Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.04.2014

Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13   

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https://dejure.org/2013,26682
BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13 (https://dejure.org/2013,26682)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2013 - 4 StR 308/13 (https://dejure.org/2013,26682)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 (https://dejure.org/2013,26682)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1, Fall 2 StGB; § 244 Abs. 3 Satz 2 Fall 4 StPO
    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: subjektive Voraussetzungen); Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 Alt 2 StGB, § 24 Abs 1 S 2 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO
    Rücktritt vom Versuch: Annahme des beendeten Versuchs bei fehlenden Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters bei Abbruch der Tötungshandlung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die strafgerichtlichen Darlegungen bzgl. des Rücktritts von einem beendeten Versuch; Beendeter Versuch bei Fehlen einer Vorstellung von den Folgen des bisherigen Verhaltens im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch: Annahme des beendeten Versuchs bei fehlenden Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters bei Abbruch der Tötungshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die strafgerichtlichen Darlegungen bzgl. des Rücktritts von einem beendeten Versuch; Beendeter Versuch bei Fehlen einer Vorstellung von den Folgen des bisherigen Verhaltens im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beendeter Versuch bei Gleichgültigkeit bezüglich des Erfolgseintritts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 241
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13
    a) Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Tz. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR bei Holtz 1995, 878, 879; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).

    Zwar trifft es zu, dass der Zweifelssatz nicht dazu nötigt, (innere) Tatsachen zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keine Anhaltspunkte gibt (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13; BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264, Tz. 14).

  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13
    Zwar trifft es zu, dass der Zweifelssatz nicht dazu nötigt, (innere) Tatsachen zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keine Anhaltspunkte gibt (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13; BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264, Tz. 14).

    Auch kann in Fällen, in denen sich aus den objektiven Umständen kein Hinweis auf das konkrete Vorstellungsbild des Täters im Zeitpunkt des Abbruchs der Tötungshandlung ergibt, die Annahme gerechtfertigt sein, dass bei ihm die der Tatbegehung zu Grunde liegende Folgeneinschätzung fortbestanden hat oder ihm die Folgen gleichgültig sind (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 aaO).

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13
    a) Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Tz. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR bei Holtz 1995, 878, 879; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 12.04.1995 - 2 StR 105/95

    Beendeter Versuch - Versuchsvollendung - Folgen der Tat - Strafbefreiender

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13
    a) Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Tz. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR bei Holtz 1995, 878, 879; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13
    Als innere Tatsache muss diese gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen aber positiv festgestellt werden; hierzu bedarf es einer zusammenfassenden Würdigung aller maßgeblichen objektiven Umstände (Senatsurteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, Tz. 13 mwN).
  • BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98

    Rücktritt beim vollendeten und unvollendeten Versuch; Verhältnis von

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13
    a) Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Tz. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR bei Holtz 1995, 878, 879; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13
    Denn die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels liegt nur dann vor, wenn der Tatrichter ohne Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis feststellen kann, dass sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht wird erzielen lassen; ein geminderter, geringer oder nur zweifelhafter Beweiswert reicht nicht aus (BGH, Beschluss vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07, NStZ 2008, 116; Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351, 352).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98

    Rücktritt bei versuchtem Totschlag

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13
    a) Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Tz. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR bei Holtz 1995, 878, 879; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07

    Erschöpfende Würdigung eines Beweisantrages (Ablehnung wegen völliger

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13
    Denn die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels liegt nur dann vor, wenn der Tatrichter ohne Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis feststellen kann, dass sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht wird erzielen lassen; ein geminderter, geringer oder nur zweifelhafter Beweiswert reicht nicht aus (BGH, Beschluss vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07, NStZ 2008, 116; Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351, 352).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Derartige Umstände konnten vorliegend jedoch nicht festgestellt werden, wobei auch der Zweifelssatz nicht dazu nötigt, innere Tatsachen zu Gunsten der Angeklagten zu unterstellen, für die es keine Anhaltspunkte gibt (vgl. BGH Beschl. v. 14.8.2013 - 4 StR 308/13, BeckRS 2013, 17204 Rn. 7, beck-online).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15

    Eventualvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Aber der Zweifelssatz nötigt nicht dazu, innere Tatsachen zu Gunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keine Anhaltspunkte gibt (BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 mwN).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Vorstellungsbild des Täters);

    Als innere Tatsache muss diese gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen aber positiv festgestellt werden (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13, Rn. 6 mwN).

    Die positive Feststellung, dass sich der Angeklagte keine Gedanken über den Erfolgseintritt gemacht hat, hat es damit nicht getroffen; denn die positive Feststellung der gedanklichen Indifferenz darf mit dem Fall, dass zu den Gedanken des Angeklagten keine Feststellungen getroffen werden können, nicht gleichgesetzt werden, da es in dem letztgenannten Fall noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (Senatsbeschlüsse vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 und vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).

  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 565/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag (beendeter Versuch:

    Als innere Tatsache muss diese gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen aber positiv festgestellt werden (Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 und vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2014 - 2 StR 643/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13816
BGH, 03.04.2014 - 2 StR 643/13 (https://dejure.org/2014,13816)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2014 - 2 StR 643/13 (https://dejure.org/2014,13816)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2014 - 2 StR 643/13 (https://dejure.org/2014,13816)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 212 StGB
    Freiwilligkeit des Rücktritts vom versuchten Totschlag nach Einwirken eines Dritten

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Freiwilligkeit des Rücktritts vom unbeendeten Versuch eines Tötungsdelikts (hier: Totschlag)

  • rewis.io

    Freiwilligkeit des Rücktritts vom versuchten Totschlag nach Einwirken eines Dritten

  • ra.de
  • haerlein.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann wird ein Angeklagter wegen eines nach dem Gesetz strafbaren Versuchs einer Straftat nicht bestraft?

  • rechtsportal.de

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Freiwilligkeit des Rücktritts vom unbeendeten Versuch eines Tötungsdelikts (hier: Totschlag)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einwirken eines Dritten steht Freiwilligkeit des Rücktritts nicht entgegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 241
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 289/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch (Totschlag; Freiwilligkeit nach

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - 2 StR 643/13
    Entscheidend für die Annahme von Freiwilligkeit ist, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Freiwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (BGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21

    Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage:

    Freiwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81, 82; vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, juris Rn. 10, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241).
  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    Freiwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse' geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, juris Rn. 10; vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse' geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 und vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).
  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das einer Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. und vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299; Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN; vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172 und vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336 f.).
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20

    Freiwilligkeit des Rücktritts (autonome Entscheidung; äußerer Anlass; Zwangslage;

    Freiwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse' geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; Urteil vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, Juris; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81 f. jeweils mwN).
  • BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18

    Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 9; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).
  • BGH, 29.04.2015 - 2 StR 398/14

    Angeklagte Tat als Grenze der Urteilsfindung (angeklagter Tatzeitraum)

    Soweit das Landgericht auf die mit einem Weiterhandeln verbundene erhöhte Gefahr einer Aufdeckung des Missbrauchs abstellt, fehlt es an einer Erörterung des allein maßgeblichen subjektiven Vorstellungsbildes des Angeklagten (vgl. nur Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22

    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Freiwilligkeit, Anstoß zum Umdenken

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können und damit "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17, NStZ-RR 2017, 335; vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 500/19

    Rücktritt (Freiwilligkeit); Grundsätze der Strafzumessung

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist insoweit nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9 f. mwN; Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/14, NStZ-RR 2014, 241).
  • BGH, 16.11.2022 - 1 StR 330/22

    Rücktritt vom Versuch (erforderliche Feststellungen zum Rücktrittshorizont des

  • LG Münster, 21.01.2022 - 22 KLs 30/21
  • LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
  • LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
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