Weitere Entscheidung unten: KG, 31.03.2014

Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14   

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BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14 (https://dejure.org/2014,12827)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2014 - 3 StR 27/14 (https://dejure.org/2014,12827)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14 (https://dejure.org/2014,12827)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 261 StPO
    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten Tatsachen in den Urteilsgründen (Revisibilität nur bei Widersprüchen zwischen Urteilsgründen und Ablehnungsbeschlüssen); freie Beweiswürdigung (Grenzen der Überprüfung in der Revisionsinstanz)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 279
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14
    Ein solches Vorgehen kann die Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO indes nur begründen, wenn sich das Tatgericht im Urteil in Widerspruch zu den Gründen der ablehnenden Beschlüsse setzt (LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 227 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 5 StR 143/13, NStZ 2013, 611; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466), wofür es gegebenenfalls ausreicht, dass das Urteil Tatsachen, die zuvor als bedeutungslos behandelt worden waren, nunmehr Bedeutung beimisst (LR/Becker aaO; BGH, Urteil vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1).

    Das hat die Strafkammer aber nicht getan; sie hat vielmehr die als bedeutungslos erachteten Indizien, die sie - zutreffend - für die vorläufige Beweiswürdigung in den Ablehnungsbeschlüssen so, als seien sie erwiesen, in das bisherige Beweisergebnis eingestellt hatte (vgl. insoweit LR/Becker aaO, Rn. 220; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 5 StR 143/13, NStZ 2013, 611), in den Urteilsgründen als erwiesen behandelt, und sie gleichermaßen im Einklang mit den Ablehnungsbeschlüssen in die nunmehr endgültige Beweiswürdigung eingestellt.

  • BGH, 20.07.2010 - 3 StR 250/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (Begründung des Beschlusses; Widerspruch zu den

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14
    Ein solches Vorgehen kann die Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO indes nur begründen, wenn sich das Tatgericht im Urteil in Widerspruch zu den Gründen der ablehnenden Beschlüsse setzt (LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 227 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 5 StR 143/13, NStZ 2013, 611; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466), wofür es gegebenenfalls ausreicht, dass das Urteil Tatsachen, die zuvor als bedeutungslos behandelt worden waren, nunmehr Bedeutung beimisst (LR/Becker aaO; BGH, Urteil vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 600/10

    Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung beim Freispruch

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14
    Daraus kann aber nicht der Schluss gezogen werden, die Strafkammer habe - ohne von der Richtigkeit der Einlassungen aufgrund einer Gesamtschau der Beweiswürdigung überzeugt zu sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10, NStZ 2011, 302) - diese bei ihrer Entscheidung ohne Weiteres berücksichtigt; aus den Feststellungen des Urteils, die insoweit ersichtlich nicht den Inhalt der Einlassungen der Angeklagten als erwiesen darstellen, ergibt sich ein solches Vorgehen gerade nicht.
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14
    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326).
  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 521/12

    Anforderungen an das Vertrauen auf die Richtigkeit eines anwaltlichen Gutachtens

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14
    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die vom Tatgericht vorgenommene Würdigung hinzunehmen, auch wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar näher gelegen hätte (BGH, Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12, juris Rn. 15).
  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14
    Ein solches Vorgehen kann die Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO indes nur begründen, wenn sich das Tatgericht im Urteil in Widerspruch zu den Gründen der ablehnenden Beschlüsse setzt (LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 227 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 5 StR 143/13, NStZ 2013, 611; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466), wofür es gegebenenfalls ausreicht, dass das Urteil Tatsachen, die zuvor als bedeutungslos behandelt worden waren, nunmehr Bedeutung beimisst (LR/Becker aaO; BGH, Urteil vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14
    Rechtsfehler in der Beweiswürdigung sind danach auch insoweit nicht ersichtlich, zumal zu berücksichtigen ist, dass aus der etwaigen Unwahrheit der Einlassungen ohnehin nicht ohne Weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gezogen werden könnten, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93, BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3 mwN).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15

    Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die tatrichterliche Würdigung auch dann hinzunehmen, wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar näher gelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280).
  • BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14

    Verfahren wegen versuchten Totschlags an türkischem Imbissbetreiber: Nach

    Sie ist vom Revisionsgericht grundsätzlich hinzunehmen, auch wenn auf der Grundlage des Beweisergebnisses eine abweichende Überzeugungsbildung möglich erschienen wäre oder sogar näher gelegen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280 mwN).

    Ein Rechtsfehler in der Beweiswürdigung liegt auch nicht darin, dass die Strafkammer nicht aus der Widerlegung der Einlassungen Rückschlüsse darauf gezogen hat, was sich in Wirklichkeit ereignet hat; solche wären nach ständiger Rechtsprechung nicht ohne weiteres tragfähig (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, juris Rn. 13 mwN).

  • BGH, 05.10.2023 - 3 StR 227/23

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Es ist nicht nötig, für jede einzelne Feststellung einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, StV 2017, 799, 800; Urteile vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280; vom 28. Februar 2019 - 1 StR 604/17, StV 2019, 808 Rn. 58).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die tatrichterliche Würdigung auch dann hinzunehmen, wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar nähergelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Auch muss der Tatrichter nicht für alle Feststellungen einen Beleg erbringen (BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279 f. mwN).
  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Die für derartige Fälle formulierte zusätzliche Voraussetzung, dass die fragliche Beweistatsache im Urteil wie im Ablehnungsbeschluss weiterhin als bedeutungslos behandelt wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 279, Rn. 9 bei juris; BGH NStZ 2015, 355, Rn. 14 bei juris), begründet vorliegend zudem einen eigenständigen Rechtsfehler des Urteils (siehe auch nachfolgend Ziff. 3), auf dem es beruht.
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen

    Es ist deshalb stets zu untersuchen, ob das Geständnis den Aufklärungsbedarf hinsichtlich der erforderlichen Feststellungen zur Tat erfüllt, ob es in sich stimmig ist und auch im Hinblick auf sonstige Beweisergebnisse keinen Glaubhaftigkeitsbedenken unterliegt und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08, NStZ 2009, 467 mwN; vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703 f.; vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, aaO, und vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13, StraFo 2014, 335, 336).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Zwar ist der Tatrichter nicht gehalten, jede getroffene Feststellung zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99, NStZ-RR 1999, 272; Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280; Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17).
  • BGH, 22.05.2019 - 2 StR 353/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die vom Tatgericht vorgenommene Würdigung auch dann hinzunehmen, wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar näher gelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    Denn das Landgericht hat die als bedeutungslos erachteten Indizien, die für die vorläufige Beweiswürdigung in den Ablehnungsbeschluss so einzustellen gewesen wären, als seien sie erwiesen, im Urteil im Ergebnis als bedeutungslos gewürdigt und den von der Beschwerdeführerin intendierten Schluss - aus anderen Gründen - gezogen (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280 mwN).
  • BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in den Urteilsgründen (Fehlen tragfähiger

  • BGH, 13.07.2017 - 3 StR 188/17

    Kein revisibler Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung im freisprechenden Urteil

  • BGH, 06.08.2015 - 3 StR 226/15

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 450/15

    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung (Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten;

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Rechtsprechung
   KG, 31.03.2014 - 4 Ws 27/14 - 141 AR 114/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14477
KG, 31.03.2014 - 4 Ws 27/14 - 141 AR 114/14 (https://dejure.org/2014,14477)
KG, Entscheidung vom 31.03.2014 - 4 Ws 27/14 - 141 AR 114/14 (https://dejure.org/2014,14477)
KG, Entscheidung vom 31. März 2014 - 4 Ws 27/14 - 141 AR 114/14 (https://dejure.org/2014,14477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer fortdauernden Beschwer durch Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung bei nicht rechtskräftigem Abschluss des Berufungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 1; ZPO § 296
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pflichti XI - Viermal "Munition im "Beiordnungstampf”

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pflichti XII: Aus dem Verfahren - Beschwer, Rechtliches Gehör und Anrechnung beim Teilfreispruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 279
  • StV 2015, 18
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 26.02.2013 - 4 Ws 42/13

    Sicherungsverwahrung; Bewährung; Legalprognose; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus KG, 31.03.2014 - 4 Ws 27/14
    Soweit der Senat in jüngeren Entscheidungen davon ausgegangen ist, dass bereits mit dem (nicht rechtskräftigen) Abschluss des Berufungsrechtszuges die Beschwer durch eine die Bestellung eines Pflichtverteidigers ablehnende Entscheidung des Berufungsgerichts entfallen war (vgl. Beschlüsse vom 28. März 2013 - 4 Ws 42/13 -, vom 2. Januar 2013 - 4 Ws 143/12 - und vom 14. September 2012 - 4 Ws 98/12 -), lagen dem jeweils besondere Fallkonstellationen zugrunde, die durch eine ausschließlich für das Berufungsverfahren begehrte Pflichtverteidigerbestellung gekennzeichnet waren.
  • KG, 26.08.1998 - 4 Ws 178/98

    Strafprozeßrecht: Notwendige Verteidigung im Revisionsverfahren

    Auszug aus KG, 31.03.2014 - 4 Ws 27/14
    Denn zur Tätigkeit eines vom Tatrichter bestellten Verteidigers gehören auch die Begründung der Revision sowie ggf. erforderlich werdende Gegenerklärungen und Erwiderungen auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verwerfung der Revision nach § 349 Abs. 2 StPO (vgl. KG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2002 - [3] 1 Ss 291/02 [110/02], 3 Ws 417/02 - und vom 9. Juli 1996 - 5 Ws 351-352/96 - Senat, Beschlüsse vom 6. März 2003 - 4 Ws 33/03 -, vom 26. August 1998 - 4 Ws 178/98 - [juris], vom 2. Juni 1997 - 4 Ws 115/97 - und vom 14. Juni 1995 - 4 Ws 33/95 -).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus KG, 31.03.2014 - 4 Ws 27/14
    Zwar kann der Beschwerdeführer für das Berufungsverfahren die rückwirkende Bestellung eines Verteidigers nicht mehr erreichen, nachdem gegen ihn ein Berufungsurteil ergangen ist (vgl.KG StV 2007, 372, 373; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 8 m.w.N.).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    Die Wirkung der Beiordnungsentscheidung erschöpft sich nicht in der Vorbereitung der Urteilsfällung (im Ergebnis ebenso: 1. Strafsenat des OLG Celle, 1 Ws 339/08 = NStZ 2009, 56; 4. Strafsenat des OLG Stuttgart, 4 Ws 223/07 = NStZ-RR 2008, 21; OLG Nürnberg StV 1987, 191; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064; OLG Düsseldorf StV 2001, 609; KG NStZ-RR 2014, 279; Meyer-Goßner/Schmitt 58.A, § 141 Rn 10a; SK-StPO-Wohlers 4.A § 141 Rn 33; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 42).

    Allerdings hat die Kammer in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit obergerichtlicher Entscheidungen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348; StraFO 2006, 455; StV 1997, 238; StV 1989, 378; KG NStZ-RR 2014, 279; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 115; OLG Köln NStZ-RR 2011, 325; OLG Düsseldorf NStZ-RR; im Schrifttum folgend: KK Laufhütte/Willnow § 141 Rn 12) mehrfach entschieden, dass eine nachträgliche Bestellung - gemeint ist damit eine solche nach Abschluss des Verfahrens bzw. der Instanz - in aller Regel ausgeschlossen ist, es sei denn es handele sich um eine zu grobem prozessualen Unrecht führende Willkürentscheidung (8 Qs 94/08; 8 Qs 209/09).

  • OLG Hamburg, 18.07.2014 - 1 Ws 76/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Aufhebung der Beiordnungsentscheidung bei

    Die Mitwirkung eines Verteidigers kann jedoch auch anschließend noch geboten sein, etwa für eine anstehende Revisionsbegründung oder für möglicherweise erforderliche Gegenerklärungen und Erwiderungen auf einen Antrag der Anklagebehörde nach § 349 Abs. 2 StPO (vgl. KG, Beschluss vom 31. März 2014 - 4 Ws 27/14, BeckRS 2014, 13296).
  • KG, 18.05.2017 - 4 Ws 66/17

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht: Fall der Begründung der

    Zwar ist das Rechtsmittel zulässig, denn der Abschluss des Berufungsverfahrens durch Urteil des Landgerichts Berlin steht der Zulässigkeit nicht entgegen, weil die Ausführungen in der Beschwerdeschrift erweisen, dass die Pflichtverteidigerbestellung nicht ausschließlich für das Berufungsverfahren begehrt worden ist (vgl. dazu Senat NStZ-RR 2014, 279 = StV 2015, 18 = StRR 2014, 494 mwN).
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