Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.07.2014

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   BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14 (alt: 5 StR 239/13)   

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BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14 (alt: 5 StR 239/13) (https://dejure.org/2014,19803)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2014 - 5 StR 169/14 (alt: 5 StR 239/13) (https://dejure.org/2014,19803)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14 (alt: 5 StR 239/13) (https://dejure.org/2014,19803)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 337 StPO; § 29 BtMG; § 52 StGB;
    Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht bei schweigendem Angeklagten; Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Falle sich überschneidender unmittelbar aufeinanderfolgender Umsatzhandlungen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 257c StPO, § 338 Nr 6 StPO
    Revision in Strafsachen: Revisionsgrund der unzulänglichen Mitteilung von Verständigungsgesprächen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beruhen des Verteidigungsverhaltens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht des Gerichts hinsichtlich eines Verständigungsgesprächs

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Revisionsgrund der unzulänglichen Mitteilung von Verständigungsgesprächen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 2
    Beruhen des Verteidigungsverhaltens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht des Gerichts hinsichtlich eines Verständigungsgesprächs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 315
  • StV 2014, 651
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.2013 - 1 StR 200/13

    Protokollierung von Verständigungsgesprächen (Protokollierung von Ergebnis und

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    c) Der Senat kann aber ausnahmsweise sicher ausschließen, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht (vgl. BVerfGE 133, 168, 223 f.; BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221, 222 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14).

    Auf die Unterrichtung durch den Vorsitzenden kam es deshalb erkennbar nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13 aaO).

  • BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    Indem der Zeuge L. das ihm vom Angeklagten jeweils auf Kommissionsbasis überlassene Heroin erst bei Übernahme der nächsten Lieferung bezahlte, überschnitten sich die unmittelbar aufeinanderfolgenden Umsätze der Fälle 2 bis 13 in der Entgegennahme des Kaufpreises und der Übergabe der zuvor per Telefon oder SMS bestellten (vgl. UA S. 6) neuen Mengen, so dass die Rauschgiftgeschäfte in einem Handlungsteil des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zusammentrafen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 411/13

    Mitteilungspflicht bei erfolglosen Verständigungsversuchen (Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    Insofern kann offen bleiben, ob hierzu auch gehört, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen und welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, NStZ 2013, 722).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    c) Der Senat kann aber ausnahmsweise sicher ausschließen, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht (vgl. BVerfGE 133, 168, 223 f.; BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221, 222 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14).
  • BGH, 09.04.2014 - 1 StR 612/13

    Mitteilungspflichten über Erörterungsgespräche zur Möglichkeit einer

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    Denn auch dann, wenn keine Verständigung zustande gekommen ist, sind jedenfalls der Verständigungsvorschlag und die zu diesem abgegebenen Erklärungen der übrigen Verfahrensbeteiligten mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    Indem der Zeuge L. das ihm vom Angeklagten jeweils auf Kommissionsbasis überlassene Heroin erst bei Übernahme der nächsten Lieferung bezahlte, überschnitten sich die unmittelbar aufeinanderfolgenden Umsätze der Fälle 2 bis 13 in der Entgegennahme des Kaufpreises und der Übergabe der zuvor per Telefon oder SMS bestellten (vgl. UA S. 6) neuen Mengen, so dass die Rauschgiftgeschäfte in einem Handlungsteil des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zusammentrafen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    c) Der Senat kann aber ausnahmsweise sicher ausschließen, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht (vgl. BVerfGE 133, 168, 223 f.; BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221, 222 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

    In besonders gelagerten Einzelfällen (vgl. Landau NStZ 2014, 425, 430) kann ein Ausschluss des Beruhens im Sinne von § 337 Abs. 1 StPO möglich sein, wenn der Instanzverteidiger den Angeklagten über Ablauf und Inhalt der außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gespräche zuverlässig unterrichtet und so ein Informationsdefizit seines Mandanten ausgeglichen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418; Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, NStZ-RR 2014, 315; Beschluss vom 16. Juli 2014 - 5 StR 227/14).
  • BGH, 30.04.2015 - 5 StR 169/14

    Verständigungsbezogene Mitteilungs- und Informationspflichten (fehlende

    Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten, mit der er das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts gerügt hat, hat der Senat mit Beschluss vom 15. Juli 2014 (NStZ-RR 2014, 315) mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen schuldig ist.
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 322/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Die Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen, die sich daraus ergibt, dass das Aufsuchen des Lieferanten jeweils zugleich der Übermittlung des Entgelts für die vorangegangene und der Abholung der vereinbarten neuerlichen Betäubungsmittellieferung diente, führt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14; Beschlüsse vom 2. Juli 2014 - 4 StR 188/14; vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 7. September 2015 - 2 StR 47/15; vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 381/14; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, insoweit in NStZ-RR 2014, 315 nicht abgedruckt; vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 3. September 2015 - 3 StR 236/15) dazu, dass hinsichtlich der unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte die auf die jeweiligen Handelsmengen bezogenen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz tateinheitlich verknüpft sind.
  • BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Einzelhandlungen zur

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit verbunden, wenn die Bezahlung einer früheren Lieferung und die Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als Teilakte des Handeltreibens zusammentreffen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162 f.; Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN; vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, und vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14   

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https://dejure.org/2014,19805
BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14 (https://dejure.org/2014,19805)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2014 - 5 StR 217/14 (https://dejure.org/2014,19805)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14 (https://dejure.org/2014,19805)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 315
  • StV 2014, 657
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14
    ... Ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensfehler kann nicht ausgeschlossen werden (siehe dazu auch BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067).

    In einem derartigen Fall lässt sich nicht gemeinhin ausschließen, dass sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung anders als geschehen verteidigt hätte, wenn er vom Vorsitzenden über die in seiner Abwesenheit abgehandelten Umstände einer Verständigung unterrichtet worden wäre (vgl. BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067; BGH NStZ 2013, 667, 668; Mosbacher, NZWiSt 2013, 201, 205 f.).

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14
    Es ist zumindest bekanntzugeben, welchen Standpunkt die Gesprächsteilnehmer vertreten und wie sie sich zu den Ansichten der übrigen verhalten haben (vgl. statt aller: BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 2 StR 195/12 in NStZ 2013, 667, 668 m. w. N.).

    In einem derartigen Fall lässt sich nicht gemeinhin ausschließen, dass sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung anders als geschehen verteidigt hätte, wenn er vom Vorsitzenden über die in seiner Abwesenheit abgehandelten Umstände einer Verständigung unterrichtet worden wäre (vgl. BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067; BGH NStZ 2013, 667, 668; Mosbacher, NZWiSt 2013, 201, 205 f.).

  • BGH, 29.11.2013 - 1 StR 200/13

    Protokollierung von Verständigungsgesprächen (Protokollierung von Ergebnis und

    Auszug aus BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14
    "Nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO ist jedes Bemühen um eine Verständigung ungeachtet des Ergebnisses der Intervention mitteilungsbedürftig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2013 1 StR 200/13 in NStZ 2014, 221, 222; weiterführend KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 243 Rdnr. 39).

    Deshalb kann auch hier nicht ausgeschlossen wer den, dass das Verteidigungsverhalten des Angeklagten, der sich teilweise geständig zur Sache eingelassen hatte, durch das Informationsdefizit beeinflusst war (vgl. BVerfG, a. a. O.; BGH NStZ 2014, 221, 222 f.).".

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