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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.03.2014 - III-2 Ws 42/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8295
OLG Hamm, 13.03.2014 - III-2 Ws 42/14 (https://dejure.org/2014,8295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2014 - III-2 Ws 42/14 (https://dejure.org/2014,8295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2014 - III-2 Ws 42/14 (https://dejure.org/2014,8295)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer unbefristeten Verlängerung der Dauer der Führungsaufsicht nach Ablauf der Höchstdauer von fünf Jahren; Vertrauensschutz des Beschwerdeführers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines nach Beendigung der Führungsaufsicht ergangenen Beschlusses, eine dreijährige Führungsaufsicht um ein weiteres Jahr zu verlängern

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 61 StVK 563/10
  • OLG Hamm, 13.03.2014 - III-2 Ws 42/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 245
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 23.02.2011 - I Ws 38/11

    Führungsaufsicht: Nachträgliche Verlängerung einer früher angeordneten Abkürzung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2014 - 2 Ws 42/14
    Eine nachträgliche Verlängerung der nach § 68 c Abs. 1 Satz 2 StGB abgekürzten Höchstdauer der Führungsaufsicht kommt indes nach nahezu einhelliger Auffassung, die sich auf die in § 56 a Abs. 2 S. 2 StGB zur Dauer der Bewährungszeit getroffene gesetzliche Regelung stützt, nur bis zum Ablauf der zunächst verkürzten Frist in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.1988, 1 Ws 512/88, juris Rn 3 m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 23. Februar 2011 - I Ws 38/11 -, juris Rn 6 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 02.05.2013 - Ws 119/13

    Führungsaufsicht: Nachträgliche Verlängerung einer befristeten Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2014 - 2 Ws 42/14
    Soweit in einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 2.05.2013, Ws 119/13, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2009, 2 Ws 20/09, juris Rn 9), die jeweils eine unbefristete Verlängerung der Dauer der Führungsaufsicht gemäß § 68 c Abs. 3 StGB auch noch nach Ablauf der Höchstdauer von fünf Jahren zum Gegenstand hatten, in Anlehnung an die Regelung des § 56 f StGB unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Verlängerung der Führungsaufsicht auch noch nach Ablauf der ursprünglich bestimmten Dauer für zulässig erachtet worden ist, führen diese Entscheidungen vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 2 Ws 20/09

    Voraussetzungen für die unbefristete Verlängerung der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2014 - 2 Ws 42/14
    Soweit in einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 2.05.2013, Ws 119/13, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2009, 2 Ws 20/09, juris Rn 9), die jeweils eine unbefristete Verlängerung der Dauer der Führungsaufsicht gemäß § 68 c Abs. 3 StGB auch noch nach Ablauf der Höchstdauer von fünf Jahren zum Gegenstand hatten, in Anlehnung an die Regelung des § 56 f StGB unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Verlängerung der Führungsaufsicht auch noch nach Ablauf der ursprünglich bestimmten Dauer für zulässig erachtet worden ist, führen diese Entscheidungen vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1988 - 1 Ws 512/88

    Führungsaufsicht; Nachträgliche Verlängerung; Gesetzliche Höchstdauer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2014 - 2 Ws 42/14
    Eine nachträgliche Verlängerung der nach § 68 c Abs. 1 Satz 2 StGB abgekürzten Höchstdauer der Führungsaufsicht kommt indes nach nahezu einhelliger Auffassung, die sich auf die in § 56 a Abs. 2 S. 2 StGB zur Dauer der Bewährungszeit getroffene gesetzliche Regelung stützt, nur bis zum Ablauf der zunächst verkürzten Frist in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.1988, 1 Ws 512/88, juris Rn 3 m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 23. Februar 2011 - I Ws 38/11 -, juris Rn 6 m.w.N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.11.2020 - JK II Qs 35/20

    Keine neue Führungsaufsicht bei bereits eingetretener Führungsaufsicht infolge

    Eine nachträgliche Verlängerung bzw. eine Aufhebung der Abkürzung der dort festgesetzten Frist nach § 68d Abs. 1 StGB ist - bis zu ihrem Ablauf - jederzeit möglich (OLG Hamm 13.03.2014 - 2 Ws 42/14, NStZ-RR 2014, 245; BeckOK-StGB/Heuchemer, 47. Ed. 2020, § 68d Rn. 2; MüKo-StGB/Groß/Ruderich, 4. Aufl. 2020, § 68c Rn. 5a; zu einer faktischen Verlängerung der Höchstdauer der Führungsaufsicht infolge § 68g Abs. 1 Satz 2 StGB vgl. Ruderich, Führungsaufsicht, 2014, S. 98).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3374
OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14 (https://dejure.org/2014,3374)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.02.2014 - Ws 9/14 (https://dejure.org/2014,3374)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - Ws 9/14 (https://dejure.org/2014,3374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 66 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c StGB vom 22.12.2010, § 67g Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 3 StGB, Art 316e Abs 3 S 1 StGBEG
    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung einer nach altem Recht angeordneten Maßregel; Widerruf der Aussetzung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung zur Bewährung wegen Weisungsverstößen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der ausgesetzten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Verstoß gegen Auflagen und Weisungen; Zulässigkeit von Weisungen über das Zusammenleben mit dem Lebensgefährten/der Lebensgefährtin

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Widerruf der ausgesetzten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Verstoß gegen Auflagen und Weisungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 245
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11

    Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in

    Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
    Nachdem die Sicherungsverwahrung, um deren (weitere) Vollstreckung es hier geht, mit vor dem 01.01.2011 rechtskräftig gewordenen Urteil des Landgerichts Schwerin vom 15.05.2007 angeordnet worden ist, war zunächst nach Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB von Amts wegen zu prüfen, ob die Maßnahme nicht deshalb zwingend für erledigt zu erklären ist, weil die Anordnung ausschließlich auf Taten beruht, die nach § 66 StGB in der seit dem 01.01.2011 geltenden Fassung nicht mehr Grundlage für eine solche Anordnung sein könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 451/11 - = BGHSt 57, 218 = NJW 2012, 1824, zitiert nach Rdz. 33 in juris).
  • OLG BamberG, 15.11.2010 - 1 Ws 621/10

    Führungsaufsicht: Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit eines Annäherungs- und

    Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
    Ein unmittelbarer Eingriff in das auch dem Verurteilten zustehende Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) ist mit der Weisung nicht erfolgt (vgl. OLG Bamberg NJW 2011, 2151; Rdz. 12 f. in juris).
  • OLG Rostock, 18.07.2012 - I Ws 224/12

    Sicherungsverwahrung: Vollstreckung nach Strafende ohne vorherige

    Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat der Senat mit Beschluss vom 18.07.2012 - I Ws 224/12 - als unbegründet verworfen.
  • OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12

    Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei

    Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
    Auch sonst ist es keine Voraussetzung für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung, dass der dafür genommene Anlass dasselbe Gewicht haben muss, das für die originäre Anordnung der Maßregel erforderlich ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 - Rdz. 20 in juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 1 AR 490/01 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01, 5 Ws 229/01 -, 5 Ws 229/01, Rdz. 4 in juris).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
    Die nichteheliche Lebensgemeinschaft des Verurteilten mit Frau W., bei der es sich um eine rechtlich ungebundene Partnerschaft handelt, unterfällt für sich genommen nicht dem Eheschutz des Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, BVerfGE 112, 50-74, Rdz. 49 in juris m.w.N.).
  • KG, 15.05.2001 - 5 Ws 229/01
    Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
    Auch sonst ist es keine Voraussetzung für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung, dass der dafür genommene Anlass dasselbe Gewicht haben muss, das für die originäre Anordnung der Maßregel erforderlich ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 - Rdz. 20 in juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 1 AR 490/01 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01, 5 Ws 229/01 -, 5 Ws 229/01, Rdz. 4 in juris).
  • OLG Celle, 14.01.2016 - 1 Ws 652/15

    Erledigung einer nach altem Recht angeordneten Sicherungsverwahrung gemäß Art.

    Wie das Landgericht Hildesheim zutreffend ausgeführt hat, sind bei der Prüfung, ob die damaligen Anlass- und Vortaten auch vom Katalog des nunmehr geltenden § 66 StGB erfasst wären, allein die in § 66 StGB n. F. normierten formellen Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung zu prüfen (so auch die ganz herrschende Meinung, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 7. Februar 2014 - Ws 9/14 - OLG Bamberg, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 Ws 115/12 - OLG Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 Ws 385/11 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 3 Ws 580/11 - [zu sogenannten "Mischfällen], bestätigt vom BGH mit Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 451/11, jeweils bei juris).
  • KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15

    Verfahrensverzögerung im Widerrufsverfahren bei der Sicherungsverwahrung

    Denn es geht nicht um die Frage, ob jetzt Sicherungsverwahrung zu verhängen ist - das ist bereits rechtskräftig erfolgt -, sondern es ist allein noch darüber zu befinden, ob es zum Schutz der Allgemeinheit vor dem sich nach seiner Entlassung weisungswidrig verhaltenden Verurteilten des erneuten Vollzugs der Maßnahme bedarf (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 7. Februar 2014 - Ws 9/14 - bei juris = NStZ-RR 2014, 245; LS).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 26.02.2014 - 1 Ws 52/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4646
OLG Bamberg, 26.02.2014 - 1 Ws 52/14 (https://dejure.org/2014,4646)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.02.2014 - 1 Ws 52/14 (https://dejure.org/2014,4646)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 (https://dejure.org/2014,4646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Entscheidung über die Fortsetzung der Unterbringung nach § 63 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Entscheidung über die Fortsetzung einer Unterbringung nach § 63 StGB

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gefährlichkeitsprognose für weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfordert integrative Betrachtung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 245
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.02.2014 - 1 Ws 52/14
    Hieraus folgt, dass eine integrative Betrachtung, d.h. eine Auseinandersetzung mit der Bedeutung der von dem Untergebrachten begangenen Taten und deren indizieller Bedeutung für seine zukünftige Gefährlichkeit ebenso wie mit der Art und der Bedeutung der von dem Untergebrachten zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Freiheit zu erwartenden Taten und dem Grad der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung stattzufinden hat (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13 [bei Juris]).

    Es ist insoweit eine "integrative Betrachtung" vorzunehmen (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13 [bei Juris] m.w.N.).

  • BVerfG, 19.11.2012 - 2 BvR 193/12

    Freiheitsgrundrecht (richterliche Sachaufklärung; Verhältnismäßigkeit);

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.02.2014 - 1 Ws 52/14
    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges (BVerfG, Beschluss vom 19.11.2012 - 2 BvR 193/12 = RuP 2013, 96 ff. = StV 2014, 148 ff.).
  • OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 45/19

    Zur Erledigung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bei

    Dies ist dann der Fall, wenn der Zustand, aufgrund dessen Feststellung die Unterbringung erfolgt ist, oder die nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeit des Untergebrachten nicht mehr besteht (st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 20.04.2016 - 1 Ws 45/16 und zuletzt Beschluss vom 12.09.2018 - 1 Ws 82/18; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 Ws 52/14, juris Rn. 6, NStZ-RR 2014, 245 (Ls.); OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.01.2015 - 1 Ws 379/14, juris Rn. 16, NStZ-RR 2015, 190 ; OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.2016 - 4 Ws 69/16, 4 Ws 70/16, juris Rn. 21).

    Entscheidend ist allein, ob sich später im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vornherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da in beiden Fällen der Zweck der Unterbringung erreicht oder nicht (mehr) erreichbar ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.11.2011 - 3 Ws 1119/01, juris Rn. 9, NStZ-RR 2002, 58 ; OLG Jena, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 13; StraFo 2010, 473 ; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; Beschluss vom 16.11.2011 - I Ws 287/11, juris Rn. 2; so auch OLG Bamberg, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 Ws 52/14, juris Rn. 6).

  • KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18

    Prüfung der Aussetzungsreife bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen

    Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen ist zu beachten, dass einerseits das erforderliche Maß an Gewissheit künftigen straffreien Verhaltens wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt, andererseits sich aber die Dauer der Unterbringung dahingehend relativierend auswirkt, dass bei einem bereits lang dauernden Freiheitsentzug etwaige Zweifel an einer günstigen Kriminalprognose leichter überwunden und Risiken in Kauf genommen werden müssen, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen (OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 1 Ws 206/12 -, juris Rdnr. 56, und 5. August 2014 - 1 Ws 133/14 -, juris Rdnr. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 -, juris Rdnr. 19).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 1 Ws 53/18

    Verhältnismäßigkeit einer lang andauernden Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es mit Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297; Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - Rn. 47, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. September 2014 - 1 Ws 348/14 - OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Juni 2014 - 2 Ws 271/14 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 Ws 135/14 - KG, Beschluss vom 30. März 2014 - 2 Ws 29/14 - OLG Bamberg; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 - OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2014 - 1 Ws 1062/13 - jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überschreitung der Frist zur

    b) Die Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Maßregel nach § 67d Abs. 6 Satz 1 1. Alt. StGB sind nicht gegeben, da der im Ausgangsurteil festgestellte Zustand und die hieraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten fortbestehen und die Unterbringungsvoraussetzungen somit nicht weggefallen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 Ws 229/17 - KG, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 Ws 68/11 - juris m.w.N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 - juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 1 Ws 379/14 - juris).Die Ärzte des KMV bescheinigen dem Beschwerdeführer in ihrer Stellungnahme vom 27. Juni 2017 weiterhin eine multiple Störung der Sexualpräferenz nach ICD 10: F 65.6 mit fetischistischen, frotteuristischen und sadistischen Zügen sowie eine kombinierte Persönlichkeitsstörung nach ICD 10: F 60.8 mit schizoiden, narzisstischen, paranoiden und dissozialen Zügen.
  • OLG Hamm, 06.08.2015 - 4 Ws 157/15

    Maßregelvollzug, Fortdauer, Aufhebung, Anhörung, Sachverständiger

    Dies ist dann nicht mehr der Fall, wenn der Zustand, aufgrund dessen die Unterbringung erfolgt ist, nicht oder nicht mehr besteht oder wenn die von § 63 StGB vorausgesetzte Gefährlichkeit des Untergebrachten nicht mehr besteht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vorn 26.02.2014, Az.: 1 Ws 52/14).
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