Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 27.11.2013

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2014 - 2 StR 393/13   

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https://dejure.org/2014,2456
BGH, 22.01.2014 - 2 StR 393/13 (https://dejure.org/2014,2456)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 StR 393/13 (https://dejure.org/2014,2456)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 StR 393/13 (https://dejure.org/2014,2456)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 261 StPO
    Strafzumessung: Orientierung der Strafe an einer gescheiterten Verständigung

  • Wolters Kluwer

    Verständigungsvorschlag der Strafkammer als Rechtsfehler hinsichtlich des Strafausspruchs i.R.e. Verurteilung wegen Vergewaltigung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Orientierung der Strafe an einer gescheiterten Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c; StPO § 261; StGB § 46
    Verständigungsvorschlag der Strafkammer als Rechtsfehler hinsichtlich des Strafausspruchs i.R.e. Verurteilung wegen Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 204
  • StV 2014, 518
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.2010 - 5 StR 424/10

    Strafzumessung; Gesamtstrafenbildung (keine unvertretbare Milde; Prozessverhalten

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 393/13
    Dass das Urteil einem Verständigungsvorschlag der Strafkammer entsprach, dem die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt hatte, begründet für sich genommen keinen Rechtsfehler (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 424/10).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 393/13
    Soweit die Beschwerdeführerin rügt, das Gericht habe sich aufgrund des erfolgten Verständigungsvorschlags dem Angeklagten gegenüber in der Pflicht gesehen und daher keine schuldangemessene Strafe bestimmt, ist dies als möglicher Verstoß gegen § 46 StGB nur auf die Sachrüge zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648 mwN).
  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Aus diesem Grund ist es auch für sich genommen nicht rechtsfehlerhaft, wenn ein Urteil einem früheren Verständigungsvorschlag, dem die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt hat, entspricht (vgl. BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 10. November 2010 - 5 StR 424/10 -, Rn. 2; Urteil des 2. Strafsenats vom 22. Januar 2014 - 2 StR 393/13 -, Rn. 2).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Dass ein Urteil einem Verständigungsvorschlag des Gerichts entspricht, dem die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt hat, begründet für sich gesehen keinen Rechtsfehler (BGH, Urteile vom 22. Januar 2014 - 2 StR 393/13, NStZ-RR 2014, 204; vom 10. November 2010 - 5 StR 424/10; vgl. auch BGH, Urteile vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 444/13, NStZ 2014, 169, und vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, aaO).

    Allein der Umstand, dass sich die vom Gericht verhängte Strafe im Rahmen eines gescheiterten Verständigungsvorschlags hält, lässt auch nicht den Schluss zu, dass das Gericht nach Durchführung der Hauptverhandlung keine schuldangemessenen Strafen verhängt, sondern lediglich eine vorher gemachte Zusage eingehalten hat (BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 393/13, aaO).

  • BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung:

    Dies gilt aber nur dann, wenn sich aus dem von der Revision selbst vorgetragenen oder aus Protokoll und Akteninhalt ersichtlichen Verfahrensablauf konkrete Anhaltspunkte für einen Sachverhalt ergeben, welcher der erhobenen Rüge die Grundlage entziehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 ? 1 StR 302/13, StV 2014, 518 Rn. 8; vom 8. August 2007 ? 2 StR 224/07, NStZ 2007, 717; vom 9. November 2006 ? 1 StR 388/06, NStZ-RR 2007, 53, 54; vom 1. April 2004 ? 1 StR 101/04, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 7; vom 29. Oktober 1997 ? 3 StR 481/97, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Abwesenheit 2; Urteil vom 28. November 1990 ? 3 StR 170/90, BGHSt 37, 245, 248; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1999 ? 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.11.2013 - 1 Ss 89/13   

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https://dejure.org/2013,49729
OLG Jena, 27.11.2013 - 1 Ss 89/13 (https://dejure.org/2013,49729)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.11.2013 - 1 Ss 89/13 (https://dejure.org/2013,49729)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. November 2013 - 1 Ss 89/13 (https://dejure.org/2013,49729)
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  • NStZ-RR 2014, 204
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Jena, 03.05.2017 - 1 OLG 121 Ss 40/17

    (Strafverfahren: Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den

    Diese Erwägungen sind mit anerkannten Grundsätzen der Bedeutung und Gewichtung eines "echten" Geständnisses einerseits bzw. einer (formalen) Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch andererseits im Rahmen der Strafzumessung (vgl. dazu eingehend Senatsbeschluss vom 27.11.2013, 1 Ss 89/13, NStZ-RR 2014, 204) nicht in Einklang zu bringen, weil sie das von dem Angeklagten schon im ersten Rechtszug tatsächlich - wenn auch im Rahmen einer Verständigung - abgelegte (echte) Geständnis auf eine bloße "Geständnisfiktion" reduzieren und selbst diesen - für sich genommen ohnehin wenig aussagekräftigen - Umstand ausgerechnet deshalb nochmals relativieren, weil der Angeklagte sich ja schon erstinstanzlich geständig eingelassen habe.
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