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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14   

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https://dejure.org/2014,16101
BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14 (https://dejure.org/2014,16101)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2014 - 5 StR 98/14 (https://dejure.org/2014,16101)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 5 StR 98/14 (https://dejure.org/2014,16101)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Fehlen einer eine vollständigen Auseinandersetzung mit der gesamten Beweislage; Unterstellung einer Sachverhaltsvariante zugunsten des Angeklagten trotz fehlender Anhaltspunkte); Vergewaltigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, Art 103 Abs 2 GG, Art 6 Abs 2 MRK
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Begründungserfordernis für tatrichterliche Schlussfolgerungen; Unterstellungen zu Gunsten des Angeklagten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Beweiswürdigung der Aussage eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers gegen ihren Gynäkologen im Revsionsverfahren nach dessen Freispruch

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Begründungserfordernis für tatrichterliche Schlussfolgerungen; Unterstellungen zu Gunsten des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze zur Beweiswürdigung der Aussage eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers gegen ihren Gynäkologen im Revsionsverfahren nach dessen Freispruch

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Begründungserfordernis für tatrichterliche Schlussfolgerungen; Unterstellungen zu Gunsten des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergewaltigung hinter "abgesperrter Tür”

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergewaltigung in der Variante der Ausnutzung einer schutzlosen Lage nicht allein bei Abschließen einer Tür

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 281
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14
    Fehlen aber nach den bisherigen Feststellungen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Sachverhaltsvariante oder widerstreiten die konkreten Gegebenheiten dieser danach sogar, so dürfen weder im Blick auf den Zweifelssatz noch aus sonstigen Gründen diesbezügliche Unterstellungen zugunsten eines Angeklagten vorgenommen werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102, 103; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 402; siehe auch BVerfG - Kammer, NStZ-RR 2007, 381, 382).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14
    Fehlen aber nach den bisherigen Feststellungen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Sachverhaltsvariante oder widerstreiten die konkreten Gegebenheiten dieser danach sogar, so dürfen weder im Blick auf den Zweifelssatz noch aus sonstigen Gründen diesbezügliche Unterstellungen zugunsten eines Angeklagten vorgenommen werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102, 103; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 402; siehe auch BVerfG - Kammer, NStZ-RR 2007, 381, 382).
  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14
    Fehlen aber nach den bisherigen Feststellungen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Sachverhaltsvariante oder widerstreiten die konkreten Gegebenheiten dieser danach sogar, so dürfen weder im Blick auf den Zweifelssatz noch aus sonstigen Gründen diesbezügliche Unterstellungen zugunsten eines Angeklagten vorgenommen werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102, 103; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 402; siehe auch BVerfG - Kammer, NStZ-RR 2007, 381, 382).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14
    Denn das Landgericht hat damit nicht naheliegende Möglichkeiten zugrunde gelegt, ohne für sein Ergebnis tragfähige Gründe anzuführen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - 5 StR 253/07 mwN, insoweit in NStZ 2008, 575 nicht abgedruckt).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14
    Für die Annahme des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB reicht das Absperren einer Tür dann nicht hin, wenn es der Vorsorge vor Störungen, nicht aber der Ermöglichung der sexuellen Handlung dienen soll (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43 mwN).
  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14
    Im Anschluss daran fehlt dem Urteil eine vollständige Auseinandersetzung mit der gesamten Beweislage im Sinne der von der Rechtsprechung verlangten Gesamtwürdigung (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. September 1986 - 2 StR 353/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1).
  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz);

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14
    Der Tatbestand setzt allerdings voraus, dass das Opfer gerade aus Furcht vor gewaltsamen Nötigungshandlungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet; nur "gelegentlich" einer objektiv schutzlosen Lage vollführte sexuelle Handlungen genügen nicht (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241, 242).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2013 - 3 StR 132/13   

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https://dejure.org/2013,19202
BGH, 09.07.2013 - 3 StR 132/13 (https://dejure.org/2013,19202)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2013 - 3 StR 132/13 (https://dejure.org/2013,19202)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 3 StR 132/13 (https://dejure.org/2013,19202)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 StPO; § 261 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags, weil das Gegenteil der Beweisbehauptung erwiesen ist (Umfang der zulässigen Beweisantizipation; keine Beschränkung der Beweiswürdigung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 4 S 2 Halbs 1 StPO, § 261 StPO
    Strafverfahren: Begrenzte Beweisantizipation bei der Ablehnung des Antrags auf Zuziehung eines weiteren Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Ablehnung eines auf die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrags

  • rewis.io

    Strafverfahren: Begrenzte Beweisantizipation bei der Ablehnung des Antrags auf Zuziehung eines weiteren Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 4 S. 2
    Rechtmäßige Ablehnung eines auf die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 281
  • StV 2014, 265
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.11.2022 - 6 StR 296/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Möckern weitgehend rechtskräftig

    Die Strafkammer hat keine unzulässige Beweisantizipation vorgenommen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. Juli 2013 - 3 StR 132/13, NStZ-RR 2014, 281), soweit sie in ihrem Ablehnungsbeschluss zur Begründung, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei erwiesen, auf weitere Sachverständigengutachten abgestellt hat.
  • BGH, 09.06.2020 - 5 StR 167/20

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Beweises des Gegenteils der

    Damit kommt es nicht mehr darauf an, ob - angesichts der zahlreichen Beanstandungen, die gegen die Methodik des Gutachters von der Verteidigung substantiiert erhoben worden sind - die knappen Erwägungen zur Sachkunde des Sachverständigen und Qualität seines Gutachtens den an die Ablehnungsbegründung eines Ablehnungsbeschlusses zu stellenden Anforderungen genügen (vgl. zum erforderlichen Begründungsumfang je nach Art und Gewicht der gegen das Erstgutachten vorgebrachten Einwände BGH, Beschlüsse vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 358; vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 132/13, NStZ-RR 2014, 281; LRStPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 340 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 75).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2016 - 1 OLG 1 Ss 55/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

    Die Ablehnung weiterer Beweiserhebungen zu dieser Frage mit der Begründung, ein bestimmtes Beweisergebnis stehe aufgrund anderer Beweismittel bereits fest, beinhaltet regelmäßig einen Verstoß gegen das während der Beweisaufnahme geltende grundsätzliche Verbot der Beweisantizipation (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 281; KK/Krehl, 7. Aufl., § 244 Rn. 34).
  • OLG Jena, 20.02.2018 - 1 OLG 161 Ss 3/18

    Überlegende Forschungsmittel von Sachverständigen; Nichtanordnung des Verfalls

    Da sich der notwendige Umfang der Begründung bei Ablehnung eines Beweisantrages nach Art und Gewicht der damit gegen das Erstgutachten vorgebrachten Einwände richtet (BGH, Beschl. v. 09.07.2013, Az. 3 StR 132/13), bedurfte es hier ausnahmsweise keiner wesentlich über den Gesetzeswortlaut hinausgehenden Darlegungen (vgl. BGH, Urt. v. 30.07.1999, Az. 1 StR 618/99, bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rdnr. 42).
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