Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.05.2014

Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2014 - 4 StR 128/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17011
BGH, 18.06.2014 - 4 StR 128/14 (https://dejure.org/2014,17011)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2014 - 4 StR 128/14 (https://dejure.org/2014,17011)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 4 StR 128/14 (https://dejure.org/2014,17011)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzung für die Einziehung eines Notebooks

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sexueller Missbrauch u.a.: Löschung von Dateien geht vor Einziehung des Laptops

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Tatwerkzeug Computer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorzug der Löschung von Dateien vor der Einziehung eines Laptops

Besprechungen u.ä.

  • hiesige-meinung.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einziehung "pornographischer” Datenträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 274
  • MMR 2014, 843
  • K&R 2014, 730
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 372/12

    Beweisantrag (Konnexität von Beweisbehauptung und Beweismittel; Beweisantrag "ins

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 4 StR 128/14
    Da es dem Antragsteller grundsätzlich nicht verwehrt sein kann, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält oder nur vermutet (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 372/12, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 51, Tz. 12 mwN; dazu LR-StPO/Becker, 26. Aufl., § 244 Rn. 110 ff.), begegnet die Auffassung des Landgerichts, es fehle dem Beweisbegehren hier wegen einer "aufs Geratewohl" aufgestellten Beweisbehauptung die Eigenschaft eines nach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheidenden Beweisantrags, rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 28.08.2012 - 4 StR 278/12

    Einziehung des Tatwerkzeugs (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 4 StR 128/14
    Als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hat die Vorschrift - anders als die Absätze 1 und 3 dieser Norm - zwingenden Charakter (Senatsbeschluss vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1 mwN).
  • BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08

    Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 4 StR 128/14
    b) Das Landgericht hat jedoch die für alle Fälle der obligatorischen oder fakultativen Einziehung geltende Bestimmung des § 74b Abs. 2 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. März 1988 - 1 Ss 85/88, StV 1989, 156; Altenhain in Matt/Renzikowski, StGB, § 74b Rn. 5) übersehen und daher nicht erkennbar geprüft, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen war, sofern der Zweck der Einziehung auch dadurch erreicht werden konnte.
  • OLG Schleswig, 15.03.1988 - 1 Ss 85/88
    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 4 StR 128/14
    b) Das Landgericht hat jedoch die für alle Fälle der obligatorischen oder fakultativen Einziehung geltende Bestimmung des § 74b Abs. 2 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. März 1988 - 1 Ss 85/88, StV 1989, 156; Altenhain in Matt/Renzikowski, StGB, § 74b Rn. 5) übersehen und daher nicht erkennbar geprüft, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen war, sofern der Zweck der Einziehung auch dadurch erreicht werden konnte.
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18

    Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden

    Dies kann bei einer Speicherung von Bilddateien durch deren endgültige Löschung geschehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, aaO; vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 128/14, NStZ-RR 2014, 274).
  • BGH, 11.10.2016 - 4 StR 192/16

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (milderes Mittels bei der Einziehung von

    Gemäß § 74b Abs. 2 StGB ist in Fällen der Einziehung nach §§ 74, 74a StGB zwingend (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2014 - 4 StR 128/14, NStZ-RR 2014, 274, und vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1) zu prüfen, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme hätte getroffen werden können, durch die der Zweck der Einziehung gleichermaßen hätte erreicht werden können.

    Stünde damit ein milderes, im Vergleich zur sonst gebotenen Einziehung gleichermaßen geeignetes Mittel zur Verfügung, ist letztere vorzubehalten und eine entsprechende Anordnung zu treffen (Senatsbeschluss vom 18. Juni 2014 aaO).

  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15

    Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der

    Hier wären mit Blick auf den erheblichen Wert des Grundstücks und die Vermögensverhältnisse des Angeklagten zumindest - und zwar insbesondere, wenn das Landgericht von einer Sicherungseinziehung ausgegangen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 4 StR 128/14), aber auch dann, wenn für das Landgericht der Strafzweck der Einziehung maßgeblich gewesen wäre (vgl. Volkmer in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 33 Rn. 78a; Krug in FD-StrafR 2012, 335699) - der Vorbehalt der Einziehung des dem Angeklagten gehörenden Grundstücks, verbunden mit Anweisungen, am Grundstück die zum Zwecke der Errichtung einer Marihuanaplantage angebrachten Gegenstände zu beseitigen und/oder das Grundstück unverzüglich zu veräußern (§ 74b Abs. 2 Satz 2 Nrn. 2, 3 StGB), zu erörtern gewesen.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18389
BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13 (https://dejure.org/2014,18389)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 (https://dejure.org/2014,18389)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 3 StR 265/13 (https://dejure.org/2014,18389)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB; § 44 StPO
    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK; keine völkerrechtliche Rechtfertigung des Kampfes der PKK gegen das türkische Militär; gerichtliche Kontrolle der Verfolgungsermächtigung); keine Wiedereinsetzung bei unvollständig erhobener ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129b StGB, Art 1 Abs 4 GenfRKAbkZProt I, Art 43 GenfRKAbkZProt I
    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland: Völkerrechtliche Rechtfertigung für die der PKK zuzurechnenden Straftaten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung durch das Bundesministerium der Justiz wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: PKK)

  • rewis.io

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland: Völkerrechtliche Rechtfertigung für die der PKK zuzurechnenden Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung durch das Bundesministerium der Justiz wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: PKK)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 274
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10

    Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13
    Dies entspricht der langjährigen, ständigen Rechtsprechung der mit Staatsschutzstrafsachen befassten Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - AK 1 und 2/12, BGHR StGB § 129b Vereinigung 2; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10, BGHSt 56, 28, 29 ff.).

    Die PKK wird vielmehr international weitgehend als terroristische Organisation eingeordnet (vgl. etwa aus dem Bereich der Europäischen Union in neuerer Zeit Beschluss 2014/72/GASP des Rates vom 10. Februar 2014 zur Aktualisierung und Änderung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, für die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gelten, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/395/GASP, Anhang Ziffer 2.16. und 25., ABl. L 40/56; vgl. auch die Nachweise in BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10, BGHSt 56, 28, 39).

  • BGH, 16.02.2012 - AK 1/12

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13
    Dies entspricht der langjährigen, ständigen Rechtsprechung der mit Staatsschutzstrafsachen befassten Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - AK 1 und 2/12, BGHR StGB § 129b Vereinigung 2; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10, BGHSt 56, 28, 29 ff.).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13
    Eine besondere Verfahrenslage, bei der ausnahmsweise zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) eine Wiedereinsetzung unerlässlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.), liegt nicht vor.
  • OLG München, 08.05.2007 - 6 St 1/07

    Verfassungsmäßiger Straftatbestand der Unterstützung ausländischer

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13
    In der Sache bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die Ermächtigung nach § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB inhaltlich jeder gerichtlichen Kontrolle entzogen (vgl. BT-Drucks. 14/8893 S. 9; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129b Rn. 30; NK-StGB/Ostendorf, 4. Aufl., § 129b Rn. 12; Altvater, NStZ 2003, 179, 182; Stein, GA 2005, 433, 457 f.; Nehring, Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland, 2007, S. 311) oder - ähnlich wie dies für einen von einer hoheitlich handelnden Behörde gestellten Strafantrag vertreten wird (vgl. SK-StGB/Rudolphi/Wolter, 39. Lfg., § 77 Rn. 20; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 77 Rn. 17) - jedenfalls in begrenztem Maße auf Willkür überprüfbar ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 6 St 1/07, NJW 2007, 2786, 2789; offen gelassen in MK/Schäfer, 2. Aufl., § 129b Rn. 26).
  • BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00

    Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13
    Es fehlt - auch mit Blick auf das von der Verteidigung angeführte Recht auf Selbstbestimmung nach Art. 1 Nr. 2 der UN-Charta (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65 - NJW 1966, 310) - an einer von einer ausreichend einhelligen Rechtsüberzeugung getragenen Praxis für ein ius ad bellum etwa nationaler Befreiungsbewegungen; ein kollektives Recht auf bewaffneten Widerstand zugunsten einer Bevölkerungsgruppe gegen die Regierung des eigenen Landes hat sich bisher im Völkergewohnheitsrecht nicht herausgebildet (zur nicht gegebenen Rechtfertigung vorsätzlicher Tötungen wegen menschenrechtswidriger Versagung der Ausreisefreiheit vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2000 - 5 StR 629/99, NJW 2000, 3079; BVerfG, Beschluss vom 30. November 2000 - 2 BvR 1473/00, NStZ 2001, 187; zu den neueren Entwicklungen des Völkerrechts in einem Bürgerkrieg vgl. Kreß, JZ 2014, 365).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13
    Die Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) ist nicht versäumt, da das Rechtsmittel fristgerecht mit der Sachrüge und mehreren - in zulässiger Weise geltend gemachten - Verfahrensrügen begründet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46 f.; vom 3. September 1987 - 1 StR 386/87, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; vom 1. November 1988 - 5 StR 488/88, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3).
  • Generalbundesanwalt, 20.06.2013 - 3 BJs 7/12

    Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Einsatz von Drohnen // Unbemanntes Flugzeug

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13
    (3) Hinsichtlich der materiellen Anforderungen des Art. 1 Abs. 4 ZP I kann dahinstehen, ob auf der Grundlage der vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen die Voraussetzungen "bewaffneter Konflikt" und "Volk" erfüllt sind (vgl. hierzu GBA, Verfügung vom 20. Juni 2013 - 3 BJs 7/12-4, NStZ 2013, 644, 645).
  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13
    Die Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) ist nicht versäumt, da das Rechtsmittel fristgerecht mit der Sachrüge und mehreren - in zulässiger Weise geltend gemachten - Verfahrensrügen begründet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46 f.; vom 3. September 1987 - 1 StR 386/87, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; vom 1. November 1988 - 5 StR 488/88, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13
    a) Die Beweiswürdigung des Oberlandesgerichts ist nach dem im Revisionsrecht geltenden begrenzten Prüfungsmaßstab (BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326) rechtsfehlerfrei.
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13
    Die Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) ist nicht versäumt, da das Rechtsmittel fristgerecht mit der Sachrüge und mehreren - in zulässiger Weise geltend gemachten - Verfahrensrügen begründet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46 f.; vom 3. September 1987 - 1 StR 386/87, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; vom 1. November 1988 - 5 StR 488/88, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3).
  • BGH, 05.07.2000 - 5 StR 629/99

    Verurteilung eines Fluchthelfers wegen Erschießung eines Grenzpostens an der

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    In diese bezieht Art. 1 Abs. 4 ZP I unter bestimmten Voraussetzungen allein solche nichtinternationalen bewaffneten Konflikte ein, in denen - anders als hier - Völker gegen Kolonialherrschaft, fremde Besetzung oder rassistische Regime in Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung kämpfen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, BGHR StGB § 129b Rechtswidrigkeit 1; ferner Scheuß, ZStW 2018, 23 ff.; MüKoStGB/Ambos, 3. Aufl., Vorbem. zu § 8 VStGB Rn. 38 mwN).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17

    Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller

    Anhaltspunkte für eine willkürliche Erteilung der Ermächtigung - worauf sich eine gerichtliche Überprüfung allenfalls erstrecken könnte - bestehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274 und 3 StR 407/13, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Bei der hiernach erforderlichen wertenden Gesamtschau sind insbesondere die Ausübung von Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung als auch der Einsatz gemeingefährlicher Waffen zur Durchsetzung politischer Ziele für terroristische Handlungen kennzeichnend, daneben aber auch Tötungen von abtrünnigen Mitgliedern der eigenen Organisation oder von Sicherheitskräften, sofern die Merkmale eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sinne des Art. 8 Abs. 2 lit. d und f des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 nicht erfüllt sind (OVG NRW, Urteil vom 02.07.2013 - 8 A 5118/05.A -, juris, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 09.11.2010 - C-57/09, C-101/09 -, NVwZ 2011, 285; BVerwG, Urteile vom 07.07.2011 - 10 C 26.10 -, juris und vom 04.09.2012 - 10 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230; jew. zum Ausschluss der Asylberechtigung wegen Unterstützung terroristischer Aktivitäten der PKK) bzw. eine Rechtfertigung über Art. 43 i. V. m. Art. 1 Abs. 4 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler Konflikte vom 08. Juni 1977 (BGBl. 1990 II, S. 1551) nicht in Betracht kommt (so: BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, NStZ-RR 2014, 274, verneinend zur PKK), Der Senat ist sich danach bewusst, dass für die Definition des Terrorismus nicht schlicht auf die Anwendung von Gewalt abgestellt werden kann und auch Konstellationen denkbar sind, bei denen sich eine Gewaltanwendung als legitimes Mittel zur Wiederherstellung eines völkerrechtsgemäßen Zustands darstellt.

    Die Erschießung von Verkehrspolizisten, der Angriff auf eine Fabrikanlage mit Granaten sowie die Entführung von Kindern zur Finanzierung der eigenen Aktivitäten lassen sich nach Auffassung des Senats nicht als Kampfhandlungen in einem innerstaatlichen Konflikt oder gar als ein völkerrechtlich gerechtfertigtes Handeln in einem solchen bewerten (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, NStZ-RR 2014, 274).

    Der Senat sieht sich hier auch in Übereinstimmung mit den aktuellen Bewertungen der PKK und deren Teilorganisationen durch den Bundesgerichtshof, (Beschluss vom 03.09.2015 - AK 27/15 -, BeckRS 2015, 16318; vom 19.03.2015 - AK 2/15 -, juris; vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, NStZ-RR 2014, 274, auch zur Zurechnung von Taten der TAK zur PKK; vom 16.02.2012 - AK 1/12 und AK 2/12 -, juris, zur KCK und der HPG; Urteil vom 28.10.2010 - 3 StR 179/10 -, NJW 2011, 542; vgl. auch Haverkamp, ZStW 2011, 92 , Fn. 25, die bezüglich der PKK von einer Allianz von Terrorismus mit organisierter Kriminalität ausgeht).

  • OLG München, 28.07.2020 - 7 St 1/16

    Türkische Kommunisten unter Terrorverdacht

    Dass die Bundesrepublik Deutschland dem Abkommen beigetreten ist, ist ohne Bedeutung (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, Rn 17).

    Der türkisch-kurdische Konflikt erfüllt keine dieser Voraussetzungen, insbesondere ist die Republik Türkei kein rassistisches Regime im Sinne des Art. 1 Abs. 4 ZP I (vgl. hierzu im BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, Rn. 18 ff.).

    Eine einheitliche internationale Praxis, Rebellen h nichtinternationalen bewaffneten Konflikten eine Schädigungsbefugnis zuzuerkennen, gibt es nicht (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, Rn 22 m.w.N.; Fazal, (Kein) Recht im Krieg, 2018, S. 239 ff.), geschweige denn ein Recht, Repräsentanten des betroffenen Staates vorsätzlich zu töten.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 11 S 1389/15

    Ausweisung wegen Unterstützung der terroristischen PKK

    Bei der erforderlichen wertenden Gesamtschau sind insbesondere die Ausübung von Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung als auch der Einsatz gemeingefährlicher Waffen zur Durchsetzung politischer Ziele für terroristische Handlungen kennzeichnend, daneben aber auch Tötungen von abtrünnigen Mitgliedern der eigenen Organisation oder von Sicherheitskräften, sofern die Merkmale eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sinne des Art. 8 Abs. 2 lit. d und f des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 nicht erfüllt sind (OVG NRW, Urteil vom 02.07.2013 - 8 A 5118/05.A -, juris, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 09.11.2010 - C-57/09, C-101/09 -, NVwZ 2011, 285; BVerwG, Urteile vom 07.07.2011 - 10 C 26.10 -, juris und vom 04.09.2012 - 10 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230; jew. zum Ausschluss der Asylberechtigung wegen Unterstützung terroristischer Aktivitäten der PKK) bzw. eine Rechtfertigung über Art. 43 i. V. m. Art. 1 Abs. 4 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler Konflikte vom 08. Juni 1977 (BGBl. 1990 II, S. 1551) nicht in Betracht kommt (so: BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, NStZ-RR 2014, 274, verneinend zur PKK), Der Senat ist sich danach bewusst, dass für die Definition des Terrorismus nicht schlicht auf die Anwendung von Gewalt abgestellt werden kann und unter anderem auch Konstellationen denkbar sind, bei denen sich eine Gewaltanwendung als legitimes Mittel zur Wiederherstellung eines völkerrechtsgemäßen Zustands darstellt.

    Die Erschießung von Verkehrspolizisten, der Angriff auf eine Fabrikanlage mit Granaten sowie die Entführung von Kindern zur Finanzierung der eigenen Aktivitäten lassen sich nach Auffassung des Senats nicht als Kampfhandlungen in einem innerstaatlichen Konflikt oder gar als ein völkerrechtlich gerechtfertigtes Handeln in einem solchen bewerten (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, NStZ-RR 2014, 274).

    Der Senat sieht sich hier auch in Übereinstimmung mit den aktuellen Bewertungen der PKK und deren Teilorganisationen durch den Bundesgerichtshof, (Beschluss vom 03.09.2015 - AK 27/15 -, BeckRS 2015, 16318; vom 19.03.2015 - AK 2/15 -, juris; vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, NStZ-RR 2014, 274, auch zur Zurechnung von Taten der TAK zur PKK; vom 16.02.2012 - AK 1/12 und AK 2/12 -, juris, zur KCK und der HPG; Urteil vom 28.10.2010 - 3 StR 179/10 -, NJW 2011, 542; vgl. auch Haverkamp, ZStW 2011, 92 , Fn. 25, die bezüglich der PKK von einer Allianz von Terrorismus mit organisierter Kriminalität ausgeht).

  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Ob die Erteilung der Ermächtigung inhaltlich jeglicher gerichtlichen Überprüfung entzogen ist, bedarf hier keiner weiteren Erörterung; denn Anhaltspunkte für eine sachwidrige Differenzierung zwischen einzelnen Mitgliedern oder sonstige willkürliche Erwägungen bestehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274; vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, MMR 2018, 824 Rn. 2; zur möglichen Zweckmäßigkeit einer Einzelermächtigung BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15

    Mirza Tamoor B., Kais B. O. und weitere Angeklagte wegen Unterstützung

    d) Ob der Senat die Erteilung der Ermächtigungen auf Willkür zu prüfen hat, kann dahingestellt bleiben (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274 mwN; zur fehlenden Überprüfbarkeit der Annahme des besonderen öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1979 - 2 BvR 782/78, BVerfGE 51, 176 ff.), weil eine willkürliche Erteilung nicht evident ist.

    Allerdings handelt es sich hierbei, wie von den Autoren teils selbst dargelegt, ersichtlich nicht um geltendes Völkergewohnheitsrecht, weil eine entsprechende Staatenpraxis im Sinne einer dauernden und einheitlichen Übung aufgrund einer entsprechenden Rechtsüberzeugung (opinio iuris sive necessitatis) offenkundig fehlt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - AK 1/16, juris Rn. 19; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274 f.; im Anschluss daran Sächsisches OVG, Urteil vom 16. Oktober 2014 - A 3 A 253/13, juris Rn. 50; s. auch [niederländisches] Parket bij de Hoge Raad, Schlussantrag vom 11. Oktober 2016 - 15/04692, ECLI:NL:PHR:2016:968 Rn. 158 ff. mwN; [britischer] Supreme Court, Urteil vom 23. Oktober 2013 - UKSC 2012/0124 - R v Gul, [2013] UKSC 64, Abs. 50; Henckaerts/Doswald-Beck, CustO.

  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Für die Anschläge besteht kein Rechtfertigungsgrund nach Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht (s. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2016 - 9 A 653/11

    Widerruf der Gewährung der Asylanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen mit

    vgl. Letzteres und damit auch den Kombattantenstatus der PKK für bewaffnete Aktionen gegen militärische, paramilitärische oder polizeiliche Einrichtungen auf türkischem Staatsgebiet verneinend: BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13 -, NStZ-RR 2014, 274, juris Rn. 13 ff.
  • OVG Sachsen, 16.10.2014 - 3 A 253/13

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidärer Schutzberechtigung (hier

    Es erscheint nicht zweifelsfrei, ob die durch diese Gruppe ab August 2004 begangenen terroristischen Aktivitäten gegen zivile Objekte und Personen tatsächlich der Führung der PKK zuzurechnen sind (vgl. aber BGH, Beschl. v. 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13 -, juris Rn. 11).

    Der türkisch-kurdische Konflikt stellt jedoch keinen derartigen Kampf der PKK dar (vgl. näher BGH, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 StR 265/13 -, juris 19 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 12 S 3327/20

    Einordnung der PKK als eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

  • BGH, 22.07.2020 - AK 17/20

    Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; Mitgliedschaftliche Beteiligung

  • BGH, 08.02.2018 - AK 3/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

  • BGH, 23.03.2023 - 3 StR 460/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet; mitgliedschaftliche Beteiligung an einer

  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 407/13

    Mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • BGH, 16.10.2014 - AK 32/14

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht);

  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 339/17

    Einheitliche Handhabung der Revisionsbegründungsfrist bei durch mehrere

  • BGH, 29.08.2016 - AK 44/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; dringender Tatverdacht wegen

  • BGH, 26.02.2020 - AK 3/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht wegen

  • BGH, 17.01.2019 - AK 58/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17

    Abschiebeschutz; Flüchtlingseigenschaft; Kämpfer; Mitgliedschaft; PKK;

  • BGH, 28.01.2016 - AK 1/16

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 64/14

    Verwerfen einer Revision als unbegründet

  • BGH, 09.01.2020 - AK 66/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 14.07.2021 - StB 28/21

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests

  • BGH, 24.01.2019 - AK 56/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Ausübung eine Führungsfunktion in der "Partiya

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