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   BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14   

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https://dejure.org/2014,10146
BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14 (https://dejure.org/2014,10146)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2014 - 3 StR 48/14 (https://dejure.org/2014,10146)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14 (https://dejure.org/2014,10146)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 29a BtMG; § 30a BtMG; § 64 S. 2 StGB
    Regelmäßig keine Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung bei mehreren durch eine Handlung verwirklichten BtM-Delikten; keine Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei prognostizierter Therapiedauer von mehr als zwei Jahren

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 64 S 2 StGB, § 67d Abs 1 S 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Geteilte Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung der Unterbringung bei voraussichtlicher Dauer der Entzugsbehandlung von mehr als zwei Jahren

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer geteilten Beurteilung der Schuldfähigkeit bzgl. des Drogenanbaus zum Weiterverkauf einerseits und zum Eigebedarf andererseits

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Geteilte Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung der Unterbringung bei voraussichtlicher Dauer der Entzugsbehandlung von mehr als zwei Jahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer geteilten Beurteilung der Schuldfähigkeit bzgl. des Drogenanbaus zum Weiterverkauf einerseits und zum Eigebedarf andererseits

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geteilte Schuldfähigkeit, geht (wohl) nicht….

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine geteilte Beurteilung der Schuldfähigkeit bei tateinheitlich verwirklichten Straftatbeständen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 377/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14
    Die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB liegen jedoch nicht vor, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1 mwN; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698).

    Da es möglich erscheint, dass ein sachverständig beratener neuer Tatrichter zu der Prognose gelangt, die erforderliche Dauer einer geschlossenen Unterbringung des Angeklagten werde (voraussichtlich) zwei Jahre nicht überschreiten (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698 zur Frage einer Verkürzung der eigentlichen Entzugsbehandlung durch vorbereitende Sozialtherapien im Vorwegvollzug der Strafe oder eine entsprechende Nachsorge), bedarf die Sache insoweit neuer Verhandlung und Entscheidung.

  • BGH, 08.08.2012 - 2 StR 279/12

    Schwerer Raub (minderschwerer Fall); Strafzumessung (gesetzlich vertypte

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14
    Die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB liegen jedoch nicht vor, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1 mwN; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698).
  • BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12

    Beschränkung der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14
    Die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB liegen jedoch nicht vor, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1 mwN; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698).
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist,

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14
    Die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB liegen jedoch nicht vor, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1 mwN; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698).
  • BGH, 04.09.2012 - 3 StR 352/12

    Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs (Halbstrafe); Neufestsetzung der Dauer

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14
    Die Untersuchungshaft ist ausschließlich im Vollstreckungsverfahren auf die Dauer des vor der Unterbringung zu vollziehenden Teils der Strafe gemäß § 51 Abs. 1 StGB anzurechnen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 352/12, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 19).
  • BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84

    Erfordernis der Darlegung der Auswirkungen sowohl einer hirnorganischen

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14
    Für die Schuldfähigkeitsbeurteilung kommt es darauf an, ob der Täter aufgrund einer bestimmten psychischen Verfassung in der Lage war, einer konkreten Tat Unrechtseinsicht und Hemmungsvermögen entgegenzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 1984 - 3 StR 22/84, StV 1984, 419, 420 mwN).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Schuldunfähigkeit; erheblich

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14
    Es erscheint fraglich, ob es für diese Entscheidung auf die jeweils unterschiedliche rechtliche Einordnung der einen Handlung ankommen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 199/11, NStZ 2012, 44 mwN).
  • BGH, 27.03.2013 - 4 StR 60/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vorherige teilweise

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14
    Solches liegt aber nahe, wenn die Therapie prognostisch "nicht unter zwei Jahre" in Anspruch nehmen wird (zur Notwendigkeit, die voraussichtlich erforderliche Therapiedauer zu benennen, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. März 2013 - 4 StR 60/13, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine einheitliche Sanktionierung nach JGG

    a) Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgegangen ist, dass die Drogentherapie "mindestens zwei Jahre' dauern werde, wird dadurch noch hinreichend belegt, dass die Entzugsbehandlung voraussichtlich innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292; und vom 25. März 2014 - 3 StR 11/14; vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, NStZ-RR 2014, 212, 213, zu einer prognostizierten Therapiedauer von "nicht unter zwei Jahren').
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 581/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dabei hat sich die Strafkammer an der bisherigen Rechtsprechung einiger Strafsenate des Bundesgerichtshofs zur Rechtslage vor der Gesetzesänderung orientiert, wonach die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB dann nicht vorliegen, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, NStZ-RR 2014, 212 mwN; Senat Urteil vom 20. Januar 2016 - 2 StR 378/15; Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; vgl. auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 64 Rn. 19a; dagegen: BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315 f.; zuletzt offengelassen: BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315, 316; vgl. zum Ganzen: Schneider, NStZ 2014, 617).
  • BGH, 30.06.2016 - 3 StR 221/16

    Voraussetzungen der Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (im Inland

    Ein solcher ist nur dann anzunehmen, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für diese Maßregel festgesetzten Höchstfrist zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1; vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, NStZ-RR 2014, 212, 213).
  • BGH, 04.05.2017 - 2 StR 570/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Höchstfrist der Entzugsbehandlung;

    Dabei hat sich die Strafkammer an der bisherigen Rechtsprechung einiger Strafsenate des Bundesgerichtshofs zur Rechtslage vor der Gesetzesänderung orientiert, wonach die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB dann nicht vorliegen, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, NStZ-RR 2014, 212, 213 mwN; Senat, Urteil vom 20. Januar 2016 - 2 StR 378/15, NStZ 2016, 683, 685; Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; vgl. auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 64 Rn. 19a; dagegen BGH, Urteil vom 6. Februar 1996 - 5 StR 16/96; zuletzt offengelassen BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315, 316; vgl. zum Ganzen Schneider, NStZ 2014, 617).
  • OLG Jena, 29.04.2016 - 1 OLG 121 Ss 6/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begründungsanforderungen hinsichtlich

    Ob dabei schon bei einer die regelmäßige Unterbringungsdauer nach § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB überschreitenden voraussichtlichen Therapiedauer von mehr als 2 Jahren die konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs zu verneinen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27.03.2013, 4 StR 60/13 und vom 15.04.2014, 3 StR 48/14, bei juris) oder diese Auffassung die Verlängerungsmöglichkeit nach § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB ignoriert (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2014, 5 StR 37/14, bei juris; Schönke/Schröder, a.a.O., Rn. 16), kann dahinstehen.

    In seinen Entscheidungen aus dem Jahre 2014 (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.04.2014, 5 StR 37/14 und vom 15.04.2014, 3 StR 48/14, bei juris) hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass bei einer voraussichtlich die 2-Jahres-Frist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB oder die verlängerte Unterbringungsfrist des § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB überschreitenden Therapiedauer keine hinreichende Erfolgsaussicht i.S.d. § 64 Satz 2 StGB besteht.

  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 198/14

    Änderung des Schuldspruchs nach Teileinstellung; Dauer des Vorwegvollzugs;

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend bemerkt, wird er bei der ihm obliegenden erneuten Berechnung des vorab zu vollziehenden Teils der Strafe auch zu beachten haben, dass vom Angeklagten verbüßte Untersuchungshaft erst im Vollstreckungsverfahren anzurechnen ist und deshalb bei der tatrichterlichen Entscheidung außer Ansatz zu bleiben hat (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, juris Rn. 11).
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