Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.04.2014

Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14   

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https://dejure.org/2014,10625
BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14 (https://dejure.org/2014,10625)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2014 - 1 StR 106/14 (https://dejure.org/2014,10625)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2014 - 1 StR 106/14 (https://dejure.org/2014,10625)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176a Abs 2 Nr 1 StGB, § 177 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern: Vorliegen eines vollendeten Beischlafs

  • Wolters Kluwer

    Tateinheitlich vollendete Vergewaltigung neben sexuellem Missbrauch bei Überwindung eines Widerstandes des Tatopfers

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern: Vorliegen eines vollendeten Beischlafs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176a Abs. 2 Nr. 1; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
    Tateinheitlich vollendete Vergewaltigung neben sexuellem Missbrauch bei Überwindung eines Widerstandes des Tatopfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "dran ist drin”, oder: Was ist "Beischlaf”?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 208
  • NStZ-RR 2014, 363
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist "Beischlaf" das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide; dafür genügt der Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof (BGH, Urteile vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 154; vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176, 177), ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist jedenfalls gerade keine Voraussetzung für die Vollendung des Beischlafs (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00, NStZ 2001, 246).
  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00

    Tateinheitlich begangene sexuelle Nötigung; Auslegung des Revisionsantrages;

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist "Beischlaf" das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide; dafür genügt der Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof (BGH, Urteile vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 154; vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176, 177), ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist jedenfalls gerade keine Voraussetzung für die Vollendung des Beischlafs (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00, NStZ 2001, 246).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00

    Festhalten an der Definition für "Beischlaf" auch nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist "Beischlaf" das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide; dafür genügt der Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof (BGH, Urteile vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 154; vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176, 177), ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist jedenfalls gerade keine Voraussetzung für die Vollendung des Beischlafs (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00, NStZ 2001, 246).
  • BGH, 09.04.2009 - 4 StR 88/09

    Gewalt im Sinne der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung)

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14
    Gewalt i.S.v. § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt, wie das Landgericht an sich nicht verkannt hat, vor, wenn der Täter physische Kraft entfaltet, um den erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden, wobei das Opfer durch die Handlung des Täters körperlich wirkendem Zwang ausgesetzt sein muss (BGH, Beschlüsse vom 9. April 2009 - 4 StR 88/09, NStZ-RR 2009, 202 f.; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 318/13, StraFo 2013, 479).
  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 318/13

    Sexuelle Nötigung (Anforderungen an die Gewalt bei widerstandslos hergestellter

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14
    Gewalt i.S.v. § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt, wie das Landgericht an sich nicht verkannt hat, vor, wenn der Täter physische Kraft entfaltet, um den erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden, wobei das Opfer durch die Handlung des Täters körperlich wirkendem Zwang ausgesetzt sein muss (BGH, Beschlüsse vom 9. April 2009 - 4 StR 88/09, NStZ-RR 2009, 202 f.; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 318/13, StraFo 2013, 479).
  • BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20

    Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche

    Nach ständiger Rechtsprechung ist "Beischlaf' das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide; dafür reicht es bereits aus, dass das männliche Glied mit dem Scheidenvorhof in Kontakt tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 106/14, NStZ-RR 2014, 208; Urteil vom 25. Oktober 2000 ? 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176 mwN).
  • LG Bochum, 19.01.2021 - 8 KLs 14/20
    Das Eindringen mit dem Penis in den Scheidenvorhof ist eine dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlung im Sinne von § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2017 - 2 StR 345/17 m.w.N.), dafür genügt der Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof, ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist keine Voraussetzung für die Vollendung des Tatbestands (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 106/14).
  • LG Ingolstadt, 17.02.2021 - J KLs 11 Js 20719/18

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Verkehrsunfall, Angeklagte, Mieter,

    Bereits ein Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof ist ausreichend, ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist gerade keine Voraussetzung für den Vollzug des Beischlafs (BGH, Beschluss vom 27.03.2014, 1 StR 106/14).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Das davon umfasste Vordringen bis in den Scheidenvorhof von L. trägt die Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes gemäß § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 106/14, NStZ-RR 2014, 208 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8925
BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14 (https://dejure.org/2014,8925)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2014 - 1 StR 126/14 (https://dejure.org/2014,8925)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2014 - 1 StR 126/14 (https://dejure.org/2014,8925)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 40 Abs. 4 StGB; § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 354 Abs. 1 StPO; § 240 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 238 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Stalking (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot); Festsetzung der Tagessätze einer Geldstrafe (Einbeziehung der Geldstrafe in die Gesamtstrafe; nachträgliche Festsetzung durch Revisionsgericht); versuchte Nötigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 53 Abs 2 S 1 StGB, § 238 Abs 1 StGB, § 240 StGB, § 241 StGB
    Nachstellung: Strafschärfende Berücksichtigung der "besonderen Hartnäckigkeit" und "Bedenkenlosigkeit" bei der Tatbegehung; Nachholung der Festsetzung der Tagessatzhöhe im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Höhe des Tagessatzes bei Einbeziehung einer Einzelgeldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe (hier: i.R.e. Verurteilung wegen sexueller Nötigung, Nachstellung und Bedrohung)

  • rewis.io

    Nachstellung: Strafschärfende Berücksichtigung der "besonderen Hartnäckigkeit" und "Bedenkenlosigkeit" bei der Tatbegehung; Nachholung der Festsetzung der Tagessatzhöhe im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 23 Abs. 2; StGB § 240 Abs. 2; StGB § 241
    Festsetzung der Höhe des Tagessatzes bei Einbeziehung einer Einzelgeldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe (hier: i.R.e. Verurteilung wegen sexueller Nötigung, Nachstellung und Bedrohung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Festsetzung der Höhe des Tagessatzes bei Einbeziehung einer Einzelgeldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Ich bring’ euch alle um! Versuchte Nötigung vs. Bedrohung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 208
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14
    Einer solchen Festsetzung bedarf es aber auch dann, wenn die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamt(freiheits)strafe einbezogen wird (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).

    Zwar kommt bei unterbliebener Festsetzung regelmäßig eine Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Bestimmung der Tagessatzhöhe in Betracht (BGH aaO, BGHSt 30, 93, 97).

  • BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05

    Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14
    Hinter dieser versuchten Nötigung tritt die durch dieselbe Nötigungshandlung begangene Bedrohung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurück (BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342 mwN).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14
    Zwar ist der Revision zuzugeben, dass dem objektiven Tatbestand der Nachstellung gemäß § 238 Abs. 1 StGB mit dem Merkmal "beharrlich" eine in der Tatbegehung zum Ausdruck kommende besondere Hartnäckigkeit und gesteigerte Gleichgültigkeit des Täters gegenüber dem gesetzlichen Verbot innewohnt (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189, 195).
  • BGH, 05.09.2001 - 1 StR 317/01

    Berichtigung einer Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14
    der Urteilsgründe ändert der Senat den allein auf die Verurteilung wegen sexueller Nötigung lautenden Schuldspruch in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. September 2001 - 1 StR 317/01) dahingehend, dass der Angeklagte auch der tateinheitlich verwirklichten vorsätzlichen Körperverletzung schuldig ist.
  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09

    Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14
    Allerdings kann das Revisionsgericht in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO in geeigneten Fällen auch selbst die Festsetzung vornehmen (BGH aaO; siehe auch Fischer, StGB, 61. Aufl., § 53 Rn. 4 mwN) und etwa die Tagessatzhöhe auf das gesetzliche Mindestmaß festsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, WM 2010, 1957, 1964).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Einer solchen Festsetzung bedarf es aber auch dann, wenn die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamt(freiheits)strafe einbezogen wird (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209).

    Allerdings ist dem Revisionsgericht in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Möglichkeit eröffnet, in geeigneten Fällen die Festsetzung selbst vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN) und etwa die Tagessatzhöhe auf das gesetzliche Mindestmaß festzusetzen (BGH aaO; BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, WM 2010, 1957, 1964).

  • KG, 12.08.2019 - 121 Ss 89/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    (aa) Ein beharrliches Handeln im Sinne des § 238 Abs. 1 StGB setzt neben der Wiederholung auch eine in der Tatbegehung zum Ausdruck kommende besondere Hartnäckigkeit und eine gesteigerte Gleichgültigkeit des Täters gegenüber dem gesetzlichen Verbot voraus, die zugleich die Gefahr weiterer Begehung indiziert (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 208; KG, Beschluss vom 4. November 2016 - (4) 161 Ss 171/16 (192/16) -).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 5; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209).

    Da vorliegend der Strafausspruch auch im Übrigen teilweise der Aufhebung unterliegt, macht der Senat nicht von der Möglichkeit Gebrauch, in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO die Tagessatzhöhe selbst festzusetzen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN).

  • OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15

    Strafbare Nachstellung: Handlungseinheit bei nach Eintritt des tatbestandlichen

    Dem entspricht es, dass ein Verstoß gegen durch Einzelanordnungen konkretisierte Verhaltensanforderungen der Rechtsordnung- wie ein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG - bei der Strafzumessung wegen Nachstellung strafschärfend berücksichtigt werden kann (BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, juris Rn. 10).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Die - von der Strafkammer in den Fällen II. 3, II. 5, II. 6 und II. 9 der Urteilsgründe unterlassene ? Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 5 mwN) ist auch dann erforderlich, wenn ? wie hier ? Einzelgeldstrafen gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen werden (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, aaO; BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN).
  • BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs); Vergewaltigung

    Werden Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB) wie hier durch dieselbe Handlung verwirklicht, tritt die Bedrohung gesetzeskonkurrierend zurück (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208 f. mwN).
  • KG, 12.08.2019 - 3 Ss 53/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    (aa) Ein beharrliches Handeln im Sinne des § 238 Abs. 1 StGB setzt neben der Wiederholung auch eine in der Tatbegehung zum Ausdruck kommende besondere Hartnäckigkeit und eine gesteigerte Gleichgültigkeit des Täters gegenüber dem gesetzlichen Verbot voraus, die zugleich die Gefahr weiterer Begehung indiziert (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 208; KG, Beschluss vom 4. November 2016 - (4) 161 Ss 171/16 (192/16) -).
  • BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21

    Beleidigung (Strafantrag); Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung:

    Dabei hat es übersehen, dass der Tatbestand der Bedrohung (§ 241 StGB) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktritt (BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN).
  • BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18

    Verhängung in Tagessätzen (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in

    Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn, wie hier, die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN).
  • OLG Oldenburg, 29.10.2014 - 2 Ss OWi 278/14

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei der

    Den Schuldspruch konnte der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH Beschluss vom 08.04.2014 1 StR 126/14 [...] ) dahingehend ergänzen, dass der Betroffene sich auch eines fahrlässigen Rechtsüberholens außerhalb geschlossener Ortschaften schuldig gemacht hat.
  • OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18

    Urteil, Anforderungen Unterschrift

  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 295/17

    Tatmehrheit (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in eine

  • BGH, 14.09.2016 - 2 StR 104/16

    Erforderlichkeit der Festsetzung der Höhe des einzelnen Tagessatzes bei der

  • BGH, 06.02.2018 - 2 StR 547/17

    Fehlende Festsetzung der Höhe des Tagessatzes im Rahmen der Verhängung von

  • BGH, 09.08.2017 - 1 StR 364/17

    Revisionsrechtliche Aufhebung der tateinheitlich erfolgten Verurteilung wegen

  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 697/18

    Nachträgliche Festsetzung der Tagessatzhöhe durch das Revisionsgericht

  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 418/17

    Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtfreiheitsstrafe aus Einzelfreiheitsstrafen und

  • BGH, 17.06.2019 - 4 StR 115/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu den Ausführungen

  • OLG Koblenz, 13.06.2023 - 5 ORs 4 Ss 23/23
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