Weitere Entscheidung unten: AG Kehl, 15.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13, 2 (6) SsBs 628/13 - AK 166/13   

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https://dejure.org/2014,10034
OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13, 2 (6) SsBs 628/13 - AK 166/13 (https://dejure.org/2014,10034)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13, 2 (6) SsBs 628/13 - AK 166/13 (https://dejure.org/2014,10034)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - 2 (6) SsBs 628/13, 2 (6) SsBs 628/13 - AK 166/13 (https://dejure.org/2014,10034)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Verkehr, Untersuchungsgefangner, Übermittlung Nachrichten, Zulässigkeit

  • openjur.de

    Unbefugte Weitergabe von Schriftstücken durch einen Verteidiger an seinen Mandanten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mögliche Strafbarkeit eines Verteidigers bei Weitergabe von für die Verteidigung bedeutsamen Schriftstücken des Opfers an den Mandanten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 115 Abs 1 OWiG, § 148 Abs 1 StPO
    Unbefugte Weitergabe von Schriftstücken durch einen Verteidiger an seinen Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 148 Abs. 1; OWiG § 115 Abs. 1
    Keine Strafbarkeit des Verteidigers bei Weitergabe von für die Verteidigung bedeutsamen Schriftstücken des Opfers an den Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Welche Briefe/Unterlagen darf ich als Verteidiger meinem inhaftierten Mandanten geben?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Strafverteidiger als Postbote

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt darf unter Umständen Brief an seinen in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten weitergeben

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt darf unter Umständen Brief an seinen in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten weitergeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09

    Freier Verteidigerverkehr (Abgrenzung; unmittelbarer Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).

    Das Verteidigerprivileg des § 148 Abs. 1 StPO ist deshalb auf solchen Verkehr beschränkt, der unmittelbar der Vorbereitung oder Durchführung der Verteidigung dient, und umfasst daher nur Schriftstücke, die unmittelbar das Strafverfahren betreffen (BVerfG NJW 2010, 1740; BGHSt 26, 304; OLG Dresden NStZ 1998, 535; LG Tübingen NStZ 2008, 643; Gürtler in Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 115 Rn. 21; Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 115 Rn. 33; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 3. Aufl., § 115 Rn. 24; krit. Wieder StV 2010, 146).

  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 6/75

    Verbringung von Schriftstücken durch den Verteidiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Das Verteidigerprivileg des § 148 Abs. 1 StPO ist deshalb auf solchen Verkehr beschränkt, der unmittelbar der Vorbereitung oder Durchführung der Verteidigung dient, und umfasst daher nur Schriftstücke, die unmittelbar das Strafverfahren betreffen (BVerfG NJW 2010, 1740; BGHSt 26, 304; OLG Dresden NStZ 1998, 535; LG Tübingen NStZ 2008, 643; Gürtler in Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 115 Rn. 21; Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 115 Rn. 33; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 3. Aufl., § 115 Rn. 24; krit. Wieder StV 2010, 146).
  • BGH, 23.09.1977 - 1 BJs 80/77

    Zulässigkeit der Versagung jeglichen mündlichen und schriftlichen Kontakts von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).
  • OLG Dresden, 17.06.1998 - 2 Ss OWi 134/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Das Verteidigerprivileg des § 148 Abs. 1 StPO ist deshalb auf solchen Verkehr beschränkt, der unmittelbar der Vorbereitung oder Durchführung der Verteidigung dient, und umfasst daher nur Schriftstücke, die unmittelbar das Strafverfahren betreffen (BVerfG NJW 2010, 1740; BGHSt 26, 304; OLG Dresden NStZ 1998, 535; LG Tübingen NStZ 2008, 643; Gürtler in Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 115 Rn. 21; Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 115 Rn. 33; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 3. Aufl., § 115 Rn. 24; krit. Wieder StV 2010, 146).
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).
  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05

    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).
  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 202/08

    Verwertungsverbot bei Fortführung der Vernehmung trotz angekündigtem Erscheinen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Das Verteidigerprivileg des § 148 Abs. 1 StPO ist deshalb auf solchen Verkehr beschränkt, der unmittelbar der Vorbereitung oder Durchführung der Verteidigung dient, und umfasst daher nur Schriftstücke, die unmittelbar das Strafverfahren betreffen (BVerfG NJW 2010, 1740; BGHSt 26, 304; OLG Dresden NStZ 1998, 535; LG Tübingen NStZ 2008, 643; Gürtler in Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 115 Rn. 21; Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 115 Rn. 33; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 3. Aufl., § 115 Rn. 24; krit. Wieder StV 2010, 146).
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Rechtsprechung
   AG Kehl, 15.04.2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7206
AG Kehl, 15.04.2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14 (https://dejure.org/2014,7206)
AG Kehl, Entscheidung vom 15.04.2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14 (https://dejure.org/2014,7206)
AG Kehl, Entscheidung vom 15. April 2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14 (https://dejure.org/2014,7206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Besorgnis, Befangenheit, Ehepaar, Richterin, StA

  • openjur.de

    Besorgnis der Befangenheit einer mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt verheirateten Richterin

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit bei Verheiratung des Richters mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 StPO, § 30 StPO, § 40 OWiG
    Richterablehnung: Befangenheit einer mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt verheirateten Richterin im Bußgeldverfahren

  • RA Kotz

    Richterin und Staatsanwalt sind ein Paar - Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Darf eine Richterin mit einem StA verheiratet sein?, oder: Verhandlung am heimatlichen Herd?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Richterin mit Staatsanwalt verheiratet - Besorgnis der Befangenheit

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verhandlung am heimischen Herd?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn die Richterin mit dem Staatsanwalt...

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Richterablehnung: Richterin ist die Ehefrau des Staatsanwalts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verheiratete Richterin - Ehe mit Staatsanwalt begründet Befangenheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Besorgnis der Befangenheit im Bußgeldverfahren bei Eheverhältnis zwischen Richterin und sachbearbeitendem Staatsanwalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Richterin befangen? - Sie meldet sich selbst aus einem Bußgeldverfahren ab, weil sie mit dem Staatsanwalt verheiratet ist

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Befangenheit der mit dem Staatsanwalt verheirateten Richterin

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Szenen einer Juristen-Ehe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn die Richterin mit dem zuständigen Staatsanwalt verheiratet ist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn die Richterin mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt verheiratet ist

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Selbstanzeige einer Richterin wegen Befangenheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Richterin verheiratet mit Staatsanwalt: Besorgnis der Befangenheit besteht - Durch Ehe begründetes gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung kann Entscheidung beeinflussen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12

    Anzeige der möglichen Befangenheit (vorherige dienstliche Beziehungen zu einem

    Auszug aus AG Kehl, 15.04.2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14
    Es kommt weder darauf an, ob der Richter sich selbst für unbefangen hält, noch darauf, ob er für etwaige Zweifel an seiner Unbefangenheit Verständnis aufbringt (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 86).
  • AG Kehl, 16.12.2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20

    Besorgnis der Befangenheit bei bestehender Ehe zwischen Richterin und

    Zwar rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Richters die Ehe zwischen dem zuständigen Dezernent der Staatsanwaltschaft im Bußgeldverfahren und dem zur Entscheidung in der Sache berufenen Richter regelmäßig gemäß § 24 Abs. 2 StPO das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters (AG Kehl, Beschluss vom 15. April 2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14 -, NStZ-RR 2014, 224, zuletzt nicht veröffentlichte Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 OWi 304 Js 8923/20 - und 3. Juni 2020 - 5 OWi 304 Js 6758/20 - zustimmend Artkämper, Die "gestörte" Hauptverhandlung, 5. Aufl. 2017, Praktische Fälle verdeckter Störungen in der Hauptverhandlung, Rn. 733).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2016 - 2 Ws 156/16

    Richterablehnung in der Beschwerdeinstanz eines Strafvollstreckungsverfahren:

    Dies soll sogar bei anklagendem Staatsanwalt und urteilender Richterin gelten (AG Potsdam, Beschluss vom 14.07.2009 - 84 Ds 481 Js 51074/07 [zitiert SK-StPO/Weßlau, 4. Aufl. 2014, § 24 Rn. 20]; aA AG Kehl, Beschluss vom 15.04.2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14 -, juris, in einem Bußgeldverfahren).
  • AG Meiningen, 20.05.2021 - OWi 161 Js 14163/20

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund des

    Mit gleicher Begründung hat das Amtsgericht Kehl das Vorliegen eines Befangenheitsgrundes angenommen, wenn die zuständige Richterin und der sachbearbeitende Staatsanwalt miteinander verheiratet sind (AG Kehl, Beschluss vom 15. April 2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14 -, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - 11 Ns 951 Js 162580/19

    Begründete Selbstanzeige bei zeitgleichem Verstoß gegen die Wartepflicht für

    c) Demgegenüber hat das Amtsgericht Kehl für den Fall einer Ehe zwischen einer Bußgeldrichterin und dem sachbearbeitenden Staatsanwalt die Auffassung vertreten, in dieser Situation bestehe (wohl generell) die Besorgnis, die Richtern werde den Ausführungen eines mit ihr verheirateten Staatsanwalts eine besondere Bedeutung beimessen, ihnen einen höheren Richtigkeitsgrad zuerkennen als in vergleichbaren Fällen oder (evtl. auch nur unbewusst) aus Rücksicht auf den Ehepartner einem Entscheidungsvorschlag (Verurteilung, Strafmaß etc.) zustimmen, ohne dass dies der Sach- und Rechtslage im Verfahren entspreche (AG Kehl, Beschluss vom 15.04.2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14, NStZ-RR 2014, 224 [Ls.] = BeckRS 2014, 8087 [Volltext]; ebenso Ellbogen/Schneider, JR 2012, 188, unter V.).
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