Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - III-2 Ws 456 - 457/13, III-2 Ws 456/13, III-2 Ws 457/13, 2 Ws 456 - 457/13, 2 Ws 456/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbringen eines neuen Beweismittels ins Wiederaufnahmeverfahren durch Nachweis einer Fehlwahrnehmung seitens des erkennenden Gerichts bei einer Inaugenscheinnahme
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neues Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren durch das Belegen einer Fehlwahrnehmung des erkennenden Gerichts im Rahmen einer Inaugenscheinnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Neues Beweismittel möglich, wenn Gericht bei Inaugenscheinnahme einer Fehlwahrnehmung unterlegen war
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
BGH erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - 2 Ws 456/13
Allein ein geminderter Schuldumfang und eine dadurch veranlasste mildere Strafe sind ausweislich § 359 Nr. 5 StPO, dessen Anforderungen durch § 363 Abs. 1 StPO unangetastet bleiben (vgl. BGHSt 48, 153, 158 ff.), für eine Wiederaufnahme zugunsten der Verurteilten unzureichend. - BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62
Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - 2 Ws 456/13
Ob für diese Beurteilung der Standpunkt des erkennenden Gerichts (vgl. BGHSt 18, 225, 226; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 245, 246;… Meyer-Goßner a.a.O. Rn. 9) inklusive der Wertungen bei der Beweiswürdigung - soweit diese nicht unmittelbar durch die Wiederaufnahmegründe betroffen sind - oder der Standpunkt des Wiederaufnahmegerichts (…so Gössel a.a.O. Rn. 157 ff. m.w.N.) maßgeblich ist, bedarf mangels unterschiedlicher Ergebnisse hier keiner Entscheidung (offen auch OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, OLGSt Nr. 4 zu § 359 StPO):.
- OLG Frankfurt, 25.05.2020 - 1 Ws 157/19
Wiederaufnahmeantrag von Andreas Darsow erfolglos
Auch dann wäre jedenfalls das fehlwahrgenommene Video als neues Beweismittel anzusehen (vergl. zur Neuheit eines Beweismittels aufgrund Fehlwahrnehmung des Tatrichters, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.09.2013 - III-2 Ws 456-457/13).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 1 Ws 14/13, 1 Ws 15/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 22
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 1 Ws 14/13
Auf dieser Grundlage hat er eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das künftige Legalverhalten des Verurteilten zu treffen, die das Gericht in die Lage versetzt, die Rechtsfrage der fortbestehenden Gefährlichkeit eigenverantwortlich zu beantworten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2005, 2 BvR 983/04; OLG Rostock, Beschluss vom 02.12.2011, 1 Ws 372/11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.12.2001, Ws 1434/01;… Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. § 454 Rn. 58; zu den Mindestanforderungen für Prognosegutachten vgl. Boetticher u.a. NStZ 2006, 537). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 1 Ws 14/13
Die angefochtene Entscheidung kann keinen Bestand haben, weil die Strafvollstreckungskammer gegen das verfassungsrechtliche Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung verstoßen hat (BVerfGE 70, 297, 309; BVerfG, Beschluss vom 18.10.2011, 2 BvR 159/11, abgedruckt bei juris). - OLG Nürnberg, 13.12.2001 - Ws 1434/01
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 1 Ws 14/13
Auf dieser Grundlage hat er eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das künftige Legalverhalten des Verurteilten zu treffen, die das Gericht in die Lage versetzt, die Rechtsfrage der fortbestehenden Gefährlichkeit eigenverantwortlich zu beantworten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2005, 2 BvR 983/04; OLG Rostock, Beschluss vom 02.12.2011, 1 Ws 372/11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.12.2001, Ws 1434/01;… Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. § 454 Rn. 58; zu den Mindestanforderungen für Prognosegutachten vgl. Boetticher u.a. NStZ 2006, 537). - OLG Bremen, 19.01.2010 - Ws 177/09
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 1 Ws 14/13
Abweichend von der Regel des § 309 Abs. 2 StPO wird es vielmehr Aufgabe der Strafvollstreckungskammer sein, diese selbst zu beheben, zumal eine erneute mündlichen Anhörung des Verurteilten nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO durchzuführen sein wird (vgl. Senat, Beschluss vom 24.07.2009, 1 Ws 177/09; StV 1999, 384; OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.02.2006 - 2 Ws 27/06). - OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 27/06
Berufungsverwerfung; öffentliche Zustellung; Voraussetzungen; Wirksamkeit; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 1 Ws 14/13
Abweichend von der Regel des § 309 Abs. 2 StPO wird es vielmehr Aufgabe der Strafvollstreckungskammer sein, diese selbst zu beheben, zumal eine erneute mündlichen Anhörung des Verurteilten nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO durchzuführen sein wird (vgl. Senat, Beschluss vom 24.07.2009, 1 Ws 177/09; StV 1999, 384; OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.02.2006 - 2 Ws 27/06).
- OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Aussetzungsentscheidung bei fehlerhaftem …
Es handelt sich hierbei um eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das zukünftige Legalverhalten des Verurteilten (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2002, 154; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2014, 22 [23]).Denn das Gericht ist ohnehin nicht von der kritischen Prüfung des Gutachtens enthoben und zu einer abweichenden Einschätzung befugt (…Senat, a. a. O. m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2014, 22 [23]).
- OLG Saarbrücken, 06.07.2015 - 1 Ws 92/15
Maßregelvollstreckung: Mündliche Anhörung des Verurteilten vor der Entscheidung …
Die Vorschrift dient daher letztlich dem auch im Verfahren der Überprüfung einer Unterbringung nach § 67e StGB geltenden Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. hierzu BVerfGE 70, 297, 309;… BVerfG NStZ-RR 2010, 122 ff. - Rn. 40 nach juris;… BGH NStZ 1995, 610 f. - Rn. 2 nach juris; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 22 f. für das Verfahren der Aussetzung eines Strafrests zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB). - OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
Jährliche Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Darauf, dass die Kammer vor Erlass der angefochtenen Entscheidung den externen Sachverständigen Diplom-Psychologe D.-S. entgegen §§ 463 Abs. 4 Satz 4, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO nicht mündlich angehört hat (zur Notwendigkeit der mündlichen Anhörung eines externen, auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 SMRVG von der Maßregelvollzugseinrichtung beauftragten Sachverständigen vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -, 19. Februar 2013 - 1 Ws 14/13 -, 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 -, juris, und 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2011, 716 f.; Brandenburgisches OLG NStZ-RR 2011, 125 f.), obwohl die Staatsanwaltschaft den - nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO für ein Absehen von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen vorausgesetzten - Verzicht auf die mündliche Anhörung nicht erklärt hat, kommt es daher im Ergebnis nicht mehr an. - OLG München, 20.04.2016 - 1 Ws 275/16
Gutachterliche Stellungnahme der Maßregeleinrichtung als Prognosegutachten
Entscheidend ist, dass die Strafvollstreckungskammer aufgrund der Ausführungen in die Lage versetzt wird, auf dieser Grundlage eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das künftige Legalverhalten des Verurteilten zu treffen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 22).