Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 10.01.2014 | OLG Hamm, 04.07.2013

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10512
OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13 (https://dejure.org/2014,10512)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.01.2014 - 1 Ws 471/13 (https://dejure.org/2014,10512)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 1 Ws 471/13 (https://dejure.org/2014,10512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang der Erledigung einer Unterbringungsvollstreckung gegenüber deren Aussetzung zur Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang der Erledigung der Vollstreckung einer Unterbringung gegenüber deren Aussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann wegen Unverhältnismäßigkeit für erledigt zu erklären sein

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann wegen Unverhältnismäßigkeit für erledigt zu erklären sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 230
  • StV 2015, 378 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13
    aa) Der Begriff der "rechtswidrigen Taten" ist in § 67d Absatz 2 unstreitig so zu verstehen wie in § 63 StGB, das heißt im Sinne von erheblichen rechtswidrigen Taten (BVerfGE 70, 297 unter C I 2 b; Fischer StGB, 61. Aufl., § 67d Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).

    a) Der Grundsatz, dass alle staatlichen Maßnahmen verhältnismäßig zu sein haben, folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG vom 8. Oktober 1985, 2 BvR 1150/80 und 2 BvR 1504/82, BVerfGE 70, 297 unter C I).

    Dabei sind alle Besonderheiten des Falles zu berücksichtigen (BVerfGE 70, 297 unter C I 2 a und b; BGH Urteil vom 31. Juli 2013, 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339 [340]).

    Je länger eine Unterbringung dauert, desto strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (BVerfGE 70, 297 unter C I 2 c; BVerfG vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12 - Fall Mollath - Rn. 47).

    Für die Frage, wann eine Unterbringung als langdauernd einzustufen ist, können die einschlägigen Strafrahmen einen Anhalt geben (BVerfGE 70, 297 unter C I 2 c).

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13
    Erforderlich ist, dass schwere Störungen des Rechtsfriedens drohen, das heißt solche, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen (BGH Beschluss vom 22. Februar 2011, 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271 [272]; Urteil vom 11. August 1998, 1 StR 305/98, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25; Urteil vom 29. November 1994, 1 StR 689/94, NStZ 1995, 228 [ebd.]; Fischer StGB, 60. Aufl., § 63 Rn. 13, 17; Schöch Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 63 Rn. 90).

    Ob dies der Fall ist, lässt sich nicht allein anhand der potentiell verletzten gesetzlichen Straftatbestände sagen (BGH Urteil vom 11. August 2011, 4 StR 267/11 Rn. 17; Beschluss vom 22. Februar 2011, 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271 [272]; Beschluss vom 24. November 2004, 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72 [73]; Beschluss vom 26. April 2001, 4 StR 583/00, StV 2002, 477 [f.]; Urteil vom 29. November 1994, 1 StR 689/94, NStZ 1995, 228 [ebd.]; Fischer StGB, 60. Aufl., § 63 Rn. 16 f.; Schöch Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 63 Rn. 89).

    Für dieses Erfordernis verlangt der Bundesgerichtshof eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" (BGH Beschluss vom 22. Februar 2011, 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271 [272]; Beschluss vom 31. Oktober 1989, 5 StR 496/89, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11; Beschluss vom 21. März 1989, 1 StR 120/89, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8; ebenso Fischer StGB, 61. Aufl., § 63 Rn. 15).

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist eine außerordentlich beschwerende Maßnahme (BGH BGH Urteil vom 11. August 2011, 4 StR 267/11 Rn. 11; Beschluss vom 22. Februar 2011, 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271 [272]; Beschluss vom 26. Juni 2007, 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300 [301]; Beschluss vom 28. Juni 2005, 2 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303 [304]; Beschluss vom 26. April 2001, 4 StR 583/00, StV 2002, 477 [f.]; Beschluss vom 21. März 1989, 1 StR 120/89, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13
    Ob dies der Fall ist, lässt sich nicht allein anhand der potentiell verletzten gesetzlichen Straftatbestände sagen (BGH Urteil vom 11. August 2011, 4 StR 267/11 Rn. 17; Beschluss vom 22. Februar 2011, 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271 [272]; Beschluss vom 24. November 2004, 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72 [73]; Beschluss vom 26. April 2001, 4 StR 583/00, StV 2002, 477 [f.]; Urteil vom 29. November 1994, 1 StR 689/94, NStZ 1995, 228 [ebd.]; Fischer StGB, 60. Aufl., § 63 Rn. 16 f.; Schöch Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 63 Rn. 89).

    Wichtige Gesichtspunkte sind die vermutliche Häufigkeit neuerlicher Delikte und die Intensität der zu erwartenden Rechtsgutsbeeinträchtigungen (BGH Urteil vom 11. August 2011, 4 StR 267/11 Rn. 17 mit weiteren Nachweisen; Schöch Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 63 Rn. 90 f.).

    Es handelt sich um eine Rechtsfrage, deren Beantwortung der Richter nicht an einen Sachverständigen delegieren kann (BGH Urteil vom 11. August 2011, 4 StR 267/11, Rn. 22).

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist eine außerordentlich beschwerende Maßnahme (BGH BGH Urteil vom 11. August 2011, 4 StR 267/11 Rn. 11; Beschluss vom 22. Februar 2011, 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271 [272]; Beschluss vom 26. Juni 2007, 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300 [301]; Beschluss vom 28. Juni 2005, 2 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303 [304]; Beschluss vom 26. April 2001, 4 StR 583/00, StV 2002, 477 [f.]; Beschluss vom 21. März 1989, 1 StR 120/89, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13, 1 Ws 1063/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,753
OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13, 1 Ws 1063/13 (https://dejure.org/2014,753)
OLG München, Entscheidung vom 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13, 1 Ws 1063/13 (https://dejure.org/2014,753)
OLG München, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 1 Ws 1062/13, 1 Ws 1063/13 (https://dejure.org/2014,753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 230
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

    Auszug aus OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13
    Es ist insoweit eine "integrative Betrachtung" vorzunehmen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.08.2013, 2 BvR 371/12, NJW 2013, 3228-3231).

    Die Fortdauer der Unterbringung gem. § 63 StGB ist jedoch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.08.2013 nur gerechtfertigt, wenn vom Verurteilten auch zum Zeitpunkt der Fortdauerentscheidung solche rechtswidrigen Taten zu erwarten sind, die auch die Anordnung der Maßregel gem. § 63 StGB rechtfertigen würden (BVerfG-Beschluss vom 26.08.2013 a.a.O.).

  • BVerfG, 16.05.2013 - 2 BvR 2671/11

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus; Grundsatz der

    Auszug aus OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13
    Gleichfalls fehlt eine Darlegung, ob einer solchen Gefahr aus psychiatrischer Sicht ggfs. durch Mittel der Führungsaufsicht (im Falle einer Aussetzung der Maßregel zu Bewährung) begegnet werden könnte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2013, 2 BvR 2957/12, zitiert nach juris sowie weiterer Beschluss vom 05.07.2013, 2 BvR 789/13 in NStZ-RR 2013, 360 sowie Beschluss vom 16.05.2013, 2 BvR 2671/11).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13
    Gleichfalls fehlt eine Darlegung, ob einer solchen Gefahr aus psychiatrischer Sicht ggfs. durch Mittel der Führungsaufsicht (im Falle einer Aussetzung der Maßregel zu Bewährung) begegnet werden könnte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2013, 2 BvR 2957/12, zitiert nach juris sowie weiterer Beschluss vom 05.07.2013, 2 BvR 789/13 in NStZ-RR 2013, 360 sowie Beschluss vom 16.05.2013, 2 BvR 2671/11).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13
    Gleichfalls fehlt eine Darlegung, ob einer solchen Gefahr aus psychiatrischer Sicht ggfs. durch Mittel der Führungsaufsicht (im Falle einer Aussetzung der Maßregel zu Bewährung) begegnet werden könnte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2013, 2 BvR 2957/12, zitiert nach juris sowie weiterer Beschluss vom 05.07.2013, 2 BvR 789/13 in NStZ-RR 2013, 360 sowie Beschluss vom 16.05.2013, 2 BvR 2671/11).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13
    Die aktuell vom Verurteilten in Freiheit zu erwartenden rechtswidrigen Taten müssen somit erheblich i. S. v. § 63 StGB sein (vgl. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.07.2013, 2 BvR 298/12, zitiert nach juris, in welchem die insoweit erforderliche Erheblichkeit näher eingegrenzt wird).
  • OLG Bamberg, 26.02.2014 - 1 Ws 52/14

    Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen

    Hieraus folgt, dass eine integrative Betrachtung, d.h. eine Auseinandersetzung mit der Bedeutung der von dem Untergebrachten begangenen Taten und deren indizieller Bedeutung für seine zukünftige Gefährlichkeit ebenso wie mit der Art und der Bedeutung der von dem Untergebrachten zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Freiheit zu erwartenden Taten und dem Grad der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung stattzufinden hat (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13 [bei Juris]).

    Es ist insoweit eine "integrative Betrachtung" vorzunehmen (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13 [bei Juris] m.w.N.).

  • OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21

    Recht auf Vertrauen in übliche Postlaufzeiten; Stempel des Briefzentrums als

    Zu verlangen ist die Konkretisierung der Art und des Grades der Wahrscheinlichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, wobei auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles einzugehen ist (OLG Celle, Beschluss vom 24. April 2019, 2 Ws 77/19; OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2014, NStZ-RR 2014, 230).
  • OLG Brandenburg, 15.06.2021 - 1 Ws 43/21

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollziehung der wegen schwerer

    In die Entscheidung über die Aussetzungsreife ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen und zu erwägen, welche Art von Straftaten mit welcher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. OLG München NStZ-RR 2014, 230).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 1 Ws 4/20

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in

    In der Entscheidung über die Aussetzungsreife ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen und zu erwägen, welche Art von Straftaten mit welcher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. OLG München NStZ-RR 2014, 230).
  • OLG Brandenburg, 31.07.2019 - 1 Ws 110/19

    Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    In der Entscheidung über die Aussetzungsreife ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen und zu erwägen, welche Art von Straftaten mit welcher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. OLG München NStZ-RR 2014, 230).
  • OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13

    Bewertung des Grads der Rückfallgefahr eines Untergebrachten für die Entscheidung

    Um diese Gefährdung bewerten und in eine Abwägung mit dem Freiheits- und Resozialisierungsinteresse des Betroffenen einstellen zu können, ist es aber auch erforderlich, den Grad der Gefahr eines Rückfalls im Entweichensfalle nachvollziehbar zu bewerten (vergleichbar der Gefahrenbewertung im Rahmen einer Aussetzungsentscheidung nach § 67d Abs. 2 StGB, vgl. dazu OLG München, Beschl. v. 23.01.2014 - 1 Ws 1062/13 u.a. = BeckRS 2014, 02230).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 1 Ws 53/18

    Verhältnismäßigkeit einer lang andauernden Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es mit Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297; Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - Rn. 47, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. September 2014 - 1 Ws 348/14 - OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Juni 2014 - 2 Ws 271/14 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 Ws 135/14 - KG, Beschluss vom 30. März 2014 - 2 Ws 29/14 - OLG Bamberg; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 - OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2014 - 1 Ws 1062/13 - jeweils zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.07.2013 - III-4 Ws 213/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44103
OLG Hamm, 04.07.2013 - III-4 Ws 213/13 (https://dejure.org/2013,44103)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.2013 - III-4 Ws 213/13 (https://dejure.org/2013,44103)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - III-4 Ws 213/13 (https://dejure.org/2013,44103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ergänzung des Führungsaufsichtsbeschlusses durch eine polizeiliche Meldepflicht nach Aussetzung weiterer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung; Anwendungsbereich des § 68d StGB bei Änderung der objektiven Situation oder des Kenntisstandes des Gerichts

  • rechtsportal.de

    Ergänzung des Führungsaufsichtsbeschlusses durch eine polizeiliche Meldepflicht nach Aussetzung weiterer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - III StVK 803/10
  • OLG Hamm, 04.07.2013 - III-4 Ws 213/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 230
  • StV 2014, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 26.08.2003 - 1 Ws 231/03

    Strafaussetzung: Beschwerde gegen ermessensfehlerhafte Änderung von

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2013 - 4 Ws 213/13
    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessen überschreitet (OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2012, III-2 Ws 190 u. 191/12; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 89; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 55. Aufl., § 453 Rdnr. 12).

    Normzweck des § 68 d StGB ist es, Weisungen während der Dauer der Führungsaufsicht den wechselnden Verhältnissen anzupassen, also Fortschritten und/oder Rückschritten des Verurteilten in Bezug auf kriminalprognostisch relevante Umstände Rechnung zu tragen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 63; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 89 zu § 56 e StGB).

  • OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen für eine Neuerteilung oder Änderung von

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2013 - 4 Ws 213/13
    Normzweck des § 68 d StGB ist es, Weisungen während der Dauer der Führungsaufsicht den wechselnden Verhältnissen anzupassen, also Fortschritten und/oder Rückschritten des Verurteilten in Bezug auf kriminalprognostisch relevante Umstände Rechnung zu tragen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 63; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 89 zu § 56 e StGB).
  • KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19

    Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; nachträgliche Änderung von

    Normzweck des § 68d StGB ist es, Weisungen während der Dauer der Führungsaufsicht den wechselnden Verhältnissen anzupassen, namentlich Fortschritten oder Rückschritten des Verurteilten in Bezug auf kriminalprognostisch relevante Umstände Rechnung zu tragen und einem künftigen Fehlverhalten entgegenzuwirken (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2013 - III-4 Ws 213/13 - juris Rdn. 5; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. November 2010 - 3 Ws 1081/10 - juris Rdn. 5; KG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 Ws 541/13 - juris Rdn. 7 m.w.N.; Kinzig a.a.O., § 68d Rdn. 4, 6; Heintschel-Heinegg in BeckOK StGB 45. Ed. 1. Februar 2020, § 68d Rdn. 1).

    Ebenso wenig genügt eine bei gleichbleibender Tatsachengrundlage vorgenommene Veränderung der Gefährlichkeitseinschätzung durch eine Fallkonferenz der Polizei, die zu einer Hochstufung des Probanden in eine andere polizeiliche Risikogruppe führt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2013, a.a.O.; Heintschel-Heinegg a.a.O., § 68d Rdn. 6).

  • KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18

    Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Denn die Strafvollstreckungskammer durfte gemäß § 68d Abs. 1 StGB nachträglich über die Weisung entscheiden, weil es sich bei der zwischen Januar 2016 und März 2018 vollstreckten Strafhaft um eine neue beachtliche Tatsache handelt (zu diesem Erfordernis OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2013 - III-4 Ws 213/13 -, juris Rdnr. 5 m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht