148) sollen mit der Vorschrift des § 35 BtMG erreicht werden.
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 VAs 51/01

    Betäubungsmittelabhängigkeit: Wiederholte Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    Gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde auf Rechts- und Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zugrunde gelegt ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. StV 2002, 263).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Dabei dürfen an die Feststellung der Therapiewilligkeit - ebenso wie an diejenige der Therapiefähigkeit - allerdings keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2011 - VAs 1/11-; KG; OLG München, jew. a.a.O.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2014, 14 ; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 111).

    Grundsätzlich ausreichend ist die ernsthafte Bereitschaft, die Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten (vgl. OLG Karlsruhe StV 2007, 308 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 111; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 205).

    In diesem Zusammenhang ist - was die Generalstaatsanwaltschaft nicht verkannt hat - auch zu berücksichtigen, dass selbst mehrfache Therapieabbrüche bzw. ein wiederholtes Scheitern einer Drogentherapie noch nicht ohne Weiteres den Schluss auf einen fehlenden Therapiewillen zulassen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 116; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 216), weil der Weg aus der Sucht ein langes, von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, weshalb sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ).

    Maßgeblich ist in einem solchen Fall danach vielmehr, ob das Verhalten des Verurteilten über die Tatsache des Scheiterns einzelner Therapieversuche hinaus konkrete Zweifel an einem ernsten Therapiewillen begründet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; KG, a.a.O.).

    Solche Zweifel können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Verurteilte in besonders verantwortungsloser und leichtfertiger Weise Therapiechancen vergeben hat (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2006 - VAs 7/05 - und 1. Februar 2011 - VAs 1/11-; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 119), was beispielsweise dann in Betracht kommt, wenn der Verurteilte mehrfach nach einer Zurückstellung der Strafvollstreckung die Therapie erst gar nicht angetreten hat (vgl. KG, Beschluss vom 12. März 2008 - 1 VAs 3 - 5/08 - OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 14 ; Senatsbeschluss vom 1. Februar 2011 - VAs 1/11-; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 119; MüKo-StGB/Kornprobst, a.a.O., § 35 BtMG Rn. 99), wenn er bei früheren Therapieversuchen jegliche Mitarbeit verweigert oder ständig Regelverstöße oder Straftaten begangen hat und ein Einstellungswandel nicht erkennbar ist (Weber; Kornprobst, jew. a.a.O.).

    Unter dem Gesichtspunkt fehlender Therapiefähigkeit des Verurteilten lässt sich die Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung - wovon die Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls ausgegangen ist - nur dann rechtfertigen, wenn im Einzelfall Erkenntnisse vorliegen, welche die Therapie von vornherein als völlig oder nahezu aussichtslos erscheinen lassen, namentlich wenn ein vernünftiger Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 122 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 1 VAs 433/12 - OLG Frankfurt, a.a.O.; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 159; MüKo-StGB/Kornprobst, a.a.O., § 35 Rn. 141).

  • OLG Koblenz, 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14

    Strafverfahren wegen Vollrausch: Strafaussetzung zur Bewährung bei einschlägigen

    Diese Bewertung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung, wonach sich der Weg aus der Sucht als ein langer, auch von Rückschlägen begleiteter Prozess darstellt und deshalb aus einem Rückschlag nicht schon auf die Sinnlosigkeit künftiger therapeutischer Bemühungen geschlossen werden darf (OLG Koblenz, 2 Ws 244/08 vom 28.05.2008, Rdn. 11 nach juris, NStZ 2009, 395, 396; OLG Karlsruhe, 2 VAs 77/13 vom 17.10.2013, Rdn. 8 nach juris; OLG Schleswig, 2 VollzWs 342/08 (222/08), 2 VollzWs 342/08 (222/08) vom 28.10.2009, Rdn. 22 nach juris, jeweils m.w.N; BGH, 4 StR 473/96 vom 23.10.1996, Rdn. 7 nach juris, NStZ-RR 1997, 131, 132).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18

    Entscheidung über die Zurückstellung einer Unterbringung eines

    Bei der Frage der Erfolgsprognose ist relativierend davon auszugehen, dass die Zurückstellung keine positive Feststellung voraussetzt, dass ein Erfolg der Therapie zu erwarten ist, weshalb in der Regel von einer Prüfung der Erfolgsaussicht abzusehen ist (Senat, NStZ 2008, 576; Beschluss vom 03.06.2015 - 2 VAs 8/15 -, juris; Weber, BtMG, 5. Aufl. 2017, § 35 Rn. 158; MüKoStGB/Kornprobst, 3. Aufl. 2018, § 35 BtMG Rn. 140; vgl. auch Senat, NStZ-RR 2014, 14).
  • OLG Jena, 13.04.2022 - 1 Ws 88/22

    Zurückstellung Strafvollstreckung, BtM, Voraussetzungen, Bedeutung der

    Die Therapiebereitschaft eines Drogenabhängigen ist dann zu bejahen, wenn er ernsthaft gewillt ist, eine Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.10.2013, 2 VAs 77/13, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.2018 - 1 VAs 8/18

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: Gerichtliche Überprüfung der ablehnenden

    Nach einer anderen Auffassung ist das dem Verurteilten dauerhaft anhaftende Verdikt der Therapieunfähigkeit nur dann zu begründen, wenn vernünftige Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Oktober 2013, Az. 2 VAs 77/13; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15. April 2013, Az. 3 VAs 11/13, zit. nach beck-online).
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Rechtsprechung
   KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13 - 161 AR 13/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21352
KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13 - 161 AR 13/13 (https://dejure.org/2013,21352)
KG, Entscheidung vom 07.05.2013 - 4 Ws 51/13 - 161 AR 13/13 (https://dejure.org/2013,21352)
KG, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 4 Ws 51/13 - 161 AR 13/13 (https://dejure.org/2013,21352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsverweigerung mit der Begründung der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aufgrund einer möglichen falschen vorherigen Aussage

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13
    Nur ausnahmsweise ist er zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte, eine Trennung mithin nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 2002, 607; NStZ-RR 2005, 316; Senat aaO m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56

    Staatsanwaltschaft - Absehen von Verfolgung - Verbrauch der Strafklage -

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13
    Dabei sind immer die Umstände des Einzelfalles maßgeblich (vgl. BGHSt 10, 104, 105), weshalb für die Beurteilung freibeweislich der Akteninhalt, die anderweitigen Ergebnisse der Beweisaufnahme und sonstige bekannte Umstände auszuwerten sind (vgl. KG aaO. sowie Beschluss vom 28. Juni 2011 - 2 Ws 238/11 - Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 55 Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.1994 - StB 10/94

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13
    Für eine solche Gefahr strafrechtlicher Verfolgung muss es allerdings konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BGH NJW 1994, 2839, 2840; BGH NStZ 1999, 415, 416; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4 m.w.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1Ws 274/02 - [juris]; OLG Koblenz StV 1996, 474, 475; KG, Beschluss vom 7. März 2011 - 3 Ws 86, 87/11 -).
  • BGH, 09.09.1998 - StB 10/98

    Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen nach rechtskräftiger Verurteilung

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13
    Für eine solche Gefahr strafrechtlicher Verfolgung muss es allerdings konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BGH NJW 1994, 2839, 2840; BGH NStZ 1999, 415, 416; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4 m.w.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1Ws 274/02 - [juris]; OLG Koblenz StV 1996, 474, 475; KG, Beschluss vom 7. März 2011 - 3 Ws 86, 87/11 -).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13
    Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage zwar allein eine Strafverfolgung nicht auslösen könnte, jedoch "als Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude" zu einer Belastung des Zeugen beitragen könnte (vgl. BVerfG NJW 2002, 1411, 1412; BGH NJW 1999, 1413; StV 1987, 328).
  • BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01

    Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13
    Nur ausnahmsweise ist er zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte, eine Trennung mithin nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 2002, 607; NStZ-RR 2005, 316; Senat aaO m.w.N.).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13
    Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage zwar allein eine Strafverfolgung nicht auslösen könnte, jedoch "als Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude" zu einer Belastung des Zeugen beitragen könnte (vgl. BVerfG NJW 2002, 1411, 1412; BGH NJW 1999, 1413; StV 1987, 328).
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13
    Ob es für die von dem Zeugen geltend gemachte Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung solche tatsächlichen Anhaltspunkte gibt und er sich deshalb auf § 55 StPO berufen kann, hat nicht etwa der Zeuge selbst zu entscheiden, sondern dies unterliegt der tatsächlichen Beurteilung und rechtlichen Würdigung des Tatrichters (vgl. KG, Beschluss vom 7. März 2011 - 3 Ws 86, 87/11 - Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 55 Rn. 7), dem insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BVerfG wistra 2010, 299; OLG Celle NStZ-RR 2011, 377; Senat NStZ-RR 2010, 16, 17 m.w.N.).
  • OLG Celle, 18.05.2011 - 2 Ws 131/11

    Auskunftsverweigerung im Strafverfahren: Verhängung eines Ordnungsgeldes bei

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13
    Ob es für die von dem Zeugen geltend gemachte Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung solche tatsächlichen Anhaltspunkte gibt und er sich deshalb auf § 55 StPO berufen kann, hat nicht etwa der Zeuge selbst zu entscheiden, sondern dies unterliegt der tatsächlichen Beurteilung und rechtlichen Würdigung des Tatrichters (vgl. KG, Beschluss vom 7. März 2011 - 3 Ws 86, 87/11 - Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 55 Rn. 7), dem insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BVerfG wistra 2010, 299; OLG Celle NStZ-RR 2011, 377; Senat NStZ-RR 2010, 16, 17 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 06.07.1995 - 2 Ws 390/95

    Zeuge; Anordnung der Beugehaft; Verhängung eines Ordnungsgeldes;

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13
    Für eine solche Gefahr strafrechtlicher Verfolgung muss es allerdings konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BGH NJW 1994, 2839, 2840; BGH NStZ 1999, 415, 416; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4 m.w.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1Ws 274/02 - [juris]; OLG Koblenz StV 1996, 474, 475; KG, Beschluss vom 7. März 2011 - 3 Ws 86, 87/11 -).
  • OLG Nürnberg, 31.05.2011 - 2 Ws 238/11

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung eines Jugendlichen in einem

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