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   OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 Ws 228/14   

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https://dejure.org/2014,24372
OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 Ws 228/14 (https://dejure.org/2014,24372)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.05.2014 - 2 Ws 228/14 (https://dejure.org/2014,24372)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 2 Ws 228/14 (https://dejure.org/2014,24372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 154 Abs 2 StPO, § 264 StPO, § 472 Abs 1 StPO, § 142 StGB, § 229 StGB
    Nebenklagekosten: Pflicht des Angeklagten zur Tragung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers bei Verurteilung wegen eines nicht der Nebenklage unterfallenden Delikts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatz der Nebenklagekosten bei Verurteilung wegen eines nicht dem usprünglich nebenklageberechtigten entsprechenden Delikts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 391
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95

    Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 Ws 228/14
    Die abgeurteilte Tat betrifft den Nebenkläger auch dann, wenn ihr der Vorgang im Sinne von § 264 StPO zugrunde liegt, der zum Anschluss berechtigte, und wenn die Verurteilung auf einer Norm beruht, die ein dem Nebenkläger zustehendes Recht unmittelbar schützt (vgl. BGH 4 StR 346/05 v. 22.12.2005 - NStZ-RR 2006, 127, zit. n. juris Rn. 3; 1 StR 721/95 v. 22.2.1996 - NStZ 1996, 352 ; 1 StR 381/91 v. 24.10.1991 - BGHSt 38, 93; Meyer-Goßner, aaO Rn. 6).
  • BGH, 03.05.2011 - 5 StR 141/11

    Auslagenentscheidung zugunsten des Nebenklägers (später Anschluss)

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 Ws 228/14
    a) Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass eine wirksame Anschlusserklärung des Nebenklägers vorliegt (vgl. BGH 5 StR 141/11 v. 3.5.2011 - juris; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. § 472 Rn. 2).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91

    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 Ws 228/14
    Die abgeurteilte Tat betrifft den Nebenkläger auch dann, wenn ihr der Vorgang im Sinne von § 264 StPO zugrunde liegt, der zum Anschluss berechtigte, und wenn die Verurteilung auf einer Norm beruht, die ein dem Nebenkläger zustehendes Recht unmittelbar schützt (vgl. BGH 4 StR 346/05 v. 22.12.2005 - NStZ-RR 2006, 127, zit. n. juris Rn. 3; 1 StR 721/95 v. 22.2.1996 - NStZ 1996, 352 ; 1 StR 381/91 v. 24.10.1991 - BGHSt 38, 93; Meyer-Goßner, aaO Rn. 6).
  • OLG Jena, 27.06.2011 - 1 Ws 237/11

    Adhäsionsverfahren: Antragsrecht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 Ws 228/14
    Die hierfür angeführte Entscheidung des Thüringischen Oberlandesgerichts 1 Ws 237/11 v. 27. Juni 2011 (NStZ 2012, 350) betraf nicht die Voraussetzungen des § 472 Abs. 1 StPO, sondern die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anschluss als Nebenkläger auch bei Nicht-Katalogtaten gemäß § 395 Abs. 3 StPO möglich ist.
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 Ws 228/14
    Die abgeurteilte Tat betrifft den Nebenkläger auch dann, wenn ihr der Vorgang im Sinne von § 264 StPO zugrunde liegt, der zum Anschluss berechtigte, und wenn die Verurteilung auf einer Norm beruht, die ein dem Nebenkläger zustehendes Recht unmittelbar schützt (vgl. BGH 4 StR 346/05 v. 22.12.2005 - NStZ-RR 2006, 127, zit. n. juris Rn. 3; 1 StR 721/95 v. 22.2.1996 - NStZ 1996, 352 ; 1 StR 381/91 v. 24.10.1991 - BGHSt 38, 93; Meyer-Goßner, aaO Rn. 6).
  • OLG Celle, 25.04.1990 - 1 Ws 75/90

    Beschwerde gegen Beschluss über die Belastung mit den notwendigen Auslagen des

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 Ws 228/14
    Zwar sind die dem Nebenkläger im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen dem Angeklagten dann nicht aufzuerlegen, wenn der Schuldspruch infolge zulässiger Berufungsbeschränkung rechtskräftig kein Katalogdelikt im Sinne des § 395 StPO umfasst (vgl. OLG Celle 1 Ws 75/90 v. 25.4.1990 - NZV 1991, 42, zit. n. juris Rn. 5).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20

    Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort

    Zur Tat im prozessualen Sinne werden sie durch den einheitlichen geschichtlichen Lebensvorgang verklammert (vgl. BGH, Beschl. v. 19.05.1988 - 1 StR 359/87, BGHSt 35, 290 = NJW 1988, 3214, juris Rn. 21; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.05.2014 - 2 Ws 228/14, NStZ-RR 2014, 391, juris Rn. 10).
  • BGH, 09.05.2018 - 2 StR 543/17

    Zeugenvernehmung einer Nebenklägerin in der Hauptverhandlung unter Ausschluss der

    Ein Ausnahmefall, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Einfluss eines Verfahrensfehlers auf das Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen werden kann (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2014, 391 mwN), liegt nicht vor.
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